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Beschlussvorlage (Wertungstabelle A)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
217 kB
Datum
28.03.2017
Erstellt
02.03.17, 15:02
Aktualisiert
02.03.17, 15:02

Inhalt der Datei

1 Stadt Erftstadt, Ortsteil Liblar Bebauungsplan Nr. 152 - "Brühler Straße" Wertungstabelle A Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 152 "Brühler Straße" gem. §3 (1) BauGB Folgende Bürgerinnen und Bürger haben Stellungnahmen abgegeben: Bürgerinnen und Bürger Wesentliche Inhalte der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung / Beschlussvorschlag Bürger 1 Schreiben vom 15.02.2016 Es bestehen große Bedenken hinsichtlich der geplanten Zufahrt zum Plangebiet über die Brühler Straße. Da die Max-Planck-Straße nicht zuletzt als Umgehung für die Brühler Straße Carl-SchurzStraße und Am Vogelsang gebaut wurde, sollte man sie auch als Anbindung vorsehen. Zudem wird darauf hingewiesen, dass LKW`s im Bereich Carl-Schurz-Straße / Brühler Straße und vor allem Brühler Straße / Am Vogelsang schlecht rangieren könnten und das die Brühler Straße nicht geeignet sei für zusätzlichen Verkehr. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Aufgrund zu erwartender zusätzlicher Verkehre wurde eine verkehrsgutachterliche Betrachtung durchgeführt. Als Fazit der Untersuchung kann die Aussage getroffen werden, dass die durch das Bebauungsplangebiet Nr.152 „Brühler Straße“ erzeugte Verkehrsbelastung gemeinsam mit dem vorhandenen Verkehr über den zukünftigen Knotenpunkt Brühler Straße / Am Vogelsang / Zufahrtsstraße Erschließungsgebiet leistungsfähig abgewickelt werden kann. Mit Qualitätsstufe B genügt der Knotenpunkt den verkehrstechnischen Anforderungen. Um eine Umverteilung der Verkehrsströme am betrachteten Knotenpunkt zu erreichen, wird seitens des Gutachters folgende Maßnahme vorgeschlagen: Eine Öffnung der Brühler Straße zur MaxPlanck-Straße sowie eine Öffnung der Max-Planck-Straße zur Straße am Vogelsang. Eine Steigerung der Gesamtverkehrs-belastung ist hier nicht zu erwarten. Zur Sicherung der Erschließung ist im Bebauungsplan sowohl eine Zufahrt von der Max-Planck-Straße als auch von der Brühler Straße planungsrechtlich vorgesehen. Nach Abschluss der Erschließungsmaßnahmen und der Realisierung der Verbindung der Brühler Straße mit der Max-Planck-Straße kann dann über die endgültige Hauptzufahrt entschieden werden. Zudem werden Verschmutzungen durch Baustel- Temporäre Verschmutzungen der Fahrlenverkehr erwartet. bahn durch Baustellenverkehr sind bei Erschließung eines neuen Baugebietes unvermeidbar. Ziel ist es jedoch, den Baustellenverkehr über die Max-PlanckStraße zu leiten. Letztendlich wird in Frage gestellt, dass die tek- Der Mehraufwand für eine Erschließung tonische Störzone für eine Erschließung ein zu (Straße) in der tektonischen Störzone wird hohes Risiko und Mehrkosten bedeute. derzeit noch geprüft. Der Bebauungsplanentwurf sieht daher eine verkehrliche Anbindung sowohl zur Max-Planck-Straße als auch zur Brühler Straße vor. Die Entwässerung erfolgt zur Brühler Straße und damit außerhalb der Tektonik. Die geplante Mehrfamilienhausbebauung zwi- Beabsichtigt ist das Plangebiet für eine schen Carl-Schurz-Straße und Brühler Straße Nutzung aus Wohnen, Dienstleistung, 2 Bürgerinnen und Bürger Wesentliche Inhalte der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung / Beschlussvorschlag wird hinsichtlich des Bestandes als kritisch ange- freien Berufen und nicht wesentlich stösehen. renden gewerblichen Einrichtungen vorzusehen. Vorgesehene Bauweise ist die Errichtung von Einzel,- Doppel,- und Mehrfamilienhäusern in zweigeschossiger Bauweise auf der Grundlage einer Gesamtkonzeption. Eine Beeinträchtigung der Anwohner durch Geschosswohnungsbau wird nicht gesehen. Bürger 2 Schreiben vom 21.02.2016 mit Unterschriftenliste Die Erschließung des Plangebietes über die Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Brühler Straße wird abgelehnt. Es wird davon ausgegangen, dass die Gesamtbaumaßnahme bis zu 6 Jahre dauern Eine Befahrung der Brühler Straße mit Zufahrt von Brühler Straße hin zum neuen Baugebiet mit Baustellen- und Schwerlastverkehr nebst dem Schwerlastverkehr des Gewerbegebietes Am Vogelsang sei für die unmittelbaren Anlieger nicht zumutbar und wird abgelehnt. Abgesehen von zu erwartenden Extremverschmutzungen und Beschädigungen dieser innerörtlichen Straße sei man auch nicht bereit, diese Extremverschmutzungen durch zu zahlende Reinigungsgebühren mit zu finanzieren. Man erachtet die Brühler Straße darüber hinaus als nicht ausgerichtet für Extrembauverkehr. Die Argumentation der Stadt, dass durch die Schließung der Firma Preiter die verkehrliche Situation entlastet wird, kann nicht nachvollzogen werden, da eine bisherige Kundenanfahrt der Firma Preiter mit vielleicht 25 - 30 Zufahrten pro Tag nicht zu vergleichen sei mit einer einschätzbaren zusätzlichen Belastung mit ca. 350 - 400 Bewegungen pro Tag. Bei ca. 60 Gesamtwohneinheiten mit 2 Fahrzeugen pro Wohneinheit und 3 Bewegungen pro Tag ergibt sich o.a. geschätzte Fahrzeug-bewegung. Aufgrund zu erwartender zusätzlicher Verkehre wurde eine verkehrsgutachterliche Betrachtung durchgeführt. Als Fazit der Untersuchung kann die Aussage getroffen werden, dass die durch das Bebauungsplangebiet Nr.152 „Brühler Straße“ erzeugte Verkehrsbelastung gemeinsam mit dem vorhandenen Verkehr über den zukünftigen Knotenpunkt Brühler Straße / Am Vogelsang / Zufahrtsstraße Erschließungsgebiet leistungsfähig abgewickelt werden kann. Um eine Umverteilung der Verkehrsströme am betrachteten Knotenpunkt zu erreichen, wird seitens des Gutachters folgende Maßnahme vorgeschlagen: Eine Öffnung der Brühler Straße zur MaxPlanck-Straße sowie eine Öffnung der Max-Planck-Straße zur Straße am Vogelsang. Eine Steigerung der Gesamtverkehrs-belastung ist hier nicht zu erwarten. Temporäre Verschmutzungen der Fahrbahn durch Baustellenverkehr sind bei Erschließung eines neuen Baugebietes unvermeidbar. Ziel ist es jedoch, den Baustellenverkehr über die Max-PlanckEs erscheint daher unverständlich, dass die Stadt Straße zu leiten. in Ihren Planungen nicht die störungsfreie Alternative einer Zufahrt über die Max-Planck-Straße Zur Sicherung der Erschließung ist im mit einbezogen habe. Die wird hiermit gefordert Bebauungsplan sowohl eine Zufahrt von und zugleich die Umwandlung der von Seiten der der Max-Planck-Straße als auch von der Stadt vorgesehenen Variante einer Ein- und Brühler Straße planungsrechtlich vorgeAusfahrt über die Brühler Straße zu einem Fuß- sehen. Nach Abschluss der Erschlieund Radweg. Im Einzelfall könne diese Zuwe- ßungsmaßnahmen und der Realisierung gung auch im Falle einer drohenden Gefahren- der Verbindung der Brühler Straße mit der abwehr als Rettungsweg genutzt werden. Eine 2. Max-Planck-Straße kann dann über die Möglichkeit einen Brandschutzweg zu schaffen, endgültige Hauptzufahrt entschieden wäre das Grundstück Nummer 220 von der Carl- werden. Schurz-Straße neben dem Wohnhaus Z., welches ebenfalls sich im Besitz der Familie Z. befinde. Des Weiteren wird gebeten, die Bezeichnung im BP 152 -Brühler Straße- mit Austausch einer noch festzulegenden Straßenbezeichnung zu ändern, da die vorgesehene Zufahrt Brühler Straße so nicht erhalten bleiben könne. Die Argumentation, dass durch tektonische Stö- 3 Bürgerinnen und Bürger Wesentliche Inhalte der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung / Beschlussvorschlag rungen ein Straßenbau im Bereich der MaxPlanck Straße nicht vorgenommen werden kann, ist nicht nachvollziehbar, da erstens ein Großteil im Bereich von Alt Liblar davon betroffen sei und zweitens, es heute bautechnische Möglichkeiten gäbe diesen Störungen entgegenzutreten. Die weitere Argumentation, dass durch den Neustraßenbau im Bereich Max-Planck-Straße