Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
126 kB
Datum
28.03.2017
Erstellt
02.03.17, 15:02
Aktualisiert
15.03.17, 10:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 118/2017
Az.: 61
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 20.02.2017
Kämmerer
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
Dezernat 6
Dezernat 4
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Seyfried
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Rat
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
14.03.2017
vorberatend
28.03.2017
beschließend
Flächennutzungsplanänderung Nr. 10, Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie
I. Beschluss über das Verfahren
II. Beschluss über die Stellungnahmen
III. Beschluss über die 10. Flächennutzungsplanänderung
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
I. Der Rat bestätigt die verfahrensleitenden Beschlüsse (Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1)
Baugesetzbuch, Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und
4 (1) Baugesetzbuch und Beschluss über die Offenlage und die Durchführung der Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) Baugesetzbuch)
entsprechend der beigefügten Auszüge aus den Niederschriften in Anlage 1.
II. Über die während der Vorabbeteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zum Plankonzept (01.08.2014 – 19.09.2014) eingegangenen Stellungnahmen Nr. 1 - 16
wird, wie in der beigefügten Abwägungstabelle Teil A dargestellt, entschieden.
Über die während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch
(03.03.2016 – 29.03.2016) und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) Baugesetzbuch (03.03.2016 – 04.04.2016) vorgebrachten Stellungnahmen Nr. 1 - 62 wird, wie in der beigefügten Abwägungstabelle Teil B dargestellt, entschieden
Über die während der Offenlage gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch und der Beteiligung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) Baugesetzbuch (beides 05.12.2016 bis
18.01.2017) vorgebrachten Stellungnahmen Nr. 1 – 57 wird, wie in der beigefügten Abwägungstabelle Teil C dargestellt, entschieden
III. Die Flächennutzungsplanänderung Nr. 10, Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie
wird entsprechend der in der Sitzung vorgelegten Planzeichnung beschlossen und die Begründung
mit dem Umweltbericht und dem Gesamtstädtischen Plankonzept werden gebilligt. Der Flächennutzungsplanänderung sind die Begründung mit Umweltbericht und das Gesamtstädtischem Plankonzept, der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag und der Entwurf einer Zusammenfassenden Erklärung beigefügt.
Begründung:
In seiner Sitzung am 08.04.2014 hat der Rat der Stadt Erftstadt beschlossen, eine Flächennutzungsplanänderung als sachlichen Teilflächennutzungsplan Windenergie aufzustellen. Ziel der
Planung ist es, die Errichtung von Windenergieanlagen, die nach § 35 Baugesetzbuch im Außenbereich privilegiert zulässig sind, zu steuern und gleichzeitig der Windenergie substanziell Raum
zu bieten. Hierbei sollen die Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt werden, die sich seit 1999, d.h. seit wirksam werden des Flächennutzungsplanes, der Darstellungen
zu Konzentrationszonen enthält, ergeben haben.
Die Firma Ökoplan aus Essen wurde im April 2014 mit der Erarbeitung der Planung beauftragt.
Als Grundlage für das Planverfahren wurde zunächst ein gesamtstädtisches Plankonzept erstellt
und hierzu im August 2014 die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu
einer Stellungnahme aufgefordert. Die Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen aus der
Vorabbeteiligung sind der Abwägungstabelle, Teil A, zu entnehmen.
Im Folgenden wurde das Plankonzept weiter ausgearbeitet und der Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung erstellt. Die Planung wurde im November und Dezember 2015 den Gremien
des Rates vorgestellt und von diesen gebilligt. Die Verwaltung wurde beauftragt, die frühzeitige
Beteiligung durchzuführen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Beteiligung der Nachbargemeinden wurden im Frühjahr 2016 durchgeführt. Die Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen aus diesem Beteiligungsschritt sind der Abwägungstabelle, Teil B, zu entnehmen.
Parallel zur frühzeitigen Beteiligung wurde bei der Bezirksplanungsbehörde die Anpassungsanfrage gemäß § 34 Landesplanungsgesetz gestellt. Hierzu hat die Bezirksregierung Köln im Juni 2016
Stellung genommen.
Das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung wurde in die Planung eingearbeitet und der Entwurf der
Flächennutzungsplanänderung erstellt. Dieser wurde von den Gremien des Rates im September
2016 zur Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB bestimmt. Die Offenlage und die Beteiligung der Behörden wurden im Dezember 2016 und Januar 2017 durchgeführt. Die Abwägungsvorschläge zu
den Stellungnahmen aus der Offenlage und Behördenbeteiligung sind der Abwägungstabelle, Teil
C, zu entnehmen.
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Parallel zur Offenlage wurde eine erneute Anpassungsanfrage bei der Bezirksplanungsbehörde
gestellt. Das Ergebnis ist für März angekündigt. Hierüber wird in der Sitzung berichtet.
Der Beschlussvorschlag ist in drei Teile gegliedert. Mit dem ersten Teil vollzieht der Rat das Bauleitplanverfahren nach. Im zweiten Teil wird über die während des gesamten Verfahrens vorgetragenen Stellungnahmen entschieden. Zum Abschluss entscheidet der Rat im dritten Teil über die
Flächennutzungsplanänderung selbst.
Nach dem Beschluss des Rates und bei Vorliegen der Anpassungsbestätigung der Bezirksplanungsbehörde wird die Flächennutzungsplanänderung bei der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung eingereicht. Sobald die Genehmigung vorliegt, kann diese bekannt gemacht und der Plan
damit wirksam werden.
Näheres zum Inhalt der Planung ist den beigefügten Unterlagen zu entnehmen. Der Entwurf der
Zusammenfassenden Erklärung bietet dabei Erläuterungen zu der Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Beteiligungen in der Flächennutzungsplanänderung berücksichtigt
wurden und aus welchen Gründen der Plan in der vorliegenden Form vorgelegt wird. Im Ergebnis
der Abwägung wurden in den Unterlagen (Begründung, Plankonzept, Umweltbericht) eioneige Erläuterungen ergänzt. Diese sind farblich hervor gehoben.
Die Flächennutzungsplanänderung besteht aus einer Planzeichnung. Ihr ist eine Begründung, deren Bestandteil ein Umweltbericht und das gesamtstädtische Plankonzept sind, eine Artenschutzrechtliche Fachbeitrag und der Entwurf einer zusammenfassenden Erklärung beigefügt.
Aufgrund des Umfangs der Unterlagen werden diese pro Fraktion sowie Sachkundige Einwohnerin
und Sachkundigem Einwohner einmal vollständig gedruckt. Mit der Einladung zur Sitzung verschickt werden jeweils die Auszüge aus den Niederschriften, der Anlageplan, der verkleinerte
Rechtsplanentwurf, die Begründung, der Entwurf einer Zusammenfassenden Erklärung und die
Abwägungstabellen A, B und C. Alle übrigen Unterlagen sind dem SD-Net zu entnehmen und können den Ratsmitgliedern auf Wunsch gedruckt zur Verfügung gestellt werden.
Anlagen:
Anlage 1 (verfahrensleitende Beschlüsse)
Anlageplan
Rechtsplanentwurf
Entwurf einer Zusammenfassenden Erklärung
Begründung
Umweltbericht (nur im SD-Net)
Gesamtstädtisches Plankonzept (nur im SD-Net)
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (nur im SD-Net)
Abwägungstabelle A, B und C
Stellungnahmen zu A, B und C (nur im SD-Net)
Protokolle der Öffentlichen Versammlungen gem. § 3 (1) BauGB mit Fragen und Antworten
zur Planung (nur im SD-Net)
In Vertretung
(Hallstein)
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