Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
104 kB
Datum
16.05.2017
Erstellt
05.01.17, 15:01
Aktualisiert
16.03.17, 12:47
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 514/2016 1. Ergänzung
Az.:
Amt: - 50 BeschlAusf.: - 50 / 65 Datum: 29.12.2016
gez. Lüngen, 1. Beigeordneter
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Erner, Bürgermeister
Dezernat 6
Die Beratungsfolge wurde
aufgrund eines Vertagungsbeschlusses durch das Ratsbüro ergänzt.
BM
gez. Schlender
Amtsleiter
RPA
Den beigefügten Antrag der Freien Wähler Erftstadt leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Betriebsausschuss Straßen
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
19.01.2017
beschließend
07.03.2017
beschließend
Antrag bzgl. Schaffung eines sicheren Zuweges zum Marienhospital Frauenthal und
Bericht eines Vertreters des Krankenhauses
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
keine
keine
Folgekosten in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Mit Schreiben vom 29.11.2016 wurde erneut ein Vertreter des Marien-Hospitals zur Sitzung des
Ausschusses am 19.01.2017 eingeladen. Mit Antwortschreiben vom 08.12.2016 wird eine Teilnahme an der Sitzung wegen anderweitiger Terminverpflichtungen abgesagt.
Der fachlich zuständige Eigenbetrieb Straßen nimmt auf meine Bitte zum Antrag wie folgt Stellung:
zu Pkt. 1
Die Zuwegung zum Krankenhaus wird durch den vorhandenen, asphaltierten Gehweg zwischen
Carl-Schurz-Straße und dem Haupteingang gewährleistet. Hier ist kein Fahrzeugverkehr möglich,
so dass dieser Weg abgesichert ist (siehe Anlage, Weg 1).
Die vorhandenen Parkplätze (mit Ausnahme der Stellplätze direkt an der Carl-Schurz-Straße) sind
im Eigentum des Krankenhauses bzw. einer krankenhauseigenen Betreibergesellschaft (einschl.
aller Grundstücke um das Krankenhaus herum, bis auf die Straßenparzelle Münchweg). Für den
Neubau von Gehwegen auf diesen fremden Grundstücken ist somit die Stadt nicht zuständig. Die
Krankenhausgesellschaft könnte hier einen Zugang zum Ärztehaus errichten, z.B. einen Gehweg
durch den Park (siehe Anlage, Weg 2). Die grob geschätzten Kosten betragen ca. 10.000 €.
Eine weitere Alternative wäre ein Gehweg parallel zum Münchweg, gegenüber den Parkplatzzufahrten zu bauen (siehe Anlage, Weg 3.) Dieser wäre nur als zusätzlicher Gehweg zwischen Fahrbahn und Zaun möglich. Bei dem Neubau dieses Gehweges ist im Straßenbereich nach den derzeit gültigen Vorschriften (insbesondere bei einem einseitigen Gehweg mit eventuellem Begegnungsverkehr von Rollstühlen) eine Mindestbreite von 2,50 m einzuhalten. Gleichfalls ist bei dieser Alternative ein vorhandener, seitlicher Entwässerungsgraben in die Planung mit einzubeziehen, da dieser nicht entfernt werden kann. Auch muss die Straßenentwässerung mit berücksichtigt
werden, da zur Zeit kein Kanal in der Straße vorhanden ist. Der geschätzte Mittelbedarf des Gehweges ist mit ca. 45.000 € anzusetzen, wobei ggf. mit weiteren Kosten für die Straßenentwässerung zu rechnen ist. Hinsichtlich der Mittelbereitstellung ist eine genauere Detailplanung unter Einbeziehung der Stadtwerke und der Genehmigungsbehörden erforderlich.
Eine Abmarkierung eines Gehweges kann wegen der zu geringen Querschnittsbreite der Fahrbahn
nicht in Betracht gezogen werden, da eine Begegnung Pkw/ Lkw möglich sein muss.
Aufgrund des bereits vorhandenen und sicheren Gehweges (siehe Anlage, Weg 1) und da an dieser Stelle die Straße relativ übersichtlich sowie die Anzahl der Fahrzeuge und Fußgänger entsprechend meinen Beobachtungen eher gering ist, bin ich der Ansicht, dass ein zusätzlicher Gehweg im Bereich des Münchweges nicht zwingend erforderlich ist.
zu Pkt. 2
Im Bereich der Carl-Schurz-Straße wurden bereits ausreichende Parkplätze von der Stadt errichtet.
Der Ausbau von weiteren Parkplatzflächen ist ggf. auf dem Gelände des Krankenhausas durch
den Grundstückseigentümer möglich.
Folgende Anlagen sind beigefügt:
Anlage 1 mit einem Kartenausdruck sowie einem Auszug aus dem Liegenschaftskataster
Anlage 2 mit drei Fotos zum vorhandenen Gehweg, einem möglich neu zu schaffenden Gehweg
sowie dem Münchweg.
In Vertretung
-2-
(Lüngen)
-3-