Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
217 kB
Datum
28.03.2017
Erstellt
02.03.17, 15:02
Aktualisiert
02.03.17, 15:02
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1
Stadt Erftstadt, Ortsteil Liblar
Bebauungsplan Nr. 152 - "Brühler Straße"
Wertungstabelle A
Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 152 "Brühler Straße"
gem. §3 (1) BauGB
Folgende Bürgerinnen und Bürger haben Stellungnahmen abgegeben:
Bürgerinnen und
Bürger
Wesentliche Inhalte der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung / Beschlussvorschlag
Bürger 1
Schreiben vom
15.02.2016
Es bestehen große Bedenken hinsichtlich der
geplanten Zufahrt zum Plangebiet über die Brühler Straße.
Da die Max-Planck-Straße nicht zuletzt als Umgehung für die Brühler Straße Carl-SchurzStraße und Am Vogelsang gebaut wurde, sollte
man sie auch als Anbindung vorsehen. Zudem
wird darauf hingewiesen, dass LKW`s im Bereich
Carl-Schurz-Straße / Brühler Straße und vor
allem Brühler Straße / Am Vogelsang schlecht
rangieren könnten und das die Brühler Straße
nicht geeignet sei für zusätzlichen Verkehr.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis
genommen.
Aufgrund zu erwartender zusätzlicher
Verkehre wurde eine verkehrsgutachterliche Betrachtung durchgeführt. Als Fazit
der Untersuchung kann die Aussage getroffen werden, dass die durch das Bebauungsplangebiet Nr.152 „Brühler Straße“ erzeugte Verkehrsbelastung gemeinsam mit dem vorhandenen Verkehr über
den zukünftigen Knotenpunkt Brühler
Straße / Am Vogelsang / Zufahrtsstraße
Erschließungsgebiet leistungsfähig abgewickelt werden kann. Mit Qualitätsstufe B
genügt der Knotenpunkt den verkehrstechnischen Anforderungen.
Um eine Umverteilung der Verkehrsströme am betrachteten Knotenpunkt zu erreichen, wird seitens des Gutachters folgende Maßnahme vorgeschlagen:
Eine Öffnung der Brühler Straße zur MaxPlanck-Straße sowie eine Öffnung der
Max-Planck-Straße zur Straße am Vogelsang. Eine Steigerung der Gesamtverkehrs-belastung ist hier nicht zu erwarten.
Zur Sicherung der Erschließung ist im
Bebauungsplan sowohl eine Zufahrt von
der Max-Planck-Straße als auch von der
Brühler Straße planungsrechtlich vorgesehen. Nach Abschluss der Erschließungsmaßnahmen und der Realisierung
der Verbindung der Brühler Straße mit der
Max-Planck-Straße kann dann über die
endgültige
Hauptzufahrt
entschieden
werden.
Zudem werden Verschmutzungen durch Baustel- Temporäre Verschmutzungen der Fahrlenverkehr erwartet.
bahn durch Baustellenverkehr sind bei
Erschließung eines neuen Baugebietes
unvermeidbar. Ziel ist es jedoch, den
Baustellenverkehr über die Max-PlanckStraße zu leiten.
Letztendlich wird in Frage gestellt, dass die tek- Der Mehraufwand für eine Erschließung
tonische Störzone für eine Erschließung ein zu (Straße) in der tektonischen Störzone wird
hohes Risiko und Mehrkosten bedeute.
derzeit noch geprüft. Der Bebauungsplanentwurf sieht daher eine verkehrliche
Anbindung sowohl zur Max-Planck-Straße
als auch zur Brühler Straße vor. Die Entwässerung erfolgt zur Brühler Straße und
damit außerhalb der Tektonik.
Die geplante Mehrfamilienhausbebauung zwi- Beabsichtigt ist das Plangebiet für eine
schen Carl-Schurz-Straße und Brühler Straße Nutzung aus Wohnen, Dienstleistung,
2
Bürgerinnen und
Bürger
Wesentliche Inhalte der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung / Beschlussvorschlag
wird hinsichtlich des Bestandes als kritisch ange- freien Berufen und nicht wesentlich stösehen.
renden gewerblichen Einrichtungen vorzusehen. Vorgesehene Bauweise ist die
Errichtung von Einzel,- Doppel,- und
Mehrfamilienhäusern in zweigeschossiger
Bauweise auf der Grundlage einer Gesamtkonzeption.
Eine Beeinträchtigung der Anwohner
durch Geschosswohnungsbau wird nicht
gesehen.
Bürger 2
Schreiben vom
21.02.2016
mit Unterschriftenliste
Die Erschließung des Plangebietes über die Die Stellungnahme wird zur Kenntnis
genommen.
Brühler Straße wird abgelehnt.
