Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Sitzungsvorlage (Bestellung von Ratsmitgliedern in den Integrationsrat - hier: 1. Aufhebung des Beschlusses des Rates der Stadt Jülich vom 25.06.2015 2 .Entsendung eines weiteren (sechsten) Ratsmitglieds in den Integrationsrat)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
123 kB
Datum
01.10.2015
Erstellt
11.09.15, 17:01
Aktualisiert
29.09.15, 18:27
Sitzungsvorlage (Bestellung von Ratsmitgliedern in den Integrationsrat - hier: 1. Aufhebung des Beschlusses des Rates der Stadt Jülich vom 25.06.2015 2 .Entsendung eines weiteren (sechsten) Ratsmitglieds in den Integrationsrat) Sitzungsvorlage (Bestellung von Ratsmitgliedern in den Integrationsrat - hier: 1. Aufhebung des Beschlusses des Rates der Stadt Jülich vom 25.06.2015 2 .Entsendung eines weiteren (sechsten) Ratsmitglieds in den Integrationsrat)

öffnen download melden Dateigröße: 123 kB

Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Me. Jülich, 20.07.2015 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 309/2015 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 21.09.2015 Stadtrat 01.10.2015 TOP Ergebnisse siehe Hinweis letzte Seite Bestellung von Ratsmitgliedern in den Integrationsrat - hier: 1. Aufhebung des Beschlusses des Rates der Stadt Jülich vom 25.06.2015 2 .Entsendung eines weiteren (sechsten) Ratsmitglieds in den Integrationsrat Anlg.: ./. I 30 SD.Net Beschlussentwurf: 1. Der Rat der Stadt Jülich hebt den Beschluss vom 25.06.2015, wonach der Rat nur noch 5 Ratsmitglieder in den Integrationsrat entsendet, auf. 2. Der Rat der Stadt Jülich entsendet als sechstes Ratsmitglied ______________ in den Integrationsrat. Begründung: zu 1) Der Rat der Stadt Jülich hat in seiner Sitzung vom 25.06.2015 beschlossen, dass der sechste Sitz im Integrationsrat gestrichen werden soll. Diese Entscheidung wurde mit der derzeitigen Anzahl von im Rat vertretenen Fraktionen begründet. Hierzu wurde der Ratsbeschluss vom 10.12.2009 aufgehoben. Mit der 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung vom 03.11.2014 wurde beschlossen, dass in der Stadt Jülich ein Integrationsrat gebildet wird, da in zwei aufeinanderfolgenden Wahlperioden die erforderliche Anzahl von Wahlberechtigten die Bildung eines Integrationsrates beantragt hatte. Auf die Sitzungsvorlage 374/2014 wird verwiesen. Im Rahmen der Änderung des § 7 „Integrationsrat“ wurde in Absatz 1 u.a. festgelegt, dass der Integrationsrat aus 12 in Anwendung des § 27 GO NRW gewählten Mitgliedern und 6 Mitgliedern des Rates besteht. Eine entsprechende Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 25.06.2015 würde somit eine Änderung der Hauptsatzung voraussetzen. Allerdings hat der Rat der Stadt Jülich im Vorfeld zur Wahl des Integrationsrates in 2014 eine Wahlordnung erlassen. In § 3 der Wahlordnung wurde ebenfalls festgelegt, dass sich der Integrationsrat u.a. zu einem Drittel (6 Personen) aus Ratsmitgliedern zusammensetzt. Die Wahlordnung war elementare Grundlage für die Wahl am 25.05.2014. Eine Änderung der Wahlordnung hätte nur Auswirkungen auf zukünftige Wahlen. Insofern ist der Ratsbeschluss vom 25.06.2015 aufzuheben. Sollte der Rat der Stadt Jülich für die Zukunft eine andere Zusammensetzung des Integrationsrates wünschen, sollten Hauptsatzung und Wahlordnung unmittelbar vor Wahl im Jahre 2020 angepasst werden. zu 2) Da der Rat der Stadt Jülich der Anregung aus der konstituierenden Sitzung vom 25.06.2014, wonach der sechste Vertreter jährlich unter den Fraktionen wechseln soll, nicht mehr folgen möchte, bedarf es neuen Festlegung zur Besetzung des sechsten Sitzes. In der Sitzungsvorlage 191/2014 „Bestellung von Ratsmitgliedern in den Integrationsrat“ zur konstituirenden Sitzung am 25.06.2014 habe ich dargelegt, dass der Rat das Verfahren zur Auswahl der von ihm zu bestellenden Mitglieder frei wählen kann. Es wäre aber naheliegend, dass er sich an § 50 Abs. 3 GO NRW orientiert. Dieses Verfahren findet bei jeder Ausschussbesetzung Anwendung. Hiernach einigen sich die Ratsmitglieder im Vorfeld auf einen einheitlichen Wahlvorschlag, der sodann einstimmig durch förmlichen Beschluss gebilligt wird. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): entfällt ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: x nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung x nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja x nein nein Beschlussvorschlag des Haupt- und Finanzausschusses vom 21.09.2015 Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung vom 21.09.2015 die Empfehlung ausgesprochen, dass der sechste Sitz bis zum Ablauf der Wahlperiode unbesetzt bleibt. Sitzungsvorlage 309/2015 Seite 2