Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
07.03.2017
Erstellt
22.02.17, 15:01
Aktualisiert
09.03.17, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 102/2017
Az.: 6619-3687
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 15.02.2017
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Betrifft:
Termin
07.03.2017
Bemerkungen
beschließend
Verkehrssituation in E.-Dirmerzheim, L162 Landstraße
-Vorstellung der Entwurfsplanung-
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
150.000,- €
Folgekosten in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
-65Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
2017
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der vorgestellten Entwurfsplanung zur Umgestaltung des Einmündungsbereiches Landstraße
L162/ Am Schießberg und der Gehwegverbreiterung im Kurvenbereich an der Kirche in
E.-Dirmerzheim wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah die weiteren Planungsschritte durchzuführen, den erforderlichen Grunderwerb zu tätigen und die Ausschreibung der erforderlichen Tiefbauarbeiten vorzubereiten.
Begründung:
Nach ersten Vorplanungen und vielen Gesprächen mit dem zuständigen Straßenbaulastträger, mit
Anliegern und dem Ortsbürgermeister stellte sich heraus, dass sich insbesondere die Einmündungssituation der Straße „Am Schießberg“ aufgrund der dort in den Straßenraum hineinragenden
Bebauung als sehr problematisch darstellt. Mittlerweile konnte das betroffene Grundstück seitens
der Stadt erworben und die dortige Bebauung vollkommen abgerissen werden. Die Grundstücksfläche wurde durch den Eigenbetrieb Straßen überplant und der öffentlichen Verkehrsfläche zuge-
schlagen. (siehe beigefügten und ausgehängten Planunterlagen)In der Sitzung werden die planunterlagen mündlich näher erläutert.
Die beengte Gehwegsituation im Kurvenbereich an der Kirche kann durch den maximal möglichen
Versatz des Bordsteines in Richtung Straßenraum/ Fahrbahn (Mindestbreite der
Fahrbahn = 5,75 m) und durch den beabsichtigten Ankauf von privaten Flächen entschärft werden.
Durch diese Umgestaltungsmaßnahmen kann einseitig auf der Landstraße im betroffenen Ausbaubereich eine Gehwegbreite von ca. 1,20 m gewährleistet werden. Eine beidseitige Verbreiterung der Gehwege ist leider nicht sinnvoll möglich. Hierzu ist der Straßenquerschnitt in diesem
Straßenabschnitt insgesamt zu eng.
In Vertretung
(Hallstein)
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