Daten
Kommune
Jülich
Größe
208 kB
Datum
28.10.2015
Erstellt
16.10.15, 17:00
Aktualisiert
16.10.15, 17:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: III Az.: Ca/Wo
Jülich, 16.09.2015
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 387/2015
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Termin
28.10.2015
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Ergebnisse
17. Änderung des Regionalplans der Bezirksregierung Köln, Teilabschnitt Region Aachen,
Gemeinde Aldenhoven
Stellungnahme
Anlg.:
SD.Net
Beschlussentwurf:
„Die Stadt Jülich nimmt zum Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region
Aachen, 17. Änderung, Darstellung eines Bereiches für Aufschüttungen und Ablagerungen mit der
Zweckbindung Abfalldeponie, Gemeinde Aldenhoven, wie folgt Stellung:
Die vorgelegte Regionalplanänderung betrifft die Erweiterung und Änderung der Kiesgrube bzw.
Deponie der Fa. Davids im Gemeindegebiet Aldenhoven. Es ist beabsichtigt, die Deponie um ca.
das Doppelte zu vergrößern und nicht mehr wie bisher als Deponie der Klasse 0, sondern künftig als
Deponie der Klasse 1 zu befüllen.
Der Planänderung stehen folgende Bedenken entgegen:
1. Auf dem derzeitigen Deponiegelände hat sich ein Biotop mit gefährdeten Vogel- und Pflanzenarten entwickelt. Der generalisierte Hinweis auf „Rückzugsräume im Umfeld“ ist sachlich und fachlich unzulänglich. Ein Verstoß gegen § 44 Bundesnaturschutzgesetz kann nicht
billigend in Kauf genommen werden.
2. Das Plangebiet liegt im Erdbebengebiet der Klasse 3 (höchste Stufe). Die bisherige Deponie
als auch das neue Plangebiet werden mittig vom Frauenrather Sprung durchzogen. Hier sind
Versetzungen vertikal, horizontal und lateral aktiv. Eine Basisabdichtung der Deponie mit
einem Meter Bentonit und einer Kunststoffdichtungsbahn kann einer solchen, langfristigen
Beanspruchung nicht Stand halten.
3. Es wird davon ausgegangen, dass der Grundwasserspiegel nach Beendigung der Sümpfungsmaßnahmen für den Tagebau Inden und dessen Flutung auf den Stand von 1950 an-
steigen wird und damit 1 Meter unter dem Deponiekörper ansteht. Unbetrachtet bleibt
Schichtenwasser. Ob die Berechnung für das Grundwasser zutreffend sein wird, kann nicht
garantiert vorhergesagt werden. Ebenso ist ein niedrigerer, aber auch höherer als auch
schwankender Grundwasserspiegel und damit ein Ausspülen der Deponie möglich. Ebenso
sind laterale Auswaschungen durch das dann höher anstehende Schichtenwasser an den nicht
geschützten Flanken denkbar.
4. Die Niederschlagswerte für die Gemeinde Aldenhoven sind mit 600 - 650 mm/a zu gering
angegeben. Sie betragen im langjährigen Mittel 750 - 800 mm/a (vgl. z.B. Klimaatlas
NRW). Da es sich bei der Deponie ab der Rekultivierung in 2041 offenbar um ein Endlager
für die eingebrachten Abfälle handeln wird, müssen auch Zeiträume in weiter Zukunft betrachtet werden. Es fehlt ein wissenschaftlich fundiertes Szenario hinsichtlich der Auswirkungen der globalen Erderwärmung auf die Örtlichkeit der Deponie unter besonderer Berücksichtigung der Einflussnahme auf den Gewässerverlauf und das Grundwasserverhalten.
5. Das Argument der Oberflächenabdichtung des Deponiekörpers in der Rekultivierung gegen
eindringendes Regenwasser von oben als Schutz gegen Auswaschungen zieht nicht, wenn
die Basisabdichtung zerstört ist und von dort Auswaschungen des Deponiekörpers durch
Schichten- und Grundwasser in den Untergrund bzw. das Grundwasser möglich sind.
6. Es wird für diesen Standort argumentiert, dass in der näheren Umgebung kein anderer ähnlich wirtschaftlich vorteilhafter Standort vorhanden sei. Dies trifft nicht zu, da der Standort
Neu-Lohn nicht in die Betrachtung eingeflossen ist. Er ist im Regionalplan ebenfalls enthalten. Dieser Standort verfügt über die gleiche Standortgunst wie jener in Aldenhoven und ist
nur 7,5 km Kilometer von der Deponie Davids entfernt.
7. Einer der Grundwasserströme führt direkt auf die ehem. Trinkwassergewinnungsanlage in
der Ortslage Jülich-Koslar zu und speist ggf. private Brunnen. Bei einem Versagen der Abdichtung des Deponiekörpers, welche wie oben beschrieben äußerst wahrscheinlich ist, ist
eine erneute Trinkwassergewinnung gefährdet und eine Kontamination der Brunnen zu befürchten. Da u.a. auch Glasfaserabfälle und Ofenschlacke gelagert werden sollen, deren genaue Position im Deponiekörper nicht vorgeschrieben wird, ist bei einer Lagerung dieser
Stoffe an der Basis die Kontamination des Grundwassers durchaus möglich.
Der Standort erscheint für das Vorhaben wenig geeignet. Für das Vorhaben sollten geeignetere
Standorte wie der Standort Neu-Lohn und das ELC-Horm genutzt werden.“
Begründung:
Die Planunterlagen finden sich unter
https://www.beteiligung-online.nrw.de/bo_aachen_17_aenderung/?started
Hierauf nimmt die Stellungnahme Bezug.
Anlass der Änderung ist die Planung der Fa. Davids GmbH in Aldenhoven zur Errichtung einer
Deponie der Klasse 1 (DK1) als Erweiterung der bestehenden Deponie der Klasse 0. Die Gemeinde
Aldenhoven unterstützt dieses Vorhaben und beabsichtigt hierzu ihren Flächennutzungsplan zu ändern. Dieses Vorhaben zieht die Änderung des Regionalplans der Bezirksregierung Köln nach sich.
Das Stadtgebiet Jülich ist von dieser Maßnahme auf Grund der Lage der Deponie sowohl durch die
Windrichtung als auch auf Grund der Hydrologie direkt betroffen. Tatsächlich stehen zu wenige
Deponien der Klasse 1 in NRW zur Verfügung. Um hier Planungssicherheit zu erreichen und mehr
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Deponievolumen zu schaffen, bietet sich zunächst die Kiesgrube der Fa. Davids aus Sicht des Standortes nahe der A 44 und ohne Ortsdurchfahrt an (Standortgunst), jedoch ist die hydrologische und
tektonische Situation hierzu unzureichend bzw. findet die Planung an anderer Stelle idealere Bedingungen. Ferner finden bei einem Ausbau schwere Eingriffe in die Natur statt, die in den derzeitigen
Verhältnissen auch in der späteren Rekultivierung nicht wieder dergestalt herzustellen sind. Das
Vorkommen seltener Tier- und Pflanzenarten ist offenbar u.a. durch die Nähe zu den Jülicher Landschafts- und Naturschutzgebieten (vgl. Landschaftsplan Ruraue2) entstanden.
Das Vorhaben sollte an geeigneterer Stelle realisiert werden.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
nein
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
nein
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