Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
219 kB
Datum
16.03.2017
Erstellt
02.03.17, 15:02
Aktualisiert
02.03.17, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 601/2016
Az.:
Amt: - 40 BeschlAusf.: - 40 Datum: 16.01.2017
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Gerlach
Amtsleiter
RPA
Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Schulausschuss
Betrifft:
Termin
16.03.2017
Bemerkungen
beschließend
Antrag bzgl. einer Beteiligung der Stadt Erftstadt am Hochbegabten Zentrum RheinErft
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
2018 - 2021
47.988,00 €
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Das Hoch-Begabten-Zentrum (HBZ) hat sich zur Aufgabe gemacht, junge Menschen, deren Familien und die bestehenden Bildungseinrichtungen im „Finden und Fördern“ besonderer Begabungen zu unterstützen.
Die daraus abgeleiteten Schwerpunkte der Arbeit des Hoch-Begabten-Zentrums sind:
Einzelfallberatung für Kinder und Jugendliche und deren Familien,
Beratung vorschulischer Einrichtungen, von Schule und Ausbildungsstätten,
Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen und curricularen Fortbildungen in
Zusammenarbeit mit Universitäten,
Entwicklung und Begleitung von Fördermaßnahmen,
Wissenschaftliche Begleitung (Evaluation) der jeweiligen Maßnahmen und deren
Weiterentwicklung.
Das HBZ-Grundschulfördermodell
Zielgruppe:
Begabte und leistungsstarke Schüler/-innen der 3. und 4. Klasse aller Grundschulen einer
Stadt.
Auswahl der Kinder:
1. Benennung durch die Lehrkräfte mit Hilfe von Nominationsbögen
2. Weiterführende Diagnostik durch Psychologen des HBZ
Optimierung der Passung zwischen Lernangebot und Kind
Die Förderkurse sollen:
den Wissensdurst und die besonderen Lerninteressen befriedigen,
an dem Bedürfnis der Kinder ansetzen, sich mit Gleichaltrigen sowie ähnlich begabten und interessierten Kindern austauschen zu können,
die Leistungsmotivation und Anstrengungsbereitschaft erhöhen,
die Methodenkompetenz sowie das Lern- und Arbeitsverhalten stärken,
einen intensiven Austausch zwischen den Kindern und der Lehrkraft ermöglichen,
welches Raum für ausführliche Feedbackprozesse bietet.
Das Ziel des Grundschulfördermodells ist eine Förderung der begabten Grundschulkinder hinsichtlich ihrer kognitiven Fähigkeiten durch eine Stimulierung höherer Denkprozesse. Dazu
werden wöchentlich 2 oder 3 Unterrichtsstunden zentral an einer Grundschule der jeweiligen
Kommune angeboten, wobei die Schülerinnen und Schüler entsprechend ihrer Fähigkeiten
und Neigungen entweder dem Schwerpunkt Sprache/Philosophie oder Mathematik/Naturwissenschaften zugewiesen werden.
Die Fördermaßnahme erfolgt über 2 Schuljahre, beginnend im 3. Schuljahr .
Vorbereitend wird die Fördermaßnahme mit den Grundschulleitungen der jeweiligen
Kommune abgesprochen, um dann mit deren Zustimmung alle Lehrkräfte der 2. Schuljahre auf das Projekt vorzubereiten und das Auswahlverfahren einzuleiten. Mit Beginn des 3.
Schuljahres erfolgt die Auswahl der Kinder durch die Psychologen des HBZ in Kooperation
mit der durchführenden Grundschule. Nach erfolgter Auswahl werden die Eltern der ausgewählten Kinder im Rahmen eines Elternabends informiert und um Zustimmung gebeten.
Die durchführende Grundschule ist bereits im Schuljahr zuvor durch das HBZ auf das
Grundschulfördermodell vorbereitet worden.
Im 2. Förderjahr wird die Leistung fortgesetzt.
Nach Ablauf des 3. Schuljahres gehen die geförderten Kinder in die zweite Stufe des Förderprogramms über und zwar bis zum Ende des 4. Schuljahres. Parallel dazu werden vom
HBZ diejenigen Kinder der 2. Schuljahre ausgewählt, die dann mit Beginn des 3. Schuljahres in das Förderprogramm aufgenommen werden.
Die ausführliche Darstellung des Grundschulfördermodells des HBZ und der einzelnen
Dienstleistungen bitte ich der beigefügten Projektbeschreibung zu entnehmen.
Auch die Stadt Erftstadt hätte die Möglichkeit sich am Grundschulfördermodell des Hochbegabtenzentrum Rhein-Erft zu beteiligen.
Die Kosten für einen möglichen Vertragszeitraum (siehe Anlage Vertragsentwurf) vom
01.08.2018 bis 31.07.2021 würden sich auf insgesamt 47.988,00 € belaufen.
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Die o.g. Kosten würden sich im möglichen Vertragszeitraum wie folgt verteilen.
2018
=
6.041,00 € (Einführungsphase)
2019/2020
=
20.249,00 €
2020/2021
=
21.698,00 €
Mittel stehen dafür nicht zur Verfügung.
Bzgl. der Kosten für Erftstadt ist anzumerken, dass diese im Vergleich zu den bereits teilnehmenden Kommunen im Rhein-Erft-Kreis (Bedburg, Bergheim, Brühl, Frechen) mehr
als doppelt so hoch sind. Als Beispiel zahlt die Stadt Brühl jährlich aktuell 10.000,00 € pro
Jahr.
Der enorme Kostenunterschied liegt darin begründet, dass das Schulamt des REK die
Lehrerstunden der anderen Kommunen übernimmt, aber aktuell keine weiteren Lehrerstunden zur Verfügung stellen kann und so der Personalbedarf für Erftstadt in erster Linie
mit Honorarkräften und Personal aus dem HBZ gedeckt werden muss. Seitens des Schulamtes wurde bereits an das HBZ signalisiert, grundsätzlich Lehrerstunden zu kürzen, sodass auch die anderen beteiligten Kommunen mit Kostensteigerungen zu rechnen haben.
Inwiefern seitens der Erftstädter Grundschulleitungen ein edarf an einer Teilnahme des
Förderprogramms des HBZ gesehen wird, ist noch nicht abgefragt worden.
In Vertretung
(Lüngen)
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