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Beschlussvorlage (Verkehrssituation in E.-Dirmerzheim, L162 Landstraße -Vorstellung der Entwurfsplanung-)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
07.03.2017
Erstellt
22.02.17, 15:01
Aktualisiert
09.03.17, 15:02
Beschlussvorlage (Verkehrssituation in E.-Dirmerzheim, L162 Landstraße
-Vorstellung der Entwurfsplanung-) Beschlussvorlage (Verkehrssituation in E.-Dirmerzheim, L162 Landstraße
-Vorstellung der Entwurfsplanung-)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 102/2017 Az.: 6619-3687 Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 15.02.2017 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Böcking Amtsleiter RPA Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Betrifft: Termin 07.03.2017 Bemerkungen beschließend Verkehrssituation in E.-Dirmerzheim, L162 Landstraße -Vorstellung der Entwurfsplanung- Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 150.000,- € Folgekosten in €: Kostenträger: Sachkonto: -65Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: 2017 Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der vorgestellten Entwurfsplanung zur Umgestaltung des Einmündungsbereiches Landstraße L162/ Am Schießberg und der Gehwegverbreiterung im Kurvenbereich an der Kirche in E.-Dirmerzheim wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah die weiteren Planungsschritte durchzuführen, den erforderlichen Grunderwerb zu tätigen und die Ausschreibung der erforderlichen Tiefbauarbeiten vorzubereiten. Begründung: Nach ersten Vorplanungen und vielen Gesprächen mit dem zuständigen Straßenbaulastträger, mit Anliegern und dem Ortsbürgermeister stellte sich heraus, dass sich insbesondere die Einmündungssituation der Straße „Am Schießberg“ aufgrund der dort in den Straßenraum hineinragenden Bebauung als sehr problematisch darstellt. Mittlerweile konnte das betroffene Grundstück seitens der Stadt erworben und die dortige Bebauung vollkommen abgerissen werden. Die Grundstücksfläche wurde durch den Eigenbetrieb Straßen überplant und der öffentlichen Verkehrsfläche zuge- schlagen. (siehe beigefügten und ausgehängten Planunterlagen)In der Sitzung werden die planunterlagen mündlich näher erläutert. Die beengte Gehwegsituation im Kurvenbereich an der Kirche kann durch den maximal möglichen Versatz des Bordsteines in Richtung Straßenraum/ Fahrbahn (Mindestbreite der Fahrbahn = 5,75 m) und durch den beabsichtigten Ankauf von privaten Flächen entschärft werden. Durch diese Umgestaltungsmaßnahmen kann einseitig auf der Landstraße im betroffenen Ausbaubereich eine Gehwegbreite von ca. 1,20 m gewährleistet werden. Eine beidseitige Verbreiterung der Gehwege ist leider nicht sinnvoll möglich. Hierzu ist der Straßenquerschnitt in diesem Straßenabschnitt insgesamt zu eng. In Vertretung (Hallstein) -2-