ein Grundstück verloren gehe könne keine Begründung sein, die Alternative Max-Planck-Straße nicht zu berücksichtigen. "Allgemeinwohl gehe vor Einzelwohl." Bürger 3 Schreiben vom 18.02.2016 Nachhaltig unterstützt wird die Forderung des 1. stellvertretenden Bürgermeisters der Stadt Erftstadt auf Ansiedlung eines Nahversorgers im Bereich des jetzigen Ville Express, da der obere Bereich von Alt-Liblar absolut unterversorgt sei und dies zukünftig durch weitere Neuansiedlungen noch verstärkt würde. Die Ansiedlung eines Nahversorgers ist aufgrund des städtebauliches Konzeption und der Restriktionen im Bereich der CarlSchurz Straße / Max-Planck-Straße nicht zu erwarten. Es wird die Frage gestellt, warum die Brühler Straße, die bisher bereits vom größten Teil der Anwohner des "Vogelsanggebiets" - während der Nacht nicht selten sogar für Schwertransporte zu den am Vogelsang ansässigen Gewerbebetrieben - als Durchgangsstraße genutzt wird, nun mit zusätzlichem Verkehr belastet werden würde, wenn eine für alle Beteiligten wesentlich günstigere Alternative vorhanden sei. Es würde sich nahezu anbieten, die Zugangsstraße von der Max-Planck-Straße - die bislang ein relativ ungenutztes Dasein fristen würde ausgehend zu planen. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Aufgrund zu erwartender zusätzlicher Verkehre wurde eine verkehrsgutachterliche Betrachtung durchgeführt. Als Fazit der Untersuchung kann die Aussage getroffen werden, dass die durch das Bebauungsplangebiet Nr.152 „Brühler Straße“ erzeugte Verkehrsbelastung gemeinsam mit dem vorhandenen Verkehr über den zukünftigen Knotenpunkt Brühler Straße / Am Vogelsang / Zufahrtsstraße Erschließungsgebiet leistungsfähig abgewickelt werden kann. Zur Sicherung der Erschließung ist im Bebauungsplan sowohl eine Zufahrt von der Max-Planck-Straße als auch von der Brühler Straße planungsrechtlich vorgesehen. Nach Abschluss der Erschließungsmaßnahmen und der Realisierung der Verbindung der Brühler Straße mit der Max-Planck-Straße kann dann über die endgültige Hauptzufahrt entschieden werden. Der Hinweis auf die bestehende tektonische Verwerfung, die einer solchen Straßenführung im Wege stünde und die der Stadt immer wieder Kosten für Ausbesserungen verursachen würde, wird nicht akzeptiert, da den Anwohnern der Brühler Straße bekannt sei, dass etwaige anfallende Kosten, die die tektonische Verwertung verursachen würde, von der RWE Power AG (ehem. Rheinbraun) übernommen würden. Der Argumentation kann nicht gefolgt werden. Bergschäden, die aufgrund bergbaulicher Tätigkeiten an Bestandsgebäuden oder auch Verkehrswegen auftreten, können nicht mit Neubauvorhaben verglichen werden. Aus diesem Grund hat der Bergbautreibende frühzeitig auf die Störzone hingewiesen und Bautätigkeiten in dieser Störzone reglementiert. Schadensersatzansprüche können somit nicht gelDes Weiteren wird ein Sicherheitsaspekt ange- tend gemacht werden. . sprochen. Die Sicherheit der Kinder, die vom Neubaugebiet aus ihre Schulen erreichen müssten, könne durch das dann unverhältnismäßig große Verkehrsaufkommen auf der Brühler Straße nicht mehr gewährleistet werden. 4 Bürgerinnen und Bürger Wesentliche Inhalte der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung / Beschlussvorschlag Es wird darauf hingewiesen, dass durch die Planung auch die Carl-Schurz-Straße - also die Ortsmitte - wieder wesentlich mehr befahren würde (was durch den Bau der Umgehungsstraße vermieden werden sollte), da die zukünftigen Bewohner des Neubaugebiets gezwungen wären, erst einmal in den Ort hinein zu fahren, um dann über die Brühler Straße die Zufahrtstraße zu ihren Häusern zu erreichen. Dadurch würde auch die Ortsmitte für Fußgänger oder Radfahrer, insbesondere für Kinder und Senioren wieder wesentlich unsicherer werden. Als letzten Punkt wird die Brühler Straße selbst genannt, eine über viele Jahrzehnte natürlich gewachsene Allee mit sehr altem