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Sitzungsvorlage (Benennung eines sachkundigen Einwohners für den Ausschuss für Planung, Umwelt und Bau)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
118 kB
Datum
03.12.2015
Erstellt
23.11.15, 19:20
Aktualisiert
23.11.15, 19:20
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Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Me. Jülich, 20.11.2015 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 497/2015 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Stadtrat Termin 03.12.2015 TOP Ergebnisse Benennung eines sachkundigen Einwohners für den Ausschuss für Planung, Umwelt und Bau Anlg.: ./. I 30 SD.Net Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Jülich benennt auf Empfehlung des Umweltbeirats Herrn Willi Prömpers als sachkundigen Einwohner für den Ausschuss für Planung, Umwelt und Bau sowie Herrn Robert Mohl als seinen Stellvertreter. Begründung: Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) legt in § 58 Abs. 4 fest, dass den Fachausschüssen des Rates volljährige sachkundige Einwohner angehören können, die vom Rat in entsprechender Anwendung des § 50 Abs. 3 GO NRW zu wählen sind. Ausgenommen von dieser Regelung sind die sogenannten Pflichtausschüsse. Der Rat der Stadt Jülich hat in seiner Zuständigkeitsordnung vom 26.08.2014 festgelegt, dass nach § 16 Abs. 2 ein Mitglied des Umweltbeirates mit beratender Stimme im Ausschuss für Planung, Umwelt und Bau vertreten ist. Da der bisherige Vertreter nebst Stellvertretung nicht mehr in Jülich wohnhaft sind, erfüllen sie nicht mehr die Voraussetzungen einem Ausschuss des Rate der Stadt Jülich als sachkundige Einwohner anzugehören. Herr Prömpers und Herr Mohl wurden vom Umweltbeirat in seiner Sitzung vom 18.11.2015 für den Ausschuss für Planung, Umwelt und Bau vorgeschlagen. In analoger Anwendung des § 50 Abs. 3 Satz 7 GO NRW wählen die Ratsmitglieder beim vorzeitigen Ausscheiden eines Ausschussmitglieds einen Nachfolger. Hierzu ist ein Mehrheitsbeschluss der Ratsmitglieder nach § 50 Abs. 2 GO NRW erforderlich. Der Bürgermeister besitzt demnach kein Stimmrecht. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die sachkundigen Einwohner mit ihrer Wahl Mitglieder des betreffenden Ausschusses werden. Als Ausschussmitglieder haben sie das Recht, an allen Beratungen des Ausschusses, sei es in öffentlicher, sei es in nichtöffentlicher Sitzung, teilzunehmen. Lediglich die Ausübung des Stimmrechts ist ihnen verwehrt. Die sachkundigen Einwohner werden bei der Zusammensetzung und bei der Berechnung der Beschlussfähigkeit des Ausschusses nicht mitgezählt. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): entfällt ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: x nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung x nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 497/2015 x nein nein Seite 2