Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
12 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Hackhausen- 621-00
BE: Herr Hackhausen /Herr Schmühl
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
224/97
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuß
Hauptausschuß
Rat
TOP:
29.01.1998
12.02.1998
26.02.1998
Antrag eines Grundstückseigentümers auf Ausweisung des Grundstückes Gemarkung ObermaubachSchlagstein, Flur 8, Nr. 146, als Wohnbaufläche im Flächennutzungsplan
I. Sach- und Rechtslage:
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Kreuzau wurde mit dem 12. 04. 1995, also vor zweieinhalb Jahren, wirksam.
Das im Eigentum der Eheleute Mathias und Karoline Schüsseler, Kreuzauer Straße 76, 52355 Düren, stehende
Grundstück Gemarkung Obermaubach-Schlagstein, Flur 8, Nr. 146, ist seit diesem Zeitpunkt als Fläche für die
Landwirtschaft ausgewiesen.
Der Vorgänger des jetzigen Flächennutzungsplanes aus dem Jahre 1978 wies das Grundstück als Wohnbaufläche aus.
Die jetzige Ausweisung als landwirtschaftliche Fläche entsprach einer Forderung der Bezirksregierung Köln, die diesen
Bereich als Außenbereich ansah.
Derzeit wird das 6. Änderungsverfahren zum wirksamen Flächennutzungsplan betrieben.
Dieses Verfahren beinhaltet die Flächen, hinsichtlich deren Ausweisung keine Einigung mit der Bezirksregierung in
Köln erzielt werden konnte.
In seiner Sitzung am 03. 06. 1997 hat der Rat der Gemeinde beschlossen, die Aufstellung des 6. Änderungsplanes zum
Flächennutzungsplan zurückzustellen, bis eine neue Rechtsgrundlage - Landschaftsplan Kreuzau-Nideggen- vorliegt.
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, den Antrag der Eheleute Schüsseler in das 6. Änderungsverfahren zum
Flächennutzungsplan mit einzubeziehen, da eine kurzfristige Lösung bezüglich der Ausweisung im
Flächennutzungsplan nicht möglich ist.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
-KeineIII. Beschlußvorschlag Verwaltung:
"Dem Antrag der Eheleute Schüsseler, Kreuzauer Straße 76, 52355 Düren, auf Ausweisung des Grundstückes
Gemarkung Obermaubach-Schlagstein, Flur 8, Nr. 146, als Wohnbaufläche im Flächennutzungsplan wird
stattgegeben.
Der Antrag ist in das 6. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan einzubeziehen."
III. Beschlußvorschlag:
2
"Der Antrag der Eheleute Schüsseler, Kreuzauer Straße 76, 52355 Düren, auf Ausweisung des
Grundstückes Gemarkung Obermaubach-Schlagstein, Flur 8, Nr. 146, als Wohnbaufläche im
Flächennutzungsplan wird abgelehnt."
Der Gemeindedirektor
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen: