Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
13 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Linden
BE: Herr Linden /641-18
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
112/97
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuß
Hauptausschuß
Rat
04.09.1997
17.09.1997
25.09.1997
TOP: Antrag der SPD-Fraktion auf Aufstellung einer Fußgängerbedarfssignalanlage im Bereich des Windener Weges in
Kreuzau
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Linden/641-18
BE: Herr Linden /Herr Schmühl
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
112/97
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuß
Hauptausschuß
Rat
04.09.1997
17.09.1997
25.09.1997
TOP: Antrag der SPD-Fraktion auf Aufstellung einer Fußgängerbedarfssignalanlage im Bereich des Windener Weges in
Kreuzau
I. Sach- und Rechtslage:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 3.06.1997 einen Antrag der SPD-Fraktion auf Installation einer
Fußgängerampel bzw. alternativ den Bau einer Querungshilfe im Bereich des Windener Weges in Kreuzau zur Kenntnis
genommen und an den Fachausschuß verwiesen. Der Antrag ist als Anlage beigefügt.
Aus Sicht der Verwaltung bestehen grundsätzlich keine Bedenken, eine dauerhafte Installation einer Fußgängerampel
oder den Bau einer Querungshilfe zwecks Schulwegsicherung beim Kreis Düren zu beantragen. Sicherlich wird der
Kreis Düren wie in ähnlich gelagerten Fällen Fahrzeug- und Fußgängerzählungen durchführen und seine Entscheidung
davon abhängig machen. Wie die Entscheidung letztlich ausfällt, muß abgewartet werden. Unabhängig von einer
dauerhaften Installation einer Fußgängerampel sollte dem Kreis Düren durchaus vorgeschlagen werden, die derzeit freie
mobile Fußgängerampel der Gemeinde Kreuzau, jedenfalls vorübergehend, aufzustellen, wobei der Kreis Düren mit
Sicherheit auch bei dieser Alternative Zählungen durchführen und zugrunde legen wird.
Ich schlage Ihnen vor, die Verwaltung zu beauftragen, die aufgeführten Anträge beim Kreis Düren zu stellen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Da der Windener Weg (K 39) in der Straßenbaulastträgerschaft des Kreises Düren steht, entstehen gegebenenfalls für
die Gemeinde Kreuzau keine Kosten.
III. Beschlußvorschlag Verwaltung:
2
"1.
2.
Dem Antrag der SPD-Fraktion, beim Kreis Düren eine dauerhafte Installation einer
Fußgängerampel oder den Bau einer Querungshilfe bzw. alternativ die Aufstellung der
gemeindeeigenen mobilen Fußgängerbedarfsampel im Bereich des Windener Weges zu beantragen,
wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Anträge beim Straßenverkehrsamt
des Kreises Düren zu stellen."
III. Beschlußvorschlag:
"1.
2.
Dem Antrag der SPD-Fraktion, beim Kreis Düren eine dauerhafte Installation einer
Fußgängerampel oder den Bau einer Querungshilfe im Bereich des Windener Weges zu beantragen,
wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Antrag beim
Straßenverkehrsamt des Kreises Düren zu stellen."
Der Gemeindedirektor
- Ramm Anlage
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen: