Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
288 kB
Datum
28.03.2017
Erstellt
16.03.17, 12:47
Aktualisiert
16.03.17, 12:47
Stichworte
Inhalt der Datei
.
Stadtverwaltung Postfach 2565 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung Holzdamm 10 50374 Erftstadt
Frau StV
Marion Sand
Waldstraße 44
50374 Erftstadt
.
nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Umwelt und Planungsamt
Holzdamm 10
Frau Seyfried
0 22 35 / 409-324
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
15.02.2017
gez. Erner, Bürgermeister
BM / Dezernent
Amtsleiter
Ihre Anfrage vom 16.02.2017
Rat
Betrifft:
Datum
öffentlich
F 110/2017
28.03.2017
Anfrage bzgl. Lagerung von belasteten Bohrschlämmen auf der Deponie in
Erftstadt
Im Nachgang der Informationen über Bahrschlammtransporte zur SAD Ville hat die Verwaltung
folgende Institutionen um Auskunft gebeten:
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des
Landes Nordrhein-Westfalen
Bezirksregierung Köln, Abteilung 2: Ordnungsrecht, Gesundheit, Sozialwesen, Gefahrenabwehr, Verkehr
Bezirksregierung Köln Abteilung 5: Umwelt, Arbeitsschutz
Bezirksregierung Arnsberg; Abteilung 6, Bergbau und Energie in NRW
Landrat des Rhein-Erft-Kreises und
REMONDIS Industrie Service GmbH
Der von der Stadt eingereichte Fragenkatalog wurde wie folgt beantwortet:
1.
Zum Transport
1.1
Ist die mir vorliegende Information richtig, dass ausschließlich in den Jahren 2005-2014
Bohrschlämme zur SAD Ville transportiert und dort abgelagert wurden und nach 2014 keine
Transporte mehr erfolgten und auch keine weiteren geplant sind?
REMONDIS: im Wesentlichen richtig; die letzte Anlieferung erfolgte am 05.09.2013
MKULNV (vom 6.4.2016): Im Zeitraum 2003 bis 2013 wurden auf der Sonderabfalldeponie
Knapsack (DK III) der Firma REMONDIS Industrie Service GmbH in Hürth insgesamt rund
340.000 Tonnen ölhaltige Bohrschlämme (Abfallschlüssel 01 05 05*) abgelagert. Für die
ölhaltigen Bohrschlämme liegen darüber hinaus mit Datum vom 18.02.2016 zwei weitere
Entsorgungsnachweise über je 5.000 Tonnen (Abfallschlüssel 01 05 05*) zur Sonderabfalldeponie Knapsack vor, die aber nicht genutzt werden sollen. Nach Auskunft des niedersächsischen Umweltministeriums ist die Deponie Knapsack ausschließlich als sogenannte
Notfalllösung vorgesehen.
Bezirksregierung Arnsberg (vom 01.04.2016): In den Jahren 2005 bis 2014 wurden beispielsweise rd. 330.000 t Bohrschlämme aus Niedersachsen – im Wesentlichen von den
niedersächsischen Standorten Eydelstedt, Emlichheim und Wietlingsmoor- auf der SAD
Knapsack in einem Monobereich entsorgt. .... Seit 2014 wurden keine weiteren Bohrschlämme auf der hierfür grundsätzlich zugelassenen SAD Knapsack entsorgt.
1.2
Welche Routen benutzten die eingesetzten Fahrzeuge im Stadtgebiet Erftstadt und im
Kreisgebiet des Rhein-Erft-Kreises?
REMONDIS: keine gesicherte Auskunft möglich
1.3
Wurden die zuständige Untere Umweltbehörde und die Kreispolizeibehörde über die
Transportmengen und die Transportwege informiert?
REMONDIS: keine Gefahrguttransporte nach ADR/GGVS –keine Informationen an Untere
Abfallbehörde und Kreispolizeibehörde
1.4
Waren die eingesetzten Fahrzeuge besonders gekennzeichnet (neben der allgemeinen
Abfallkennzeichnung ‚A‘)?
