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Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungstopp zur Übernahme von Auszubildenden)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
21.03.2017
Erstellt
09.03.17, 15:02
Aktualisiert
09.03.17, 15:02
Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungstopp zur Übernahme von Auszubildenden) Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungstopp zur Übernahme von Auszubildenden)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 28/2017 Az.: 102 Amt: - 10 BeschlAusf.: - 102 Datum: 18.01.2017 gez. Knips Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 BM gez. Elsen Amtsleiter RPA Beratungsfolge Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Betrifft: Termin 21.03.2017 Bemerkungen beschließend Ausnahme vom Einstellungstopp zur Übernahme von Auszubildenden Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: 14.600,-je 010111090 Personalkosten Stelle Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: 35.000 jährlich + Tariferhöhun2017 x Ja Nein gen je Stelle Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Zur Übernahme dreier Ausbildungskräfte im Berufsbild Verwaltungsfachangestellte/r wird die Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossen (Vollzeit, E 6 TVöD). Begründung: Im Rahmen der Altersstruktur und stetig wachsender Aufgaben besteht -wie allgemein im öffentlichen Dienst- auch bei der Stadt Erftstadt dringender Bedarf an Fachkräftenachwuchs. Aus diesem Grunde bildet die Stadt regelmäßig und erfolgreich im oben genannten Berufsbild aus. Der Bedarf ist grundsätzlich vorhanden und die Stadt sollte die Möglichkeit nutzen, die Nachwuchskräfte direkt zu binden. Auch wenn sich in der Vergangenheit in manchen Aufgabenbereichen die Einstellung von Mitarbeiter/innen ohne verwaltungsspezifische Ausbildung bewährt hat, ist die Qualitätserhaltung und auch die Einbindung vorgenannter Quereinsteiger nur mit ausgebildeten Verwaltungsfachkräften möglich. Ebenso zieht die Einstellung von Quereinsteigern wesentlich höhere Kosten für notwendige fachspezifische Fortbildungen nach sich. Im Jahr 2017 werden drei Auszubildende die Abschlussprüfung absolvieren. Es wird vorgeschlagen, alle drei Ausbildungskräfte unmittelbar in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis zu übernehmen, sofern die Ausbildung mindestens mit der Gesamtnote „befriedigend“ abgeschlossen wird. Auszubildende, die das Gesamtergebnis „ausreichend“ erzielen, werden zunächst in ein auf zwei Jahre befristetes Beschäftigungsverhältnis übernommen. (Erner) -2-