Daten
Kommune
Jülich
Größe
432 kB
Datum
01.10.2015
Erstellt
11.09.15, 17:01
Aktualisiert
11.09.15, 17:01
Stichworte
Inhalt der Datei
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Herrn
Bürgermeister Heinrich Stommel
Stadt Jülich
Große Rurstraße l-7
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52428 Jülich
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Jülich, den L2.06.2015
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Stommel,
Die SPD Fraktion beantragt:
Die Ordnungsbehördliche VO zur Regelung des Marktwesens der Stadt
Jülich wird dahingehend in 5 3 I (a) geändert, daß der Verkauf/die
Verköstigung alkoholischer Getränke während des Wochenmarktes
gestattet wird.
Begründung:
Der Wochenmarkt ist ein wichtiger Faktor für die Belebung der Innenstadt.
Mehrere Verkaufsstände bieten Nahrungsmittel äh, die von Besuchern des
Marktes vor Ort verzehrt werden. Zur Yerlängerung der Verweildauer auf dem
Markt und weiteren Attraktivierung des Marktes bietet es sich äh,
l\4arktbeschickern auf Antrag den Ausschank alkoholischer Getränke, vonruiegend
Wein, zu gestatten, was nach der Marktordnung
in der bisherigen
Fassurng
verboten ist.
Auf anderen Märkten ist der
Getränkeausschank
üblich und stellen
die
entsprechenden Stände einen beliebten Treffpunkt dar. Derzeit bringen teilweise
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Marktbesucher selbst Wein mit, um diesen beim Verzehr von Fisch oder anderen
Essensangeboten zu konsumieren.
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