Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Sitzungsvorlage (Antrag 20/2015 (Bündnis90/Die Grünen) - Fahrradschutzstreifen und Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht in Tempo-30-Straßen)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
120 kB
Datum
28.10.2015
Erstellt
16.10.15, 17:00
Aktualisiert
16.10.15, 17:00
Sitzungsvorlage (Antrag 20/2015 (Bündnis90/Die Grünen) - Fahrradschutzstreifen und Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht in Tempo-30-Straßen) Sitzungsvorlage (Antrag 20/2015 (Bündnis90/Die Grünen) - Fahrradschutzstreifen und Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht in Tempo-30-Straßen)

öffnen download melden Dateigröße: 120 kB

Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 32 Az.: 32/Gr. Jülich, 06.10.2015 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 408/2015 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Termin 28.10.2015 TOP Ergebnisse Antrag 20/2015 (Bündnis90/Die Grünen) - Fahrradschutzstreifen und Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht in Tempo-30-Straßen Anlg.: - 1 I 32 32 SD.Net Beschlussentwurf: entfällt Begründung: Der Antrag ist als Anlage beigefügt. Zum Sachstand: Unter Bezug auf die Mitteilung 24.10.2014 (Vorlage Nr. 415/2014) werden alle Radwege in der Stadt Jülich, d.h. Kommunal-, Kreis- und Landstraßen, auf eine mögliche Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht hin überprüft. Aufgrund der großen Anzahl von Radwegen und dem hohen interbzw. intrabehördlichem Koordienierungsaufwand (Ordnungsamt als Straßenverkehrsbehörde, städtisches Tiefbauamt, Kreis Düren, Straßen NRW und Polizei) konnte dieser Prozess noch nicht abgeschlossen werden. Nach Abschluss der Überprüfung erfolgt ein gesonderter Sachstandsbericht. Auch Tempo-30-Zonen werden in die Überprüfung miteinbezogen; dort ist eine Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht grundsätzlich vorgesehen; es sei denn, es liegen im Einzelfall konkrete Gründe für eine Beibehaltung vor. Für die Anlage von Fahrssadschutzstreifen müssen die entsprechenden baulichen Voraussetzungen vorliegen (insbesondere die Breite der Straße). Dies ist –unter Beachtung sämtlicher einzuhaltender Sicherheitsabstände- selbst auf der Großen Rurstaße nur in Teilen gegeben. Im Rahmen der Überprüfung aller Radwege wird jedoch bereits die Eignung der Straßen für die Einrichtung von Schutzstreifen evaluiert. Die Überprüfung der ausgewiesenen Radwege auf ihre Benutzungspflicht hin orientiert sich einzig und allein an den einschlägigen Rechtsvorschriften; insbesondere auch nach der in Top 3 erwähnten StVO sowie den zugehörigen Verwaltungsvorschriften. Hier besteht kein Raum für politische Beschlüsse. Top 4 wird mit vorliegender Erläuterung entsprochen. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: x nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung x nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Sitzungsvorlage 408/2015 Seite 2