Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
169 kB
Datum
07.03.2017
Erstellt
22.02.17, 15:01
Aktualisiert
22.02.17, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Z E:(i~JV;
Rhein-ErftDer Landrat
66/2 Planung und Bauausführung
Rhein-Erft-Kreis . Der landrat·
66/2 . 50124
Bergheim
Stadt Erftstadt
Herr Coenders
HolzdammlO
50374 Errtstadt
Datum
27.12.2016
Mein Zeichen
66/94/78/STVO/O
Auskunft erte11t
Herr Zünskes
ZimmerNr.
Ebene 2 Flur A li.63
Telefon
Fax
0227183-4678
-2329
E-Mail
Änderung der Radverkehrsführung in der Klosterstraße (K46)im Abschnitt
zwischen Friedrich-Engels-Straße und der Straße "Zentwan" in Erftstadtteeherrich (A 106/2015)
Ihr Schreiben vom 24.08.2016
Sehr geehrter Herr Coenders
in Ihrem o.g. Schreiben hatten Sie eine Änderung der Radverkehrsführung
vorgeschlagen, die auf einem Ortstermin am 01.09.2016 thematisiert wurde.
Auf Grund der Nähe der Radquerung zum Kreisverkehr wurde diese Lösung
als ungeeignet von allen Beteiligten angesehen.
langfristig sollte der gesamte Bereich zwischen der Bonner Straße und dem
Kreisverkehr K46/ Friedlich Engels-Straße neu geordnet werden. Aus Sicht
des Straßenbaulastträgers und der beteiligten Kollegen aus der Krelspollzeibehörde und des Verkehrsbehörde des Kreises gibt es allerdings zwei Varianten den Radverkehr kurzfristig in Richtung Innenstadt neu zu ordnen.
66@rhein-eTft-kreis.de sowie cc an
ralf.zuenskes@rhein-ent-kreis.de
Hinweis:
Versenden Sie keine vertraulichen. schützenswerten Daten per E·Mail
E·Post
poststelle@rnein-erft-kreis.epost.de
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Willy-Brandt-Platz 1
50126 8ergheim
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Fax 0227183-2300
lnternet
www.rhein-erft-kreis.de
info@rhein-ent-kreis.de
Postadresse
50124 Bergheim
öffnungszeiten
Montag bis Freitag
08:00 Uhr bis 12:30
Uhr
Donnerstag
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Samstag 08:00 Uhr bis 11:00 Uhr
Kreiselin Richtung Innenstadt
Variante 1:
Vom Kreisel wird der Radverkehr auf der Nebenanlage geführt und in Höhe
der Einmündung Zehntwall über die vorh. Absenkung auf die Fahrbahn. Der
FußgängeTVerkehr muss ab der Einmündung des Heinrich-ZimmermannWeges auf dem separaten wassergebundenen Weg geführt werden.
(nur SeTViee-u.nd Zu.lassungsstelle
SIC: COKSDE33
IBAN:DE72 3705 0299 (}142 0012 00
Postbank Köln
81e: PBNKDEFF
IBAN:DE45 370100500010
Maßnahmen: Die Markierung in Höhe Zehntwall ist zu erneuern (Sperrfläche.
Fahrradpiktogramm mit Pfeil),
Ggf. ist die wassergebundene Decke zu befestigen. Dies liegt in der Zuständigkeit der Stadtverwaltung.
Vorteil: Radverkehrsführung ist bereits vorhanden und wird gut angenommen. Stellplätze auf der Klosterstraße können erhalten bleiben.
im
Kreishaus Bergheim)
Bankverbindungen
KreiS51'ar1casseKöln
8505 OS
öffentl. Verkehrsmittel
zum Kreishaus
Bahn:8eTgheim und Zieverich
Bushaltestellen: Am Knüdlelsdamm
und Kreishaus - Weitere Infos:
www.revg.de oder 022341806-0
Der Rbein-Erft-Kreis ist jetzt
per E-post erreichbar:
poststelle@rhein-erft-kreis.epost.de
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Na,hteil: Der Fußgänger hat (zumindest zwischenzeitlich) auf ca, 20m einen
unbefesägten Weg.
Variante 2:
Der Radverkehr wird in Höhe der Parkplatzzufahrt auf die Fahrbahn geführt.
Eine Absenkung ist vorhanden. Der Fußgängerverkehr verbleibt auf der Ne-
benanlage.
Maßnahmen:
Die Neusortierung des Verkehrsraumes ist erforderlich.
Eine Markierung mit Rückendeckung (Sperrfläche} für den Radverkehr in
Höhe der Parkplatzzufahrt muss ergänzt werden.
Die Mittelmarkierung
zwischen der Zufahrt Parkplatz und dem Kreisel ist zu
entfernen,
Auf der gegenüberliegenden
Fahrbahnseite werden 3-4 Stellplätze entfallen.
Die bisherige Führung des Radverkehrs in Höhe der Einmündung Zehntwall
ist zu demarkieren. Ebenso die Fahrradpiktogramme
in der Nebenanlage.
Der wassergebundene
Weg ist zurückzubauen und wieder zu begrünen.
Vorteil: Der Fußgängerverkehr kann auf der vorh. Fläche verbleiben.
Nachteil: Wegfall von 3-4 Stellplätzen auf der Klosterstraße. Mehr Markierungsmaßnahmen
im Verkehrs raum.
Innenstadt
in Richtung Kreisverkehr
Der Radverkehr wird auf der Klosterstraße bis zum Kreisel auf der Fahrbahn
geführt. Im Kreisverkehr kann der Radverkehr ebenfalls die Fahrbahn nutzen
und dann die vorhandenen Auffahrten auf den Beidrichtungsradweg
in Richtung Ahrem. Die Beschilderung des Beidrichtungsradweg
ist vorhanden und
kann beibehalten werden.
Das VZ 241 in Höhe des Heinrich-Zimmermann-Weges
ist zu entfernen.
Durch diese Maßnahmen
wird der einseitige Beidrichtungsradweg
ZUTÜCK
genommen und erst hinter dem Kreisverkehr wieder benutzungspflichtig.
Somit können die Verkehrsverhältnisse
kurzfristig verbessert und eindeutiger gestaltet werden. Eine abschließende Endscheidung obliegt der Anordnungsbehörde.
Mit freundlichen
Im Auftrag
Grüßen
Kapp
K:\66Amtslauf\7\78\780\STVO\K46Klosterstraße_B_161227.docx