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Beschlussvorlage (Zusammenlegung der beiden Standorte der Martinus-Förderschule in Kerpen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
105 kB
Datum
28.03.2017
Erstellt
02.03.17, 15:02
Aktualisiert
02.03.17, 15:02
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 120/2017 Az.: 40 Amt: - 40 BeschlAusf.: - 40 Datum: 20.02.2017 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Gerlach Amtsleiter RPA Beratungsfolge Schulausschuss Termin 16.03.2017 vorberatend Rat 28.03.2017 beschließend Betrifft: Bemerkungen Zusammenlegung der beiden Standorte der Martinus-Förderschule in Kerpen Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: 1. Der Absicht der Kolpingstadt Kerpen, die beiden derzeitigen Standorte der Martinus-Schule in Kerpen und Erftstadt-Friesheim, am Standtort Kerpen zu Beginn des Schuljahrs 2017/18 zusammenzulegen, stimmt die Stadt Erftstadt gem. § 7 Abs. 1 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Bildung und den Betrieb eines Teilstandortes der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen zwischen den Städten Kerpen und Erftstadt, zu. Die Abstimmung der Umsetzung dieses Vorhabens mit der Bezirksregierung Köln kann in Angriff genommen werden. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Kolpingstadt Kerpen abzustimmen, in welchem finanziellen Umfang sich die Stadt Erftstadt an der zukünftigen Beschulung von Erftstädter Schülerinnen und Schülern in Kerpen beteiligen wird. Entsprechende Regelungen dazu sollen in einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung festgelegt werden. 3. Zwischen der Kolpingstadt Kerpen und der Stadt Erftstadt besteht Einvernehmen darüber, dass die bestehende öffentlich-rechtliche Vereinbarung auch ohne formale Kündigung zum Schuljahresende 2016/17 endet. Begründung: Aufgrund der stark rückläufigen Schülerzahlen im Bereich der Förderschulen für Lernbehinderte haben die Städte Kerpen und Erftstadt durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag beschlossen, ihre beiden Förderschulen unter der Schulträgerschaft der Stadt Kerpen zusammenzuführen. Dieser Vertrag besteht seit dem Schuljahr 2014/15. Trotz dieser Maßnahme entwickeln sich insbesondere die Schülerzahlen am Standort ErftstadtFriesheim dahingehend, dass dort zum Schuljahresbeginn 2017/18 voraussichtlich nur noch 48 Kinder zu beschulen sind. Ein pädagogisch sinnvoller Schulbetrieb ist somit zukünftig kaum mehr möglich. Zudem steht zu erwarten, dass die Bezirksregierung Köln als obere Schulaufsicht gem. § 1 Abs. 2 der Mindestgrößenverordnung diese geringe Schülerzahl zum Anlass nehmen wird, die Martinusschule insgesamt zu schließen. Um dies zu vermeiden, beabsichtigt die Stadt Kerpen die Zusammenlegung der beiden Standorte am größeren Standort in Kerpen zum Schuljahresbeginn 2017/18. Die bisher in Friesheim beschulten Kinder, sowie zukünftige Förderschülerinnen und –schüler mit Wohnsitz in Erftstadt können in Kerpen weiter beschult werden. Die Stadt Kerpen hat die Stadt Erftstadt über die beabsichtigte Vorgehensweise mit Schreiben vom 10.02.2017 informiert; vorher haben jedoch bereits gemeinsame Gespräche diesbezüglich stattgefunden. Das Schreiben der Stadt Kerpen ist als Anlage beigefügt. Zwar gibt die derzeitige öffentlich-rechtliche Vereinbarung den Vertragsparteien als Frist zur Kündigung ein Jahr zum Schuljahresende vor, jedoch sollte diesbezüglich – im Sinne einer tragfähigen Weiterbeschulung der entsprechenden Kinder - flexibel gehandelt werden. Die weitere Vorgehensweise wird nach der Beschlussfassung mit der oberen Schulaufsicht abgestimmt. Die schulrechtlich notwendigen Vorlagen wurden und werden seitens der Stadt Kerpen als Schulträgerin erarbeitet und in den dortigen politischen Gremien beschlossen; Rat und Verwaltung der Stadt Erftstadt werden jedoch in den Prozess eingebunden und informiert; eine erste Information der Politik über den o. g. Sachverhalt ist im Rahmen eines interfraktionellen Gesprächs am 01.02.2017 bereits erfolgt. Durch die o. g. Vorgehensweise wäre sichergestellt, dass die Förderschülerinnen und –schüler aus Erftstadt weiterhin vergleichsweise wohnortnah eine Förderschule besuchen können. Deshalb sollte eine finanzielle Beteiligung der Stadt Erftstadt an den Beschulungskosten dieser Kinder insb. im Bereich der Schülerfahrkosten und der Lehr- und Lernmittel erfolgen. Eine diesbezügliche Regelung könnte in einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung festgelegt werden. Die Zusammenlegung der beiden Standorte wird seitens der Schulleitung der MartinusFörderschule nachdrücklich empfohlen; auch die untere Schulaufsicht des Schulamtes für den Rhein-Erft-Kreis befürwortet die geplante Vorgehensweise. In Vertretung (Lüngen) -2- -3-