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Antrag (Antrag bzgl. Befestigung des Gehweges Klosterstraße, E.-Lechenich)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
07.03.2017
Erstellt
22.02.17, 15:01
Aktualisiert
22.02.17, 15:01
Antrag (Antrag bzgl. Befestigung des Gehweges Klosterstraße, E.-Lechenich) Antrag (Antrag bzgl. Befestigung des Gehweges Klosterstraße, E.-Lechenich)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 106/2015 2. Ergänzung Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 25.01.2017 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Böcking Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Betrifft: Termin 07.03.2017 Bemerkungen zur Kenntnis Antrag bzgl. Befestigung des Gehweges Klosterstraße, E.-Lechenich Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: nicht bekannt nicht bekannt Folgekosten in €: nicht bekannt Kostenträger: Sachkonto: Eigenbetrieb Straßen Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Im Betriebsausschuss Straßen vom 24.09.2015 wurde beschlossen, den wassergebundenen Weg auf der Klosterstraße in Höhe der Fußgängerampel zurückzubauen und die Fahrradfahrer vor der Engstelle auf die Fahrbahn zu leiten. Da die Klosterstraße in der Baulast des Rhein-Erft-Kreises liegt, hatte ich diesen in einem Anhörverfahren um eine Stellungnahme gebeten. Diese liegt mir mit dem Schreiben vom 27.12.2016 mittlerweile vor. In seiner Stellungnahme schlägt der Rhein-Erft-Kreis zwei Varianten zur Änderung der Radverkehrsführung auf der Klosterstraße im Abschnitt zwischen Friedrich-Engels-Straße und der Straße „Zehntwall“ vor. In Variante 1 wird der Radverkehr weiter wie bisher auf der Nebenanlage geführt und in Höhe der Einmündung Zehntwall auf die Fahrbahn geführt. Diese Variante widerspricht eindeutig dem Be- schluss des Ausschusses vom 24.09.2015 wo der Radfahrer bereits vor der Engstelle auf die Fahrbahn geführt werden soll. Deshalb kann dieser Variante nicht zugestimmt werden. Bei Variante 2 wird der Radfahrer aus Fahrtrichtung Ahrem bereits in Höhe der Parkplatzausfahrt auf die Fahrbahn geführt. Gegenüber der Parkplatzausfahrt sind zur Zeit zwei Parkmöglichkeiten mit einer Parkscheibenpflicht ausgewiesen. Diese würden wegen der Verschmälerung der Fahrbahn und gleichzeitiger Erhaltung der beiden Fahrspuren für die KFZ entfallen. In Gegenfahrtrichtung wird der Radfahrer aus Richtung Innenstadt bis zum Kreisverkehr auf der Fahrbahn geführt und kann ab hier den Beidrichtungsradweg nach Ahrem nutzen. Gegen die Änderung der Radverkehrsführung zur Ausführung der Variante 2 bestehen keine Bedenken. Die Kosten für Beschilderungs- und Markierungsmaßnahmen hat als Baulastträger der Rhein-Erft-Kreis zu übernehmen. Die Kosten für den Rückbau des wassergebundenen Weges in Höhe der Fußgängerampel sind im Wirtschaftsplan des Eigebetriebes Straßen enthalten. (Hallstein) -2-