Baumbestand, die nicht nur eine der ältesten, sondern auch mit Sicherheit eine der schönsten Straßen Erftstadts sei. Der Charakter dieser Straße würde durch das zusätzliche Verkehrsaufkommen nicht nur leiden, sondern sehr wahrscheinlich zerstört werden. Bürger 4 Schreiben vom 19.02.2016 Es werden Einwände gegen die vorgesehene Verkehrsanbindung erhoben. Insbesondere aufgrund des zu erwartenden Anstiegs des Verkehrsaufkommens, damit verbunden zusätzliche lärm- und Schadstoffbelastungen, daraus resultierend wiederum gravierende gesundheitliche Störungen für die Anwohner. Es wird ausschließlich die verkehrstechnische Anbindung über die Max-Planck-Straße gefordert. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Aufgrund zu erwartender zusätzlicher Verkehre wurde eine verkehrsgutachterliche Betrachtung durchgeführt. Als Fazit der Untersuchung kann die Aussage getroffen werden, dass die durch das Bebauungsplangebiet Nr.152 „Brühler Straße“ erzeugte Verkehrsbelastung gemeinsam mit dem vorhandenen Verkehr über den zukünftigen Knotenpunkt Brühler Straße / Am Vogelsang / Zufahrtsstraße Erschließungsgebiet leistungsfähig abgewickelt werden kann. Zur Sicherung der Erschließung ist im Bebauungsplan sowohl eine Zufahrt von der Max-Planck-Straße als auch von der Brühler Straße planungsrechtlich vorgesehen. Nach Abschluss der Erschließungsmaßnahmen und der Realisierung der Verbindung der Brühler Straße mit der Max-Planck-Straße kann dann über die endgültige Hauptzufahrt entschieden werden. Bürger 5 Schreiben vom 18.02.2016 Es wird angeregt, dem Ergebnis des Workshops zum Masterplan zu folgen und keine Öffnung der Brühler Straße zur Max-Planck-Straße vorzusehen. Zudem wird eine Anbindung durch einen Fußund Radweg gefordert. Die Öffnung Brühler Straße zur MaxPlanck-Straße ist im Maßnahmenkatalog des Masterplanes Liblar, der Grundlage des Förderantrages ist, enthalten. Gegen die geplante Anbindung werden folgende Argumente genannt: 1. Es erscheint es viel einfacher, über den Kreisel Carl-Schurz-Str. - Max Planck Str. zu den Häusern zu gelangen; da die meisten Autofahrer die B265n nutzen, würde auch die Carl-Schurz-Str. entlastet. 2. Es wäre sinnvoll, die Situation Brühler Str. / Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Aufgrund zu erwartender zusätzlicher Verkehre wurde eine verkehrsgutachterliche Betrachtung durchgeführt. Als Fazit der Untersuchung kann die Aussage getroffen werden, dass die durch das Be- 5 Bürgerinnen und Bürger Wesentliche Inhalte der Stellungnahme 3. 4. 5. Bürger 6 Schreiben vom 02.02.2016 Stellungnahme der Verwaltung / Beschlussvorschlag Carl-Schurz-Str. zu beachten, schon jetzt sei dieses Nadelöhr (Apotheke / Parkplätze rechts und links) ein nicht ungefährlicher Engpass. Wie soll Ecke Vogelsang / Brühler Str. und gegenüber eine Baustellenzufahrt über einen langen Zeitraum funktionieren? Eine Ausweisung der Anbindung zur Brühler Str. als Fuß- und Radweg, würde den Weg für Kinder aus dem Wohngebiet weitaus weniger gefährlich gestalten. bauungsplangebiet Nr.152 „Brühler Straße“ erzeugte Verkehrsbelastung gemeinsam mit dem vorhandenen Verkehr über den zukünftigen Knotenpunkt Brühler Straße / Am Vogelsang / Zufahrtsstraße Erschließungsgebiet leistungsfähig abgewickelt werden kann. Das Argument, die Anbindung Max Planck Str. würde fortlaufend Kosten verursachen aufgrund der tektonischen Verwerfung ist nicht haltbar, da diese Kosten von RheinBraun übernommen werden. Bergschäden, die aufgrund bergbaulicher Tätigkeiten an Bestandsgebäuden oder auch Verkehrswegen auftreten, können nicht mit Neubauvorhaben verglichen werden. Aus diesem Grund hat der Bergbautreibende frühzeitig auf die Störzone hingewiesen und Bautätigkeiten in dieser Störzone reglementiert. Schadensersatzansprüche können somit nicht geltend gemacht werden. Zur Sicherung der Erschließung ist im Bebauungsplan sowohl eine Zufahrt von der Max-Planck-Straße als auch von der Brühler Straße planungsrechtlich vorgesehen. Nach Abschluss der Erschließungsmaßnahmen und der Realisierung der Verbindung der Brühler Straße mit der Max-Planck-Straße kann dann über die endgültige Hauptzufahrt entschieden werden. Zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 152 Die Hinweise werden zur Kenntnis geBrühler Straße wird wie folgt Stellung genommen: nommen. Positiv bewertet wird: 1. die Umwandlung der nicht mehr genutzten Betriebsflächen in eine Wohnbebauung. 