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Beschlussvorlage (Flächennutzungsplanänderung Nr. 10, Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie I. Beschluss über das Verfahren II. Beschluss über die Stellungnahmen III. Beschluss über die 10. Flächennutzungsplanänderung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
172 kB
Datum
28.03.2017
Erstellt
21.03.17, 15:01
Aktualisiert
21.03.17, 15:01
Beschlussvorlage (Flächennutzungsplanänderung Nr. 10, Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie
I. Beschluss über das Verfahren            
II. Beschluss über die Stellungnahmen     
III. Beschluss über die 10. Flächennutzungsplanänderung) Beschlussvorlage (Flächennutzungsplanänderung Nr. 10, Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie
I. Beschluss über das Verfahren            
II. Beschluss über die Stellungnahmen     
III. Beschluss über die 10. Flächennutzungsplanänderung)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 118/2017 1. Ergänzung Az.: 61 Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 16.03.2017 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Seyfried Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Rat Betrifft: Termin Bemerkungen 20.03.2017 vorberatend 28.03.2017 beschließend Flächennutzungsplanänderung Nr. 10, Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie I. Beschluss über das Verfahren II. Beschluss über die Stellungnahmen III. Beschluss über die 10. Flächennutzungsplanänderung Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: I. Der Rat bestätigt die verfahrensleitenden Beschlüsse (Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch, Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) Baugesetzbuch und Beschluss über die Offenlage und die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) Baugesetzbuch) entsprechend der beigefügten Auszüge aus den Niederschriften in Anlage 1. II. Über die während der Vorabbeteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zum Plankonzept (01.08.2014 – 19.09.2014) eingegangenen Stellungnahmen Nr. 1 - 16 wird, wie in der beigefügten Abwägungstabelle Teil A dargestellt, entschieden. Über die während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch (03.03.2016 – 29.03.2016) und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) Baugesetzbuch (03.03.2016 – 04.04.2016) vorgebrachten Stellungnahmen Nr. 1 - 62 wird, wie in der beigefügten Abwägungstabelle Teil B dargestellt, entschieden Über die während der Offenlage gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) Baugesetzbuch (beides 05.12.2016 bis 18.01.2017) vorgebrachten Stellungnahmen Nr. 1 – 58 wird, wie in der beigefügten Abwägungstabelle Teil C dargestellt, entschieden III. Die Flächennutzungsplanänderung Nr. 10, Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie wird entsprechend der in der Sitzung vorgelegten Planzeichnung beschlossen und die Begründung mit dem Umweltbericht und dem Gesamtstädtischen Plankonzept werden gebilligt. Der Flächennutzungsplanänderung sind die Begründung mit Umweltbericht und das Gesamtstädtischem Plankonzept, der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag und der Entwurf einer Zusammenfassenden Erklärung beigefügt. Begründung: Nach Abschluss der Beteiligungsfrist und nach Versand der Einladung für den Stadtentwicklungsausschuss ist eine Stellungnahme zur Flächennutzungsplanänderung eingegangen, die abwägungsrelevante Anregungen enthält. Daher wurde die Stellungnahme geprüft und mit einem Abwägungsvorschlag versehen. Stellungnahme und Abwägungsvorschlag sind der Vorlage beigefügt. Da sich die Abwägungstabelle C damit auf insgesamt 58 Stellungnahmen vergrößert, wurde auch der Beschlussvorschlag von …„Über die während der Offenlage gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) Baugesetzbuch (beides 05.12.2016 bis 18.01.2017) vorgebrachten Stellungnahmen Nr. 1 – 57 wird, wie in der beigefügten Abwägungstabelle Teil C dargestellt, entschieden.“…. in …„Über die während der Offenlage gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) Baugesetzbuch (beides 05.12.2016 bis 18.01.2017) vorgebrachten Stellungnahmen Nr. 1 – 58 wird, wie in der beigefügten Abwägungstabelle Teil C dargestellt, entschieden.“… angepasst. Die übrigen Unterlagen bleiben unverändert und sind daher der Ursprungsvorlage zu entnehmen. Anlagen:  Abwägungstabelle C, Anlagen 58  Stellungnahme LVR In Vertretung (Hallstein) -2-