Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
103 kB
Datum
20.03.2017
Erstellt
02.03.17, 15:02
Aktualisiert
15.03.17, 10:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 106/2017
Az.: 61.20-20 / 21. Änd.
Amt: - 61 BeschlAusf.: - -61- Datum: 16.02.2017
gez. Erner, Bürgermeister
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
Die Beratungsfolge wurde
aufgrund eines Vertagungsbeschlusses durch das Ratsbüro ergänzt.
BM
gez. Seyfried
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Betrifft:
Termin
14.03.2017
Bemerkungen
beschließend
Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 021, E.-Friesheim, Weilerswister Straße
Aufstellungsbeschluss
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
I. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September
2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung, wird beschlossen, für das im Anlageplan
gekennzeichnete Gebiet eine Flächennutzungsplanänderung aufzustellen. Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses. Der Bauleitplan erhält die Bezeichnung: FlächennutzungsplanÄnderung Nr. 021, E.-Friesheim, Weilerswister Straße.
II. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB
durchzuführen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB
zu beteiligen.
Begründung:
Mit der Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 021, Erftstadt-Friesheim, Weilerswister Straße, soll die
planungsrechtliche Voraussetzung für die denkmalgerechte Sanierung der Weißen Burg und die
Weiterentwicklung der Flächen zu Wohnbauland geschaffen werden.
Die Weiße Burg an der Weilerswister Straße sowie die angrenzenden Flächen wurden von einem
Projektentwickler erworben. Dieser beabsichtigt die Sanierung mit bis zu 25 Wohnungen und eine
Ergänzung der Anlage um einen eingeschossigen Neubau mit bis zu 9 Wohnungen. Auf der südlich angrenzenden Insel ist des Weiteren die Errichtung von vier freistehenden Einfamilienhäusern
geplant. Nördlich der Weilerswister Straße ist zusätzlich ein Ensemble aus zweigeschossigen
Mehrfamilienhäusern geplant.
Die Fläche nördlich der Weilerswister Straße ist derzeit im Flächennutzungsplan als „Fläche für
Landwirtschaft“ überlagert mit „Fläche zur Anreicherung und Aufwertung im Sinne von Naturschutz
und Landschaftspflege“ dargestellt; die Fläche südlich der Weilerswister Straße bzw. die Weiße
Burg selbst ist als „Grünfläche mit Zweckbestimmung Parkanlage“ ausgewiesen. Da das gesamte
Plangebiet für den Wohnungsbau entwickelt werden soll und in der Nachbarschaft zwei landwirtschaftliche Betriebe ansässig sind, ist die Darstellung als Dorfgebiet gem. § 5 Baunutzungsverordnung vorgesehen. Ein ausreichend breiter Schutzstreifen zum Rotbach bleibt dabei erhalten.
Die FNP-Änderung umfasst neben den Flächen des Projektentwicklers noch die sich nördlich anschließenden privaten Freiflächen. Hier kann eine sinnvolle Innenverdichtung, wie sie im Strategiepapier Wohnbaulandentwicklung in Erftstadt (beschlossen im Dez. 2016) vorgesehen ist, vorbereitet werden. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren mit der Aufstellung von zwei Vorhabenbezogenen Bebauungsplänen (V105 / 2017 und V108 / 2017).
Die Verwaltung schlägt vor, den Vorentwurf auszuarbeiten und gem. §§ 3(1) und 4 (1) BauGB die
frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen.
Anlagen
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Anlageplan
In Vertretung
(Hallstein)
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