Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
2,7 MB
Datum
31.01.2017
Erstellt
19.01.17, 15:01
Aktualisiert
19.01.17, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
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STA D
E R FTSTACKK
Der Bürgermeister
41A
Geltungsbereich der
Planänderung
AN LAG EPLAN
4. Vereinfachte Änderung, Bebauungsplan Nr. 141A, Erftstadt-Lechenich, WirtschaftsPark
Stadt Erftstadt, Umwelt- und Planungsamt
Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW
© Katasteramt Rhein-Erft-Kreis 2017; Stand 10/2013
Erftstadt, im Januar 2017
Maßstab: 1 : 10.000
4. Vereinfachte Änderung
Bebauungsplan Nr. 141A, Erftstadt-Lechenich,
WirtschaftsPark
Mit der 4. Vereinfachten Änderung werden die textlichen Festsetzungen des
Bebauungsplans Nr. 141A wie folgt ergänzt:
Unter Punkt Nr. 2 „ Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)" werden
folgende Absätze eingefügt:
In den mit H 14 bezeichneten Baugebieten wird die Mindesthöhe der baulichen Anlagen auf
5,75 m und die Maximalhöhe der baulichen Anlagen auf 12,00 m über der unmittelbar an
das Grundstück angrenzenden ausgebauten Straße im Scheitel festgesetzt.
Die zeichnerische Darstellung wird wie folgt geändert:
Im Bebauungsplan wird entsprechend dem Anlageplan das Baufelde 1 festgelegt.
Im Baufeld 1 werden die Festsetzungen
•
H3 durch H 14 sowie
•
H 4 durch H 6
ersetzt.
Mit Ausnahme der oben genannten Änderung bleiben die Festsetzungen des
rechtskräftigen Bebauungsplanes unverändert.
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Rechtsgrundlage:
* Baugesetzbuch (BauGB)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414)
* Baunutzungsverordnung (BauNVO)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 (BGBI. I S. 132)
* Planzeichenverordnung (PlanZV)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Dezember 1990 (BGBI. 1991 I S. 58)
Die genannten Rechtsgrundlagen gelten jeweils in der zum Zeitpunkt der Rechtskraft dieser Satzung
(Bebauungsplan) gültigen Fassung unter Berücksichtigung der jeweils letzten Änderung.
Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DINNormen) können im Rathaus der Stadt Erftstadt, Holzdamm 10, 50374 Erftstadt-Liblar, Umwelt- und
Planungsamt, eingesehen werden.
Verfahren:
Die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gem. § 10 Abs. 3 BauGB erfolgte am
Der Bebauungsplan ist hiermit in Kraft getreten.
Erftstadt, den
Der Bürgermeister
(Einer)
ERFTSTAD
Tür an Tür
mit der Natur
Umwelt- und Planungsamt
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4.Vereinfachte Änderung, Bebauungsplan Nr.141A, E. — Lechenich, WirtschaftsPark
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Stand: Januar 2017
Stadt Erftstadt
4. Vereinfachte Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 140, E. — Lechenich, WirtschaftsPark
Begründung
1.
Ausgangslage
Der Bebauungsplan Nr. 141A, E. — Lechenich, WirtschaftsPark ist seit 11.01.2011 rechtskräftig. Der Bebauungsplan setzt für das Plangebiet ausschließlich Gewerbegebiet fest. Das
Plangebiet ist zu großen Teilen bebaut.
2.
Planzielsetzung
Im Rahmen der Vermarktung der Baugrundstücke im WirtschaftsPark Erftstadt (Bebauungsplan Nr. 140) hat sich herausgestellt, dass die Vergabe der Grundstücke und die Ansiedlung
geeigneter Betriebe durch eine flexiblere Handhabung der im Plan festgesetzten Gebäudehöhen verbessert werden kann.
Die Planänderung verfolgt somit das Ziel, eine flexiblere Gestaltung der Gebäudehöhen im
Plangebiet und insbesondere im Eingangsbereich des Bebauungsplangebiets zu ermöglichen.
3.
Planinhalte
Da der südliche Eingangsbereich des Bebauungsplanes Nr. 140 innerhalb des Plangebietes
des rechtskräftige Bebauungsplanes 141A (siehe Anlageplan, Baufeld 1) liegt und somit
auch von der 4. Änderung des Bebauungsplanes 140 betroffen ist, beinhaltet diese Planänderung die Anpassung der im Eingangsbereich des BP 140 vorgesehenen Traufhöhen.
Die Änderung umfasst, die Reduzierung der Mindestraufhöhe von 8,75 m auf 5,75 m entlang
den Erschließungsstraßen und die Anhebung der Maximaltraufhöhe von 9,75 m auf 12,00 m.
Mit der Anhebung der maximalen Traufhöhe an dieser Stelle wird die Gebäudehöhe an die
südliche im Bebauungsplan 141 A im Bereich des Grundstückes DPD festgesetzte Traufhöhe angepasst.
Alle übrigen Festsetzungen bleiben unverändert. Sie sind in der Ursprungsplanung begründet.
Durch die Änderung der festgesetzten Gebäudehöhen wird das dem Bebauungsplan zugrunde liegende städtebauliche Bebauungskonzept nur geringfügig geändert, sodass durch
die Planänderungen die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.
4.
Umweltprüfung und Umweltbericht sowie „Artenschutzrechtliche Prüfung"
Nach § 13 Abs. 1 BauGB kann die Gemeinde das vereinfachte Verfahren anwenden, wenn
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Umwelt- und Planungsamt Stadt Erftstadt
4.Vereinfachte Änderung, Bebauungsplan Nr.141A, E. — Lechenich, WirtschaftsPark
1. die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer UVP nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht und
2. keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b genannter Schutzgüter bestehen.
Bei der Änderung handelt es sich um eine bereits überplante Fläche, für die gegenüber dem
geltenden Recht keine Erhöhung der Grundflächenzahl (GRZ) und keine zusätzliche Versiegelung bewirkt wird. Durch die Änderung werden Gebäudehöhen nur geringfügig geändert,
so dass auch keine erheblichen Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild zu erwarten ist.
Bei der Änderung des B-Planes sind zusätzlich artenschutzrechtliche Verbotstatbestände
gem. § 44 BNatSchG in Verbindung mit § 1 (6) Nr. 7 BauGB zu prüfen. Aufgrund der nur
geringfügigen Änderung der Gebäudehöhen sind negative Auswirkungen auf die Tierwelt
(hiervon wären insbesondere Fledermäuse oder Vogelarten betroffen) mit hoher Wahrscheinlichkeit auszuschließen. Somit werden durch die vorliegende vereinfachte Änderung
des Bebauungsplans artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG nicht
berührt.
Damit sind die Beeinträchtigungen der vorliegenden Planung auf die Schutzgüter als nicht
oder wenig erheblich einzustufen; im Rahmen der Vereinfachten Änderung wird daher von
einer Umweltprüfung gemäß § 13 (3) BauGB abgesehen.
Die 4. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 141A, E. — Lechenich, Wirtvom Rat der Stadt Erftstadt als
schaftsPark wurde mit dieser Begründung am
Satzung beschlossen.
DER BÜRGERMEISTER
Im Auftrag
(Seyfried)
Amtsleiterin Umwelt- und Planungsamt
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Umwelt- und Planungsamt Stadt Erftstadt