Es wird davon ausgegangen, dass die Gesamtbaumaßnahme bis zu 6 Jahre dauern Eine Befahrung der Brühler Straße mit Zufahrt von Brühler Straße hin zum neuen Baugebiet mit Baustellen- und Schwerlastverkehr nebst dem Schwerlastverkehr des Gewerbegebietes Am Vogelsang
sei für die unmittelbaren Anlieger nicht zumutbar
und wird abgelehnt. Abgesehen von zu erwartenden Extremverschmutzungen und Beschädigungen dieser innerörtlichen Straße sei man auch
nicht bereit, diese Extremverschmutzungen durch
zu zahlende Reinigungsgebühren mit zu finanzieren.
Man erachtet die Brühler Straße darüber hinaus
als nicht ausgerichtet für Extrembauverkehr.
Die Argumentation der Stadt, dass durch die
Schließung der Firma Preiter die verkehrliche
Situation entlastet wird, kann nicht nachvollzogen
werden, da eine bisherige Kundenanfahrt der
Firma Preiter mit vielleicht 25 - 30 Zufahrten pro
Tag nicht zu vergleichen sei mit einer einschätzbaren zusätzlichen Belastung mit ca. 350 - 400
Bewegungen pro Tag. Bei ca. 60 Gesamtwohneinheiten mit 2 Fahrzeugen pro Wohneinheit und 3 Bewegungen pro Tag ergibt sich o.a.
geschätzte Fahrzeug-bewegung.
Aufgrund zu erwartender zusätzlicher
Verkehre wurde eine verkehrsgutachterliche Betrachtung durchgeführt. Als Fazit
der Untersuchung kann die Aussage getroffen werden, dass die durch das Bebauungsplangebiet Nr.152 „Brühler Straße“ erzeugte Verkehrsbelastung gemeinsam mit dem vorhandenen Verkehr über
den zukünftigen Knotenpunkt Brühler
Straße / Am Vogelsang / Zufahrtsstraße
Erschließungsgebiet leistungsfähig abgewickelt werden kann.
Um eine Umverteilung der Verkehrsströme am betrachteten Knotenpunkt zu erreichen, wird seitens des Gutachters folgende Maßnahme vorgeschlagen:
Eine Öffnung der Brühler Straße zur MaxPlanck-Straße sowie eine Öffnung der
Max-Planck-Straße zur Straße am Vogelsang. Eine Steigerung der Gesamtverkehrs-belastung ist hier nicht zu erwarten.
Temporäre Verschmutzungen der Fahrbahn durch Baustellenverkehr sind bei
Erschließung eines neuen Baugebietes
unvermeidbar. Ziel ist es jedoch, den
Baustellenverkehr über die Max-PlanckEs erscheint daher unverständlich, dass die Stadt Straße zu leiten.
in Ihren Planungen nicht die störungsfreie Alternative einer Zufahrt über die Max-Planck-Straße Zur Sicherung der Erschließung ist im
mit einbezogen habe. Die wird hiermit gefordert Bebauungsplan sowohl eine Zufahrt von
und zugleich die Umwandlung der von Seiten der der Max-Planck-Straße als auch von der
Stadt vorgesehenen Variante einer Ein- und Brühler Straße planungsrechtlich vorgeAusfahrt über die Brühler Straße zu einem Fuß- sehen. Nach Abschluss der Erschlieund Radweg. Im Einzelfall könne diese Zuwe- ßungsmaßnahmen und der Realisierung
gung auch im Falle einer drohenden Gefahren- der Verbindung der Brühler Straße mit der
abwehr als Rettungsweg genutzt werden. Eine 2. Max-Planck-Straße kann dann über die
Möglichkeit einen Brandschutzweg zu schaffen, endgültige
Hauptzufahrt
entschieden
wäre das Grundstück Nummer 220 von der Carl- werden.
Schurz-Straße neben dem Wohnhaus Z., welches ebenfalls sich im Besitz der Familie Z. befinde.
Des Weiteren wird gebeten, die Bezeichnung im
BP 152 -Brühler Straße- mit Austausch einer
noch festzulegenden Straßenbezeichnung zu
ändern, da die vorgesehene Zufahrt Brühler
Straße so nicht erhalten bleiben könne.
Die Argumentation, dass durch tektonische Stö-
3
Bürgerinnen und
Bürger
Wesentliche Inhalte der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung / Beschlussvorschlag
rungen ein Straßenbau im Bereich der MaxPlanck Straße nicht vorgenommen werden kann,
ist nicht nachvollziehbar, da erstens ein Großteil
im Bereich von Alt Liblar davon betroffen sei und
zweitens, es heute bautechnische Möglichkeiten
gäbe diesen Störungen entgegenzutreten. Die
weitere Argumentation, dass durch den Neustraßenbau im Bereich Max-Planck-Straße ein
Grundstück verloren gehe könne keine Begründung sein, die Alternative Max-Planck-Straße
nicht zu berücksichtigen. "Allgemeinwohl gehe
vor Einzelwohl."