2. Das Konzept der Gebäudeanordnung erscheint harmonisch in die bestehende Bebauung eingepasst. 3. Eine Anbindung der Brühler Straße über einen Fuß- und Radweg, der auch als zweite Feuerwehrzufahrt dienen würde. 4. Anregen möchten wir außerdem eine Anbindung des Baugebietes an die Carl-SchurzStraße über einen Fuß- und Radweg auf der Trasse der zweiten Zufahrt des ZervosGeländes. Hierdurch entstünde eine Verbindung für Fußgänger und Radfahrer vom Bahnhof bzw. der Bergstraße bis nach Köttingen. Negativ bewertet wird: 5. die Verkehrsanbindung beurteilt. Das Konzept der Anbindung des Bebauungs-gebietes über die Brühler Straße und einen langen Zufahrtsschlauch ist nicht verständlich, da es doch- wie schon die Abgrenzung des Plangebietes nahe liegt- eine kürzere und verkehrstechnisch erheblich einfachere Anbindungsmöglichkeit über die Max-Plank-Straße gibt. 6. Das Gutachten, das vom Ing. Büro Fischer erstellt wurde, zeigt zwar, dass eine Anbindung des Baugebietes über die Brühler Stra- Aufgrund zu erwartender zusätzlicher Verkehre wurde eine verkehrsgutachterliche Betrachtung durchgeführt. Als Fazit der Untersuchung kann die Aussage getroffen werden, dass die durch das Bebauungsplangebiet Nr.152 „Brühler Straße“ erzeugte Verkehrsbelastung gemeinsam mit dem vorhandenen Verkehr über den zukünftigen Knotenpunkt Brühler Straße / Am Vogelsang / Zufahrtsstraße Erschließungsgebiet leistungsfähig abgewickelt werden kann. 6 Bürgerinnen und Bürger Wesentliche Inhalte der Stellungnahme ße unter bestimmten Umständen machbar ist, doch wurde es nicht einmal mit der Prüfung der offensichtlichen Alternative beauftragt. 7. 8. 9. Bürger 7 Schreiben vom 19.02.2016 Die Argumentation der Planung gegen eine Zufahrt von der Max-Plank-Straße ist nicht stichhaltig, da einer Bebauung des Sprungbereiches nichts entgegensteht. Kosten für Schäden, die durch den Bergbau entstehen, werden nach Bundesberggesetz von den Bergbautreibenden übernommen. Ein wesentlich höherer Erschließungsaufwand durch die vorhandene Geländestufe ist nicht nachvollziehbar, da diese auch für den vorgesehenen Radweg bzw. die erforderliche Feuerwehrzufahrt überwunden werden muss. Eine Anbindung über die Max-Plank-Straße biete nur Vorteile. Stellungnahme der Verwaltung / Beschlussvorschlag Zur Sicherung der Erschließung ist im Bebauungsplan sowohl eine Zufahrt von der Max-Planck-Straße als auch von der Brühler Straße planungsrechtlich vorgesehen. Nach Abschluss der Erschließungsmaßnahmen und der Realisierung der Verbindung der Brühler Straße mit der Max-Planck-Straße kann dann über die endgültige Hauptzufahrt entschieden werden. Bergschäden, die aufgrund bergbaulicher Tätigkeiten an Bestandsgebäuden oder auch Verkehrswegen auftreten, können nicht mit Neubauvorhaben verglichen werden. Aus diesem Grund hat der Bergbautreibende frühzeitig auf die Störzone hingewiesen und Bautätigkeiten in dieser Störzone reglementiert. Schadensersatzansprüche können somit nicht geltend gemacht werden. Zum eigentlichen Bauleitplanverfahren wird folgendes angeregt: Der vorliegende Bebauungsvorschlag ist inhaltlich nach dem üblichen konventionellen Modell EFH / MFH ausgerichtet. Alternativ sollte eine zukunftsweisende Bebauung zu geprüft werden, z.B. eine Block-Bauweise mit Eigentums- und Gemeinschaftsanteilen. Eigentumsanteile könnten als die eigentlichen Wohnflächen (Etagenund Loft- Wohnungen unterschiedlicher Größe) definiert werden und gemeinschaftliche Anteile als Tiefgarage, Gartenflächen, Energieversorgung usw. Dies würde auch das Ziel der Planung fördern, ein „sozial gemischtes Quartier" zu errichten. Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen. Verkehrsanbindung: Die Anbindung sollte über die Max-Planck-Straße erfolgen. Positiv bewertet wird, dass die Brühler Straße zur Max-Planckstraße geöffnet und ein FußRadwegzugang zum See gebaut wird. Gefordert wird die Anbindung aller Verkehrswege über die Max-Planck-Straße hindurch an den Bahnhof bis zur Höhe Grubenweg / Florianstraße, entsprechend dem Masterplan. Aufgrund zu erwartender zusätzlicher Verkehre wurde eine verkehrsgutachterliche Betrachtung durchgeführt. Als Fazit der Untersuchung kann die Aussage getroffen werden, dass die durch das Bebauungsplangebiet Nr.152 „Brühler Straße“ erzeugte Verkehrsbelastung gemeinsam mit dem vorhandenen Verkehr über den zukünftigen Knotenpunkt Brühler Straße / Am Vogelsang / Zufahrtsstraße Erschließungsgebiet leistungsfähig abgewickelt werden kann. Das Bebauungskonzept bzw. der Bebauungsplanentwurf lässt verschiedene Wohnformen und Konzepte zu. Zur Sicherung der Erschließung ist im Bebauungsplan sowohl eine Zufahrt von der Max-Planck-Straße als auch von der Brühler Straße planungsrechtlich vorgesehen. Nach Abschluss der Erschließungsmaßnahmen und der Realisierung der Verbindung der Brühler Straße mit der Max-Planck-Straße kann dann über die endgültige Hauptzufahrt entschieden werden. Kinder: Der geplante Spielplatz soll sowohl dem Neubaugebiet als auch dem Spielplatzde- 7 Bürgerinnen und Bürger Wesentliche Inhalte der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung / Beschlussvorschlag Der Kinderspielplatz sollte zentral in die Mitte des fizit im nördlichen Stadtteil dienen. Die Plangebiets verlegt werden. Lage, im Übergangsbereich zur Ville, ist darüber hinaus auch für Familien attraktiv die in die Ville oder zum Liblarer See möchten. Innerhalb dieser Fläche ist zudem ein größerer Baumbestand vorhanden, der erhalten werden soll. Die Fläche ist zudem teilweise mit der Darstellung „Landschaftsschutzgebiet“ belegt, so dass eine bauliche Nutzung der Fläche, auch hinsichtlich der Tektonik, ausscheidet. Nahversorgung: Das Gebiet ist unterversorgt, eine Nahversorgung wird gewünscht, aber nicht in Form von Discountern. Energieversorgung: Vorgeschlagen wird eine zentral angelegte Energieversorgung für alle Neubewohner. Solarenergie wäre zudem wünschenswert. Abschließend wird hinsichtlich der Namensgebung vorgeschlagen, dass man sich dem Vogelviertel oder nahem NSG Ville orientiert. Bürger 8 Schreiben vom 15.02.2016 1. 2. 3. 4. 5. Eine Erschließung des benannten Gebietes über die Max-Planck-Straße erscheint sinnvoller, da hier die Anbindung über den Kreisverkehr direkt zur Umgehungs-straße in verschiedene Richtungen möglich ist. So könnte die Carl-Schurz-Straße und damit die Innenstadt verkehrstechnisch entlastet werden. Der Engpass Übergang Brühler Straße auf Carl-Schurz-Straße und umgekehrt ist schon jetzt durch Parkplätze auf beiden Seiten zeitweise ein problematischer Bereich. Durch noch mehr Verkehrsaufkommen würde es hier sicher zu erheblichen Einschränkungen für alle Beteiligten kommen. Die häufigen Rangierarbeiten großer LKWs an der Ecke Brühler Straße/Vogelsang führen schon heute immer wieder zu Behinderungen anderer Verkehrsteilnehmer. Das zu erwartende vermehrte Verkehrsaufkommen ließe noch größere Störungen erwarten. Die Planung eines Spielplatzes wird befürwortet. Ebenso die Lage des Wohngebietes mit Nähe zur Natur und auch durch die gute Erreichbarkeit des Schulzentrum oder der Bushaltestelle für die Fahrt zur Grundschule. Ein Fuß- und Radweg als Verbindung des Wohngebietes zur Brühler Straße würde für Kinder mehr Sicherheit bedeuten. Befürchtet wird eine Schleichwegeverbindung durch die favorisierte Variante. Die befürchteten regelmäßigen Reparaturkosten einer Zufahrt über die Max-PlanckStraße, die durch die tektonische Störung an dieser Stelle zu erwarten sind, können kein Gegenargument sein, da die Firma RheinBraun für diese Art von Schäden aufkommt. Die Ansiedlung eines Nahversorgers ist aufgrund des städtebauliches Konzeption und der Restriktionen im Bereich der CarlSchurz Straße / Max-Planck-Straße nicht zu erwarten. Die Form der Energieversorgung kann im Bebauungsplan nicht geregelt werden. Der Bebauungsplan lässt sowohl eine zentrale als auch eine alternative Energieversorgung zu. