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Allgemeine Vorlage (2. Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Bogheim)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
12 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (2. Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Bogheim) Allgemeine Vorlage (2. Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Bogheim)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Hackhausen BE: Herr Hackhausen Herr Schmühl/621-00 Kreuzau, 23. Dezember 1997 Vorlagen-Nr. 227/97 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuß Hauptausschuß Rat 29.01.1998 12.02.1998 26.02.1998 TOP: 2. Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Bogheim I. Sach- und Rechtslage: Aufgrund des Beitrittsbeschlusses des Rates vom 01. 07. 1997 hat die Bezirksregierung Köln mit Verfügung vom 11. 09. 1997 eine Verletzung von Rechtsvorschriften gegen die Änderungssatzung nicht geltend gemacht. Durch Bekanntmachung vom 17. 11. 1997 erlangte die 1. Änderungssatzung zur Innenbereichssatzung für den Ortsteil Bogheim Rechtskraft. Der vorerwähnte Beitrittsbeschluß hatte zum Inhalt, zwei größere zusammenhängende Flächen im Ortsteil Bogheim von der Genehmigung ausklammern zu lassen. Ich verweise hierzu auf die Sitzungsvorlage Nr. 92/97 vom 10. 06. 1997. Die von der Genehmigung ausgeklammerten Flächen sind im wirksamen Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche bzw. gemischte Baufläche dargestellt. Mit dem 01. 01. 1998 tritt das novellierte Baugesetzbuch in Kraft. Gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 kann die Gemeinde einzelne Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbeziehen, wenn die einbezogenen Flächen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereiches entsprechend geprägt sind. Diese Satzung bedarf nicht mehr der Genehmigung der Bezirksregierung Köln. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, für die von der Genehmigung ausgeklammerten Flächen die 2. Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Bogheim zu beschließen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Es fallen lediglich Bekanntmachungskosten in Höhe von ca. 300,00 DM an. III. Beschlußvorschlag: "Gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 2 BauGB wird die 2. Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Bogheim beschlossen. Die Änderung erstreckt sich auf die Flächen, die in der 1. Änderungssatzung von der Genehmigung ausgeklammert wurden. In der 2. Änderung ist die Festsetzung zu treffen, daß nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig sind. Die maximale Firsthöhe wird mit 9 m, gemessen von Oberkante Straße vor Gebäudemitte, festgesetzt." 2 Der Gemeindedirektor - Ramm - Anlage IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: