Daten
Kommune
Jülich
Größe
123 kB
Datum
01.10.2015
Erstellt
11.09.15, 17:01
Aktualisiert
29.09.15, 18:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Me.
Jülich, 20.07.2015
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 309/2015
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
21.09.2015
Stadtrat
01.10.2015
TOP
Ergebnisse
siehe Hinweis letzte Seite
Bestellung von Ratsmitgliedern in den Integrationsrat - hier: 1. Aufhebung des Beschlusses
des Rates der Stadt Jülich vom 25.06.2015 2 .Entsendung eines weiteren (sechsten) Ratsmitglieds in den Integrationsrat
Anlg.: ./.
I
30
SD.Net
Beschlussentwurf:
1. Der Rat der Stadt Jülich hebt den Beschluss vom 25.06.2015, wonach der Rat nur noch 5 Ratsmitglieder in den Integrationsrat entsendet, auf.
2. Der Rat der Stadt Jülich entsendet als sechstes Ratsmitglied ______________ in den Integrationsrat.
Begründung:
zu 1)
Der Rat der Stadt Jülich hat in seiner Sitzung vom 25.06.2015 beschlossen, dass der sechste Sitz im
Integrationsrat gestrichen werden soll. Diese Entscheidung wurde mit der derzeitigen Anzahl von
im Rat vertretenen Fraktionen begründet. Hierzu wurde der Ratsbeschluss vom 10.12.2009 aufgehoben.
Mit der 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung vom 03.11.2014 wurde beschlossen, dass in der
Stadt Jülich ein Integrationsrat gebildet wird, da in zwei aufeinanderfolgenden Wahlperioden die
erforderliche Anzahl von Wahlberechtigten die Bildung eines Integrationsrates beantragt hatte. Auf
die Sitzungsvorlage 374/2014 wird verwiesen. Im Rahmen der Änderung des § 7 „Integrationsrat“
wurde in Absatz 1 u.a. festgelegt, dass der Integrationsrat aus 12 in Anwendung des § 27 GO NRW
gewählten Mitgliedern und 6 Mitgliedern des Rates besteht.
Eine entsprechende Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 25.06.2015 würde somit eine Änderung
der Hauptsatzung voraussetzen.
Allerdings hat der Rat der Stadt Jülich im Vorfeld zur Wahl des Integrationsrates in 2014 eine
Wahlordnung erlassen. In § 3 der Wahlordnung wurde ebenfalls festgelegt, dass sich der Integrationsrat u.a. zu einem Drittel (6 Personen) aus Ratsmitgliedern zusammensetzt.
Die Wahlordnung war elementare Grundlage für die Wahl am 25.05.2014. Eine Änderung der
Wahlordnung hätte nur Auswirkungen auf zukünftige Wahlen.
Insofern ist der Ratsbeschluss vom 25.06.2015 aufzuheben. Sollte der Rat der Stadt Jülich für die
Zukunft eine andere Zusammensetzung des Integrationsrates wünschen, sollten Hauptsatzung und
Wahlordnung unmittelbar vor Wahl im Jahre 2020 angepasst werden.
zu 2)
Da der Rat der Stadt Jülich der Anregung aus der konstituierenden Sitzung vom 25.06.2014, wonach der sechste Vertreter jährlich unter den Fraktionen wechseln soll, nicht mehr folgen möchte,
bedarf es neuen Festlegung zur Besetzung des sechsten Sitzes.
In der Sitzungsvorlage 191/2014 „Bestellung von Ratsmitgliedern in den Integrationsrat“ zur konstituirenden Sitzung am 25.06.2014 habe ich dargelegt, dass der Rat das Verfahren zur Auswahl der
von ihm zu bestellenden Mitglieder frei wählen kann. Es wäre aber naheliegend, dass er sich an § 50
Abs. 3 GO NRW orientiert. Dieses Verfahren findet bei jeder Ausschussbesetzung Anwendung.
Hiernach einigen sich die Ratsmitglieder im Vorfeld auf einen einheitlichen Wahlvorschlag, der
sodann einstimmig durch förmlichen Beschluss gebilligt wird.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
entfällt
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
x
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
x
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
x
nein
nein
Beschlussvorschlag des Haupt- und Finanzausschusses vom 21.09.2015
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung vom 21.09.2015 die Empfehlung ausgesprochen, dass der sechste Sitz bis zum Ablauf der Wahlperiode unbesetzt bleibt.
Sitzungsvorlage 309/2015
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