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Sitzungsvorlage (Antrag 14/2015 (SPD) - Änderung der Marktsatzung hier: Verkauf alkoholischer Getränke auf dem Wochenmarkt)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
124 kB
Datum
01.10.2015
Erstellt
11.09.15, 17:01
Aktualisiert
30.09.15, 11:05
Sitzungsvorlage (Antrag 14/2015 (SPD) - Änderung der Marktsatzung
hier: Verkauf alkoholischer Getränke auf dem Wochenmarkt) Sitzungsvorlage (Antrag 14/2015 (SPD) - Änderung der Marktsatzung
hier: Verkauf alkoholischer Getränke auf dem Wochenmarkt) Sitzungsvorlage (Antrag 14/2015 (SPD) - Änderung der Marktsatzung
hier: Verkauf alkoholischer Getränke auf dem Wochenmarkt)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 32 Az.: 32/Gr. Jülich, 31.08.2015 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 339/2015 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 21.09.2015 Stadtrat 01.10.2015 TOP Ergebnisse siehe Hinweis letzte Seite Antrag 14/2015 (SPD) - Änderung der Marktsatzung hier: Verkauf alkoholischer Getränke auf dem Wochenmarkt Anlg.: 2 I 32 32 SD.Net Beschlussentwurf: Der Antrag der SPD wird abgelehnt. Begründung: Mit Schreiben vom 12.06.2015 beantragt die SPD-Fraktion, dass § 3 I (a) der Ordnungsbehördlichen VO zur Regelung des Marktwesens der Stadt Jülich (Marktordnung) dahingehend geändert wird, dass der Verkauf und die Verköstigung alkoholischer Getränke während des Wochenmarktes gestattet wird. Dem Antrag der SPD-Fraktion kann gemäß § 67 I Nr. 1 der Gewerbeordnung jedoch nicht stattgegeben werden. Nach dieser Vorschrift sind nur alkoholische Getränke zugelassen, die aus selbstgewonnenen Erzeugnissen des Weinbaus, der Landwirtschaft oder des Obst- und Gartenbaus hergestellt wurden (hierbei ist lediglich der Zukauf von Alkohol zur Herstellung von Likören und Geisten aus Obst, Pflanzen und anderen landwirtschaftlichen Urprodukten zulässig). Auch die Ermächtigung des § 1 I der Gewerberechtsverordnung NRW, wonach die örtlichen Ordnungsbehörden über die in § 67 I GewO aufgeführten Warenarten hinaus bestimmte Waren zulassen können, lässt keine Ausnahmen zu, da der Bereich Alkohol bereits abschließend geregelt ist. Der Antrag der SPD-Fraktion beschränkt sich jedoch nicht auf alkoholische Getränke aus eigener Herstellung und würde daher bei einer entsprechenden Umsetzung der Gewerbeordnung zuwider laufen. Die Argumente, dass der Verkauf alkoholischer Getränke die Attraktivität des Wochenmarktes steigern könnte und Bürgerinnen und Bürger bereits jetzt alkoholische Getränke zum Verzehr von zu Hause mitbrächten, können keine Ausnahme rechtfertigen. Auch auf anderen Märkten in der Region ist der Verkauf und die Verköstigung alkoholischer Getränke nicht zulässig, es sei denn es greift der Ausnahmetatbestand des § 67 I GewO (selbstgewonnene Erzeugnisse). In Alsdorf, Bergheim, Eschweiler und Kaarst z.B. ist jeglicher Verkauf und Ausschank von Alkohol verboten. In Aachen, Kerpen und Geilenkirchen ist der Verkauf alkoholischer Getränke aus eigener Herstellung erlaubt, der Ausschank jedoch untersagt. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass auf dem Jülicher Wochenmarkt bereits ein Marktbeschicker alkoholische Liköre aus eigener Herrstellung anbietet. Da sich die Rechtslage nicht geändert hat, kann die von der SPD Fraktion (erstmals im Jahr 2009 mit einem ähnlichen Antrag) angestrebte Änderung der Marktsatzung nicht umgesetzt werden. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): Sitzungsvorlage 339/2015 Seite 2 ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: x nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung x nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Beschlusempfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 21.09.2015 Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung vom 21.09.2015 die Empfehlung ausgesprochen, dass durch das Stadtmarketing geprüft werden soll, ob parallel zum Wochenmarkt ein Markt entsprechend des Antrags betrieben werden kann. Sitzungsvorlage 339/2015 Seite 3