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Beschlussvorlage (Erstellung eines Masterplanes (Integriertes Entwicklungskonzept) für den Stadtteil Erftstadt-Lechenich)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
100 kB
Datum
20.03.2017
Erstellt
02.03.17, 15:02
Aktualisiert
15.03.17, 10:00
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 78/2017 Az.: 61-Masterplan Lechenich Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 07.02.2017 gez. Erner, Bürgermeister Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 Die Beratungsfolge wurde aufgrund eines Vertagungsbeschlusses durch das Ratsbüro ergänzt. BM gez. Seyfried Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Betrifft: Termin 14.03.2017 Bemerkungen beschließend Erstellung eines Masterplanes (Integriertes Entwicklungskonzept) für den Stadtteil Erftstadt-Lechenich Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die Verwaltung wird beauftragt, ein integriertes Stadtentwicklungskonzept (Masterplan) für den Stadtteil Erftstadt-Lechenich zu erstellen. Begründung: Für die Erstellung eines Masterplans Lechenich wurden in 2017 Finanzmittel in Höhe von 150.000 € in den Haushalt eingestellt. Im Bereich Städtebauförderung soll das Umwelt- und Planungsamt durch zusätzliches Personal unterstützt werden (s. auch V 602/2016). Im Zusammenhang mit der Sanierung des Schulzentrums Lechenich wurde die Umsetzung der Maßnahme im Rahmen der Städtebauförderung mit dem Fördergeber bereits diskutiert. Die Förderung des Schulzentrums ist nicht ausgeschlossen, sie kann aber zum derzeitigen Zeitpunkt auch nicht in Aussicht gestellt werden. Die Durchführung des Wettbewerbes Schulzentrum Lechenich ist als vorbereitende Maßnahme förderunschädlich. Grundlage der Städtebauförderung ist stets ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept als strategisches Steuerungselement und verbindliche Grundlage für einen mehrjährigen Erneuerungsprozess. Erst auf dieser Grundlage kann der Antrag auf Städtebauförderung erfolgen. Die Inhalte eines solchen Konzeptes bauen modular aufeinander auf; ein mögliches Inhaltsverzeichnis ist als Anlage beigefügt. Die Erstellung soll als externe Dienstleistung beauftragt werden. In den letzten Jahren sind in Lechenich bereits einige städtebauliche Planungen und Projekte realisiert worden; weitere befinden sich in der Umsetzungsphase oder in einem realistischen Planverfahrensstand. Insbesondere sei hierbei auf die in Aufstellung befindliche Denkmalbereichssatzung für den historischen Ortskern Lechenichs verwiesen, deren Bekanntmachung im zweiten Quartal 2017 erwartet wird. Nachdem die notwendigen Finanzmittel und Personalstellen beschlossen wurden, kann mit der Erstellung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Lechenich in 2017 begonnen werden. In Vertretung (Hallstein) -2-