Bürger 3
Schreiben vom
18.02.2016
Nachhaltig unterstützt wird die Forderung des 1.
stellvertretenden Bürgermeisters der Stadt Erftstadt auf Ansiedlung eines Nahversorgers im Bereich des jetzigen Ville Express, da der obere
Bereich von Alt-Liblar absolut unterversorgt sei
und dies zukünftig durch weitere Neuansiedlungen noch verstärkt würde.
Die Ansiedlung eines Nahversorgers ist
aufgrund des städtebauliches Konzeption
und der Restriktionen im Bereich der CarlSchurz Straße / Max-Planck-Straße nicht
zu erwarten.
Es wird die Frage gestellt, warum die Brühler
Straße, die bisher bereits vom größten Teil der
Anwohner des "Vogelsanggebiets" - während der
Nacht nicht selten sogar für Schwertransporte zu
den am Vogelsang ansässigen Gewerbebetrieben - als Durchgangsstraße genutzt wird, nun mit
zusätzlichem Verkehr belastet werden würde,
wenn eine für alle Beteiligten wesentlich günstigere Alternative vorhanden sei.
Es würde sich nahezu anbieten, die Zugangsstraße von der Max-Planck-Straße - die bislang
ein relativ ungenutztes Dasein fristen würde ausgehend zu planen.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis
genommen.
Aufgrund zu erwartender zusätzlicher
Verkehre wurde eine verkehrsgutachterliche Betrachtung durchgeführt. Als Fazit
der Untersuchung kann die Aussage getroffen werden, dass die durch das Bebauungsplangebiet Nr.152 „Brühler Straße“ erzeugte Verkehrsbelastung gemeinsam mit dem vorhandenen Verkehr über
den zukünftigen Knotenpunkt Brühler
Straße / Am Vogelsang / Zufahrtsstraße
Erschließungsgebiet leistungsfähig abgewickelt werden kann.
Zur Sicherung der Erschließung ist im
Bebauungsplan sowohl eine Zufahrt von
der Max-Planck-Straße als auch von der
Brühler Straße planungsrechtlich vorgesehen. Nach Abschluss der Erschließungsmaßnahmen und der Realisierung
der Verbindung der Brühler Straße mit der
Max-Planck-Straße kann dann über die
endgültige
Hauptzufahrt
entschieden
werden.
Der Hinweis auf die bestehende tektonische
Verwerfung, die einer solchen Straßenführung im
Wege stünde und die der Stadt immer wieder
Kosten für Ausbesserungen verursachen würde,
wird nicht akzeptiert, da den Anwohnern der
Brühler Straße bekannt sei, dass etwaige anfallende Kosten, die die tektonische Verwertung
verursachen würde, von der RWE Power AG
(ehem. Rheinbraun) übernommen würden.
Der Argumentation kann nicht gefolgt
werden. Bergschäden, die aufgrund bergbaulicher Tätigkeiten an Bestandsgebäuden oder auch Verkehrswegen auftreten,
können nicht mit Neubauvorhaben verglichen werden. Aus diesem Grund hat der
Bergbautreibende frühzeitig auf die Störzone hingewiesen und Bautätigkeiten in
dieser Störzone reglementiert. Schadensersatzansprüche können somit nicht gelDes Weiteren wird ein Sicherheitsaspekt ange- tend gemacht werden. .
sprochen. Die Sicherheit der Kinder, die vom
Neubaugebiet aus ihre Schulen erreichen müssten, könne durch das dann unverhältnismäßig
große Verkehrsaufkommen auf der Brühler Straße nicht mehr gewährleistet werden.
4
Bürgerinnen und
Bürger
Wesentliche Inhalte der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung / Beschlussvorschlag
Es wird darauf hingewiesen, dass durch die Planung auch die Carl-Schurz-Straße - also die
Ortsmitte - wieder wesentlich mehr befahren
würde (was durch den Bau der Umgehungsstraße vermieden werden sollte), da die zukünftigen
Bewohner des Neubaugebiets gezwungen wären, erst einmal in den Ort hinein zu fahren, um
dann über die Brühler Straße die Zufahrtstraße
zu ihren Häusern zu erreichen. Dadurch würde
auch die Ortsmitte für Fußgänger oder Radfahrer,
insbesondere für Kinder und Senioren wieder
wesentlich unsicherer werden.
Als letzten Punkt wird die Brühler Straße selbst
genannt, eine über viele Jahrzehnte natürlich
gewachsene Allee mit sehr altem Baumbestand,
die nicht nur eine der ältesten, sondern auch mit
Sicherheit eine der schönsten Straßen Erftstadts
sei.
