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Beschlussvorlage (Umbaumaßnahme Kunstrasenplatz Gymnich Aktueller Sachstand (u.a. Realisierung eines zusätzl. Kleinspielfeldes))

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
101 kB
Datum
07.03.2017
Erstellt
22.02.17, 15:01
Aktualisiert
22.02.17, 15:01
Beschlussvorlage (Umbaumaßnahme Kunstrasenplatz Gymnich
Aktueller Sachstand (u.a. Realisierung eines zusätzl. Kleinspielfeldes)) Beschlussvorlage (Umbaumaßnahme Kunstrasenplatz Gymnich
Aktueller Sachstand (u.a. Realisierung eines zusätzl. Kleinspielfeldes))

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 75/2017 Az.: 6713-07/12 Amt: - 65 BeschlAusf.: - 652 Datum: 06.02.2017 gez. Lüngen, 1. Beigeordneter Kämmerer Dezernat 4 gez. Erner, Bürgermeister Dezernat 6 BM gez. Böcking Amtsleiter RPA Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Termin 07.03.2017 beschließend Sportausschuss 07.03.2017 beschließend Betrifft: Bemerkungen Umbaumaßnahme Kunstrasenplatz Gymnich Aktueller Sachstand (u.a. Realisierung eines zusätzl. Kleinspielfeldes) Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 0,00 Folgekosten in €: Kostenträger: Sachkonto: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der SV Erfa 09 Gymnich e.V. erhält die Zustimmung, neben dem im Umbau befindlichen Hauptplatz zusätzlich auf der derzeitigen Rasenfläche ein Kleinspielfeld (35 x 20 m) mit einem Kunststoffrasenbelag (35 x 20 m) zu errichten. Der bestehende Gestattungsvertrag Nr. 687 muss hinsichtlich des zusätzlichen Kleinspielfeldes ergänzt werden, damit die Bauweise, Haftung, Unterhaltung und der Zeitpunkt der Übernahme schriftlich fixiert wird. Begründung: Der SV Erfa 09 Gymnich e.V. baut derzeit den Tennenplatz in einen Kunstrasenplatz um (vgl. B 400/2015). Die Maßnahme wurde am 03.12.2016 begonnen und konnte seitdem durch die große Unterstützung der Vereinsmitglieder und die Tätigkeiten der Fachfirma Niggenaber aus Gymnich zügig fortgeführt werden. Der Verein hat bei seiner aktuellen Zwischenkalkulation festgestellt, dass durch die überwältigende Eigenleistung noch zusätzliche Kapazitäten und Finanzierungsmöglichkeiten für die Errichtung eines zusätzlichen Kleinspielfeldes (35 x 20 m) mit einem Kunststoffrasenbelag bereitgestellt werden können. Dadurch wäre eine ganzjährige Nutzung der an den Hauptplatz angrenzenden Fläche für den Bambini- und Trainingsbedarf möglich. Der Nutzungsvertrag zwischen der Stadt Erftstadt und dem Verein sieht einen festen Zuschuss seitens der Stadt in Höhe von 295.000 Euro vor. Diese Summe bleibt trotz der geplanten Zusatzmaßnahme unverändert. Der bestehende Gestattungsvertrag Nr. 687 muss hinsichtlich des zusätzlichen Kleinspielfeldes ergänzt werden, damit die Bauweise, Haftung, Unterhaltung und der Zeitpunkt der Übernahme schriftlich fixiert wird. Im Vergleich zur derzeit vorhandenen Rasenfläche wird der Unterhaltungsaufwand für einen Kunstrasenbelag unwesentlich sein. Da die Stadt als Grundstückseigentümer hierdurch nicht zusätzlich finanziell belastet wird, sondern anstatt dessen für den gleichen Förderbetrag eine höherwertige Ausstattung des Sportplatzes erlangt, ist es sinnvoll, dieses Angebot des Vereins anzunehmen. (Hallstein) -2-