Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
100 kB
Datum
28.03.2017
Erstellt
16.03.17, 12:47
Aktualisiert
16.03.17, 12:47
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 76/2017
Az.: 61-LEADER
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 06.02.2017
gez. Erner, Bürgermeister
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
BM
gez. Seyfried
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Rat
Betrifft:
Termin
28.03.2017
Bemerkungen
beschließend
LEADER Region Zülpicher Börde - Prüfung des Jahresabschlusses der lokalen Aktionsgruppe Zülpicher Börde e.V. für das Jahr 2016
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Das Rechnungsprüfungsamt wird ermächtigt, die erforderliche Prüfung des Jahresabschlusses
der Lokalen Aktionsgruppe Zülpicher Börde e.V. für das Jahr 2016 durchzuführen.
Begründung:
Die Städte Erftstadt und Zülpich, sowie die Gemeinden Weilerswist, Nörvenich und Vettweiß gehören als Region „Zülpicher Börde“ zu den 28 im Wettbewerbsverfahren für die Förderphase von
2015 – 2023 ausgewählten LEADER-Regionen in Nordrhein-Westfalen. Maßgabe der Förderverwaltung war die Einrichtung des gemeinsamen Trägervereins LAG Zülpicher Börde e.V.. Der Verein ist Träger des verpflichtend mit 1,5 Stellen besetzten Regionalmanagements. Das Regionalmanagement wird durch LEADER-Fördermittel sowie durch die von den Städten und Gemeinden
und den Kreisen Euskirchen, Düren und Rhein-Erft bereitgestellten Eigenanteile finanziert. Die
Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sind geborene Mitglieder des erweiterten Vorstandes (Lenkungskreis).
Die jährliche Prüfung des Vereinshaushaltes ist zur Entlastung des Vorstandes und zum Nachweis
der ordnungsgemäßen Mittelverwendung gegenüber den kommunalen Finanzierungspartnern obligatorisch und muss nun für das Haushaltsjahr 2016 erstmals erfolgen. Der Vereinsvorstand
schlägt die jährlich wechselnde Prüfung durch eines der Rechnungsprüfungsämter der kommunalen Partner vor. Dadurch ist gewährleistet, dass die Prüfungsdokumentation den Anforderungen
der Städte, Gemeinden und Kreise entspricht, und das Selbstverständnis der gemeinsamen kommunalen Trägerschaft wird grundsätzlich unterstrichen. Die Kosten eines alternativen Auftrages an
eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft stehen zudem mit einer Höhe von ca. 2.000 Euro in ungünstigem Verhältnis zum derzeitigen Haushaltsvolumen von 112.000 Euro und der geringen Komplexität der Umsätze.
Die Prüfung gehört allerdings nicht in den nach Rechnungsprüfungsordnung festgelegten Prüfkatalog. Daher muss ein politischer Beschluss das RPA legitimieren.
Im Anlaufjahr 2016 war die Zahl der Buchungen mit insgesamt 134 Belegen gering; in den Folgejahren sind mehr Buchungen zu erwarten. Der Vereinshaushalt beschränkt sich derzeit auf den
ideellen Bereich, da Umsätze im wirtschaftlichen Bereich noch nicht stattgefunden haben.
Zur Abschätzung des Prüfaufwandes wurden die Unterlagen dem Rechnungsprüfungsamt vorab
bereitgestellt. Da der Aufwand als gering eingestuft wird, erhält das Rechnungsprüfungsamt den
Auftrag, vorerst einmalig für das Jahr 2016 die Prüfung durchzuführen.
In Vertretung
(Hallstein)
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