Der Charakter dieser Straße würde durch das
zusätzliche Verkehrsaufkommen nicht nur leiden,
sondern sehr wahrscheinlich zerstört werden.
Bürger 4
Schreiben vom
19.02.2016
Es werden Einwände gegen die vorgesehene
Verkehrsanbindung erhoben. Insbesondere aufgrund des zu erwartenden Anstiegs des Verkehrsaufkommens, damit verbunden zusätzliche
lärm- und Schadstoffbelastungen, daraus resultierend wiederum gravierende gesundheitliche
Störungen für die Anwohner.
Es wird ausschließlich die verkehrstechnische
Anbindung über die Max-Planck-Straße gefordert.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis
genommen.
Aufgrund zu erwartender zusätzlicher
Verkehre wurde eine verkehrsgutachterliche Betrachtung durchgeführt. Als Fazit
der Untersuchung kann die Aussage getroffen werden, dass die durch das Bebauungsplangebiet Nr.152 „Brühler Straße“ erzeugte Verkehrsbelastung gemeinsam mit dem vorhandenen Verkehr über
den zukünftigen Knotenpunkt Brühler
Straße / Am Vogelsang / Zufahrtsstraße
Erschließungsgebiet leistungsfähig abgewickelt werden kann.
Zur Sicherung der Erschließung ist im
Bebauungsplan sowohl eine Zufahrt von
der Max-Planck-Straße als auch von der
Brühler Straße planungsrechtlich vorgesehen. Nach Abschluss der Erschließungsmaßnahmen und der Realisierung
der Verbindung der Brühler Straße mit der
Max-Planck-Straße kann dann über die
endgültige
Hauptzufahrt
entschieden
werden.
Bürger 5
Schreiben vom
18.02.2016
Es wird angeregt, dem Ergebnis des Workshops
zum Masterplan zu folgen und keine Öffnung der
Brühler Straße zur Max-Planck-Straße vorzusehen.
Zudem wird eine Anbindung durch einen Fußund Radweg gefordert.
Die Öffnung Brühler Straße zur MaxPlanck-Straße ist im Maßnahmenkatalog
des Masterplanes Liblar, der Grundlage
des Förderantrages ist, enthalten.
Gegen die geplante Anbindung werden folgende
Argumente genannt:
1. Es erscheint es viel einfacher, über den Kreisel Carl-Schurz-Str. - Max Planck Str. zu den
Häusern zu gelangen; da die meisten Autofahrer die B265n nutzen, würde auch die
Carl-Schurz-Str. entlastet.
2. Es wäre sinnvoll, die Situation Brühler Str. /
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis
genommen.
Aufgrund zu erwartender zusätzlicher
Verkehre wurde eine verkehrsgutachterliche Betrachtung durchgeführt. Als Fazit
der Untersuchung kann die Aussage getroffen werden, dass die durch das Be-
5
Bürgerinnen und
Bürger
Wesentliche Inhalte der Stellungnahme
3.
4.
5.
Bürger 6
Schreiben vom
02.02.2016
Stellungnahme der Verwaltung / Beschlussvorschlag
Carl-Schurz-Str. zu beachten, schon jetzt sei
dieses Nadelöhr (Apotheke / Parkplätze
rechts und links) ein nicht ungefährlicher
Engpass.
Wie soll Ecke Vogelsang / Brühler Str. und
gegenüber eine Baustellenzufahrt über einen
langen Zeitraum funktionieren?
Eine Ausweisung der Anbindung zur Brühler
Str. als Fuß- und Radweg, würde den Weg
für Kinder aus dem Wohngebiet weitaus weniger gefährlich gestalten.
bauungsplangebiet Nr.152 „Brühler Straße“ erzeugte Verkehrsbelastung gemeinsam mit dem vorhandenen Verkehr über
den zukünftigen Knotenpunkt Brühler
Straße / Am Vogelsang / Zufahrtsstraße
Erschließungsgebiet leistungsfähig abgewickelt werden kann.
Das Argument, die Anbindung Max Planck
Str. würde fortlaufend Kosten verursachen
aufgrund der tektonischen Verwerfung ist
nicht haltbar, da diese Kosten von RheinBraun übernommen werden.
Bergschäden, die aufgrund bergbaulicher
Tätigkeiten an Bestandsgebäuden oder
auch Verkehrswegen auftreten, können
nicht mit Neubauvorhaben verglichen
werden. Aus diesem Grund hat der Bergbautreibende frühzeitig auf die Störzone
hingewiesen und Bautätigkeiten in dieser
Störzone reglementiert. Schadensersatzansprüche können somit nicht geltend
gemacht werden.
