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Beschlussvorlage (4. Vereinfachte Änderung Bebauungsplan Nr.141A, E.-Lechenich, WirtschaftsPark; Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
114 kB
Datum
31.01.2017
Erstellt
19.01.17, 15:01
Aktualisiert
11.04.17, 15:02
Beschlussvorlage (4. Vereinfachte Änderung Bebauungsplan Nr.141A, E.-Lechenich, WirtschaftsPark;
Aufstellungsbeschluss) Beschlussvorlage (4. Vereinfachte Änderung Bebauungsplan Nr.141A, E.-Lechenich, WirtschaftsPark;
Aufstellungsbeschluss)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 23/2017 Az.: 61. 21-20 / 140A 4. vereinf Änd. Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 12.01.2017 Kämmerer Dezernat 4 gez. Hallstein, technische Beigeordnete gez. Erner, Bürgermeister Dezernat 6 BM Die Beratungsfolge wurde aufgrund eines Vertagungsbeschlusses durch das Ratsbüro ergänzt. gez. Seyfried Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Betrifft: Termin 31.01.2017 Bemerkungen beschließend 4. Vereinfachte Änderung Bebauungsplan Nr.141A, E.-Lechenich, WirtschaftsPark; Aufstellungsbeschluss Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Gem. §§ 2 und 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, wird die Aufstellung der 3. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 141A, E.- Lechenich, WirtschaftsPark entsprechend dem als Anlage beigefügten Anlageplan und den Planänderungen nebst Begrün-dung beschlossen. Begründung: Im Rahmen der Vermarktung der Baugrundstücke im WirtschaftsPark Erftstadt (Bebauungsplan Nr. 140) hat sich herausgestellt, dass die Vergabe der Grundstücke und die Ansiedlung geeigneter Betriebe durch eine flexiblere Handhabung der im Plan festgesetzten Gebäudehöhen verbessert werden kann. Die Planänderung verfolgt somit das Ziel eine flexiblere Gestaltung der Gebäudehöhen im Plangebiet und insbesondere im Eingangsbereich des Bebauungsplangebiets zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf die V 19/2017 verwiesen. Die Änderung umfasst, die Reduzierung der Mindestraufhöhe von 8,75 m auf 5,75 m entlang den Erschließungsstraßen und die Anhebung der Maximaltraufhöhe von 9,75 m auf 12,00 m. Durch die Änderung der festgesetzten Gebäudehöhen wird das dem Bebauungsplan zugrundeliegende städtebauliche Bebauungskonzept nur geringfügig geändert, sodass durch die Planänderungen die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt gemäß § 13 Abs. 2 BauGB durch persönliches Anschreiben der betroffenen Öffentlichkeit. Anlagen  Anlageplan  Planänderung  Begründung In Vertretung (Hallstein) -2-