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Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung auf dem Liblarer Friedhof)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
97 kB
Datum
20.03.2017
Erstellt
02.03.17, 15:02
Aktualisiert
15.03.17, 10:00
Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung auf dem Liblarer Friedhof) Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung auf dem Liblarer Friedhof)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 114/2017 Az.: 6710-15 Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 652 - Datum: 17.02.2017 Kämmerer Dezernat 4 gez. Hallstein, technische Beigeordnete gez. Erner, Bürgermeister Dezernat 6 BM Die Beratungsfolge wurde aufgrund eines Vertagungsbeschlusses durch das Ratsbüro ergänzt. gez. Böcking Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Betrifft: Termin 14.03.2017 Bemerkungen beschließend Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung auf dem Liblarer Friedhof Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: 520,00 Erträge in €: Folgekosten in €: Kostenträger: Eigenbetrieb Straßen Sachkonto: 3510033 (Baumpflege/ Friedhöfe) Jahr der Mittelbereitstellung: Mittel stehen zur Verfügung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Fällung einer auf dem Liblarer Friedhof stehenden Korkenzieherweide (Salix matsudana `Tortuosa`; StU 1,75 m) wird laut § 6 Abs. (1) c) der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt zugestimmt. Begründung: Die meisten Besucher des Liblarer Friedhofs nutzen den Zugang von der Radmacher Straße (Parkplatz) aus. Unmittelbar vor diesem Eingangsbereich steht eine durch die Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Erftstadt (Baumschutzsatzung) geschützte Korkenzieherweide mit massiven Rindenschäden. Große Rindenpartien sind vollständig abgestorben und lösen sich bereits vom Stamm. Die Weide ist als nicht mehr verkehrssicher anzusehen. Zur Beseitigung der für die Friedhofsbesucher/ parkenden Autos bestehenden Gefahrenstelle ist die Fällung des Baumes zwingend erforderlich. In Vertretung (Hallstein) -2-