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Antrag (Anlage 1)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
169 kB
Datum
07.03.2017
Erstellt
22.02.17, 15:01
Aktualisiert
22.02.17, 15:01
Antrag (Anlage 1) Antrag (Anlage 1)

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Inhalt der Datei

Z E:(i~JV; Rhein-ErftDer Landrat 66/2 Planung und Bauausführung Rhein-Erft-Kreis . Der landrat· 66/2 . 50124 Bergheim Stadt Erftstadt Herr Coenders HolzdammlO 50374 Errtstadt Datum 27.12.2016 Mein Zeichen 66/94/78/STVO/O Auskunft erte11t Herr Zünskes ZimmerNr. Ebene 2 Flur A li.63 Telefon Fax 0227183-4678 -2329 E-Mail Änderung der Radverkehrsführung in der Klosterstraße (K46)im Abschnitt zwischen Friedrich-Engels-Straße und der Straße "Zentwan" in Erftstadtteeherrich (A 106/2015) Ihr Schreiben vom 24.08.2016 Sehr geehrter Herr Coenders in Ihrem o.g. Schreiben hatten Sie eine Änderung der Radverkehrsführung vorgeschlagen, die auf einem Ortstermin am 01.09.2016 thematisiert wurde. Auf Grund der Nähe der Radquerung zum Kreisverkehr wurde diese Lösung als ungeeignet von allen Beteiligten angesehen. langfristig sollte der gesamte Bereich zwischen der Bonner Straße und dem Kreisverkehr K46/ Friedlich Engels-Straße neu geordnet werden. Aus Sicht des Straßenbaulastträgers und der beteiligten Kollegen aus der Krelspollzeibehörde und des Verkehrsbehörde des Kreises gibt es allerdings zwei Varianten den Radverkehr kurzfristig in Richtung Innenstadt neu zu ordnen. 66@rhein-eTft-kreis.de sowie cc an ralf.zuenskes@rhein-ent-kreis.de Hinweis: Versenden Sie keine vertraulichen. schützenswerten Daten per E·Mail E·Post poststelle@rnein-erft-kreis.epost.de Hausadresse Willy-Brandt-Platz 1 50126 8ergheim Telefon 02271 83-0 Fax 0227183-2300 lnternet www.rhein-erft-kreis.de info@rhein-ent-kreis.de Postadresse 50124 Bergheim öffnungszeiten Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Samstag 08:00 Uhr bis 11:00 Uhr Kreiselin Richtung Innenstadt Variante 1: Vom Kreisel wird der Radverkehr auf der Nebenanlage geführt und in Höhe der Einmündung Zehntwall über die vorh. Absenkung auf die Fahrbahn. Der FußgängeTVerkehr muss ab der Einmündung des Heinrich-ZimmermannWeges auf dem separaten wassergebundenen Weg geführt werden. (nur SeTViee-u.nd Zu.lassungsstelle SIC: COKSDE33 IBAN:DE72 3705 0299 (}142 0012 00 Postbank Köln 81e: PBNKDEFF IBAN:DE45 370100500010 Maßnahmen: Die Markierung in Höhe Zehntwall ist zu erneuern (Sperrfläche. Fahrradpiktogramm mit Pfeil), Ggf. ist die wassergebundene Decke zu befestigen. Dies liegt in der Zuständigkeit der Stadtverwaltung. Vorteil: Radverkehrsführung ist bereits vorhanden und wird gut angenommen. Stellplätze auf der Klosterstraße können erhalten bleiben. im Kreishaus Bergheim) Bankverbindungen KreiS51'ar1casseKöln 8505 OS öffentl. Verkehrsmittel zum Kreishaus Bahn:8eTgheim und Zieverich Bushaltestellen: Am Knüdlelsdamm und Kreishaus - Weitere Infos: www.revg.de oder 022341806-0 Der Rbein-Erft-Kreis ist jetzt per E-post erreichbar: poststelle@rhein-erft-kreis.epost.de Seite 2 von 2 Na,hteil: Der Fußgänger hat (zumindest zwischenzeitlich) auf ca, 20m einen unbefesägten Weg. Variante 2: Der Radverkehr wird in Höhe der Parkplatzzufahrt auf die Fahrbahn geführt. Eine Absenkung ist vorhanden. Der Fußgängerverkehr verbleibt auf der Ne- benanlage. Maßnahmen: Die Neusortierung des Verkehrsraumes ist erforderlich. Eine Markierung mit Rückendeckung (Sperrfläche} für den Radverkehr in Höhe der Parkplatzzufahrt muss ergänzt werden. Die Mittelmarkierung zwischen der Zufahrt Parkplatz und dem Kreisel ist zu entfernen, Auf der gegenüberliegenden Fahrbahnseite werden 3-4 Stellplätze entfallen. Die bisherige Führung des Radverkehrs in Höhe der Einmündung Zehntwall ist zu demarkieren. Ebenso die Fahrradpiktogramme in der Nebenanlage. Der wassergebundene Weg ist zurückzubauen und wieder zu begrünen. Vorteil: Der Fußgängerverkehr kann auf der vorh. Fläche verbleiben. Nachteil: Wegfall von 3-4 Stellplätzen auf der Klosterstraße. Mehr Markierungsmaßnahmen im Verkehrs raum. Innenstadt in Richtung Kreisverkehr Der Radverkehr wird auf der Klosterstraße bis zum Kreisel auf der Fahrbahn geführt. Im Kreisverkehr kann der Radverkehr ebenfalls die Fahrbahn nutzen und dann die vorhandenen Auffahrten auf den Beidrichtungsradweg in Richtung Ahrem. Die Beschilderung des Beidrichtungsradweg ist vorhanden und kann beibehalten werden. Das VZ 241 in Höhe des Heinrich-Zimmermann-Weges ist zu entfernen. Durch diese Maßnahmen wird der einseitige Beidrichtungsradweg ZUTÜCK genommen und erst hinter dem Kreisverkehr wieder benutzungspflichtig. Somit können die Verkehrsverhältnisse kurzfristig verbessert und eindeutiger gestaltet werden. Eine abschließende Endscheidung obliegt der Anordnungsbehörde. Mit freundlichen Im Auftrag Grüßen Kapp K:\66Amtslauf\7\78\780\STVO\K46Klosterstraße_B_161227.docx