Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
07.03.2017
Erstellt
22.02.17, 15:01
Aktualisiert
22.02.17, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 106/2015 2. Ergänzung
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 25.01.2017
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Betrifft:
Termin
07.03.2017
Bemerkungen
zur Kenntnis
Antrag bzgl. Befestigung des Gehweges Klosterstraße, E.-Lechenich
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
nicht bekannt
nicht bekannt
Folgekosten in €:
nicht bekannt
Kostenträger:
Sachkonto:
Eigenbetrieb Straßen
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Im Betriebsausschuss Straßen vom 24.09.2015 wurde beschlossen, den wassergebundenen Weg
auf der Klosterstraße in Höhe der Fußgängerampel zurückzubauen und die Fahrradfahrer vor der
Engstelle auf die Fahrbahn zu leiten. Da die Klosterstraße in der Baulast des Rhein-Erft-Kreises
liegt, hatte ich diesen in einem Anhörverfahren um eine Stellungnahme gebeten. Diese liegt mir mit
dem Schreiben vom 27.12.2016 mittlerweile vor.
In seiner Stellungnahme schlägt der Rhein-Erft-Kreis zwei Varianten zur Änderung der Radverkehrsführung auf der Klosterstraße im Abschnitt zwischen Friedrich-Engels-Straße und der Straße
„Zehntwall“ vor.
In Variante 1 wird der Radverkehr weiter wie bisher auf der Nebenanlage geführt und in Höhe der
Einmündung Zehntwall auf die Fahrbahn geführt. Diese Variante widerspricht eindeutig dem Be-
schluss des Ausschusses vom 24.09.2015 wo der Radfahrer bereits vor der Engstelle auf die
Fahrbahn geführt werden soll. Deshalb kann dieser Variante nicht zugestimmt werden.
Bei Variante 2 wird der Radfahrer aus Fahrtrichtung Ahrem bereits in Höhe der Parkplatzausfahrt
auf die Fahrbahn geführt. Gegenüber der Parkplatzausfahrt sind zur Zeit zwei Parkmöglichkeiten
mit einer Parkscheibenpflicht ausgewiesen. Diese würden wegen der Verschmälerung der Fahrbahn und gleichzeitiger Erhaltung der beiden Fahrspuren für die KFZ entfallen.
In Gegenfahrtrichtung wird der Radfahrer aus Richtung Innenstadt bis zum Kreisverkehr auf der
Fahrbahn geführt und kann ab hier den Beidrichtungsradweg nach Ahrem nutzen.
Gegen die Änderung der Radverkehrsführung zur Ausführung der Variante 2 bestehen keine Bedenken. Die Kosten für Beschilderungs- und Markierungsmaßnahmen hat als Baulastträger der
Rhein-Erft-Kreis zu übernehmen. Die Kosten für den Rückbau des wassergebundenen Weges in
Höhe der Fußgängerampel sind im Wirtschaftsplan des Eigebetriebes Straßen enthalten.
(Hallstein)
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