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Beschlussvorlage (Stellungnahmen 40 - 57 zu Tab. C (nur in SD.Net))

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
1,1 MB
Datum
28.03.2017
Erstellt
02.03.17, 15:02
Aktualisiert
02.03.17, 15:02

Inhalt der Datei

40 40 40 41 42 42 42 43 44 44 45 46 46 47 47 47 48 48 48 Anlage 49 Stadt Erftstadt Umwelt- und Planungsamt Herr Hans-Joachim Kühlborn Am Holzdamm 10 50374 Erftstadt Frau Sabo -42 01 sabo@naturpark-rheinland.de Bergheim, 18.01.2017 Flächennutzungsplanänderung Nr. 10, Windenergie der Stadt Erftstadt Der Zweckverband Naturpark Rheinland bezieht auf der Basis seines Maßnahmeplans Zweckverband Naturpark Kottenforst-Ville 2002 wie folgt Stellung: Der Zweckverband Naturpark Rheinland erhebt Bedenken gegenüber der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erftstadt in Bezug auf Windenergie. Im Beschluss der Verbandsversammlung des Naturpark Rheinland wurde sich gegen die Errichtung von Windkraftanlagen (WEA) im Naturpark Rheinland ausgesprochen. Der Bau eines WEA stellt ein störendes Element in der Landschaft dar, beeinträchtigt somit das Landschaftsbild und setzt die Erholungsqualität des Raumes herab. WEAs sollen vorrangig an Standorten konzentriert werden, an denen sie zu minimalen zusätzlichen Belastungen führen, z.B. entlang vorhandener Infrastrukturtrassen. Die Plangebiete liegen nur zum Teil im Naturpark Rheinland (Flächen 1,4,5). Diese sind dem landschaftlichen und kulturlandschaftlichen Entwicklungsräumen zugeordnet (s. Maßnahmeplan Zweckverband Naturpark Kottenforst-Ville 2002, Karte 2: Erholungsentwicklung). Beim landschaftlichen und kulturlandschaftlichen Entwicklungsraum handelt es sich um großflächige landwirtschaftlich genutzte Räume mit langer Tradition. Das vielfältige agrarkulturell geprägte Potenzial und die Landschaftsstruktur werden stark durch Wanderer und Naherholungssuchende frequentiert. Die Flächen entlang der BAB 1 sind bereits stark durch WEAs geprägt. Der Naturpark regt an, dem „Verspargelungseffekt“ in der Landschaft durch Clustern entgegenzuwirken. Die bestehenden Freiräume sind von Bebauung freizuhalten, um das bereits sehr gestörte Landschaftsbild weder zusätzlich zu belasten noch weiter zu 1 49 entwerten. Die Bündelung der Maßnahmen ist einer Verteilung auf viele Einzelflächen vorzuziehen. Vorrangige Ziele des Naturpark Rheinland sind die Erhaltung von Freiflächen, Sicherung des ökologischen und erholungsrelevanten Potenzials, Schutz wertvoller Flächen zur Erhaltung und Förderung der Biodiversität, sowie auch die Verbesserung der Erholungseignung und die ökologische Aufwertung des Raumes. Mit freundlichen Grüßen Miriam Sabo 2 50 50 51 52 53 54 55 56 57 57 57 57