Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Antrag (Antrag bzgl. einer Beteiligung der Stadt Erftstadt am Hochbegabten Zentrum Rhein-Erft)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
219 kB
Datum
16.03.2017
Erstellt
02.03.17, 15:02
Aktualisiert
02.03.17, 15:02
Antrag (Antrag bzgl. einer Beteiligung der Stadt Erftstadt am Hochbegabten Zentrum Rhein-Erft) Antrag (Antrag bzgl. einer Beteiligung der Stadt Erftstadt am Hochbegabten Zentrum Rhein-Erft) Antrag (Antrag bzgl. einer Beteiligung der Stadt Erftstadt am Hochbegabten Zentrum Rhein-Erft)

öffnen download melden Dateigröße: 219 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 601/2016 Az.: Amt: - 40 BeschlAusf.: - 40 Datum: 16.01.2017 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Gerlach Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Schulausschuss Betrifft: Termin 16.03.2017 Bemerkungen beschließend Antrag bzgl. einer Beteiligung der Stadt Erftstadt am Hochbegabten Zentrum RheinErft Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: 2018 - 2021 47.988,00 € Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Das Hoch-Begabten-Zentrum (HBZ) hat sich zur Aufgabe gemacht, junge Menschen, deren Familien und die bestehenden Bildungseinrichtungen im „Finden und Fördern“ besonderer Begabungen zu unterstützen. Die daraus abgeleiteten Schwerpunkte der Arbeit des Hoch-Begabten-Zentrums sind:      Einzelfallberatung für Kinder und Jugendliche und deren Familien, Beratung vorschulischer Einrichtungen, von Schule und Ausbildungsstätten, Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen und curricularen Fortbildungen in Zusammenarbeit mit Universitäten, Entwicklung und Begleitung von Fördermaßnahmen, Wissenschaftliche Begleitung (Evaluation) der jeweiligen Maßnahmen und deren Weiterentwicklung. Das HBZ-Grundschulfördermodell Zielgruppe: Begabte und leistungsstarke Schüler/-innen der 3. und 4. Klasse aller Grundschulen einer Stadt. Auswahl der Kinder: 1. Benennung durch die Lehrkräfte mit Hilfe von Nominationsbögen 2. Weiterführende Diagnostik durch Psychologen des HBZ Optimierung der Passung zwischen Lernangebot und Kind Die Förderkurse sollen:  den Wissensdurst und die besonderen Lerninteressen befriedigen,  an dem Bedürfnis der Kinder ansetzen, sich mit Gleichaltrigen sowie ähnlich begabten und interessierten Kindern austauschen zu können,  die Leistungsmotivation und Anstrengungsbereitschaft erhöhen,  die Methodenkompetenz sowie das Lern- und Arbeitsverhalten stärken,  einen intensiven Austausch zwischen den Kindern und der Lehrkraft ermöglichen, welches Raum für ausführliche Feedbackprozesse bietet. Das Ziel des Grundschulfördermodells ist eine Förderung der begabten Grundschulkinder hinsichtlich ihrer kognitiven Fähigkeiten durch eine Stimulierung höherer Denkprozesse. Dazu werden wöchentlich 2 oder 3 Unterrichtsstunden zentral an einer Grundschule der jeweiligen Kommune angeboten, wobei die Schülerinnen und Schüler entsprechend ihrer Fähigkeiten und Neigungen entweder dem Schwerpunkt Sprache/Philosophie oder Mathematik/Naturwissenschaften zugewiesen werden. Die Fördermaßnahme erfolgt über 2 Schuljahre, beginnend im 3. Schuljahr . Vorbereitend wird die Fördermaßnahme mit den Grundschulleitungen der jeweiligen Kommune abgesprochen, um dann mit deren Zustimmung alle Lehrkräfte der 2. Schuljahre auf das Projekt vorzubereiten und das Auswahlverfahren einzuleiten. Mit Beginn des 3. Schuljahres erfolgt die Auswahl der Kinder durch die Psychologen des HBZ in Kooperation mit der durchführenden Grundschule. Nach erfolgter Auswahl werden die Eltern der ausgewählten Kinder im Rahmen eines Elternabends informiert und um Zustimmung gebeten. Die durchführende Grundschule ist bereits im Schuljahr zuvor durch das HBZ auf das Grundschulfördermodell vorbereitet worden. Im 2. Förderjahr wird die Leistung fortgesetzt. Nach Ablauf des 3. Schuljahres gehen die geförderten Kinder in die zweite Stufe des Förderprogramms über und zwar bis zum Ende des 4. Schuljahres. Parallel dazu werden vom HBZ diejenigen Kinder der 2. Schuljahre ausgewählt, die dann mit Beginn des 3. Schuljahres in das Förderprogramm aufgenommen werden. Die ausführliche Darstellung des Grundschulfördermodells des HBZ und der einzelnen Dienstleistungen bitte ich der beigefügten Projektbeschreibung zu entnehmen. Auch die Stadt Erftstadt hätte die Möglichkeit sich am Grundschulfördermodell des Hochbegabtenzentrum Rhein-Erft zu beteiligen. Die Kosten für einen möglichen Vertragszeitraum (siehe Anlage Vertragsentwurf) vom 01.08.2018 bis 31.07.2021 würden sich auf insgesamt 47.988,00 € belaufen. -2- Die o.g. Kosten würden sich im möglichen Vertragszeitraum wie folgt verteilen. 2018 = 6.041,00 € (Einführungsphase) 2019/2020 = 20.249,00 € 2020/2021 = 21.698,00 € Mittel stehen dafür nicht zur Verfügung. Bzgl. der Kosten für Erftstadt ist anzumerken, dass diese im Vergleich zu den bereits teilnehmenden Kommunen im Rhein-Erft-Kreis (Bedburg, Bergheim, Brühl, Frechen) mehr als doppelt so hoch sind. Als Beispiel zahlt die Stadt Brühl jährlich aktuell 10.000,00 € pro Jahr. Der enorme Kostenunterschied liegt darin begründet, dass das Schulamt des REK die Lehrerstunden der anderen Kommunen übernimmt, aber aktuell keine weiteren Lehrerstunden zur Verfügung stellen kann und so der Personalbedarf für Erftstadt in erster Linie mit Honorarkräften und Personal aus dem HBZ gedeckt werden muss. Seitens des Schulamtes wurde bereits an das HBZ signalisiert, grundsätzlich Lehrerstunden zu kürzen, sodass auch die anderen beteiligten Kommunen mit Kostensteigerungen zu rechnen haben. Inwiefern seitens der Erftstädter Grundschulleitungen ein edarf an einer Teilnahme des Förderprogramms des HBZ gesehen wird, ist noch nicht abgefragt worden. In Vertretung (Lüngen) -3-