Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
21.03.2017
Erstellt
09.03.17, 15:02
Aktualisiert
09.03.17, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 28/2017
Az.: 102
Amt: - 10 BeschlAusf.: - 102 Datum: 18.01.2017
gez. Knips
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
BM
gez. Elsen
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Betrifft:
Termin
21.03.2017
Bemerkungen
beschließend
Ausnahme vom Einstellungstopp zur Übernahme von Auszubildenden
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
14.600,-je
010111090
Personalkosten
Stelle
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
35.000 jährlich + Tariferhöhun2017
x Ja
Nein
gen je Stelle
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Zur Übernahme dreier Ausbildungskräfte im Berufsbild Verwaltungsfachangestellte/r wird die Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossen (Vollzeit, E 6 TVöD).
Begründung:
Im Rahmen der Altersstruktur und stetig wachsender Aufgaben besteht -wie allgemein im öffentlichen Dienst- auch bei der Stadt Erftstadt dringender Bedarf an Fachkräftenachwuchs. Aus diesem Grunde bildet die Stadt regelmäßig und erfolgreich im oben genannten Berufsbild aus.
Der Bedarf ist grundsätzlich vorhanden und die Stadt sollte die Möglichkeit nutzen, die Nachwuchskräfte direkt zu binden.
Auch wenn sich in der Vergangenheit in manchen Aufgabenbereichen die Einstellung von Mitarbeiter/innen ohne verwaltungsspezifische Ausbildung bewährt hat, ist die Qualitätserhaltung und auch
die Einbindung vorgenannter Quereinsteiger nur mit ausgebildeten Verwaltungsfachkräften möglich. Ebenso zieht die Einstellung von Quereinsteigern wesentlich höhere Kosten für notwendige
fachspezifische Fortbildungen nach sich.
Im Jahr 2017 werden drei Auszubildende die Abschlussprüfung absolvieren. Es wird vorgeschlagen, alle drei Ausbildungskräfte unmittelbar in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis zu übernehmen, sofern die Ausbildung mindestens mit der Gesamtnote „befriedigend“ abgeschlossen
wird. Auszubildende, die das Gesamtergebnis „ausreichend“ erzielen, werden zunächst in ein auf
zwei Jahre befristetes Beschäftigungsverhältnis übernommen.
(Erner)
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