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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr.152, E.- Liblar, Brühler Straße I. Beschluss über die Stellungnahmen II. Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
120 kB
Datum
28.03.2017
Erstellt
02.03.17, 15:02
Aktualisiert
15.03.17, 10:00
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr.152, E.- Liblar, Brühler Straße
I. Beschluss über die Stellungnahmen
II. Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr.152, E.- Liblar, Brühler Straße
I. Beschluss über die Stellungnahmen
II. Satzungsbeschluss)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 73/2017 Az.: 61. 21-20 / 152 Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 06.02.2017 gez. Erner, Bürgermeister Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 Die Beratungsfolge wurde aufgrund eines Vertagungsbeschlusses durch das Ratsbüro ergänzt. BM gez. Seyfried Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Rat Betrifft: Termin Bemerkungen 14.03.2017 vorberatend 28.03.2017 beschließend Bebauungsplan Nr.152, E.- Liblar, Brühler Straße I. Beschluss über die Stellungnahmen II. Satzungsbeschluss Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: I. Über die während der Offenlage- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 2 sowie 4 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 152, E. – Liblar, Brühler Straße wird, wie in den beigefügten Wertungstabellen A gem. Nr. 1 bis 11 und B gem. Nr. 1 bis 23 dargestellt, entschieden. II. Der Bebauungsplanentwurf Nr. 152, E. - Liblar, Brühler Straße wird gem. § 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung i. V. m. §§ 7 und 41 (1) der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NW) vom 14.07.1994 (GV NW S. 666) in der zuletzt gültigen Fassung, einschließlich der unter I. beschlossenen Ergänzung als Satzung nebst Begründung, Gestaltungshandbuch und Relevante Umweltbelange beschlossen. Begründung: Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung vom 12.06.2012 für das ehemalige Betriebsgelände der Firma Zervos beschlossen, einen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen (s. V 210/2012). Am 11.02.2016 wurde die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer öffentlichen Versammlung durchgeführt. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange fand in der Zeit vom 26.01.2016 bis 25.02.2016 statt. Die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 05.12.2016 bis einschließlich 04.01.2017. Nach der erfolgten Abwägung der in den Öffentlichkeitsbeteiligungen gem. § 3 Abs. 1 und 2 BauGB und der Beteiligungen der Behörden und Sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 u. 2 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen (s. Anlagen) ist lediglich eine Ergänzung in Form eines Hinweises, wie dem Beschlussentwurf unter I. zu entnehmen ist, in den Planentwurf aufgenommen worden. Der Bebauungsplan Nr.152, E. – Liblar, Brühler Straße kann nunmehr nebst Begründung und Umweltbericht sowie dem Gestaltungshandbuch als Satzung beschlossen werden. Aufgrund der Umfänglichkeit der Unterlagen werden diese pro Fraktion sowie Sachkundige Einwohnerin und Sachkundigen Einwohner einmal vollständig gedruckt. Die Ausschussmitglieder erhalten jeweils den Anlageplan, Rechtsplanentwurf (verkleinert), den Entwurf der Begründung, das Gestaltungshandbuch, die Wertungstabellen A und B und die Stellungnahmen in Papierform; die übrigen Unterlagen sind dem SD-Net zu entnehmen. Auf Wunsch können weitere gedruckte Exemplare zur Verfügung gestellt werden. Anlagen:  Anlageplan  Bebauungsplanentwurf  Begründung  Gestaltungshandbuch  Wertungstabellen A und B  Stellungnahmen  Relevante Umweltbelange (nur im SD–Net)  Artenschutzrechtliche Vorprüfung (ASP I)(nur im SD-Net)  Verkehrsgutachterliche Stellungnahme (nur im SD-Net)  Erkundung des Untergrundes -Fa. Zervos- (nur SD-Net) In Vertretung (Hallstein) -2-