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Sitzungsvorlage (Sachstand Lichtsingalanlage B56 Königshäuschen)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
120 kB
Datum
23.11.2015
Erstellt
02.11.15, 16:36
Aktualisiert
10.11.15, 10:52
Sitzungsvorlage (Sachstand Lichtsingalanlage B56 Königshäuschen) Sitzungsvorlage (Sachstand Lichtsingalanlage B56 Königshäuschen)

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Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 32 Az.: 32/Gr. Jülich, 30.10.2015 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 459/2015 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Termin 23.11.2015 TOP Ergebnisse Sachstand Lichtsingalanlage B56 Königshäuschen Anlg.: I 32 32 SD.Net Beschlussentwurf: Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Die Kreuzung B56/L14 „Königshäuschen“ ist seit geraumer Zeit offiziell als Unfallhäufungsstelle eingestuft. Unter Bezug auf die bisherigen Vorlagen der Verwaltung ist hinreichend bekannt, dass Maßnahmen zur Behebung der Gefahrenlage durch die „Überörtlichen Unfallkomssion“ beschlossen wurden (hier: durch Einrichtung einer Lichtzeichenanlage). Wie ebenfalls bekannt, sind gemäß Ziffer 1.2 des Runderlass des Innenministeriums und des Ministeriums für Bauen und Verkehr NRW vom 11.03.2008 die beteiligten Behörden an die Beschlüsse der Unfallkommission gebunden und zur zeitnahen Umsetzung verpflichtet. Mit Datum vom 13. November 2014 wurde deshalb beim Landesbetrieb Straßen NRW als zuständigem Baulastträger nach § 45 StVO eine Lichtsignalanlage angeordnet. Bereits damals hat Straßen NRW mitgeteilt, dass bei einer Umsetzung ein Zeithorizont von 9-12 Monaten anzusetzten sei (siehe Schreiben des Herrn Sebastian vom 15.01.2015; den Fraktionen mit Email vom 21.01.2015 zur Verfügung gestellt). Unter Bezug auf die Diskussion in der letzten Sitzung des PUB vom 28.10.2015 wurden aber gleichwohl noch einmal die übrigen Mitglieder der Unfallkommission (Vorsitzender Herr Schiewe Straßenverkehrsamt des Kreises Düren / Straßen NRW / Polizei) beteiligt und um Stellungnahme gebeten, ob der fragliche Bereich vor dem Hintergrund der aktuellen Unfallstatistik und der mittelbaren Fertigstellung der L14n weiterhin als Unfallhäufungspunkt angesehen wird und die Lichtsignalanlage zur Behebung bzw. als prophylaktische Maßnahme als dringend erforderlich erachtet wird (Hinweis: Straßen NRW ist hierbei insoweit nur ein Mitglied der Unfallkommssion und nicht alleiniger Entscheidungsträger). Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Sitzungsvorlage 459/2015 Seite 2