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Anfrage (Anfrage bzgl. Lagerung von belasteten Bohrschlämmen auf der Deponie in Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
288 kB
Datum
28.03.2017
Erstellt
16.03.17, 12:47
Aktualisiert
16.03.17, 12:47
Anfrage (Anfrage bzgl. Lagerung von belasteten Bohrschlämmen auf der Deponie in Erftstadt) Anfrage (Anfrage bzgl. Lagerung von belasteten Bohrschlämmen auf der Deponie in Erftstadt) Anfrage (Anfrage bzgl. Lagerung von belasteten Bohrschlämmen auf der Deponie in Erftstadt) Anfrage (Anfrage bzgl. Lagerung von belasteten Bohrschlämmen auf der Deponie in Erftstadt) Anfrage (Anfrage bzgl. Lagerung von belasteten Bohrschlämmen auf der Deponie in Erftstadt)

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. Stadtverwaltung  Postfach 2565  50359 Erftstadt Stadtverwaltung  Holzdamm 10  50374 Erftstadt Frau StV Marion Sand Waldstraße 44 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Umwelt und Planungsamt Holzdamm 10 Frau Seyfried 0 22 35 / 409-324 Mein Zeichen Ihr Zeichen 15.02.2017 gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent Amtsleiter Ihre Anfrage vom 16.02.2017 Rat Betrifft: Datum öffentlich F 110/2017 28.03.2017 Anfrage bzgl. Lagerung von belasteten Bohrschlämmen auf der Deponie in Erftstadt Im Nachgang der Informationen über Bahrschlammtransporte zur SAD Ville hat die Verwaltung folgende Institutionen um Auskunft gebeten:       Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen Bezirksregierung Köln, Abteilung 2: Ordnungsrecht, Gesundheit, Sozialwesen, Gefahrenabwehr, Verkehr Bezirksregierung Köln Abteilung 5: Umwelt, Arbeitsschutz Bezirksregierung Arnsberg; Abteilung 6, Bergbau und Energie in NRW Landrat des Rhein-Erft-Kreises und REMONDIS Industrie Service GmbH Der von der Stadt eingereichte Fragenkatalog wurde wie folgt beantwortet: 1. Zum Transport 1.1 Ist die mir vorliegende Information richtig, dass ausschließlich in den Jahren 2005-2014 Bohrschlämme zur SAD Ville transportiert und dort abgelagert wurden und nach 2014 keine Transporte mehr erfolgten und auch keine weiteren geplant sind? REMONDIS: im Wesentlichen richtig; die letzte Anlieferung erfolgte am 05.09.2013 MKULNV (vom 6.4.2016): Im Zeitraum 2003 bis 2013 wurden auf der Sonderabfalldeponie Knapsack (DK III) der Firma REMONDIS Industrie Service GmbH in Hürth insgesamt rund 340.000 Tonnen ölhaltige Bohrschlämme (Abfallschlüssel 01 05 05*) abgelagert. Für die ölhaltigen Bohrschlämme liegen darüber hinaus mit Datum vom 18.02.2016 zwei weitere Entsorgungsnachweise über je 5.000 Tonnen (Abfallschlüssel 01 05 05*) zur Sonderabfalldeponie Knapsack vor, die aber nicht genutzt werden sollen. Nach Auskunft des niedersächsischen Umweltministeriums ist die Deponie Knapsack ausschließlich als sogenannte Notfalllösung vorgesehen. Bezirksregierung Arnsberg (vom 01.04.2016): In den Jahren 2005 bis 2014 wurden beispielsweise rd. 330.000 t Bohrschlämme aus Niedersachsen – im Wesentlichen von den niedersächsischen Standorten Eydelstedt, Emlichheim und Wietlingsmoor- auf der SAD Knapsack in einem Monobereich entsorgt. .... Seit 2014 wurden keine weiteren Bohrschlämme auf der hierfür grundsätzlich zugelassenen SAD Knapsack entsorgt. 