Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
141 kB
Datum
16.03.2017
Erstellt
02.03.17, 15:02
Aktualisiert
02.03.17, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Vereinbarung über die Förderung besonders begabter Kinder
im 3. und 4. Grundschuljahr in der Stadt Erftstadt
Zwischen
der Stadt Erftstadt, Holzdamm 10, 50374 Erftstadt,
vertreten durch …,
- nachfolgend „Stadt“ genannt -
und
der Hoch-Begabten-Zentrum Rheinland gGmbH, Schützenstr. 25, 50321 Brühl,
vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Kreuzberg,
-
nachfolgend „HBZ“ genannt -
wird folgender Vertrag geschlossen:
§1
Ziel und Gegenstand des Vertrages
1. Ziel des Vertrages ist die Förderung begabter und hochbegabter Schülerinnen und
Schüler im 3. und 4. Grundschuljahr. Das Ziel des Grundschulfördermodells ist eine
Förderung der begabten Grundschulkinder hinsichtlich ihrer kognitiven Fähigkeiten
durch eine Stimulierung höherer Denkprozesse. Dazu werden wöchentlich 2 oder 3
Unterrichtsstunden zentral an einer Grundschule der jeweiligen Kommune
angeboten, wobei die Schülerinnen und Schüler entsprechend ihrer Fähigkeiten
und Neigungen entweder dem Schwerpunkt Sprache/Philosophie oder
Mathematik/Naturwissenschaften zugewiesen werden.
Die Fördermaßnahme erfolgt über 2 Schuljahre, beginnend im 3. Schuljahr.
2. Die Hoch-Begabten-Zentrum Rheinland gGmbH bietet folgenden Leistungsumfang
an:
Vorbereitend wird die Fördermaßnahme mit den Grundschulleitungen der jeweiligen
Kommune abgesprochen, um dann mit deren Zustimmung alle Lehrkräfte der 2.
Schuljahre auf das Projekt vorzubereiten und das Auswahlverfahren einzuleiten. Mit
Beginn des 3. Schuljahres erfolgt die Auswahl der Kinder durch die Psychologen
des HBZ in Kooperation mit der durchführenden Grundschule. Nach erfolgter
Auswahl werden die Eltern der ausgewählten Kinder im Rahmen eines
Elternabends informiert und ihre Zustimmung eingeholt.
Die durchführende Grundschule ist bereits im Schuljahr zuvor auf das
Grundschulfördermodell vorbereitet worden. Geleitet werden die Kurse von
geeigneten
Honorarkräften
(Grundschullehrkräfte
bzw.
pädagogischpsychologisches Fachpersonal), die von der Standortgrundschule und dem HBZ
akquiriert werden.
Das HBZ organisiert Fortbildungsveranstaltungen für die Lehrkräfte, die die Kinder
in den jeweiligen Schwerpunkten unterrichten; teils finden diese an Grundschulen
anderer Kommunen des Rhein-Erft-Kreises statt, die das Förderprogramm schon
länger praktizieren, teils gibt es regelmäßig stattfindende Arbeitskreise für alle am
Projekt beteiligten Lehrkräfte, die vom HBZ inhaltlich gestaltet werden. Das HBZ
stellt den Lehrkräften umfangreiche Literatur und bewährtes Fördermaterial vor, die
sie im Unterricht einsetzen können. Das HBZ evaluiert das Förderprogramm. Die
Psychologen nehmen teilweise am Unterricht teil. Außerdem sind sie jederzeit für
Lehrkräfte und Eltern ansprechbar.
Im 2. Förderjahr wird die Leistung fortgesetzt.
Nach Ablauf des 3. Schuljahres gehen die geförderten Kinder in die zweite Stufe
des Förderprogramms über und zwar bis zum Ende des 4. Schuljahres. Parallel
dazu werden vom HBZ diejenigen Kinder der 2. Schuljahre ausgewählt, die dann
mit Beginn des 3. Schuljahres in das Förderprogramm aufgenommen werden
(Arbeitsschritte wie oben beschrieben).
Die ausführliche Darstellung des Grundschulfördermodells des HBZ und der
einzelnen Dienstleistungen (Leistungsverzeichnis) ist Gegenstand dieser
Vereinbarung.
§2
Kosten / Fälligkeit / Indexierung
1. Die Kosten je Schuljahr richten sich nach der Kostenaufstellung, die diesem Vertrag
beiliegt.
2. Die Parteien vereinbaren, dass das Entgelt in voller Höhe zu Beginn des jeweiligen
Schuljahres fällig ist.
3. Bei Nichterbringen oder nur geringerer Leistung besteht grundsätzlich ein
entsprechender Erstattungsanspruch der Stadt.
§3
Laufzeit des Vertrages
1. Die Laufzeit des Vertrages beträgt zunächst 3 Jahre. Er beginnt zum 01.08.2017
und endet am 31.07.2020.
2. Nach Ablauf der Laufzeit verlängert sich der Vertrag um weitere 2 Jahre, es sei
denn, der Vertragspartner kündigt den Vertrag fristgerecht (§ 4).
§4
Kündigung/ Kündigungserklärung
Die Kündigung des Vertrages erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem
Geschäftsführer der Hoch-Begabten-Zentrum Rheinland gGmbH bzw. dem
Bürgermeister der Stadt Erftstadt. Sie hat spätestens bis zum 01.10.2019 bzw. 10
Monate vor Vertragsablauf zu erfolgen.
§5
Änderungen / Nebenabreden
1. Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für eine etwaige
Vereinbarung über den Verzicht auf die Schriftform.
2. Mündliche Abreden sind unwirksam.
§6
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt die
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen
Bestimmungen oder zur Ausfüllung eventueller Lücken des Vertrages soll dann eine
angemessene Regelung treten, die dem am Nächsten kommt, was die Parteien nach der
von ihnen beabsichtigten Zweckbestimmung gewollt haben.
Brühl, den
Brühl, den
___________________
Michael Kreuzberg
_________________
(Geschäftsführer HBZ)
(Dezernent/Bürgermeister)