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Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für die Städtische Reinigungskolonne des Eigenbetriebes Straßen; Zunächst für ein Jahr befristete Aufstockung des Personalbestandes um einen zusätzlichen Mitarbeiter )

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
119 kB
Datum
21.03.2017
Erstellt
22.02.17, 15:01
Aktualisiert
11.04.17, 10:27
Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für die Städtische Reinigungskolonne des Eigenbetriebes Straßen;
Zunächst für  ein Jahr befristete Aufstockung des Personalbestandes um einen      zusätzlichen Mitarbeiter   ) Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für die Städtische Reinigungskolonne des Eigenbetriebes Straßen;
Zunächst für  ein Jahr befristete Aufstockung des Personalbestandes um einen      zusätzlichen Mitarbeiter   ) Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für die Städtische Reinigungskolonne des Eigenbetriebes Straßen;
Zunächst für  ein Jahr befristete Aufstockung des Personalbestandes um einen      zusätzlichen Mitarbeiter   )

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 74/2017 Az.: - 65 - Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 65 - Datum: 06.02.2017 Kämmerer Dezernat 4 gez. Hallstein, technische Beigeordnete gez. Erner, Bürgermeister Dezernat 6 BM gez. Böcking Amtsleiter RPA Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Termin 07.03.2017 vorberatend Haupt-, Finanz- und Personalausschuss 21.03.2017 beschließend Betriebsausschuss Straßen 16.05.2017 vorberatend Haupt-, Finanz- und Personalausschuss 27.06.2017 beschließend Betrifft: Bemerkungen Ausnahme vom Einstellungsstopp für die Städtische Reinigungskolonne des Eigenbetriebes Straßen; Zunächst für ein Jahr befristete Aufstockung des Personalbestandes um einen zusätzlichen Mitarbeiter Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Folgekosten in €: 30.000 €/a Kostenträger: Eigenbetrieb Straßen Mittel stehen zur Verfügung: Ja Nein Sachkonto: Jahr der Mittelbereitstellung: 2017(im WP 2017 nicht enthalten) Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: 30.000 €/a 30.000 €/a Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Für die nächstmögliche Besetzung einer zusätzlichen Vollzeitstelle (EG 3) in der Reinigungskolonne wird eine Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossen. Begründung: Die Städtische Reinigungskolonne ist seit 2004 im Einsatz um das Stadtgebiet zu reinigen. Sie hat sich von Beginn an als flexible, schnell agierende und bürgerfreundliche Truppe bewährt. Das Aufgabengebiet der Mitarbeiter hat sich in den vergangenen Jahren durch verschiedene Umstände stetig vergrößert. Trotz des hohen Arbeitseinsatzes der Mitarbeiter können die vielen umfangreichen Aufgaben mittlerweile nicht mehr durch das eigene Personal bewältigt werden und müssen immer häufiger an externe Anbieter vergeben werden. Dies begründet sich u.a. dadurch, dass das Wildmüllaufkommen deutlich größer geworden ist. Im vergangenen Jahr waren die Kosten doppelt so hoch, wie in den Jahren 2013 oder 2014. Mittlerweile werden alle öffentlichen Müllbehälter (weit über 1.000 Stück, in Grünanlagen, sowie an Straßen, Plätze und Bushaltestellen) von den Kollegen der Reinigungskolonne geleert. Auch die Anzahl der Behälter ist stetig gewachsen, nicht zuletzt durch die mittlerweile hohe Anzahl der Hundekotbeutelspender und der zusätzlichen Unterhaltung weiterer Anlagen (z.B. Mansio, Stadtgarten). Viele Aufgaben, die den Mitarbeitern übertragen wurden, haben sich in einem nicht absehbaren Umfang weiterentwickelt. Hierzu möchte ich als Beispiel auf die drei bestehenden, öffentlichen Grillhütten (Jugendtreffs) in Erftstadt hinweisen. Der ursprüngliche Auftrag umfasste, je nach Jahreszeit, eine dreimalige, wöchentliche Entleerung der Müllbehälter sowie die Reinigung des Umfeldes der dort vorhandenen Behälter mit einer Papierzange. Eine solche Reinigung erfordert einen Zeitumfang von ca. drei Stunden für zwei Mitarbeiter (An- und Abfahrt incl.). Tatsächlich fallen aber in den Sommermonaten bis zu 25 Std. wöchentlich an, um die Bereiche der