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Beschlussvorlage (Gestaltungshandbuch)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
442 kB
Datum
28.03.2017
Erstellt
02.03.17, 15:02
Aktualisiert
02.03.17, 15:02
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Gestaltungshandbuch BP 152, Zervos-Gelände Das Gestaltungshandbuch wird den Käufern beim Kaufvertag ausgehändigt und vertraglich vereinbart, die Vorgaben einzuhalten. 1. Geschossigkeit Im Bebauungsplan ist eine zwingende zweigeschossige Bebauung festgesetzt. Siehe Planeintrag. Darüber hinaus ist ein Dachgeschoss oder ein Staffelgeschoss zulässig. 2. Dachform Im Gebiet B und C sind Gebäude mit Flachdächern, flach geneigten Pultdächern (bis 15°) und Satteldächern (bis 30°) zulässig. Im Gebiet A sind Gebäude mit Flachdächern und flach geneigten Pultdächern (bis 15°) zulässig. 3. Fassadengestaltung Als Fassadenmaterial sind glatter Putz und rote bis rotbraune Ziegel zulässig. Holzschalungen, regional typische Natursteine wie Sandstein, Grauwacke und Schiefer sind als Gliederungselemente zulässig. Folgende Farbauswahl des Putzes ist in Anlehnung an RAL-Töne zulässig: Weiß: RAL 1013, 9010 Grau: RAL 7022, 7030, 7032, 7035, 7038, 7044, Beige: RAL 1001, 1014, 1015, 1019, Rot: RAL 3009, 3011, Folgende Farbauswahl der Holzschalungen ist zulässig: alle vorgenannten Farbtöne und Holzlasuren im Holzton sowie unbehandeltes Holz 4. Fenster Als Rahmenfarben sind zulässig: RAL 7024, 7035, 7043, 9010 (grau- weiß Töne) und bei Holzfenstern alle Holzlasuren im Holzton. Sprossenfenster sind unzulässig. 5. Nebenanlagen Nebenanlagen sind nur in den hinteren Grundstücksteilen und mit Flachdächern oder flachen Pultdächern zulässig. Dachbegrünungen sind zulässig. Standplätze für Mülltonnen sind gestalterisch in die Gebäude oder in die Gestaltung von Freiflächen und Einfriedungen mit einzubeziehen Außerhalb von Gebäuden sind Mülltonnen und Mülltonnenbehälter derart mit Pflanzen und Sträuchern zu umstellen, dass sie von der öffentlichen Verkehrsfläche nicht sichtbar sind oder in Schränken unterzubringen, die sich in der Farbgebung an das Hauptgebäude anpassen. 6. Garagen/Carports Garagen und Carports sind gestalterisch in Material und Farbgebung an das Hauptgebäude anzupassen. 7. Einfriedungen Vorgarteneinfriedungen im Bereich der Erschließungsstraße bis zur Vorderkante Gebäude sind bis zu einer Höhe von 1,0 m, gerechnet ab Oberkante mittleres Straßenniveau der zugehörigen Erschließungsstraße, zulässig. Einfriedungen sind ausschließlich als Hecke aus heimischen Gehölzen zulässig. Maschendraht- oder Gittermattenzäune können in die Hecke integriert werden. 8. Oberflächen im Vorgartenbereich Als Befestigungsmaterial im Vorgartenbereich / Garagenzufahrt sind ausschließlich Materialien zu verwenden, die auch im öffentlichen Raum verwendet werden (Betonstein glatt, hellgrau) sowie Natursteine und Schotter der Region (Grauwacke, Basalt). 9. Ausnahmen Ausnahmen können zugelassen werden und sind mit der Stadt Erftstadt, Dezernat 6 abzustimmen