1.2 Welche Routen benutzten die eingesetzten Fahrzeuge im Stadtgebiet Erftstadt und im Kreisgebiet des Rhein-Erft-Kreises? REMONDIS: keine gesicherte Auskunft möglich 1.3 Wurden die zuständige Untere Umweltbehörde und die Kreispolizeibehörde über die Transportmengen und die Transportwege informiert? REMONDIS: keine Gefahrguttransporte nach ADR/GGVS –keine Informationen an Untere Abfallbehörde und Kreispolizeibehörde 1.4 Waren die eingesetzten Fahrzeuge besonders gekennzeichnet (neben der allgemeinen Abfallkennzeichnung ‚A‘)? REMONDIS: keine Gefahrguttransporte nach ADR/GGVS 1.5 Sind ausschließlich Fahrer/innen eingesetzt worden, die einen Gefahrgutschein besitzen und damit bei einem möglichen Austritt der Gefahrstoffe sach- und fachgerecht handeln konnten? REMONDIS: keine Gefahrguttransporte nach ADR/GGVS 1.6 Sind ausschließlich Fahrzeuge eingesetzt worden, bei denen die transportierten Schlämme nicht unkontrolliert vom Fahrzeug fallen oder geweht werden konnten? Waren z.B. bei den eingesetzten Muldenkippern (wie in den WDR-Dokumentationen zu sehen) Abdichtungen der Ladeklappe und Abdeckplanen zum Schutz gegen Staubabtrag vorhanden? REMONDIS: Fahrzeuge entsprachen den gesetzlichen Anforderungen; Vorort konnten keine Staubabträge festgestellt werden. 1.7 Hat es auf dem Gebiet der Stadt Erftstadt Zwischenstopps der Fahrzeuge gegeben? REMONDIS: keine Auskunft möglich 1.8 Wo und wie sind die auf der Deponie entladenen Fahrzeuge nach der Entladung gereinigt worden? REMONDIS: Reinigungsarbeiten wurden am Abladeort auf der Deponie durchgeführt. Transportunternehmen sind verpflichtet die Sicherheitsbestimmungen einzuhalten (s. Sicherheitshandbuch). Dies umfasst auch die Ersteinweisung für alle Auftragnehmer; für die -2- LKW-Fahrer erfolgt eine H (Health) S (Safety) E (Enviromental)- Unterweisung über die Tätigkeiten und Gefährdungen, die von jedem Fahrer schriftlich zu bestätigen ist. 2. Zur Deponierung 2.1 Ist es richtig, dass es sich bei den transportierten und abgelagerten Schlämmen um eine mit Zement gebundene Mischung aus Öl-Rückständen, polyzyklischen, aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK), Schwermetallen (Quecksilber, Arsen) und radioaktiven Stoffe (Radium 226) handelte? REMONDIS: Bei den auf der SAD Knapsack abgelagerten Bohrschlämmen handelt es sich im Wesentlichen um während des Bohrvorgangs angefallenes Gesteinsmehl, Tonsuspensionen und Erdölbeimengungen. Aufgrund der organischen Belastungen mit Kohlenwasserstoffen werden sie als gefährlicher Abfall nach AVV eingestuft. Radioaktivität, Gefahren durch Quecksilber, Arsen und PAK liegen bei den auf der SAD Knapsack angelieferten Bohrschlämmen nicht vor. MKULNV (vom 6.4.2016): ... Auch in Knapsack war nach den vorliegenden Analysen die Quecksilberbelastung der abgelagerten ölhaltigen Bohrschlämme sehr gering. Für die Sonderabfalldeponien Knapsack und Hünxe-Schermbeck liegen radiologische Bewertungen zu den ölhaltigen Bohrschlämmen vor, die ergaben, dass es nicht überwachsungsbedürftige Materialien im Sinne der Strahlenschutzverordnung sind. Bei den beiden Bohrschlammkate-gorien (Abfallschlüssel 01 05 05* und 01 05 06*) handelt es sich gemäß Abfallverzeichnisverordnung um als gefährlich eingestufte Abfälle. Diese Abfälle unterliegen besonderen abfallrechtlichen Nachweispflichten...... Für den Transport gefährlicher Abfälle ist eine entsprechende Erlaubnis erforderlich. Zu den Erlaubnisvoraussetzungen gehören neben den Kenntnissen zu einschlägigen