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Sitzungsvorlage (Festsetzung des Verpflegungsentgeltes für das Mittagessen in städtischen Kindertageseinrichtungen und Schulen)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
151 kB
Datum
03.12.2015
Erstellt
09.11.15, 17:00
Aktualisiert
16.11.15, 17:38
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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 40 Az.: Jülich, 09.11.2015 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 477/2015 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Ausschuss für Jugend, Familie, Integration, Soziales, Schule und Sport Termin 19.11.2015 Haupt- und Finanzausschuss 23.11.2015 Stadtrat 03.12.2015 TOP Ergebnisse Festsetzung des Verpflegungsentgeltes für das Mittagessen in städtischen Kindertageseinrichtungen und Schulen Anlg.: V 56 40 SD.Net Beschlussentwurf: Das Verpflegungsentgelt für die Teilnahme am Mittagessen in den städtischen Kindertageseinrichtungen und Schulen wird ab dem 01.01.2016 wie folgt neu festgesetzt: Alternative I: Verpflegungsentgelt Mittagessen Kindertageseinrichtungen Verpflegungsentgelt Mittagessen Offene Ganztagsschulen Verpflegungsentgelt Mittagessen Sekundarschule, Gymnasium 2,50 € pro Tag 3,25 € pro Tag 3,50 € pro Tag Alternative II: Verpflegungsentgelt Mittagessen Kindertageseinrichtungen Verpflegungsentgelt Mittagessen Offene Ganztagsschulen Verpflegungsentgelt Mittagessen Sekundarschule, Gymnasium 2,25 € pro Tag 3,30 € pro Tag 3,60 € pro Tag Begründung: Wie bereits in der Sitzungsvorlage 516/2014 dargelegt, war die Mittagsverpflegung an den städtischen Kindertageseinrichtungen und Schulen auf Grund der Vielzahl der Mahlzeiten und der damit verbundenen Gesamtauftragssumme öffentlich auszuschreiben. Der Rat der Stadt Jülich hat sich in seiner Sitzung am 26.03.2015 dafür ausgesprochen, die Mittagsverpflegung an den städtischen Kindertageseinrichtungen und Schulen im System der Warmverpflegung „Cook & Hold“ auszuschreiben. Der am 02.09.2015 mit europaweiter Bekanntmachung erfolgten Ausschreibung wurde im Leistungsverzeichnis eine Aufteilung des Gesamtauftrages in vier regional gebildete Lose sowie die Qualitätsstandards für die Mittagsverpflegung an Kindertageseinrichtungen und Schulen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung zu Grunde gelegt. Hinsichtlich des Zuschlagskriteriums für das wirtschaftlichste Angebot zu dem festgelegten Verpflegungsstandard wurde auf den Preis für die zu erbringende Leistung abgestellt. Bisher wurde den Erziehungsberechtigten für das Essen nur der vom Caterer berechnete Preis in Rechnung gestellt. Die zusätzlich der Stadt entstehenden Personal-, Energie-, Reinigungskosten usw. wurden bisher nicht in Rechnung gestellt; der Essenspreis wurde insoweit von Seiten der Stadt subventioniert. Ob diese Regelung weiter Bestand haben soll oder ob die Kosten künftig vollständig oder anteilig in die Preisgestaltung einfließen sollen, sollte nach Abschluss der Ausschreibung beraten werden. Bei den Kindertageseinrichtungen hat sich der Bezugspreis zudem nach der Sommerpause erhöht; diese Erhöhung wurde jedoch im Hinblick auf die Ausschreibung der Mittagsverpflegung nicht an die Erziehungsberechtigten weitergegeben. Die Beteiligung der Erziehungsberechtigten an den Kosten der Mittagsverpflegung in den städtischen Kindertageseinrichtungen und Schulen ist derzeit wie folgt festgelegt: Kindertageseinrichtungen: 2,05 €, GGS Nord + Standort Ost, GGS Süd 3,00 €, GGS West, KGS 2,70 €, Sekundarschule, Gymnasium 3,30 €. Bei Einrechnung der Unterhaltungskosten, der Energiekosten, der Reinigungskosten und der Personalkosten unter Zugrundelegung einer Vollkostenrechnung ergibt sich in den Einrichtungen folgende Preisstaffelung: Verpflegungsentgelt Mittagessen Kindertageseinrichtungen 2,50 € pro Tag Verpflegungsentgelt Mittagessen Offene Ganztagsschulen 3,25 € pro Tag Verpflegungsentgelt Mittagessen Sekundarschule, Gymnasium 3,50 € pro Tag Die vorgenannte Variante bringt eine differenzierte Erhöhung zwischen dem Essenspreis in Kindertageseinrichtungen, Offenen Ganztagsschulen und den weiterführenden Schulen mit sich. So erhöht sich der Essenspreis bei den Kindertageseinrichtungen um 0,45 €, bei den Offenen Ganztagsschulen um 0,25 € und bei den weiterführenden Schulen um 0,20 €. Sitzungsvorlage 477/2015 Seite 2 Alternativ könnte eine prozentuale Erhöhung in Höhe von 10 % auf die bisherigen Essenspreise über alle Einrichtungen vorgenommen werden. Eine solche gleichförmige Erhöhung wäre für die Erziehungsberechtigten verträglicher und diesen besser zu vermitteln. Bei dieser Variante würde sich die Preisstaffelung wie folgt darstellen: Verpflegungsentgelt Mittagessen Kindertageseinrichtungen 2,25 € pro Tag Verpflegungsentgelt Mittagessen Offene Ganztagsschulen 3,30 € pro Tag Verpflegungsentgelt Mittagessen Sekundarschule, Gymnasium 3,60 € pro Tag Auswirkungen auf den städtischen Haushalt Für die Mittagsverpflegung in den städtischen Kindertageseinrichtungen und den städtischen Schulen entstehen Kosten für Personal, Energie, Reinigung usw. in Höhe von rd. 151.000 €. Der Kalkulation des Preises ist eine Vollkostenberechnung zu Grunde gelegt. Die Umverteilung aller der Stadt entstehenden Kosten würde jedoch zu einer nicht vertretbaren Preisgestaltung führen. Bei der Festlegung des Preisvorschlags wurde letztendlich als Mittelwert ein Zentralwert zugrunde gelegt, da das Ergebnis bei einer Aufteilung nach dem arithmetischen Mittel durch Ausreißer verfälscht würde. Durch die anteilmäßige Umlegung der der Stadt entstehenden Kosten wird eine Entlastung für den städtischen Haushalt in Höhe von rd. 94.0000 € bei Alternative I bzw. rd. 86.500 € bei Alternative II erreicht. Anmerkung Bildung und Teilhabe Seit dem 1. Januar 2011 haben Bezieher     von Leistungen nach dem SGB II von Leistungen nach dem SGB XII eines Kinderzuschlags nach dem Bundeskindergeldgesetz oder von Leistungen nach dem Wohngeldgesetz für alle ihre im Haushalt lebenden Kinder einen Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen. Zu den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets zählt auch die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schule oder Kindertageseinrichtungen. Von den Leistungsberechtigten ist ein Eigenanteil von 1,00 Euro je Mittagessen und Tag selbst aufzubringen. Das entspricht einem Monatsbetrag von rd. 20,00 Euro. Sitzungsvorlage 477/2015 Seite 3 Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): 1.Finanzielle Auswirkungen: x Gesamtkosten: ja nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung x nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 477/2015 x nein nein Seite 4