Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
97 kB
Datum
20.03.2017
Erstellt
02.03.17, 15:02
Aktualisiert
15.03.17, 10:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 114/2017
Az.: 6710-15
Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 652 - Datum: 17.02.2017
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
gez. Erner, Bürgermeister
Dezernat 6
BM
Die Beratungsfolge wurde
aufgrund eines Vertagungsbeschlusses durch das Ratsbüro ergänzt.
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Betrifft:
Termin
14.03.2017
Bemerkungen
beschließend
Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung auf dem Liblarer Friedhof
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
520,00
Erträge in €:
Folgekosten in €:
Kostenträger:
Eigenbetrieb Straßen
Sachkonto:
3510033
(Baumpflege/ Friedhöfe)
Jahr der Mittelbereitstellung:
Mittel stehen zur Verfügung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Fällung einer auf dem Liblarer Friedhof stehenden Korkenzieherweide (Salix matsudana
`Tortuosa`; StU 1,75 m) wird laut § 6 Abs. (1) c) der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt zugestimmt.
Begründung:
Die meisten Besucher des Liblarer Friedhofs nutzen den Zugang von der Radmacher Straße
(Parkplatz) aus. Unmittelbar vor diesem Eingangsbereich steht eine durch die Satzung zum Schutz
des Baumbestandes der Stadt Erftstadt (Baumschutzsatzung) geschützte Korkenzieherweide mit
massiven Rindenschäden.
Große Rindenpartien sind vollständig abgestorben und lösen sich bereits vom Stamm. Die Weide
ist als nicht mehr verkehrssicher anzusehen. Zur Beseitigung der für die Friedhofsbesucher/ parkenden Autos bestehenden Gefahrenstelle ist die Fällung des Baumes zwingend erforderlich.
In Vertretung
(Hallstein)
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