REMONDIS: keine Gefahrguttransporte nach ADR/GGVS
1.5
Sind ausschließlich Fahrer/innen eingesetzt worden, die einen Gefahrgutschein besitzen
und damit bei einem möglichen Austritt der Gefahrstoffe sach- und fachgerecht handeln
konnten?
REMONDIS: keine Gefahrguttransporte nach ADR/GGVS
1.6
Sind ausschließlich Fahrzeuge eingesetzt worden, bei denen die transportierten Schlämme
nicht unkontrolliert vom Fahrzeug fallen oder geweht werden konnten? Waren z.B. bei den
eingesetzten Muldenkippern (wie in den WDR-Dokumentationen zu sehen) Abdichtungen
der Ladeklappe und Abdeckplanen zum Schutz gegen Staubabtrag vorhanden?
REMONDIS: Fahrzeuge entsprachen den gesetzlichen Anforderungen; Vorort konnten
keine Staubabträge festgestellt werden.
1.7
Hat es auf dem Gebiet der Stadt Erftstadt Zwischenstopps der Fahrzeuge gegeben?
REMONDIS: keine Auskunft möglich
1.8
Wo und wie sind die auf der Deponie entladenen Fahrzeuge nach der Entladung gereinigt
worden?
REMONDIS: Reinigungsarbeiten wurden am Abladeort auf der Deponie durchgeführt.
Transportunternehmen sind verpflichtet die Sicherheitsbestimmungen einzuhalten (s. Sicherheitshandbuch). Dies umfasst auch die Ersteinweisung für alle Auftragnehmer; für die
-2-
LKW-Fahrer erfolgt eine H (Health) S (Safety) E (Enviromental)- Unterweisung über die Tätigkeiten und Gefährdungen, die von jedem Fahrer schriftlich zu bestätigen ist.
2.
Zur Deponierung
2.1
Ist es richtig, dass es sich bei den transportierten und abgelagerten Schlämmen um eine
mit Zement gebundene Mischung aus Öl-Rückständen, polyzyklischen, aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK), Schwermetallen (Quecksilber, Arsen) und radioaktiven Stoffe (Radium 226) handelte?
REMONDIS: Bei den auf der SAD Knapsack abgelagerten Bohrschlämmen handelt es sich
im Wesentlichen um während des Bohrvorgangs angefallenes Gesteinsmehl, Tonsuspensionen und Erdölbeimengungen. Aufgrund der organischen Belastungen mit Kohlenwasserstoffen werden sie als gefährlicher Abfall nach AVV eingestuft. Radioaktivität, Gefahren
durch Quecksilber, Arsen und PAK liegen bei den auf der SAD Knapsack angelieferten
Bohrschlämmen nicht vor.
MKULNV (vom 6.4.2016): ... Auch in Knapsack war nach den vorliegenden Analysen die
Quecksilberbelastung der abgelagerten ölhaltigen Bohrschlämme sehr gering. Für die Sonderabfalldeponien Knapsack und Hünxe-Schermbeck liegen radiologische Bewertungen zu
den ölhaltigen Bohrschlämmen vor, die ergaben, dass es nicht überwachsungsbedürftige
Materialien im Sinne der Strahlenschutzverordnung sind. Bei den beiden Bohrschlammkate-gorien (Abfallschlüssel 01 05 05* und 01 05 06*) handelt es sich gemäß Abfallverzeichnisverordnung um als gefährlich eingestufte Abfälle. Diese Abfälle unterliegen besonderen
abfallrechtlichen Nachweispflichten...... Für den Transport gefährlicher Abfälle ist eine entsprechende Erlaubnis erforderlich. Zu den Erlaubnisvoraussetzungen gehören neben den
Kenntnissen zu einschlägigen abfallrechtlichen Regelungen auch Kenntnisse über das Güterkraftverkehrs- und Gefahrgutrecht. ... Einer Pressemitteilung des Wirtschaftsverbandes
Erdöl- und Erdgasgewinnung zum Thema Bohrschlammgruben zufolge bedienen sich die
Unternehmen und ihre Auftraggeber entsprechenden gesetzlichen Vorgaben ausschließlich
für Gefahrstofftransporte zertifizierter Transportunternehmen, die abgedichtet Muldenkipper
unter Mitführung der gesetzlich vorgeschriebenen Begleitpapiere einsetzen.
