Daten
Kommune
Jülich
Größe
12 kB
Datum
03.12.2015
Erstellt
17.11.15, 17:02
Aktualisiert
17.11.15, 17:02
Stichworte
Inhalt der Datei
10. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Entwässerung
und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Stadt Jülich
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordhein-Westfalen in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW Seite 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom
03.02.2015 (GV. NRW Seite 208) und der §§ 4, 6, 7, 8 und 10 des Kommunalabgabengesetzes
vom 21.10.1969 (GV NRW S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.12.2011 (GV. NRW
Seite 674), hat der Rat der Stadt Jülich in seiner Sitzung am
folgende 10. Satzung
zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Entwässerung und den Anschluss an die
öffentliche Abwasseranlage der Stadt Jülich vom 19.12.2005 beschlossen:
Artikel I
(1) In § 4 Absatz 7 wird der alte Gebührensatz von 3,89 € durch den neuen Wert „3,81 €“
ersetzt.
(2) In § 5 Absatz 8 wird der alte Gebührensatz von 1,48 € durch den neuen Wert „1,37 €“
ersetzt.
Artikel II
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt zum 01.01.2016 in Kraft.