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Allgemeine Vorlage (Abgrabungsvorhaben in Kreuzau-Drove, Gemarkungsbereich "Pannefeld")

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
10 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Abgrabungsvorhaben in Kreuzau-Drove, Gemarkungsbereich "Pannefeld") Allgemeine Vorlage (Abgrabungsvorhaben in Kreuzau-Drove, Gemarkungsbereich "Pannefeld")

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Vorlagen-Nr.: Ergänzung 38/2002 1. Bauamt - Herr Schmühl -670-05 BE: Herr Schmühl Kreuzau, 23. April 2008 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Rat Rat 10.12.2002 13.01.2003 TOP: Abgrabungsvorhaben der Firma KS Zens GmbH in Kreuzau-Drove, Gemarkungsbereich „Pannefeld“; hier: Erneute Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 28. 05. 2002 folgenden Beschluss gefasst: „Das Einvernehmen der Gemeinde Kreuzau gemäß § 36 (1) BauGB zum vorliegenden Abgrabungsvorhaben wird nach wie vor versagt, wobei die Versagung nunmehr ausschließlich mit der fehlenden ordnungsgemäßen Erschließung begründet wird. Die Gemeinde Kreuzau erwartet, dass der Kreis Düren im Rahmen des Genehmigungsverfahrens auch eine ordnungsgemäße Entsorgung der anfallenden Abwässer und die Berücksichtigung der Störung des Landschaftsbildes - neben der Flächeninanspruchnahme - bei der Ermessung des erforderlichen Ausgleichs nach der Eingriffsregelung sicherstellt. Für den Fall, dass der Kreis Düren nunmehr das Einvernehmen der Gemeinde Kreuzau im Wege der Kommunalaufsicht ersetzt, behält sich die Gemeinde Kreuzau hiergegen Rechtsmittel vor.“ Über den derzeitigen Sachstand habe ich sie umfassend mit meiner Mitteilungsvorlage zur 19. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 19. 11. 2002 informiert. Zusammengefasst stellt der Sachverhalt sich wie folgt dar: 1.) Der Kreis Düren hat bisher das fehlende Einvernehmen der Gemeinde Kreuzau nicht im Wege der Kommunalaufsicht ersetzt, weil man zu der Rechtsauffassung gelangt ist, dass für ein kommunalaufsichtliches Einschreiten keine Veranlassung besteht. 2.) Der Kreis Düren hat unter dem 15. 10. 2002 auf Antrag hin der Firma KS Zens GmbH einen positiven Vorbescheid unter Ausklammerung der Erschließung erteilt. 3.) Die von der Firma KS Zens GmbH beauftragte Rechtsanwalts GmbH Anders und Thome hat mit Schriftsatz vom 29. 10. 2002 die Gemeinde aufgefordert, das Einvernehmen zu erteilen, da die bisherige Rechtsauffassung rechtswidrig sei. Darüber hinaus wurde ein konkretes Erschließungsangebot unterbreitet (der Schriftsatz liegt Ihnen vor). 4.) Mit Datum vom 30. 10. 2002 hat die Firma Zens GmbH erneut einen Abgrabungsantrag gleichlautend dem Ursprungsantrag (beim Kreis Düren) gestellt. Der Kreis Düren hat daraufhin mit Verfügung vom 07. 11. 2002, hier eingegangen am 14. 11. 2002, die Gemeinde Kreuzau erneut um Abgabe einer Stellungnahme gebeten. Zur Einhaltung der -2gesetzlich vorgegebenen Fristen ist es erforderlich, die erneute Stellungnahme bis zum 14. Januar 2003 abzugeben. Sowohl in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 19. 11. als auch in der Sitzung des Hauptausschusses am 26. 11. 2002 wurde ausführlich über die Angelegenheit diskutiert. Beide Ausschüsse sind der Auffassung, die bisherige Rechtsauffassung der Gemeinde Kreuzau nicht zu ändern, es sei denn, die Verwaltung käme bei der erneuten Überprüfung zu einem anderen Ergebnis. Dies ist nach derzeitigem Sachstand nicht der Fall. Den endgültigen Beschlussvorschlag werde ich Ihnen jedoch erst in der Sitzung des Rates vortragen, da die Stellungnahme der Versicherung (wegen eventueller Haftungsansprüche) noch aussteht und darüber hinaus am 04. 12. 2002 ein Gespräch mit der Rechtsanwalts GmbH stattfindet. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: - entfällt III. Beschlussvorschlag: Der Beschlussvorschlag wird, wie bereits erwähnt, in der Sitzung unterbreitet. Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________