Bezirksregierung Arnsberg (vom 01.04.2016): Die in den Medien angeführten Darstellungen, insbesondere zur Gefährlichkeit der Abfälle, treffen im Wesentlichen für die auf der
SAD Knapsack entsorgten Bohrschlämme nicht zu. Der Gehalt an Schwermetallen liegt
beispielsweise im Bereich von Inertabfällen (nach den Materiellen Vorgaben der Deponieverordnung – DepV – Deponieklasse 0). Entscheidend für die Einstufung der Abfälle zur
Deponieklasse III sind die Parameter TOC, Glühverlust und lipophile Stoffe. Es liegt kein
deklarierbares radioaktives Inventar vor.
2.2
Wurden die eingelagerten Bohrschlämme unmittelbar nach der Deponierung mit unbedenklichem Material abgedeckt um eine Staubverfrachtung zu verhindern?
REMONDIS: durch Konditionierung der Bohrschlämme auf der Baustelle mit Zement ist die
Abfallmatrix so beschaffen, dass –selbst bei Starkwindereignissen- keine Staubverwehungen auftreten.
MKULNV (vom 6.4.2016): Die zu transportierenden Stoffe werden vor der Verladung konditioniert/ stichfest gemacht, meist durch Zugabe von Kalk.
2.3
Ist die Art der Basis- und Seitenabdichtungen der SAD auf die genannten Stoffe ausgelegt
und für welchen Haltbarkeitszeitraum sind diese Abdichtungen sicher berechnet?
-3-
REMONDIS: Die Deponie ist gemäß DepV mit horizontalen und lateralen Dichtungselementen ausgestattet, die ein unkontrolliertes Austreten des Sickerwassers aus dem Deponiekörper verhindern. Der Pfad über das Sickerwasser ist der Hauptemissionsweg von
Schadstoffen aus der Deponie. Das Sickerwasser wird gefasst und in die industriellen Kläranlagen der InfraServ Knapsack gepumpt. Auf der SAD wird das Sickerwasser regelmäßig
von der LANUV beprobt und analysiert. Aufgrund der Qualität wäre auch eine Abgabe in
eine kommunale Kläranlage möglich.
2.4
Sind Wechselwirkungen z.B. mit der alten ‚Hausmülldeponie‘ der Stadt Köln (z.B. durch
organische Säuren) auszuschließen?
REMONDIS: Die Bohrschlämme sind in einem Deponiebereich abgelagert, wo Wechselwirkungen mit Hausmüllsickerwässern ausgeschlossen sind.
MKULNV (vom 6.4.2016): Die Deponien (Knapsack und Hünxe-Schermbeck) erfüllen die
Anforderungen der Deponieverordnung. Sie haben entsprechende Abdichtungs- und Sicherungssysteme auf hohem technischen Standard und sind für die Annahme von ölhaltigen
Bohrschlämmen mit dem Abfallschlüssel 01 05 05* zugelassen. Auf der Deponie Knapsack
erfolgte die Ablagerung in einem Monobereich der Deponie.
2.5
Wie ist die Prognose eines möglichen Grundwasseranstiegs und der dann zu erwartenden
Grundwasserfließrichtung für den Bereich der SAD?
REMONDIS: Hierzu liegt ein hydrogeologisches Gutachten aus der ersten Hälfte der 90iger
Jahre vor, das Grundlage für die Nachrüstung der einzelnen Deponie war. Die entsprechenden Nachrüstungen sind im Wesentlichen erfolgt. Zur Auswirkung der Nachrüstungsmaßnahmen auf die Hydrogeologie wird aktuell untersucht. Auf der Grundlage aller vorliegenden Untersuchungen ist festzuhalten, dass sich derzeit alle Wassergradienten von außen in den Deponiekörper richten.