Zur Sicherung der Erschließung ist im
Bebauungsplan sowohl eine Zufahrt von
der Max-Planck-Straße als auch von der
Brühler Straße planungsrechtlich vorgesehen. Nach Abschluss der Erschließungsmaßnahmen und der Realisierung
der Verbindung der Brühler Straße mit der
Max-Planck-Straße kann dann über die
endgültige
Hauptzufahrt
entschieden
werden.
Zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 152 Die Hinweise werden zur Kenntnis geBrühler Straße wird wie folgt Stellung genommen: nommen.
Positiv bewertet wird:
1. die Umwandlung der nicht mehr genutzten
Betriebsflächen in eine Wohnbebauung.
2. Das Konzept der Gebäudeanordnung erscheint harmonisch in die bestehende Bebauung eingepasst.
3. Eine Anbindung der Brühler Straße über
einen Fuß- und Radweg, der auch als zweite
Feuerwehrzufahrt dienen würde.
4. Anregen möchten wir außerdem eine Anbindung des Baugebietes an die Carl-SchurzStraße über einen Fuß- und Radweg auf der
Trasse der zweiten Zufahrt des ZervosGeländes. Hierdurch entstünde eine Verbindung für Fußgänger und Radfahrer vom
Bahnhof bzw. der Bergstraße bis nach Köttingen.
Negativ bewertet wird:
5. die Verkehrsanbindung beurteilt. Das Konzept der Anbindung des Bebauungs-gebietes
über die Brühler Straße und einen langen Zufahrtsschlauch ist nicht verständlich, da es
doch- wie schon die Abgrenzung des Plangebietes nahe liegt- eine kürzere und verkehrstechnisch erheblich einfachere Anbindungsmöglichkeit über die Max-Plank-Straße
gibt.
6. Das Gutachten, das vom Ing. Büro Fischer
erstellt wurde, zeigt zwar, dass eine Anbindung des Baugebietes über die Brühler Stra-
Aufgrund zu erwartender zusätzlicher
Verkehre wurde eine verkehrsgutachterliche Betrachtung durchgeführt. Als Fazit
der Untersuchung kann die Aussage getroffen werden, dass die durch das Bebauungsplangebiet Nr.152 „Brühler Straße“ erzeugte Verkehrsbelastung gemeinsam mit dem vorhandenen Verkehr über
den zukünftigen Knotenpunkt Brühler
Straße / Am Vogelsang / Zufahrtsstraße
Erschließungsgebiet leistungsfähig abgewickelt werden kann.
6
Bürgerinnen und
Bürger
Wesentliche Inhalte der Stellungnahme
ße unter bestimmten Umständen machbar
ist, doch wurde es nicht einmal mit der Prüfung der offensichtlichen Alternative beauftragt.
7.
8.
9.
Bürger 7
Schreiben vom
19.02.2016
Die Argumentation der Planung gegen eine
Zufahrt von der Max-Plank-Straße ist nicht
stichhaltig, da einer Bebauung des Sprungbereiches nichts entgegensteht. Kosten für
Schäden, die durch den Bergbau entstehen,
werden nach Bundesberggesetz von den
Bergbautreibenden übernommen.
Ein wesentlich höherer Erschließungsaufwand durch die vorhandene Geländestufe
ist nicht nachvollziehbar, da diese auch für
den vorgesehenen Radweg bzw. die erforderliche Feuerwehrzufahrt überwunden werden muss.
Eine Anbindung über die Max-Plank-Straße
biete nur Vorteile.
Stellungnahme der Verwaltung / Beschlussvorschlag
Zur Sicherung der Erschließung ist im
Bebauungsplan sowohl eine Zufahrt von
der Max-Planck-Straße als auch von der
Brühler Straße planungsrechtlich vorgesehen. Nach Abschluss der Erschließungsmaßnahmen und der Realisierung
der Verbindung der Brühler Straße mit der
Max-Planck-Straße kann dann über die
endgültige
Hauptzufahrt
entschieden
werden.
Bergschäden, die aufgrund bergbaulicher
Tätigkeiten an Bestandsgebäuden oder
auch Verkehrswegen auftreten, können
nicht mit Neubauvorhaben verglichen
werden. Aus diesem Grund hat der Bergbautreibende frühzeitig auf die Störzone
hingewiesen und Bautätigkeiten in dieser
Störzone reglementiert. Schadensersatzansprüche können somit nicht geltend
gemacht werden.
Zum eigentlichen Bauleitplanverfahren wird folgendes angeregt:
Der vorliegende Bebauungsvorschlag ist inhaltlich nach dem üblichen konventionellen Modell
EFH / MFH ausgerichtet. Alternativ sollte eine
zukunftsweisende Bebauung zu geprüft werden,
z.B. eine Block-Bauweise mit Eigentums- und
Gemeinschaftsanteilen. Eigentumsanteile könnten als die eigentlichen Wohnflächen (Etagenund Loft- Wohnungen unterschiedlicher Größe)
definiert werden und gemeinschaftliche Anteile
als Tiefgarage, Gartenflächen, Energieversorgung usw. Dies würde auch das Ziel der Planung
fördern, ein „sozial gemischtes Quartier" zu errichten.