abfallrechtlichen Regelungen auch Kenntnisse über das Güterkraftverkehrs- und Gefahrgutrecht. ... Einer Pressemitteilung des Wirtschaftsverbandes Erdöl- und Erdgasgewinnung zum Thema Bohrschlammgruben zufolge bedienen sich die Unternehmen und ihre Auftraggeber entsprechenden gesetzlichen Vorgaben ausschließlich für Gefahrstofftransporte zertifizierter Transportunternehmen, die abgedichtet Muldenkipper unter Mitführung der gesetzlich vorgeschriebenen Begleitpapiere einsetzen. Bezirksregierung Arnsberg (vom 01.04.2016): Die in den Medien angeführten Darstellungen, insbesondere zur Gefährlichkeit der Abfälle, treffen im Wesentlichen für die auf der SAD Knapsack entsorgten Bohrschlämme nicht zu. Der Gehalt an Schwermetallen liegt beispielsweise im Bereich von Inertabfällen (nach den Materiellen Vorgaben der Deponieverordnung – DepV – Deponieklasse 0). Entscheidend für die Einstufung der Abfälle zur Deponieklasse III sind die Parameter TOC, Glühverlust und lipophile Stoffe. Es liegt kein deklarierbares radioaktives Inventar vor. 2.2 Wurden die eingelagerten Bohrschlämme unmittelbar nach der Deponierung mit unbedenklichem Material abgedeckt um eine Staubverfrachtung zu verhindern? REMONDIS: durch Konditionierung der Bohrschlämme auf der Baustelle mit Zement ist die Abfallmatrix so beschaffen, dass –selbst bei Starkwindereignissen- keine Staubverwehungen auftreten. MKULNV (vom 6.4.2016): Die zu transportierenden Stoffe werden vor der Verladung konditioniert/ stichfest gemacht, meist durch Zugabe von Kalk. 2.3 Ist die Art der Basis- und Seitenabdichtungen der SAD auf die genannten Stoffe ausgelegt und für welchen Haltbarkeitszeitraum sind diese Abdichtungen sicher berechnet? -3- REMONDIS: Die Deponie ist gemäß DepV mit horizontalen und lateralen Dichtungselementen ausgestattet, die ein unkontrolliertes Austreten des Sickerwassers aus dem Deponiekörper verhindern. Der Pfad über das Sickerwasser ist der Hauptemissionsweg von Schadstoffen aus der Deponie. Das Sickerwasser wird gefasst und in die industriellen Kläranlagen der InfraServ Knapsack gepumpt. Auf der SAD wird das Sickerwasser regelmäßig von der LANUV beprobt und analysiert. Aufgrund der Qualität wäre auch eine Abgabe in eine kommunale Kläranlage möglich. 2.4 Sind Wechselwirkungen z.B. mit der alten ‚Hausmülldeponie‘ der Stadt Köln (z.B. durch organische Säuren) auszuschließen? REMONDIS: Die Bohrschlämme sind in einem Deponiebereich abgelagert, wo Wechselwirkungen mit Hausmüllsickerwässern ausgeschlossen sind. MKULNV (vom 6.4.2016): Die Deponien (Knapsack und Hünxe-Schermbeck) erfüllen die Anforderungen der Deponieverordnung. Sie haben entsprechende Abdichtungs- und Sicherungssysteme auf hohem technischen Standard und sind für die Annahme von ölhaltigen Bohrschlämmen mit dem Abfallschlüssel 01 05 05* zugelassen. Auf der Deponie Knapsack erfolgte die Ablagerung in einem Monobereich der Deponie. 2.5 Wie ist die Prognose eines möglichen Grundwasseranstiegs und der dann zu erwartenden Grundwasserfließrichtung für den Bereich der SAD? REMONDIS: Hierzu liegt ein hydrogeologisches Gutachten aus der ersten Hälfte der 90iger Jahre vor, das Grundlage für die Nachrüstung der einzelnen Deponie war. Die entsprechenden Nachrüstungen sind im Wesentlichen erfolgt. Zur Auswirkung der Nachrüstungsmaßnahmen auf die Hydrogeologie wird aktuell untersucht. Auf der Grundlage aller vorliegenden Untersuchungen ist festzuhalten, dass sich derzeit alle Wassergradienten von außen in den Deponiekörper richten. 