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Antrag (Mustervertrag Hochbegabtenzentrum)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
141 kB
Datum
16.03.2017
Erstellt
02.03.17, 15:02
Aktualisiert
02.03.17, 15:02
Antrag (Mustervertrag Hochbegabtenzentrum) Antrag (Mustervertrag Hochbegabtenzentrum) Antrag (Mustervertrag Hochbegabtenzentrum)

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Inhalt der Datei

Vereinbarung über die Förderung besonders begabter Kinder im 3. und 4. Grundschuljahr in der Stadt Erftstadt Zwischen der Stadt Erftstadt, Holzdamm 10, 50374 Erftstadt, vertreten durch …, - nachfolgend „Stadt“ genannt - und der Hoch-Begabten-Zentrum Rheinland gGmbH, Schützenstr. 25, 50321 Brühl, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Kreuzberg, - nachfolgend „HBZ“ genannt - wird folgender Vertrag geschlossen: §1 Ziel und Gegenstand des Vertrages 1. Ziel des Vertrages ist die Förderung begabter und hochbegabter Schülerinnen und Schüler im 3. und 4. Grundschuljahr. Das Ziel des Grundschulfördermodells ist eine Förderung der begabten Grundschulkinder hinsichtlich ihrer kognitiven Fähigkeiten durch eine Stimulierung höherer Denkprozesse. Dazu werden wöchentlich 2 oder 3 Unterrichtsstunden zentral an einer Grundschule der jeweiligen Kommune angeboten, wobei die Schülerinnen und Schüler entsprechend ihrer Fähigkeiten und Neigungen entweder dem Schwerpunkt Sprache/Philosophie oder Mathematik/Naturwissenschaften zugewiesen werden. Die Fördermaßnahme erfolgt über 2 Schuljahre, beginnend im 3. Schuljahr. 2. Die Hoch-Begabten-Zentrum Rheinland gGmbH bietet folgenden Leistungsumfang an: Vorbereitend wird die Fördermaßnahme mit den Grundschulleitungen der jeweiligen Kommune abgesprochen, um dann mit deren Zustimmung alle Lehrkräfte der 2. Schuljahre auf das Projekt vorzubereiten und das Auswahlverfahren einzuleiten. Mit Beginn des 3. Schuljahres erfolgt die Auswahl der Kinder durch die Psychologen des HBZ in Kooperation mit der durchführenden Grundschule. Nach erfolgter Auswahl werden die Eltern der ausgewählten Kinder im Rahmen eines Elternabends informiert und ihre Zustimmung eingeholt. Die durchführende Grundschule ist bereits im Schuljahr zuvor auf das Grundschulfördermodell vorbereitet worden. Geleitet werden die Kurse von geeigneten Honorarkräften (Grundschullehrkräfte bzw. pädagogischpsychologisches Fachpersonal), die von der Standortgrundschule und dem HBZ akquiriert werden. Das HBZ organisiert Fortbildungsveranstaltungen für die Lehrkräfte, die die Kinder in den jeweiligen Schwerpunkten unterrichten; teils finden diese an Grundschulen anderer Kommunen des Rhein-Erft-Kreises statt, die das Förderprogramm schon länger praktizieren, teils gibt es regelmäßig stattfindende Arbeitskreise für alle am Projekt beteiligten Lehrkräfte, die vom HBZ inhaltlich gestaltet werden. Das HBZ stellt den Lehrkräften umfangreiche Literatur und bewährtes Fördermaterial vor, die sie im Unterricht einsetzen können. Das HBZ evaluiert das Förderprogramm. Die Psychologen nehmen teilweise am Unterricht teil. Außerdem sind sie jederzeit für Lehrkräfte und Eltern ansprechbar. Im 2. Förderjahr wird die Leistung fortgesetzt. Nach Ablauf des 3. Schuljahres gehen die geförderten Kinder in die zweite Stufe des Förderprogramms über und zwar bis zum Ende des 4. Schuljahres. Parallel dazu werden vom HBZ diejenigen Kinder der 2. Schuljahre ausgewählt, die dann mit Beginn des 3. Schuljahres in das Förderprogramm aufgenommen werden (Arbeitsschritte wie oben beschrieben). Die ausführliche Darstellung des Grundschulfördermodells des HBZ und der einzelnen Dienstleistungen (Leistungsverzeichnis) ist Gegenstand dieser Vereinbarung. §2 Kosten / Fälligkeit / Indexierung 1. Die Kosten je Schuljahr richten sich nach der Kostenaufstellung, die diesem Vertrag beiliegt. 2. Die Parteien vereinbaren, dass das Entgelt in voller Höhe zu Beginn des jeweiligen Schuljahres fällig ist. 3. Bei Nichterbringen oder nur geringerer Leistung besteht grundsätzlich ein entsprechender Erstattungsanspruch der Stadt. §3 Laufzeit des Vertrages 1. Die Laufzeit des Vertrages beträgt zunächst 3 Jahre. Er beginnt zum 01.08.2017 und endet am 31.07.2020. 2. Nach Ablauf der Laufzeit verlängert sich der Vertrag um weitere 2 Jahre, es sei denn, der Vertragspartner kündigt den Vertrag fristgerecht (§ 4). §4 Kündigung/ Kündigungserklärung Die Kündigung des Vertrages erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Geschäftsführer der Hoch-Begabten-Zentrum Rheinland gGmbH bzw. dem Bürgermeister der Stadt Erftstadt. Sie hat spätestens bis zum 01.10.2019 bzw. 10 Monate vor Vertragsablauf zu erfolgen. §5 Änderungen / Nebenabreden 1. Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für eine etwaige Vereinbarung über den Verzicht auf die Schriftform. 2. Mündliche Abreden sind unwirksam. §6 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung eventueller Lücken des Vertrages soll dann eine angemessene Regelung treten, die dem am Nächsten kommt, was die Parteien nach der von ihnen beabsichtigten Zweckbestimmung gewollt haben. Brühl, den Brühl, den ___________________ Michael Kreuzberg _________________ (Geschäftsführer HBZ) (Dezernent/Bürgermeister)