Die Anregungen werden zur Kenntnis
genommen.
Verkehrsanbindung:
Die Anbindung sollte über die Max-Planck-Straße
erfolgen.
Positiv bewertet wird, dass die Brühler Straße zur
Max-Planckstraße geöffnet und ein FußRadwegzugang zum See gebaut wird.
Gefordert wird die Anbindung aller Verkehrswege
über die Max-Planck-Straße hindurch an den
Bahnhof bis zur Höhe Grubenweg / Florianstraße, entsprechend dem Masterplan.
Aufgrund zu erwartender zusätzlicher
Verkehre wurde eine verkehrsgutachterliche Betrachtung durchgeführt. Als Fazit
der Untersuchung kann die Aussage getroffen werden, dass die durch das Bebauungsplangebiet Nr.152 „Brühler Straße“ erzeugte Verkehrsbelastung gemeinsam mit dem vorhandenen Verkehr über
den zukünftigen Knotenpunkt Brühler
Straße / Am Vogelsang / Zufahrtsstraße
Erschließungsgebiet leistungsfähig abgewickelt werden kann.
Das Bebauungskonzept bzw. der Bebauungsplanentwurf
lässt
verschiedene
Wohnformen und Konzepte zu.
Zur Sicherung der Erschließung ist im
Bebauungsplan sowohl eine Zufahrt von
der Max-Planck-Straße als auch von der
Brühler Straße planungsrechtlich vorgesehen. Nach Abschluss der Erschließungsmaßnahmen und der Realisierung
der Verbindung der Brühler Straße mit der
Max-Planck-Straße kann dann über die
endgültige
Hauptzufahrt
entschieden
werden.
Kinder:
Der geplante Spielplatz soll sowohl dem
Neubaugebiet als auch dem Spielplatzde-
7
Bürgerinnen und
Bürger
Wesentliche Inhalte der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung / Beschlussvorschlag
Der Kinderspielplatz sollte zentral in die Mitte des fizit im nördlichen Stadtteil dienen. Die
Plangebiets verlegt werden.
Lage, im Übergangsbereich zur Ville, ist
darüber hinaus auch für Familien attraktiv
die in die Ville oder zum Liblarer See
möchten. Innerhalb dieser Fläche ist zudem ein größerer Baumbestand vorhanden, der erhalten werden soll. Die Fläche
ist zudem teilweise mit der Darstellung
„Landschaftsschutzgebiet“ belegt, so dass
eine bauliche Nutzung der Fläche, auch
hinsichtlich der Tektonik, ausscheidet.
Nahversorgung:
Das Gebiet ist unterversorgt, eine Nahversorgung wird gewünscht, aber nicht in Form von
Discountern.
Energieversorgung:
Vorgeschlagen wird eine zentral angelegte Energieversorgung für alle Neubewohner.
Solarenergie wäre zudem wünschenswert.
Abschließend wird hinsichtlich der Namensgebung vorgeschlagen, dass man sich dem Vogelviertel oder nahem NSG Ville orientiert.
Bürger 8
Schreiben vom
15.02.2016
1.
2.
3.
4.
5.
Eine Erschließung des benannten Gebietes
über die Max-Planck-Straße erscheint sinnvoller, da hier die Anbindung über den Kreisverkehr direkt zur Umgehungs-straße in verschiedene Richtungen möglich ist. So könnte
die Carl-Schurz-Straße und damit die Innenstadt verkehrstechnisch entlastet werden.
Der Engpass Übergang Brühler Straße auf
Carl-Schurz-Straße und umgekehrt ist schon
jetzt durch Parkplätze auf beiden Seiten
zeitweise ein problematischer Bereich. Durch
noch mehr Verkehrsaufkommen würde es
hier sicher zu erheblichen Einschränkungen
für alle Beteiligten kommen.
Die häufigen Rangierarbeiten großer LKWs
an der Ecke Brühler Straße/Vogelsang führen schon heute immer wieder zu Behinderungen anderer Verkehrsteilnehmer. Das zu
erwartende vermehrte Verkehrsaufkommen
ließe noch größere Störungen erwarten.
Die Planung eines Spielplatzes wird befürwortet. Ebenso die Lage des Wohngebietes
mit Nähe zur Natur und auch durch die gute
Erreichbarkeit des Schulzentrum oder der
Bushaltestelle für die Fahrt zur Grundschule.
