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Sitzungsvorlage (Antrag 14/2015 (SPD))

Daten

Kommune
Jülich
Größe
432 kB
Datum
01.10.2015
Erstellt
11.09.15, 17:01
Aktualisiert
11.09.15, 17:01
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AnMqqJ {9 120{5 te* lHl [4nr{ **6t t I\ Liln illIl F 5Pil-Fnakti*n irn Ret der Stadt .&e@r äffi'iJ qd E Wr.," .!ülich Herrn Bürgermeister Heinrich Stommel Stadt Jülich Große Rurstraße l-7 lJo 52428 Jülich ,. 1 I Jülich, den L2.06.2015 Sehr geehrter Herr Bürgermeister Stommel, Die SPD Fraktion beantragt: Die Ordnungsbehördliche VO zur Regelung des Marktwesens der Stadt Jülich wird dahingehend in 5 3 I (a) geändert, daß der Verkauf/die Verköstigung alkoholischer Getränke während des Wochenmarktes gestattet wird. Begründung: Der Wochenmarkt ist ein wichtiger Faktor für die Belebung der Innenstadt. Mehrere Verkaufsstände bieten Nahrungsmittel äh, die von Besuchern des Marktes vor Ort verzehrt werden. Zur Yerlängerung der Verweildauer auf dem Markt und weiteren Attraktivierung des Marktes bietet es sich äh, l\4arktbeschickern auf Antrag den Ausschank alkoholischer Getränke, vonruiegend Wein, zu gestatten, was nach der Marktordnung in der bisherigen Fassurng verboten ist. Auf anderen Märkten ist der Getränkeausschank üblich und stellen die entsprechenden Stände einen beliebten Treffpunkt dar. Derzeit bringen teilweise i n 'u Marktbesucher selbst Wein mit, um diesen beim Verzehr von Fisch oder anderen Essensangeboten zu konsumieren. ald 6ardi raktioffsvorsi