Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
100 kB
Datum
20.03.2017
Erstellt
02.03.17, 15:02
Aktualisiert
15.03.17, 10:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 78/2017
Az.: 61-Masterplan Lechenich
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 07.02.2017
gez. Erner, Bürgermeister
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
Die Beratungsfolge wurde
aufgrund eines Vertagungsbeschlusses durch das Ratsbüro ergänzt.
BM
gez. Seyfried
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Betrifft:
Termin
14.03.2017
Bemerkungen
beschließend
Erstellung eines Masterplanes (Integriertes Entwicklungskonzept) für den Stadtteil
Erftstadt-Lechenich
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die Verwaltung wird beauftragt, ein integriertes Stadtentwicklungskonzept (Masterplan) für den
Stadtteil Erftstadt-Lechenich zu erstellen.
Begründung:
Für die Erstellung eines Masterplans Lechenich wurden in 2017 Finanzmittel in Höhe von 150.000
€ in den Haushalt eingestellt. Im Bereich Städtebauförderung soll das Umwelt- und Planungsamt
durch zusätzliches Personal unterstützt werden (s. auch V 602/2016).
Im Zusammenhang mit der Sanierung des Schulzentrums Lechenich wurde die Umsetzung der
Maßnahme im Rahmen der Städtebauförderung mit dem Fördergeber bereits diskutiert. Die
Förderung des Schulzentrums ist nicht ausgeschlossen, sie kann aber zum derzeitigen Zeitpunkt
auch nicht in Aussicht gestellt werden. Die Durchführung des Wettbewerbes Schulzentrum Lechenich ist als vorbereitende Maßnahme förderunschädlich. Grundlage der Städtebauförderung ist
stets ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept als strategisches Steuerungselement und verbindliche Grundlage für einen mehrjährigen Erneuerungsprozess. Erst auf dieser Grundlage kann der
Antrag auf Städtebauförderung erfolgen. Die Inhalte eines solchen Konzeptes bauen modular aufeinander auf; ein mögliches Inhaltsverzeichnis ist als Anlage beigefügt. Die Erstellung soll als externe Dienstleistung beauftragt werden.
In den letzten Jahren sind in Lechenich bereits einige städtebauliche Planungen und Projekte
realisiert worden; weitere befinden sich in der Umsetzungsphase oder in einem realistischen
Planverfahrensstand. Insbesondere sei hierbei auf die in Aufstellung befindliche Denkmalbereichssatzung für den historischen Ortskern Lechenichs verwiesen, deren Bekanntmachung im zweiten
Quartal 2017 erwartet wird.
Nachdem die notwendigen Finanzmittel und Personalstellen beschlossen wurden, kann mit der
Erstellung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Lechenich in 2017 begonnen werden.
In Vertretung
(Hallstein)
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