Grillhütten von Unmengen an zerschlagenem Glas (eine sehr zeitintensive Arbeit, da es sich hier überwiegend um ein unbefestigtes Gelände handelt und sich somit die Handreinigung enorm erschwert wird) zu befreien sowie Müll und Vandalismusschäden zu beseitigen. Da die Glassplitter für die Nutzer der Grillhütten eine große Gefahr darstellen, muss in solchen Fällen zeitnah reagiert werden. Dies kann mit dem zur Verfügung stehenden Personal aufgrund des hohen Zeitaufwands leider nicht mehr durchgeführt werden und muss somit zukünftig extern an Reinigungsunternehmen vergeben werden (Kosten für eine Grillhütte je nach Umfang . ca. 10.000,00 €/p.a.). Die so gebundene Arbeitszeit fehlt selbstverständlich bei der Erledigung der regelmäßig durchzuführenden Arbeiten. Papierkörbe, die wöchentlich geleert werden sollen, können z.T. nur noch in einem dreiwöchigen Rhythmus geleert werden. Dies ist allerdings in den Sommermonaten auf Grund der höheren Temperaturen und der Art der Befüllung (z.B. mit Hundekotbeutel) sehr kritisch zu beurteilen. Auch die Bearbeitungszeiten von Wildmüllfunden leiden unter der angespannten personellen Situation. Zusätzlich ist einer der vier Mitarbeiter der Reinigungskolonne auch als Ersatzfahrer für die Kehrmaschine vorgesehen, wodurch diese im Bedarfsfall für die Aufgabenbewältigung in der Reinigungskolonne entfällt. Trotz des hohen Engagements der Mitarbeiter sind auch Platz- bzw. Parkplatzreinigungen aus zeitlichen Gründen kaum noch in Eigenregie durchführbar. Diese müssen dann ebenfalls an Dritte vergeben werden. Eine solche externe Beauftragung ist aufgrund der überwiegenden Handarbeit i.R. sehr kostenintensiv. Die Reinigung von kleineren Plätzen (z.B. Wokinghamplatz, Bürgerplatz, Marienplatz oder Martinusplatz) beläuft sich bei einer -2- Fremdbeauftragung auf ca. 500,00 € je Reinigungsgang und muss auf jedem Platz je nach Bedarf bis zu achtmal jährlich durchgeführt werden. Gleichfall sind hierbei zusätzlich Kontrollen der Arbeiten durchzuführen Ein Vergleich mit einigen umliegenden Gemeinden und Städten (Frechen, Brühl, Kerpen, Euskirchen und Düren) hat ergeben, dass die Stadt Erftstadt, hinsichtlich der Bereitstellung von eigenem Reinigungspersonal und Reinigungsmaschinen am schlechtesten ausgestattet ist,. Die Stadt Frechen ist mit einer vergleichbaren Einwohnerzahl (das Stadtgebiet hat aber lediglich ein Drittel der Größe von Erftstadt) mit acht Mitarbeitern und zwei Kleinkehrmaschinen mehr als doppelt so stark aufgestellt, wie die Kolonne in Erftstadt. Ähnlich gut ausgestattet sind die Städte Brühl und Hürth. Eine vergleichbare Bevölkerungsdichte und auch eine ähnliche Flächengröße wie Erftstadt kann die Stadt Euskirchen aufweisen. Sie ist aber gegenüber Erftstadt mit zwei weiteren Mitarbeitern (insgesamt sechs), einer zusätzlichen Kleinkehrmaschine und der bedarfsorientierten Beschäftigung von zusätzlichen Leiharbeitern deutlich besser aufgestellt. Bei der Ausstattung in Euskirchen handelt es sich nach Aussagen der zuständigen Abteilung um das Mindestmaß an personeller Besetzung und Ausstattung um einen zufriedenstellenden Reinigungsstandard erreichen zu können. Dieser Vergleich zeigt, dass mit einer zeitlich begrenzten Einstellung eines weiteren Mitarbeiters (befristet auf ein Jahr) eine deutliche Verbesserung des Reinigungsstandards eigentlich noch nicht zu erreichen ist. Am Beispiel der Stadt Euskirchen wird klar, dass die Reinigungskolonne in Erftstadt auch nach einer zeitlich befristeten Besetzung einer zusätzlichen Stelle immer noch personell unterbesetzt ist. Die Schaffung dieser zusätzlichen befristeten Stelle schafft zumindest die Möglichkeit dem allgemeinen Wunsch nach mehr Sauberkeit auf den Straßen und Plätzen der Stadt Erftstadt in einem Mindestmaß nachkommen zu können. Die Einstellung eines zusätzlichen Mitarbeiters soll zunächst versuchsweise nur für ein Jahr erfolgen, um hiernach abschließend eine endgültige Personalbedarfsbeurteilung einschließlich einer entsprechenden Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zur internen bzw. externen Aufgabenerledigung darstellen zu können. In Vertretung (Hallstein) -3-