Daten
Kommune
Jülich
Größe
151 kB
Datum
03.12.2015
Erstellt
09.11.15, 17:00
Aktualisiert
16.11.15, 17:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 40 Az.:
Jülich, 09.11.2015
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 477/2015
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Ausschuss für Jugend, Familie,
Integration, Soziales, Schule und
Sport
Termin
19.11.2015
Haupt- und Finanzausschuss
23.11.2015
Stadtrat
03.12.2015
TOP
Ergebnisse
Festsetzung des Verpflegungsentgeltes für das Mittagessen in städtischen Kindertageseinrichtungen und Schulen
Anlg.:
V
56
40
SD.Net
Beschlussentwurf:
Das Verpflegungsentgelt für die Teilnahme am Mittagessen in den städtischen Kindertageseinrichtungen und Schulen wird ab dem 01.01.2016 wie folgt neu festgesetzt:
Alternative I:
Verpflegungsentgelt Mittagessen Kindertageseinrichtungen
Verpflegungsentgelt Mittagessen Offene Ganztagsschulen
Verpflegungsentgelt Mittagessen Sekundarschule, Gymnasium
2,50 € pro Tag
3,25 € pro Tag
3,50 € pro Tag
Alternative II:
Verpflegungsentgelt Mittagessen Kindertageseinrichtungen
Verpflegungsentgelt Mittagessen Offene Ganztagsschulen
Verpflegungsentgelt Mittagessen Sekundarschule, Gymnasium
2,25 € pro Tag
3,30 € pro Tag
3,60 € pro Tag
Begründung:
Wie bereits in der Sitzungsvorlage 516/2014 dargelegt, war die Mittagsverpflegung an den städtischen Kindertageseinrichtungen und Schulen auf Grund der Vielzahl der Mahlzeiten und der damit
verbundenen Gesamtauftragssumme öffentlich auszuschreiben.
Der Rat der Stadt Jülich hat sich in seiner Sitzung am 26.03.2015 dafür ausgesprochen, die Mittagsverpflegung an den städtischen Kindertageseinrichtungen und Schulen im System der Warmverpflegung „Cook & Hold“ auszuschreiben.
Der am 02.09.2015 mit europaweiter Bekanntmachung erfolgten Ausschreibung wurde im Leistungsverzeichnis eine Aufteilung des Gesamtauftrages in vier regional gebildete Lose sowie die
Qualitätsstandards für die Mittagsverpflegung an Kindertageseinrichtungen und Schulen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung zu Grunde gelegt. Hinsichtlich des Zuschlagskriteriums für das
wirtschaftlichste Angebot zu dem festgelegten Verpflegungsstandard wurde auf den Preis für die zu
erbringende Leistung abgestellt.
Bisher wurde den Erziehungsberechtigten für das Essen nur der vom Caterer berechnete Preis in
Rechnung gestellt. Die zusätzlich der Stadt entstehenden Personal-, Energie-, Reinigungskosten
usw. wurden bisher nicht in Rechnung gestellt; der Essenspreis wurde insoweit von Seiten der Stadt
subventioniert.
Ob diese Regelung weiter Bestand haben soll oder ob die Kosten künftig vollständig oder anteilig in
die Preisgestaltung einfließen sollen, sollte nach Abschluss der Ausschreibung beraten werden.
Bei den Kindertageseinrichtungen hat sich der Bezugspreis zudem nach der Sommerpause erhöht;
diese Erhöhung wurde jedoch im Hinblick auf die Ausschreibung der Mittagsverpflegung nicht an
die Erziehungsberechtigten weitergegeben.
Die Beteiligung der Erziehungsberechtigten an den Kosten der Mittagsverpflegung in den städtischen Kindertageseinrichtungen und Schulen ist derzeit wie folgt festgelegt:
Kindertageseinrichtungen:
2,05 €,
GGS Nord + Standort Ost, GGS Süd
3,00 €,
GGS West, KGS
2,70 €,
Sekundarschule, Gymnasium
3,30 €.
Bei Einrechnung der Unterhaltungskosten, der Energiekosten, der Reinigungskosten und der Personalkosten unter Zugrundelegung einer Vollkostenrechnung ergibt sich in den Einrichtungen folgende Preisstaffelung:
Verpflegungsentgelt Mittagessen Kindertageseinrichtungen
2,50 € pro Tag
Verpflegungsentgelt Mittagessen Offene Ganztagsschulen
3,25 € pro Tag
Verpflegungsentgelt Mittagessen Sekundarschule, Gymnasium
3,50 € pro Tag
Die vorgenannte Variante bringt eine differenzierte Erhöhung zwischen dem Essenspreis in Kindertageseinrichtungen, Offenen Ganztagsschulen und den weiterführenden Schulen mit sich. So erhöht
sich der Essenspreis bei den Kindertageseinrichtungen um 0,45 €, bei den Offenen Ganztagsschulen
um 0,25 € und bei den weiterführenden Schulen um 0,20 €.
Sitzungsvorlage 477/2015
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Alternativ könnte eine prozentuale Erhöhung in Höhe von 10 % auf die bisherigen Essenspreise
über alle Einrichtungen vorgenommen werden. Eine solche gleichförmige Erhöhung wäre für die
Erziehungsberechtigten verträglicher und diesen besser zu vermitteln.
Bei dieser Variante würde sich die Preisstaffelung wie folgt darstellen:
Verpflegungsentgelt Mittagessen Kindertageseinrichtungen
2,25 € pro Tag
Verpflegungsentgelt Mittagessen Offene Ganztagsschulen
3,30 € pro Tag
Verpflegungsentgelt Mittagessen Sekundarschule, Gymnasium
3,60 € pro Tag
Auswirkungen auf den städtischen Haushalt
Für die Mittagsverpflegung in den städtischen Kindertageseinrichtungen und den städtischen Schulen entstehen Kosten für Personal, Energie, Reinigung usw. in Höhe von rd. 151.000 €.
Der Kalkulation des Preises ist eine Vollkostenberechnung zu Grunde gelegt. Die Umverteilung
aller der Stadt entstehenden Kosten würde jedoch zu einer nicht vertretbaren Preisgestaltung führen.
Bei der Festlegung des Preisvorschlags wurde letztendlich als Mittelwert ein Zentralwert zugrunde
gelegt, da das Ergebnis bei einer Aufteilung nach dem arithmetischen Mittel durch Ausreißer verfälscht würde.
Durch die anteilmäßige Umlegung der der Stadt entstehenden Kosten wird eine Entlastung für den
städtischen Haushalt in Höhe von rd. 94.0000 € bei Alternative I bzw. rd. 86.500 € bei Alternative II
erreicht.
Anmerkung Bildung und Teilhabe
Seit dem 1. Januar 2011 haben Bezieher
von Leistungen nach dem SGB II
von Leistungen nach dem SGB XII
eines Kinderzuschlags nach dem Bundeskindergeldgesetz oder
von Leistungen nach dem Wohngeldgesetz
für alle ihre im Haushalt lebenden Kinder einen Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen.
Zu den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets zählt auch die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schule oder Kindertageseinrichtungen.
Von den Leistungsberechtigten ist ein Eigenanteil von 1,00 Euro je Mittagessen und Tag selbst aufzubringen. Das entspricht einem Monatsbetrag von rd. 20,00 Euro.
Sitzungsvorlage 477/2015
Seite 3
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
1.Finanzielle Auswirkungen:
x
Gesamtkosten:
ja
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
x
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 477/2015
x
nein
nein
Seite 4