Daten
Kommune
Jülich
Größe
6,3 MB
Datum
23.02.2015
Erstellt
19.02.15, 12:04
Aktualisiert
19.02.15, 12:04
Stichworte
Inhalt der Datei
22.1,2015
An den
Büfgermetster der Stadt Jülich
Herrn Heinrich Stommel
•
Rathaus
5242S Jülich
Betr.: „Mein Freund der Baum" - Baumfaestand auf meinem Efterngrab auf dem Friedhof
Merscher Höhe In Jülich
in der Hoffnung auf eine gute Lösung, möchte ich Sie gerne bitten, den beiliegenden fall an den
ßürgerrat der Stadt Jülich vveiterzuleiten.
Vielen Dank
Freundliche Grijf?e
, 22.1.2015
An den Bürgerrat der Stadt Jülich
Betr.: „Mein Freund der Baum" - Baumbestand auf meinem Eiterngrab auf dem Friedhof
Merscher Höhe in Jülich
Sehr geehrte Mitglieder des Bürgerrates der Stadt Jülich,
hiermit möchte ich Sie, den Bürgerrat der Stadt Jülich gerne um Hilfe bitten.
Es geht um zwei über 50 Jahre alte Bäume auf meinem Eiterngrab. Der Baumumfang der von mir auf
eine Höhe von 10 bis 20 Meter geschätzten Bäume liegt, knapp über der Erde gemessen, jeweils in
der Größenordnung von 1,80 Meter. Aus heiterem Himmel verlangt nun über 50 Jahre nach der
Pflanzung das für den Friedhof Merscher Höhe zuständige Amt von mir, das „Zurückschneiden auf
1,50 Meter Höhe".
(siehe Anlage 1)
Meine Bitte um Bestandsrecht (siehe Anlage 2) wurde abgelehnt.
Im Folgenden möchte ich Ihnen gerne erläutern, warum ich die Bäume erhalten möchte.
Die beiden Bäume, eine Tanne und ein „LEBENSbaum" (siehe Anlage 3) wurden 1954 persönlich von
meiner Mutter und mir, ich war damals neun Jahre alt, anlässlich des schmerzlichen und frühen
Todes meines Vaters gepflanzt.
Die gesunden, sturmsicheren und würdevollen Bäume sind von sehr hohem symbolischem Wert.
Vor dem Tode meiner Mutter sprach ich mit Herrn Danz und Herrn Essig über eine Bestattung auf
diesem Grab.
Ich bekam zugesichert, dass auch im Bestattungsfall die Bäume bleiben dürfen und möchte von
diesem zugesicherten Bestandsrecht Gebrauch machen.
Meine Mutter ruht nun schon seit Jahren im Schutz dieser Bäume.
Das gesunde Baum-Paar steht symbolisch für das darunter begrabene Eltern-Paar.
Das geforderte „Zurückschneiden auf 1,50 m Höhe" ist absurd. Dann stünden zwei übergroße
„Bistrot-Tische aus Holz" auf dem Grab. Das Friedhofsamt verlangt also implizit die Fällung der
Bäume. Zusätzlich zu dem SymbolveHust und der mir w/iderstrebenden Zerstörung intakter Natur,
entstünden auch noch erhebliche Kosten.
Auch für zu nah an Nachbargrenzen gepflanzte Bäume gilt schon nach w/enigen Jahren nach
Pflanzung ein Bestandsrecht. Wie kann das Friedhofsamt nach über 50 Jahren plötzlich die Fallung
der gesunden Bäume fordern? Ich möchte auch gerne das Gleichbehandlungsrecht in Anspruch
nehmen. Auf dem Friedhof stehen viele hohe Bäume auf Gräbern. (Anlage 4)
Die Bäume haben schon viel erlebt, vor allem die Zeit, in der sie w/egen der Baumschutzverordnung
gar nicht gefällt werden durften. Für das Fällen hätte ich Bußgeld bezahlen müssen.
In vielen Städten wie z.B. in München schützt die Baumschutzverordnung auch heute Bäume ab
einem Stammumfang von 80 cm. Meine haben 180!
Quelle: http://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Referat-fuer-StadtplanunR-uncl-B3uordnune/Natur-L3ndschaft5B3umschutz/Baum5chutz/Welche-Bauume-sind-geschuet?t.html
Das Ziel einer Baumschutzverordnung liegt im Erhalt einer angemessenen innerstädtischen
Durchgrünung und damit in der Sicherung der positiven Wirkungen von Bäumen für das Stadtbild,
das Stadtklima sowie den Arten- und Biotopschutz. Widerstrebt der Stadt Jülich dieses Ziel?