3. Weitere Fragenstellungen 3.1 Gibt es für die zurzeit und zukünftig bundesweit anfallenden Bohrschlämme Aufbereitungs-, Transport- und Entsorgungskonzepte? REMONDIS: keine Stellungnahme möglich MKULNV (vom 6.4.2016): Antwort des nieders. Umweltministeriums: für den Rückbau stehen z.Zt. Ölschlammgruben mit Mengen von etwa 234.000 m³ an, sowie eine weitere Schlamm-grube mit ca. 80.000 m³, die sich aktuell in der Begutachtung befindet. Seit 2014 läuft in Niedersachsen ein Programm zur Erfassung der historischen Öl- und Bohrschlammgruben . In ca. zwei Jahren werden belastbare Aussagen vorliegen ob von diesen Gruben Gefährdungen ausgehen. Die nordrheinwestfälische Landesregierung geht davon aus, dass das Land Niedersachsen für die dort noch lagernden Öl- und Bohrschlämme ein umfassendes Konzept zur möglichst standortnahen Entsorgung im eigenen Bundesland entwickelt. 3.2 Wenn ja: Sind im Rahmen dieser Konzepte in den kommenden Jahren weitere Deponiemengen für die SAD Ville zu erwarten? -4- REMONDIS: Derzeit sind keine Anlieferungen von Bohrschlamm auf die SAD Knapsack geplant. Grundsätzlich besteht der Sinn einer derartigen Anlage wie der Sonderabfalldeponie Knapsack darin, Sonderabfälle aus dem Bundesgebiet anzunehmen. Insofern beteiligen wir uns gerne wieder an der Entsorgung auch von Bohrschlämmen. MKULNV (vom 6.4.2016): Das Einzugsgebiet der Deponien Knapsack und HünxeSchermbeck umfasst jeweils das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. bei der Entsorgung von gefährlichen Abfällen sind aufgrund der hohen technischen Anforderungen an die Anlagen und einer entsprechenden Spezialisierung bei vergleichsweise geringen Mengen bundesweite Lösungen sinnvoll bzw. erforderlich. MUEK Niedersachsen (vom 31.03.2016): Bohr- und Ölschlammgruben werden heutzutage nicht mehr benötigt. Die Möglichkeiten der Entsorgung dieser Abfälle haben sich grundlegend geändert, so dass Rückstände aus Bohrungen außerhalb der Bergbaubetriebe nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz zu entsorgen sind. Neue Bohrschlammgruben werden daher seit vielen Jahren nicht mehr genehmigt. Anders als vielfach Schlämme aus dem Rückbau ehemaliger Zentralschlammgruben lassen sich die aktuellen Abfälle z.T. gut aufbereiten. 3.3 Sind bei diesen Konzepten mögliche Fracking-Vorhaben berücksichtigt? REMONDIS: Abfälle aus dem Bereich Fracking sind hier noch nicht angenommen worden. 3.4 Unterscheiden sich die bei geplanten Fracking-Vorhaben anfallenden Bohrschlämme in ihrer Zusammensetzung und ihrem Gefahrenpotential von den bisher bei uns deponierten? REMONDIS: Die Zusammensetzung von Fracking-Abfällen ist uns nicht bekannt. Bei der Sondermülldeponie Ville (SAD-Ville) handelt es sich um eine im Abfallwirtschaftsplan des RP Köln dargestellte Deponie der Deponieklasse III ( – Oberirdische Deponie für „gefährliche“ Abfälle-DK III). Die Überwachung der Deponie obliegt dem Regierungspräsidium Köln. Weitere Informationen (Verfüllmengen, Laufzeiten etc.) liegen der Stadt Erftstadt nicht vor. Der Eingangsbereich der SAD-Ville liegt auf dem Stadtgebiet der Stadt Erftstadt. Der überwiegende Teil der Deponie liegt auf dem Stadtgebiet der Stadt Hürth. In Vertretung (Hallstein) -5-