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Aufgrund zu erwartender zusätzlicher Verkehre wurde eine verkehrsgutachterliche Betrachtung durchgeführt. Als Fazit der Untersuchung kann die Aussage getroffen werden, dass die durch das Bebauungsplangebiet Nr.152 „Brühler Straße“ erzeugte Verkehrsbelastung gemeinsam mit dem vorhandenen Verkehr über den zukünftigen Knotenpunkt Brühler Straße / Am Vogelsang / Zufahrtsstraße Erschließungsgebiet leistungsfähig abgewickelt werden kann. Zur Sicherung der Erschließung ist im Bebauungsplan sowohl eine Zufahrt von der Max-Planck-Straße als auch von der Brühler Straße planungsrechtlich vorgesehen. Nach Abschluss der Erschließungsmaßnahmen und der Realisierung der Verbindung der Brühler Straße mit der Max-Planck-Straße kann dann über die endgültige Hauptzufahrt entschieden werden. Bergschäden, die aufgrund bergbaulicher Tätigkeiten an Bestandsgebäuden oder auch Verkehrswegen auftreten, können nicht mit Neubauvorhaben verglichen werden. Aus diesem Grund hat der Bergbautreibende frühzeitig auf die Störzone hingewiesen und Bautätigkeiten in dieser Störzone reglementiert. Schadensersatz- 8 Bürgerinnen und Bürger Wesentliche Inhalte der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung / Beschlussvorschlag ansprüche können somit nicht geltend gemacht werden. 6. Bürger 9 Schreiben vom 12.02.2016 Die Ansiedlung eines Nahversorgers wird Die Ansiedlung eines Nahversorgers ist befürwortet. aufgrund des städtebauliches Konzeption und der Restriktionen im Bereich der CarlSchurz Straße / Max-Planck-Straße nicht zu erwarten. Es wird folgendes angeregt/ gefordert: 1. Die verkehrstechnische Anbindung des geplanten Wohngebietes (BP 152) erfolgt ausschließlich und einzig über die Max-PlanckStraße. (Ähnlich der verkehrstechnischen Anbindung des Wohngebietes im Bereich der Nelly-Sachs-Straße in Liblar) 2. Die derzeitig geplante verkehrstechnische Anbindung über die Brühler Straße wird dahingehend geändert, dass für diesen Bereich eine antriebsmaschinenfreie, verkehrstechnische Anbindung in den Ausmaßen eines Fuß- und Fahrradweges beschlossen wird. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Aufgrund zu erwartender zusätzlicher Verkehre wurde eine verkehrsgutachterliche Betrachtung durchgeführt. Als Fazit der Untersuchung kann die Aussage getroffen werden, dass die durch das Bebauungsplangebiet Nr.152 „Brühler Straße“ erzeugte Verkehrsbelastung gemeinsam mit dem vorhandenen Verkehr über den zukünftigen Knotenpunkt Brühler Straße / Am Vogelsang / Zufahrtsstraße Erschließungsgebiet leistungsfähig abgewickelt werden kann. Zur Sicherung der Erschließung ist im Bebauungsplan sowohl eine Zufahrt von der Max-Planck-Straße als auch von der Brühler Straße planungsrechtlich vorgesehen. Nach Abschluss der Erschließungsmaßnahmen und der Realisierung der Verbindung der Brühler Straße mit der Max-Planck-Straße kann dann über die endgültige Hauptzufahrt entschieden werden. 3. Eine weitere Anbindung für Fußgänger und Das genannte Grundstück steht nicht Fahrradfahren kann über das Grundstück Z., mehr zur Verfügung. im Entwurf des BP 152 mit der Nummer 220 bezeichnet, (ehemalige Hauptzufahrt zum Betriebsgelände) zur Carl-Schurz-Straße hin erfolgen. Das sich in der Verlängerung des Grundstücks Nr. 220 nach Südost anschließende und im BP 152 ausgewiesene Grundstück ist ebenfalls im Besitz der Familie Z. Eine Realisierung dieser weiteren Anbindung ist daher möglich. Über diesen Weg wäre im Einsatzfall die Zuführung brandabwehrtechnischer Gerätschaften ebenso möglich wie die Anbindung an das öffentliche Kanal- und sonstige technische Versorgungsnetz. 