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Allgemeine Vorlage (Antrag eines Grundstückseigentümers auf Ausweisung des Grundstückes Gemarkung Obermaubach-Schlagstein, Flur 8, Nr. 146, als Wohnbaufläche im Flächennutzungsplan)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
12 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Antrag eines Grundstückseigentümers auf Ausweisung des Grundstückes Gemarkung Obermaubach-Schlagstein, Flur 8, Nr. 146, als Wohnbaufläche im Flächennutzungsplan) Allgemeine Vorlage (Antrag eines Grundstückseigentümers auf Ausweisung des Grundstückes Gemarkung Obermaubach-Schlagstein, Flur 8, Nr. 146, als Wohnbaufläche im Flächennutzungsplan)

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Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Hackhausen- 621-00 BE: Herr Hackhausen /Herr Schmühl Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 224/97 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuß Hauptausschuß Rat TOP: 29.01.1998 12.02.1998 26.02.1998 Antrag eines Grundstückseigentümers auf Ausweisung des Grundstückes Gemarkung ObermaubachSchlagstein, Flur 8, Nr. 146, als Wohnbaufläche im Flächennutzungsplan I. Sach- und Rechtslage: Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Kreuzau wurde mit dem 12. 04. 1995, also vor zweieinhalb Jahren, wirksam. Das im Eigentum der Eheleute Mathias und Karoline Schüsseler, Kreuzauer Straße 76, 52355 Düren, stehende Grundstück Gemarkung Obermaubach-Schlagstein, Flur 8, Nr. 146, ist seit diesem Zeitpunkt als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Der Vorgänger des jetzigen Flächennutzungsplanes aus dem Jahre 1978 wies das Grundstück als Wohnbaufläche aus. Die jetzige Ausweisung als landwirtschaftliche Fläche entsprach einer Forderung der Bezirksregierung Köln, die diesen Bereich als Außenbereich ansah. Derzeit wird das 6. Änderungsverfahren zum wirksamen Flächennutzungsplan betrieben. Dieses Verfahren beinhaltet die Flächen, hinsichtlich deren Ausweisung keine Einigung mit der Bezirksregierung in Köln erzielt werden konnte. In seiner Sitzung am 03. 06. 1997 hat der Rat der Gemeinde beschlossen, die Aufstellung des 6. Änderungsplanes zum Flächennutzungsplan zurückzustellen, bis eine neue Rechtsgrundlage - Landschaftsplan Kreuzau-Nideggen- vorliegt. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, den Antrag der Eheleute Schüsseler in das 6. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan mit einzubeziehen, da eine kurzfristige Lösung bezüglich der Ausweisung im Flächennutzungsplan nicht möglich ist. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: -KeineIII. Beschlußvorschlag Verwaltung: "Dem Antrag der Eheleute Schüsseler, Kreuzauer Straße 76, 52355 Düren, auf Ausweisung des Grundstückes Gemarkung Obermaubach-Schlagstein, Flur 8, Nr. 146, als Wohnbaufläche im Flächennutzungsplan wird stattgegeben. Der Antrag ist in das 6. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan einzubeziehen." III. Beschlußvorschlag: 2 "Der Antrag der Eheleute Schüsseler, Kreuzauer Straße 76, 52355 Düren, auf Ausweisung des Grundstückes Gemarkung Obermaubach-Schlagstein, Flur 8, Nr. 146, als Wohnbaufläche im Flächennutzungsplan wird abgelehnt." Der Gemeindedirektor - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: