Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
101 kB
Datum
07.03.2017
Erstellt
22.02.17, 15:01
Aktualisiert
22.02.17, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 113/2017
Az.: - 65.0 -
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65.0 Datum: 16.02.2017
gez. Knips
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Betrifft:
Termin
07.03.2017
Bemerkungen
zur Kenntnis
4. Quartalsbericht 2016 des Eigenbetriebes Straßen gemäß § 20 EigVO NRW
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der 4. Quartalsbericht 2016 des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt für den Ausführungszeitraum 01.01.2016 bis 31.12.2016 wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Gemäß § 20 EigVO NRW hat der Eigenbetrieb vierteljährlich über die Entwicklung der Erträge und
Aufwendungen sowie über die Umsetzung des Investitionsplans zu unterrichten.
Die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen lässt nach heutigem Stand ein Ergebnisminus
i.H.v.ca. – 1.850.000,- Euro für das Geschäftsjahr 2016 erwarten. Hierzu wird auf die dieser
Vorlage beigefügte Anlage verwiesen, in der die Gesamtergebniserwartung und die
Ergebniserwartungen in den einzelnen Betriebszweigen dargestellt sind.
Im Vergleich zum ursprünglichen Planminus des Wirtschaftsplans 2016 i.H.v. – 2.150.000,- Euro
würde dies eine Ergebnisverbesserung i.H.v. ca. 300.000,- Euro bedeuten. Da der Eigenbetrieb
Straßen für 2016 tatsächlich eine Ausgleichszahlung i.H.v. 2.150.000,- Euro zur Abdeckung des
ursprünglichen Planverlustes vom Kernhaushalt erhalten hat, würde eine Ergebnisverbesserung
um ca. 300.000,- Euro dem Eigenkapital des Eigenbetriebes Straßen entsprechend zu Gute
kommen.
Schwankungen und Verschiebungen im endgültigen Jahresabschluss 2016 können sich noch aus
Schluss- und Nachlaufrechnungen sowie aus der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung
ergeben. Endgültige Zahlen zeigen sich dann im Jahresabschluss 2016.
Es zeigt sich, dass die unterjährig nach Neukalkulation erfolgte Anpassung der
Friedhofsgebühren sich bereits positiv auf die Ergebnisentwicklung im Betriebszweig Friedhöfe
und somit auch auf das Gesamtergebnis des Eigenbetriebes Straßen auswirkt.
Mit Beschlussfassung des Rates der Stadt Erftstadt vom 28.06.2016 über die Vorlage V 417/2015,
nebst den hierzu ergangenen Ergänzungsvorlagen, wurden die Friedhofsgebühren mit Wirkung
vom 01.08.2016 neu festgesetzt.
Der Gebührenhaushalt Straßenreinigung ist weiterhin defizitär.
Nachdem der Eigenbetrieb Straßen im Zuge der Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2017 für die Ratssitzung am 13.12.2016 – außerhalb des regulären Berichtswesens –
ergänzend über die Umsetzung des Investitionsplans 2016 berichtet hat, wird in diesem Bericht
auf sich im Wesentlichen nur wiederholende Projektstanderläuterungen aus Maßnahmen des
Wirtschaftsplans 2016 verzichtet. Hierzu wird daher an dieser Stelle auf die ergänzende
Stellungnahme des Eigenbetriebes Straßen zur Vorlage V 426/2016 vom 12.12.2016 verwiesen,
aus der die einzelnen Projektstände und evtl. Projektverschiebungen aus Maßnahmen des
Wirtschaftsplans 2016 hervor gehen. Unter der Prämisse der in Abstimmung mit der Politik für zwei
Mal jährlich vorgesehenen Berichtslegung des Eigenbetriebes zum Sachstand von Projekten und
Investitionsmaßnahmen wird hierauf erst wieder im 1. Quartalsbericht 2017 eingegangen.
In Vertretung
(Hallstein)
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