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Sitzungsvorlage (17. Änderung des Regionalplans der Bezirksregierung Köln, Teilabschnitt Region Aachen, Gemeinde Aldenhoven Stellungnahme)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
208 kB
Datum
28.10.2015
Erstellt
16.10.15, 17:00
Aktualisiert
16.10.15, 17:00
Sitzungsvorlage (17. Änderung des Regionalplans der Bezirksregierung Köln, Teilabschnitt Region Aachen, Gemeinde Aldenhoven
Stellungnahme) Sitzungsvorlage (17. Änderung des Regionalplans der Bezirksregierung Köln, Teilabschnitt Region Aachen, Gemeinde Aldenhoven
Stellungnahme) Sitzungsvorlage (17. Änderung des Regionalplans der Bezirksregierung Köln, Teilabschnitt Region Aachen, Gemeinde Aldenhoven
Stellungnahme)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: III Az.: Ca/Wo Jülich, 16.09.2015 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 387/2015 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Termin 28.10.2015 TOP Ergebnisse 17. Änderung des Regionalplans der Bezirksregierung Köln, Teilabschnitt Region Aachen, Gemeinde Aldenhoven Stellungnahme Anlg.: SD.Net Beschlussentwurf: „Die Stadt Jülich nimmt zum Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen, 17. Änderung, Darstellung eines Bereiches für Aufschüttungen und Ablagerungen mit der Zweckbindung Abfalldeponie, Gemeinde Aldenhoven, wie folgt Stellung: Die vorgelegte Regionalplanänderung betrifft die Erweiterung und Änderung der Kiesgrube bzw. Deponie der Fa. Davids im Gemeindegebiet Aldenhoven. Es ist beabsichtigt, die Deponie um ca. das Doppelte zu vergrößern und nicht mehr wie bisher als Deponie der Klasse 0, sondern künftig als Deponie der Klasse 1 zu befüllen. Der Planänderung stehen folgende Bedenken entgegen: 1. Auf dem derzeitigen Deponiegelände hat sich ein Biotop mit gefährdeten Vogel- und Pflanzenarten entwickelt. Der generalisierte Hinweis auf „Rückzugsräume im Umfeld“ ist sachlich und fachlich unzulänglich. Ein Verstoß gegen § 44 Bundesnaturschutzgesetz kann nicht billigend in Kauf genommen werden. 2. Das Plangebiet liegt im Erdbebengebiet der Klasse 3 (höchste Stufe). Die bisherige Deponie als auch das neue Plangebiet werden mittig vom Frauenrather Sprung durchzogen. Hier sind Versetzungen vertikal, horizontal und lateral aktiv. Eine Basisabdichtung der Deponie mit einem Meter Bentonit und einer Kunststoffdichtungsbahn kann einer solchen, langfristigen Beanspruchung nicht Stand halten. 3. Es wird davon ausgegangen, dass der Grundwasserspiegel nach Beendigung der Sümpfungsmaßnahmen für den Tagebau Inden und dessen Flutung auf den Stand von 1950 an- steigen wird und damit 1 Meter unter dem Deponiekörper ansteht. Unbetrachtet bleibt Schichtenwasser. Ob die Berechnung für das Grundwasser zutreffend sein wird, kann nicht garantiert vorhergesagt werden. Ebenso ist ein niedrigerer, aber auch höherer als auch schwankender Grundwasserspiegel und damit ein Ausspülen der Deponie möglich. Ebenso sind laterale Auswaschungen durch das dann höher anstehende Schichtenwasser an den nicht geschützten Flanken denkbar. 4. Die Niederschlagswerte für die Gemeinde Aldenhoven sind mit 600 - 650 mm/a zu gering angegeben. Sie betragen im langjährigen Mittel 750 - 800 mm/a (vgl. z.B. Klimaatlas NRW). Da es sich bei der Deponie ab der Rekultivierung in 2041 offenbar um ein Endlager für die eingebrachten Abfälle handeln wird, müssen auch Zeiträume in weiter Zukunft betrachtet werden. Es fehlt ein wissenschaftlich fundiertes Szenario hinsichtlich der Auswirkungen der globalen Erderwärmung auf die Örtlichkeit der Deponie unter besonderer Berücksichtigung der Einflussnahme auf den Gewässerverlauf und das Grundwasserverhalten. 