Ein Fuß- und Radweg als Verbindung des
Wohngebietes zur Brühler Straße würde für
Kinder mehr Sicherheit bedeuten. Befürchtet
wird eine Schleichwegeverbindung durch die
favorisierte Variante.
Die befürchteten regelmäßigen Reparaturkosten einer Zufahrt über die Max-PlanckStraße, die durch die tektonische Störung an
dieser Stelle zu erwarten sind, können kein
Gegenargument sein, da die Firma RheinBraun für diese Art von Schäden aufkommt.
Die Ansiedlung eines Nahversorgers ist
aufgrund des städtebauliches Konzeption
und der Restriktionen im Bereich der CarlSchurz Straße / Max-Planck-Straße nicht
zu erwarten.
Die Form der Energieversorgung kann im
Bebauungsplan nicht geregelt werden.
Der Bebauungsplan lässt sowohl eine
zentrale als auch eine alternative Energieversorgung zu.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis
genommen.
Aufgrund zu erwartender zusätzlicher
Verkehre wurde eine verkehrsgutachterliche Betrachtung durchgeführt. Als Fazit
der Untersuchung kann die Aussage getroffen werden, dass die durch das Bebauungsplangebiet Nr.152 „Brühler Straße“ erzeugte Verkehrsbelastung gemeinsam mit dem vorhandenen Verkehr über
den zukünftigen Knotenpunkt Brühler
Straße / Am Vogelsang / Zufahrtsstraße
Erschließungsgebiet leistungsfähig abgewickelt werden kann.
Zur Sicherung der Erschließung ist im
Bebauungsplan sowohl eine Zufahrt von
der Max-Planck-Straße als auch von der
Brühler Straße planungsrechtlich vorgesehen. Nach Abschluss der Erschließungsmaßnahmen und der Realisierung
der Verbindung der Brühler Straße mit der
Max-Planck-Straße kann dann über die
endgültige
Hauptzufahrt
entschieden
werden.
Bergschäden, die aufgrund bergbaulicher
Tätigkeiten an Bestandsgebäuden oder
auch Verkehrswegen auftreten, können
nicht mit Neubauvorhaben verglichen
werden. Aus diesem Grund hat der Bergbautreibende frühzeitig auf die Störzone
hingewiesen und Bautätigkeiten in dieser
Störzone reglementiert. Schadensersatz-
8
Bürgerinnen und
Bürger
Wesentliche Inhalte der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung / Beschlussvorschlag
ansprüche können somit nicht geltend
gemacht werden.
6.
Bürger 9
Schreiben vom
12.02.2016
Die Ansiedlung eines Nahversorgers wird Die Ansiedlung eines Nahversorgers ist
befürwortet.
aufgrund des städtebauliches Konzeption
und der Restriktionen im Bereich der CarlSchurz Straße / Max-Planck-Straße nicht
zu erwarten.
Es wird folgendes angeregt/ gefordert:
1. Die verkehrstechnische Anbindung des geplanten Wohngebietes (BP 152) erfolgt ausschließlich und einzig über die Max-PlanckStraße. (Ähnlich der verkehrstechnischen
Anbindung des Wohngebietes im Bereich der
Nelly-Sachs-Straße in Liblar)
2. Die derzeitig geplante verkehrstechnische
Anbindung über die Brühler Straße wird dahingehend geändert, dass für diesen Bereich
eine antriebsmaschinenfreie, verkehrstechnische Anbindung in den Ausmaßen eines
Fuß- und Fahrradweges beschlossen wird.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis
genommen.
Aufgrund zu erwartender zusätzlicher
Verkehre wurde eine verkehrsgutachterliche Betrachtung durchgeführt. Als Fazit
der Untersuchung kann die Aussage getroffen werden, dass die durch das Bebauungsplangebiet Nr.152 „Brühler Straße“ erzeugte Verkehrsbelastung gemeinsam mit dem vorhandenen Verkehr über
den zukünftigen Knotenpunkt Brühler
Straße / Am Vogelsang / Zufahrtsstraße
Erschließungsgebiet leistungsfähig abgewickelt werden kann.
Zur Sicherung der Erschließung ist im
Bebauungsplan sowohl eine Zufahrt von
der Max-Planck-Straße als auch von der
Brühler Straße planungsrechtlich vorgesehen. Nach Abschluss der Erschließungsmaßnahmen und der Realisierung
der Verbindung der Brühler Straße mit der
Max-Planck-Straße kann dann über die
endgültige
Hauptzufahrt
entschieden
werden.
3. Eine weitere Anbindung für Fußgänger und Das genannte Grundstück steht nicht
Fahrradfahren kann über das Grundstück Z., mehr zur Verfügung.
im Entwurf des BP 152 mit der Nummer 220
bezeichnet, (ehemalige Hauptzufahrt zum
Betriebsgelände) zur Carl-Schurz-Straße hin
erfolgen. Das sich in der Verlängerung des
Grundstücks Nr. 220 nach Südost anschließende und im BP 152 ausgewiesene Grundstück ist ebenfalls im Besitz der Familie Z.
Eine Realisierung dieser weiteren Anbindung
ist daher möglich.
Über diesen Weg wäre im Einsatzfall die
Zuführung brandabwehrtechnischer Gerätschaften ebenso möglich wie die Anbindung
an das öffentliche Kanal- und sonstige technische Versorgungsnetz.
5.
6.
Bürger 10
Schreiben vom
19.02.2016
Nahversorgung wird unterstützt.
Die Ansiedlung eines Nahversorgers ist
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: aufgrund des städtebauliches Konzeption
BP 152, Liblar, Helmut-Schmidt-Straße
und der Restriktionen im Bereich der CarlSchurz Straße / Max-Planck-Straße nicht
zu erwarten.
Insbesondere, da es sich um einen Entwurf han- Die Stellungnahme wird zur Kenntnis
delt, werden Alternativen zu Grundgestaltung und genommen.
zum Anschluss des Baugebiets an das Straßen- Aufgrund zu erwartender zusätzlicher
verkehrsnetz vermisst.
Verkehre wurde eine verkehrsgutachterliEs wird darauf hingewiesen das auch das Gut- che Betrachtung durchgeführt. Als Fazit
achten eine klare Empfehlung zur Entlastung der der Untersuchung kann die Aussage ge-
9
Bürgerinnen und
Bürger
Bürger 11
Schreiben vom
19.02.2016
Wesentliche Inhalte der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung / Beschlussvorschlag
Brühler- und der Carl-Schurz-Straße geben würde. Diese soll durch Anschluss der Brühler Straße an die Max-Plank-Straße erfolgen.
Nachdem nochmals die Bürgerversammlung
resümiert wird, wird als Fazit formuliert, dass bei
zukünftigen Planungen des BP Nr. 152 eine störungsfreie Alternative mit Anschluss von der MaxPlank-Straße berücksichtigt und die vorgeschlagene Zufahrt über Brühler Straße in einen Fußund Fahrradweg umgewandelt wird.
troffen werden, dass die durch das Bebauungsplangebiet Nr.152 „Brühler Straße“ erzeugte Verkehrsbelastung gemeinsam mit dem vorhandenen Verkehr über
den zukünftigen Knotenpunkt Brühler
Straße / Am Vogelsang / Zufahrtsstraße
Erschließungsgebiet leistungsfähig abgewickelt werden kann.
Zur Sicherung der Erschließung ist im
Bebauungsplan sowohl eine Zufahrt von
der Max-Planck-Straße als auch von der
Brühler Straße planungsrechtlich vorgesehen. Nach Abschluss der Erschließungsmaßnahmen und der Realisierung
der Verbindung der Brühler Straße mit der
Max-Planck-Straße kann dann über die
endgültige
Hauptzufahrt
entschieden
werden.
Ihre Vorstellung des Bauvorhabens Brühler Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Straße und Umgebung hat mir gut gefallen.
Wenn Sie den Durchbruch in die Ville realisieren, werden Sie vielen Menschen das
Leben schöner machen. Und Sie werden die
Naturnähe unserer Kinder fördern.
1. Die bisherige städtebauliche Entwicklung von Liblar erschien uns Bürgern zumeist konzeptfrei. Weil ich den Eindruck
habe, dass sich dies gegenwärtig ändert,
erlaube ich mir den Hinweis, dass in Liblar
viele Menschen wohnen, die im wissenschafts- und innovationsfreudigen Kölner
Süden arbeiten. Weil wir in Schloss Gracht
schon eine sehr bekannte wissenschaftsnahe Einrichtung haben, erscheint es mir bedenkenswert, bei der Entwicklung Liblars
den Focus auf Wissenschaft, (neue) innovationsfreudige Unternehmen und eine enge
Anbindung an die privaten Hochschulen, die
Fachhochschulen, die Uni-Klinik etc. in Köln
zu richten. Möglicherweise lässt sich auch
die Max-Planck-Straße mit so einem Focus
attraktiv weiterentwickeln. Ich wäre überrascht, wenn sich nicht schnell ein kleiner
Kreis aus Verantwortungsträgern der Kölner
Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur etc. fände,
die diese Idee hier promoten würde.
Die Anregung wird zur Kenntnis genommen.
Interessiert sich die Stadt für Häuser und Zuständig für die Anmietung von WohnWohnungen, die Bürger an Flüchtlinge häuser für Flüchtlinge in der Stadtverwalvermieten könnten? Wer ist dafür der An- tung ist der Eigenbetrieb Immobilien.
sprechpartner, wenn es um konkrete (und
ein klein wenig eilige) Planungen geht?