Sturm? Meine Bäume sind gesund und stabil. Als mehrere fnedhofseigene Bäume beim letzten Sturm
zusammenbrachen, blieben sie völlig unversehrt. Um die Bäume zu erhalten, habe ich meine
verstorbene Mutter unfreiwillig als Urne beisetzen lassen und auf die eigentlich angestrebte
Erdbestattung verzichtet. Es wäre zynisch, nun das Fällen der Bäume zu verlangen.
ich habe den Wunsch, dass der Friedhof, auf dem meine Eltern liegen, einem Park ähnelt und nicht
einem Parkplatz.
Ich kenne viele würdige Friedhöfe, auf denen bedeutende Persönlichkeiten begraben liegen, meist
unter dem Schutz oder in der Nähe von hohen Bäumen. So liegt beispielsweise der Philosoph
Schopenhauer auf dem Frankfurter Hauptfriedhof und der Kölner Universalgelehrte Franz Ferdinand
Wallraf auf dem 1810 eingeweihten Friedhof Melaten in Köln mit über 200 Jahre alten Bäumen.
Der Münchener Stadtbaurat Hans Grassel schuf gar ein auf dem Konzept des Waldes beruhendes
Friedhofsmodell, das wegweisend für Friedhofsgestaltungen in ganz Europa wurde - den ersten
Waldfriedhof.
Waldfriedhof München
Auch beim FriedWald-Konzept finden die Verstorbenen ihre letzte Ruhe in der Natur. Das Zwitschern
der Vögel, der Duft von Laub, das Rauschen der Blätter bietet Menschen einen Bestattungsort, an
dem sie sich schon zu Lebzeiten wohlfühlen, den Wald.
Es gab wohl Beschwerden wegen der Bäume von den Eigentümern des Nachbargrabes Müller.
Familie Müller hat sich bei der Grablegung ganz bewusst für genau DIESE Lage UNTER DIESEN
Bäumen entschieden. Es standen sehr viele Grabstellen zur Verfügung, die nicht im Bereich von
Bäumen liegen. Frau Müller hat im Gespräch mit mir ihren Sohn sinngemäß so zitiert: „Es sei eine
schöne Vorstellung, den Vater unter einem Baum ruhend zu wissen." Wenn ich absichtlich neben den
Watzmann ziehe und danach feststelle, dass ich mich in seiner Gegenwart nicht wohl fühle, kann ich
schlecht dessen Sprengung verlangen.
Was stört denn eigentlich? Es ist wohl die Tatsache, dass Vögel diese Bäume beleben und dies nicht
immer ohne Spuren bleibt. Und dass dürres organisches Material von den Bäumen abfällt. DAS IST
NATUR.
Die größten organischen Abfälle gab es übrigens bei der Grablegung von Herrn Müller. Der Bagger
hatte große Teile meines Lebensbaumes beschädigt. Ich habe nie ein Aufheben darum gemacht. Aber
erst den Baum beschädigen und sich anschließend über die dadurch verursachten schadhaften Äste
zu beschweren, ist nicht recht.
Ich bitte Sie inständig, den Erhalt meiner Bäume zu gestatten, entweder als Ausnahme zu dulden
oder den Erhalt mit einer zeitgemäßen Ordnung abzusegnen.
Bitte zwingen Sie mich nicht zur Fällung dieser Bäume.
Wie ich meine, habe ich auch noch einiges beim Friedhofsamt gut. Als es um die Verlängerung des
Einzelgrabes meiner Oma ging, wurde ich telefonisch gefragt, ob ja oder nein. Ich sprach mich für die
Verlängerung aus; es wurde aber das Gegenteil verstanden. Als ich an das Grab kam, war nichts mehr
davon übrig. Stein, Umrandung, Bepflanzung, alles weg. Ich hatte damals die Kosten des
Wiederanlegens alleine getragen.
Vielleicht lässt mir das Friedhofsamt diesmal meinen Frieden?
Ich danke dem Bürgerrat der Stadt Jülich, dass er sich mit meinem Anliegen befasst.
Mit freundlichen Grüßen
iuKlsngFeld 13 Reihe 9 Nn 6-7
Betreff: Wahigrab '
Von:"
Datum: 29.10.2014 11:30
An: fried h ofswesen @ju e I ich. d e
ihr Zeichen 60/BI.-
Sehr geehrte Frau Blumenthat
„Mein Freund der Baum"
Die beiden Bäutrie, eine Tanne und ein ,,Lebensbaum" wurden 1964 von meiner Mutter und mir
anlässlicli des Todes meines Vaters gepflanzt.
Die gesunden und Vi/ürdevollen Bäume sind von hohem symbolischen Wert. ,
Vor dem Tode meiner Mutter, sprach ich mit Herrn Danz und Herrn Essig i^Jber eine Bestattung
auf diesem Grab.
Das Ergebnis war, auch im Bestattungsfall dürfen die Bäume bleiben.
ich möchte von diesem zugesicherten Bestandsrecht gerne Gebrauch machen.
Freundliclie Grüße