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Sitzungsvorlage (Funktion und Fördermöglichkeiten des Kultursekretariats Gütersloh sowie Auswirkungen des Kulturfördergesetzes auf die Kommunen)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
118 kB
Datum
29.10.2015
Erstellt
19.10.15, 14:48
Aktualisiert
19.10.15, 14:48
Sitzungsvorlage (Funktion und Fördermöglichkeiten des Kultursekretariats Gütersloh  sowie Auswirkungen des Kulturfördergesetzes auf die Kommunen) Sitzungsvorlage (Funktion und Fördermöglichkeiten des Kultursekretariats Gütersloh  sowie Auswirkungen des Kulturfördergesetzes auf die Kommunen)

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Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 56 Az.: Es Jülich, 02.10.2015 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 402/2015 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Termin Ausschuss für Kultur, Wirtschafts- 29.10.2015 förderung und Stadtmarketing TOP Ergebnisse Funktion und Fördermöglichkeiten des Kultursekretariats Gütersloh sowie Auswirkungen des Kulturfördergesetzes auf die Kommunen Anlg.: 1 V KB SD.Net Beschlussentwurf: Entfällt Begründung: Das Kultursekretariat NRW Gütersloh ist ein seit 1980 bestehender Zusammenschluss von zurzeit 71 Städten und Gemeinden Nordrhein-Westfalens, des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe sowie des Landesverbandes Lippe auf der Basis einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung. Kulturpolitische Intention ist die Intensivierung der Zusammenarbeit seiner Mitgliedsstädte in allen Aufgabenbereichen kommunaler Kulturarbeit mit dem Ziel der Qualifizierung der kulturellen Angebote und der Effizienzmaximierung durch Kooperation. Die Förderung wird aus jährlichen Zuwendungen des Kulturetats des Landes NRW bestritten und erfolgt im Wesentlichen als Projekt- und Veranstaltungskostenzuschuss der zur Förderung ausgewählten Themen und Verbundprojekte an die kommunalen und freien Träger. Die Stadt Jülich ist seit 2011 Mitglied des Kultursekretariats und beteiligt sich an zahlreichen Projekten (Kinderkultursommer, SommerLeseClub u.a.m.) In der Sitzung wird Herr Meinolf Jansing, Geschäftsführer des Kultursekretariats die Funktion und die Fördermöglichkeiten des Kultursekretariats vorstellen und dabei auf die Beteiligung der Stadt Jülich an den Kulturprojekten der letzten drei Jahre eingehen. Herr Ministerialdirigent a.D. Peter Landmann, bis 2014 Leiter der Kulturabteilung des Ministeriums wird zu den Auswirkungen des Kulturfördergesetzes auf die Kommunen referieren. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: x nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung x nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 402/2015 x nein nein Seite 2