Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
1,1 MB
Datum
28.03.2017
Erstellt
02.03.17, 15:02
Aktualisiert
02.03.17, 15:02
Stichworte
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Stadt Erftstadt
Umwelt- und Planungsamt
Herr Hans-Joachim Kühlborn
Am Holzdamm 10
50374 Erftstadt
Frau Sabo
-42 01
sabo@naturpark-rheinland.de
Bergheim, 18.01.2017
Flächennutzungsplanänderung Nr. 10, Windenergie der Stadt Erftstadt
Der Zweckverband Naturpark Rheinland bezieht auf der Basis seines Maßnahmeplans Zweckverband Naturpark Kottenforst-Ville 2002 wie folgt Stellung:
Der Zweckverband Naturpark Rheinland erhebt Bedenken gegenüber der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erftstadt in Bezug auf Windenergie.
Im Beschluss der Verbandsversammlung des Naturpark Rheinland wurde sich gegen die Errichtung von Windkraftanlagen (WEA) im Naturpark Rheinland ausgesprochen.
Der Bau eines WEA stellt ein störendes Element in der Landschaft dar, beeinträchtigt
somit das Landschaftsbild und setzt die Erholungsqualität des Raumes herab. WEAs
sollen vorrangig an Standorten konzentriert werden, an denen sie zu minimalen zusätzlichen Belastungen führen, z.B. entlang vorhandener Infrastrukturtrassen.
Die Plangebiete liegen nur zum Teil im Naturpark Rheinland (Flächen 1,4,5). Diese
sind dem landschaftlichen und kulturlandschaftlichen Entwicklungsräumen zugeordnet (s. Maßnahmeplan Zweckverband Naturpark Kottenforst-Ville 2002, Karte 2: Erholungsentwicklung). Beim landschaftlichen und kulturlandschaftlichen Entwicklungsraum handelt es sich um großflächige landwirtschaftlich genutzte Räume mit
langer Tradition. Das vielfältige agrarkulturell geprägte Potenzial und die Landschaftsstruktur werden stark durch Wanderer und Naherholungssuchende frequentiert.
Die Flächen entlang der BAB 1 sind bereits stark durch WEAs geprägt. Der Naturpark regt an, dem „Verspargelungseffekt“ in der Landschaft durch Clustern entgegenzuwirken. Die bestehenden Freiräume sind von Bebauung freizuhalten, um das
bereits sehr gestörte Landschaftsbild weder zusätzlich zu belasten noch weiter zu
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entwerten. Die Bündelung der Maßnahmen ist einer Verteilung auf viele Einzelflächen vorzuziehen.
Vorrangige Ziele des Naturpark Rheinland sind die Erhaltung von Freiflächen, Sicherung des ökologischen und erholungsrelevanten Potenzials, Schutz wertvoller Flächen zur Erhaltung und Förderung der Biodiversität, sowie auch die Verbesserung
der Erholungseignung und die ökologische Aufwertung des Raumes.
Mit freundlichen Grüßen
Miriam Sabo
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