Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (LEADER Region Zülpicher Börde - Prüfung des Jahresabschlusses der lokalen Aktionsgruppe Zülpicher Börde e.V. für das Jahr 2016)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
100 kB
Datum
28.03.2017
Erstellt
16.03.17, 12:47
Aktualisiert
16.03.17, 12:47
Beschlussvorlage (LEADER Region Zülpicher Börde - Prüfung des Jahresabschlusses der lokalen Aktionsgruppe Zülpicher Börde e.V. für das Jahr 2016) Beschlussvorlage (LEADER Region Zülpicher Börde - Prüfung des Jahresabschlusses der lokalen Aktionsgruppe Zülpicher Börde e.V. für das Jahr 2016)

öffnen download melden Dateigröße: 100 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 76/2017 Az.: 61-LEADER Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 06.02.2017 gez. Erner, Bürgermeister Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 BM gez. Seyfried Amtsleiter RPA Beratungsfolge Rat Betrifft: Termin 28.03.2017 Bemerkungen beschließend LEADER Region Zülpicher Börde - Prüfung des Jahresabschlusses der lokalen Aktionsgruppe Zülpicher Börde e.V. für das Jahr 2016 Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Das Rechnungsprüfungsamt wird ermächtigt, die erforderliche Prüfung des Jahresabschlusses der Lokalen Aktionsgruppe Zülpicher Börde e.V. für das Jahr 2016 durchzuführen. Begründung: Die Städte Erftstadt und Zülpich, sowie die Gemeinden Weilerswist, Nörvenich und Vettweiß gehören als Region „Zülpicher Börde“ zu den 28 im Wettbewerbsverfahren für die Förderphase von 2015 – 2023 ausgewählten LEADER-Regionen in Nordrhein-Westfalen. Maßgabe der Förderverwaltung war die Einrichtung des gemeinsamen Trägervereins LAG Zülpicher Börde e.V.. Der Verein ist Träger des verpflichtend mit 1,5 Stellen besetzten Regionalmanagements. Das Regionalmanagement wird durch LEADER-Fördermittel sowie durch die von den Städten und Gemeinden und den Kreisen Euskirchen, Düren und Rhein-Erft bereitgestellten Eigenanteile finanziert. Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sind geborene Mitglieder des erweiterten Vorstandes (Lenkungskreis). Die jährliche Prüfung des Vereinshaushaltes ist zur Entlastung des Vorstandes und zum Nachweis der ordnungsgemäßen Mittelverwendung gegenüber den kommunalen Finanzierungspartnern obligatorisch und muss nun für das Haushaltsjahr 2016 erstmals erfolgen. Der Vereinsvorstand schlägt die jährlich wechselnde Prüfung durch eines der Rechnungsprüfungsämter der kommunalen Partner vor. Dadurch ist gewährleistet, dass die Prüfungsdokumentation den Anforderungen der Städte, Gemeinden und Kreise entspricht, und das Selbstverständnis der gemeinsamen kommunalen Trägerschaft wird grundsätzlich unterstrichen. Die Kosten eines alternativen Auftrages an eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft stehen zudem mit einer Höhe von ca. 2.000 Euro in ungünstigem Verhältnis zum derzeitigen Haushaltsvolumen von 112.000 Euro und der geringen Komplexität der Umsätze. Die Prüfung gehört allerdings nicht in den nach Rechnungsprüfungsordnung festgelegten Prüfkatalog. Daher muss ein politischer Beschluss das RPA legitimieren. Im Anlaufjahr 2016 war die Zahl der Buchungen mit insgesamt 134 Belegen gering; in den Folgejahren sind mehr Buchungen zu erwarten. Der Vereinshaushalt beschränkt sich derzeit auf den ideellen Bereich, da Umsätze im wirtschaftlichen Bereich noch nicht stattgefunden haben. Zur Abschätzung des Prüfaufwandes wurden die Unterlagen dem Rechnungsprüfungsamt vorab bereitgestellt. Da der Aufwand als gering eingestuft wird, erhält das Rechnungsprüfungsamt den Auftrag, vorerst einmalig für das Jahr 2016 die Prüfung durchzuführen. In Vertretung (Hallstein) -2-