3.
Weitere Fragenstellungen
3.1
Gibt es für die zurzeit und zukünftig bundesweit anfallenden Bohrschlämme Aufbereitungs-,
Transport- und Entsorgungskonzepte?
REMONDIS: keine Stellungnahme möglich
MKULNV (vom 6.4.2016): Antwort des nieders. Umweltministeriums: für den Rückbau stehen z.Zt. Ölschlammgruben mit Mengen von etwa 234.000 m³ an, sowie eine weitere
Schlamm-grube mit ca. 80.000 m³, die sich aktuell in der Begutachtung befindet. Seit 2014
läuft in Niedersachsen ein Programm zur Erfassung der historischen Öl- und Bohrschlammgruben . In ca. zwei Jahren werden belastbare Aussagen vorliegen ob von diesen
Gruben Gefährdungen ausgehen. Die nordrheinwestfälische Landesregierung geht davon
aus, dass das Land Niedersachsen für die dort noch lagernden Öl- und Bohrschlämme ein
umfassendes Konzept zur möglichst standortnahen Entsorgung im eigenen Bundesland
entwickelt.
3.2
Wenn ja: Sind im Rahmen dieser Konzepte in den kommenden Jahren weitere Deponiemengen für die SAD Ville zu erwarten?
-4-
REMONDIS: Derzeit sind keine Anlieferungen von Bohrschlamm auf die SAD Knapsack
geplant. Grundsätzlich besteht der Sinn einer derartigen Anlage wie der Sonderabfalldeponie Knapsack darin, Sonderabfälle aus dem Bundesgebiet anzunehmen. Insofern beteiligen
wir uns gerne wieder an der Entsorgung auch von Bohrschlämmen.
MKULNV (vom 6.4.2016): Das Einzugsgebiet der Deponien Knapsack und HünxeSchermbeck umfasst jeweils das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. bei der Entsorgung von gefährlichen Abfällen sind aufgrund der hohen technischen Anforderungen an die
Anlagen und einer entsprechenden Spezialisierung bei vergleichsweise geringen Mengen
bundesweite Lösungen sinnvoll bzw. erforderlich.
MUEK Niedersachsen (vom 31.03.2016): Bohr- und Ölschlammgruben werden heutzutage
nicht mehr benötigt. Die Möglichkeiten der Entsorgung dieser Abfälle haben sich grundlegend geändert, so dass Rückstände aus Bohrungen außerhalb der Bergbaubetriebe nach
dem Kreislaufwirtschaftsgesetz zu entsorgen sind. Neue Bohrschlammgruben werden daher seit vielen Jahren nicht mehr genehmigt. Anders als vielfach Schlämme aus dem Rückbau ehemaliger Zentralschlammgruben lassen sich die aktuellen Abfälle z.T. gut aufbereiten.
3.3
Sind bei diesen Konzepten mögliche Fracking-Vorhaben berücksichtigt?
REMONDIS: Abfälle aus dem Bereich Fracking sind hier noch nicht angenommen worden.
3.4
Unterscheiden sich die bei geplanten Fracking-Vorhaben anfallenden Bohrschlämme in
ihrer Zusammensetzung und ihrem Gefahrenpotential von den bisher bei uns deponierten?
REMONDIS: Die Zusammensetzung von Fracking-Abfällen ist uns nicht bekannt.
Bei der Sondermülldeponie Ville (SAD-Ville) handelt es sich um eine im Abfallwirtschaftsplan des
RP Köln dargestellte Deponie der Deponieklasse III ( – Oberirdische Deponie für „gefährliche“ Abfälle-DK III). Die Überwachung der Deponie obliegt dem Regierungspräsidium Köln. Weitere Informationen (Verfüllmengen, Laufzeiten etc.) liegen der Stadt Erftstadt nicht vor.
Der Eingangsbereich der SAD-Ville liegt auf dem Stadtgebiet der Stadt Erftstadt. Der überwiegende Teil der Deponie liegt auf dem Stadtgebiet der Stadt Hürth.
In Vertretung
(Hallstein)
-5-