Daten
Kommune
Jülich
Größe
120 kB
Datum
28.10.2015
Erstellt
16.10.15, 17:00
Aktualisiert
16.10.15, 17:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 32 Az.: 32/Gr.
Jülich, 06.10.2015
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 408/2015
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Termin
28.10.2015
TOP
Ergebnisse
Antrag 20/2015 (Bündnis90/Die Grünen) - Fahrradschutzstreifen und Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht in Tempo-30-Straßen
Anlg.: - 1 I
32
32
SD.Net
Beschlussentwurf:
entfällt
Begründung:
Der Antrag ist als Anlage beigefügt.
Zum Sachstand:
Unter Bezug auf die Mitteilung 24.10.2014 (Vorlage Nr. 415/2014) werden alle Radwege in der
Stadt Jülich, d.h. Kommunal-, Kreis- und Landstraßen, auf eine mögliche Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht hin überprüft. Aufgrund der großen Anzahl von Radwegen und dem hohen interbzw. intrabehördlichem Koordienierungsaufwand (Ordnungsamt als Straßenverkehrsbehörde, städtisches Tiefbauamt, Kreis Düren, Straßen NRW und Polizei) konnte dieser Prozess noch nicht abgeschlossen werden. Nach Abschluss der Überprüfung erfolgt ein gesonderter Sachstandsbericht.
Auch Tempo-30-Zonen werden in die Überprüfung miteinbezogen; dort ist eine Aufhebung der
Radwegebenutzungspflicht grundsätzlich vorgesehen; es sei denn, es liegen im Einzelfall konkrete
Gründe für eine Beibehaltung vor.
Für die Anlage von Fahrssadschutzstreifen müssen die entsprechenden baulichen Voraussetzungen
vorliegen (insbesondere die Breite der Straße). Dies ist –unter Beachtung sämtlicher einzuhaltender
Sicherheitsabstände- selbst auf der Großen Rurstaße nur in Teilen gegeben. Im Rahmen der Überprüfung aller Radwege wird jedoch bereits die Eignung der Straßen für die Einrichtung von Schutzstreifen evaluiert.
Die Überprüfung der ausgewiesenen Radwege auf ihre Benutzungspflicht hin orientiert sich einzig
und allein an den einschlägigen Rechtsvorschriften; insbesondere auch nach der in Top 3 erwähnten
StVO sowie den zugehörigen Verwaltungsvorschriften. Hier besteht kein Raum für politische Beschlüsse.
Top 4 wird mit vorliegender Erläuterung entsprochen.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
x
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
x
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
nein
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
nein
Sitzungsvorlage 408/2015
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