Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (4. Quartalsbericht 2016 des Eigenbetriebes Straßen gemäß § 20 EigVO NRW)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
101 kB
Datum
07.03.2017
Erstellt
22.02.17, 15:01
Aktualisiert
22.02.17, 15:01
Beschlussvorlage (4. Quartalsbericht 2016 des Eigenbetriebes Straßen gemäß § 20 EigVO NRW) Beschlussvorlage (4. Quartalsbericht 2016 des Eigenbetriebes Straßen gemäß § 20 EigVO NRW)

öffnen download melden Dateigröße: 101 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 113/2017 Az.: - 65.0 - Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65.0 Datum: 16.02.2017 gez. Knips Kämmerer Dezernat 4 gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Böcking Amtsleiter RPA Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Betrifft: Termin 07.03.2017 Bemerkungen zur Kenntnis 4. Quartalsbericht 2016 des Eigenbetriebes Straßen gemäß § 20 EigVO NRW Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der 4. Quartalsbericht 2016 des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt für den Ausführungszeitraum 01.01.2016 bis 31.12.2016 wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Gemäß § 20 EigVO NRW hat der Eigenbetrieb vierteljährlich über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Umsetzung des Investitionsplans zu unterrichten. Die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen lässt nach heutigem Stand ein Ergebnisminus i.H.v.ca. – 1.850.000,- Euro für das Geschäftsjahr 2016 erwarten. Hierzu wird auf die dieser Vorlage beigefügte Anlage verwiesen, in der die Gesamtergebniserwartung und die Ergebniserwartungen in den einzelnen Betriebszweigen dargestellt sind. Im Vergleich zum ursprünglichen Planminus des Wirtschaftsplans 2016 i.H.v. – 2.150.000,- Euro würde dies eine Ergebnisverbesserung i.H.v. ca. 300.000,- Euro bedeuten. Da der Eigenbetrieb Straßen für 2016 tatsächlich eine Ausgleichszahlung i.H.v. 2.150.000,- Euro zur Abdeckung des ursprünglichen Planverlustes vom Kernhaushalt erhalten hat, würde eine Ergebnisverbesserung um ca. 300.000,- Euro dem Eigenkapital des Eigenbetriebes Straßen entsprechend zu Gute kommen. Schwankungen und Verschiebungen im endgültigen Jahresabschluss 2016 können sich noch aus Schluss- und Nachlaufrechnungen sowie aus der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung ergeben. Endgültige Zahlen zeigen sich dann im Jahresabschluss 2016. Es zeigt sich, dass die unterjährig nach Neukalkulation erfolgte Anpassung der Friedhofsgebühren sich bereits positiv auf die Ergebnisentwicklung im Betriebszweig Friedhöfe und somit auch auf das Gesamtergebnis des Eigenbetriebes Straßen auswirkt. Mit Beschlussfassung des Rates der Stadt Erftstadt vom 28.06.2016 über die Vorlage V 417/2015, nebst den hierzu ergangenen Ergänzungsvorlagen, wurden die Friedhofsgebühren mit Wirkung vom 01.08.2016 neu festgesetzt. Der Gebührenhaushalt Straßenreinigung ist weiterhin defizitär. Nachdem der Eigenbetrieb Straßen im Zuge der Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2017 für die Ratssitzung am 13.12.2016 – außerhalb des regulären Berichtswesens – ergänzend über die Umsetzung des Investitionsplans 2016 berichtet hat, wird in diesem Bericht auf sich im Wesentlichen nur wiederholende Projektstanderläuterungen aus Maßnahmen des Wirtschaftsplans 2016 verzichtet. Hierzu wird daher an dieser Stelle auf die ergänzende Stellungnahme des Eigenbetriebes Straßen zur Vorlage V 426/2016 vom 12.12.2016 verwiesen, aus der die einzelnen Projektstände und evtl. Projektverschiebungen aus Maßnahmen des Wirtschaftsplans 2016 hervor gehen. Unter der Prämisse der in Abstimmung mit der Politik für zwei Mal jährlich vorgesehenen Berichtslegung des Eigenbetriebes zum Sachstand von Projekten und Investitionsmaßnahmen wird hierauf erst wieder im 1. Quartalsbericht 2017 eingegangen. In Vertretung (Hallstein) -2-