5. 6. Bürger 10 Schreiben vom 19.02.2016 Nahversorgung wird unterstützt. Die Ansiedlung eines Nahversorgers ist Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: aufgrund des städtebauliches Konzeption BP 152, Liblar, Helmut-Schmidt-Straße und der Restriktionen im Bereich der CarlSchurz Straße / Max-Planck-Straße nicht zu erwarten. Insbesondere, da es sich um einen Entwurf han- Die Stellungnahme wird zur Kenntnis delt, werden Alternativen zu Grundgestaltung und genommen. zum Anschluss des Baugebiets an das Straßen- Aufgrund zu erwartender zusätzlicher verkehrsnetz vermisst. Verkehre wurde eine verkehrsgutachterliEs wird darauf hingewiesen das auch das Gut- che Betrachtung durchgeführt. Als Fazit achten eine klare Empfehlung zur Entlastung der der Untersuchung kann die Aussage ge- 9 Bürgerinnen und Bürger Bürger 11 Schreiben vom 19.02.2016 Wesentliche Inhalte der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung / Beschlussvorschlag Brühler- und der Carl-Schurz-Straße geben würde. Diese soll durch Anschluss der Brühler Straße an die Max-Plank-Straße erfolgen. Nachdem nochmals die Bürgerversammlung resümiert wird, wird als Fazit formuliert, dass bei zukünftigen Planungen des BP Nr. 152 eine störungsfreie Alternative mit Anschluss von der MaxPlank-Straße berücksichtigt und die vorgeschlagene Zufahrt über Brühler Straße in einen Fußund Fahrradweg umgewandelt wird. troffen werden, dass die durch das Bebauungsplangebiet Nr.152 „Brühler Straße“ erzeugte Verkehrsbelastung gemeinsam mit dem vorhandenen Verkehr über den zukünftigen Knotenpunkt Brühler Straße / Am Vogelsang / Zufahrtsstraße Erschließungsgebiet leistungsfähig abgewickelt werden kann. Zur Sicherung der Erschließung ist im Bebauungsplan sowohl eine Zufahrt von der Max-Planck-Straße als auch von der Brühler Straße planungsrechtlich vorgesehen. Nach Abschluss der Erschließungsmaßnahmen und der Realisierung der Verbindung der Brühler Straße mit der Max-Planck-Straße kann dann über die endgültige Hauptzufahrt entschieden werden. Ihre Vorstellung des Bauvorhabens Brühler Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Straße und Umgebung hat mir gut gefallen. Wenn Sie den Durchbruch in die Ville realisieren, werden Sie vielen Menschen das Leben schöner machen. Und Sie werden die Naturnähe unserer Kinder fördern. 1. Die bisherige städtebauliche Entwicklung von Liblar erschien uns Bürgern zumeist konzeptfrei. Weil ich den Eindruck habe, dass sich dies gegenwärtig ändert, erlaube ich mir den Hinweis, dass in Liblar viele Menschen wohnen, die im wissenschafts- und innovationsfreudigen Kölner Süden arbeiten. Weil wir in Schloss Gracht schon eine sehr bekannte wissenschaftsnahe Einrichtung haben, erscheint es mir bedenkenswert, bei der Entwicklung Liblars den Focus auf Wissenschaft, (neue) innovationsfreudige Unternehmen und eine enge Anbindung an die privaten Hochschulen, die Fachhochschulen, die Uni-Klinik etc. in Köln zu richten. Möglicherweise lässt sich auch die Max-Planck-Straße mit so einem Focus attraktiv weiterentwickeln. Ich wäre überrascht, wenn sich nicht schnell ein kleiner Kreis aus Verantwortungsträgern der Kölner Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur etc. fände, die diese Idee hier promoten würde. Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Interessiert sich die Stadt für Häuser und Zuständig für die Anmietung von WohnWohnungen, die Bürger an Flüchtlinge häuser für Flüchtlinge in der Stadtverwalvermieten könnten? Wer ist dafür der An- tung ist der Eigenbetrieb Immobilien. sprechpartner, wenn es um konkrete (und ein klein wenig eilige) Planungen geht?