5. Das Argument der Oberflächenabdichtung des Deponiekörpers in der Rekultivierung gegen eindringendes Regenwasser von oben als Schutz gegen Auswaschungen zieht nicht, wenn die Basisabdichtung zerstört ist und von dort Auswaschungen des Deponiekörpers durch Schichten- und Grundwasser in den Untergrund bzw. das Grundwasser möglich sind. 6. Es wird für diesen Standort argumentiert, dass in der näheren Umgebung kein anderer ähnlich wirtschaftlich vorteilhafter Standort vorhanden sei. Dies trifft nicht zu, da der Standort Neu-Lohn nicht in die Betrachtung eingeflossen ist. Er ist im Regionalplan ebenfalls enthalten. Dieser Standort verfügt über die gleiche Standortgunst wie jener in Aldenhoven und ist nur 7,5 km Kilometer von der Deponie Davids entfernt. 7. Einer der Grundwasserströme führt direkt auf die ehem. Trinkwassergewinnungsanlage in der Ortslage Jülich-Koslar zu und speist ggf. private Brunnen. Bei einem Versagen der Abdichtung des Deponiekörpers, welche wie oben beschrieben äußerst wahrscheinlich ist, ist eine erneute Trinkwassergewinnung gefährdet und eine Kontamination der Brunnen zu befürchten. Da u.a. auch Glasfaserabfälle und Ofenschlacke gelagert werden sollen, deren genaue Position im Deponiekörper nicht vorgeschrieben wird, ist bei einer Lagerung dieser Stoffe an der Basis die Kontamination des Grundwassers durchaus möglich. Der Standort erscheint für das Vorhaben wenig geeignet. Für das Vorhaben sollten geeignetere Standorte wie der Standort Neu-Lohn und das ELC-Horm genutzt werden.“ Begründung: Die Planunterlagen finden sich unter https://www.beteiligung-online.nrw.de/bo_aachen_17_aenderung/?started Hierauf nimmt die Stellungnahme Bezug. Anlass der Änderung ist die Planung der Fa. Davids GmbH in Aldenhoven zur Errichtung einer Deponie der Klasse 1 (DK1) als Erweiterung der bestehenden Deponie der Klasse 0. Die Gemeinde Aldenhoven unterstützt dieses Vorhaben und beabsichtigt hierzu ihren Flächennutzungsplan zu ändern. Dieses Vorhaben zieht die Änderung des Regionalplans der Bezirksregierung Köln nach sich. Das Stadtgebiet Jülich ist von dieser Maßnahme auf Grund der Lage der Deponie sowohl durch die Windrichtung als auch auf Grund der Hydrologie direkt betroffen. Tatsächlich stehen zu wenige Deponien der Klasse 1 in NRW zur Verfügung. Um hier Planungssicherheit zu erreichen und mehr Sitzungsvorlage 387/2015 Seite 2 Deponievolumen zu schaffen, bietet sich zunächst die Kiesgrube der Fa. Davids aus Sicht des Standortes nahe der A 44 und ohne Ortsdurchfahrt an (Standortgunst), jedoch ist die hydrologische und tektonische Situation hierzu unzureichend bzw. findet die Planung an anderer Stelle idealere Bedingungen. Ferner finden bei einem Ausbau schwere Eingriffe in die Natur statt, die in den derzeitigen Verhältnissen auch in der späteren Rekultivierung nicht wieder dergestalt herzustellen sind. Das Vorkommen seltener Tier- und Pflanzenarten ist offenbar u.a. durch die Nähe zu den Jülicher Landschafts- und Naturschutzgebieten (vgl. Landschaftsplan Ruraue2) entstanden. Das Vorhaben sollte an geeigneterer Stelle realisiert werden. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Sitzungsvorlage 387/2015 Seite 3