Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
172 kB
Datum
28.03.2017
Erstellt
21.03.17, 15:01
Aktualisiert
21.03.17, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 118/2017 1. Ergänzung
Az.: 61
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 16.03.2017
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Seyfried
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Rat
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
20.03.2017
vorberatend
28.03.2017
beschließend
Flächennutzungsplanänderung Nr. 10, Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie
I. Beschluss über das Verfahren
II. Beschluss über die Stellungnahmen
III. Beschluss über die 10. Flächennutzungsplanänderung
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
I. Der Rat bestätigt die verfahrensleitenden Beschlüsse (Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1)
Baugesetzbuch, Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und
4 (1) Baugesetzbuch und Beschluss über die Offenlage und die Durchführung der Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) Baugesetzbuch)
entsprechend der beigefügten Auszüge aus den Niederschriften in Anlage 1.
II. Über die während der Vorabbeteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zum Plankonzept (01.08.2014 – 19.09.2014) eingegangenen Stellungnahmen Nr. 1 - 16
wird, wie in der beigefügten Abwägungstabelle Teil A dargestellt, entschieden.
Über die während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch
(03.03.2016 – 29.03.2016) und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) Baugesetzbuch (03.03.2016 – 04.04.2016) vorgebrachten Stellungnahmen Nr. 1 - 62 wird, wie in der beigefügten Abwägungstabelle Teil B dargestellt, entschieden
Über die während der Offenlage gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch und der Beteiligung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) Baugesetzbuch (beides 05.12.2016 bis
18.01.2017) vorgebrachten Stellungnahmen Nr. 1 – 58 wird, wie in der beigefügten Abwägungstabelle Teil C dargestellt, entschieden
III. Die Flächennutzungsplanänderung Nr. 10, Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie
wird entsprechend der in der Sitzung vorgelegten Planzeichnung beschlossen und die Begründung
mit dem Umweltbericht und dem Gesamtstädtischen Plankonzept werden gebilligt. Der Flächennutzungsplanänderung sind die Begründung mit Umweltbericht und das Gesamtstädtischem Plankonzept, der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag und der Entwurf einer Zusammenfassenden Erklärung beigefügt.
Begründung:
Nach Abschluss der Beteiligungsfrist und nach Versand der Einladung für den Stadtentwicklungsausschuss ist eine Stellungnahme zur Flächennutzungsplanänderung eingegangen, die abwägungsrelevante Anregungen enthält. Daher wurde die Stellungnahme geprüft und mit einem Abwägungsvorschlag versehen. Stellungnahme und Abwägungsvorschlag sind der Vorlage beigefügt. Da sich die Abwägungstabelle C damit auf insgesamt 58 Stellungnahmen vergrößert, wurde
auch der Beschlussvorschlag von
…„Über die während der Offenlage gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) Baugesetzbuch (beides 05.12.2016
bis 18.01.2017) vorgebrachten Stellungnahmen Nr. 1 – 57 wird, wie in der beigefügten Abwägungstabelle Teil C dargestellt, entschieden.“….
in
…„Über die während der Offenlage gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) Baugesetzbuch (beides 05.12.2016
bis 18.01.2017) vorgebrachten Stellungnahmen Nr. 1 – 58 wird, wie in der beigefügten Abwägungstabelle Teil C dargestellt, entschieden.“…
angepasst.
Die übrigen Unterlagen bleiben unverändert und sind daher der Ursprungsvorlage zu entnehmen.
Anlagen:
Abwägungstabelle C, Anlagen 58
Stellungnahme LVR
In Vertretung
(Hallstein)
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