Daten
Kommune
Jülich
Größe
118 kB
Datum
03.12.2015
Erstellt
23.11.15, 19:20
Aktualisiert
23.11.15, 19:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Me.
Jülich, 20.11.2015
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 497/2015
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Stadtrat
Termin
03.12.2015
TOP
Ergebnisse
Benennung eines sachkundigen Einwohners für den Ausschuss für Planung, Umwelt und Bau
Anlg.: ./.
I
30
SD.Net
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Jülich benennt auf Empfehlung des Umweltbeirats Herrn Willi Prömpers als
sachkundigen Einwohner für den Ausschuss für Planung, Umwelt und Bau sowie Herrn Robert
Mohl als seinen Stellvertreter.
Begründung:
Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) legt in § 58 Abs. 4 fest, dass
den Fachausschüssen des Rates volljährige sachkundige Einwohner angehören können, die vom Rat
in entsprechender Anwendung des § 50 Abs. 3 GO NRW zu wählen sind. Ausgenommen von dieser
Regelung sind die sogenannten Pflichtausschüsse.
Der Rat der Stadt Jülich hat in seiner Zuständigkeitsordnung vom 26.08.2014 festgelegt, dass nach
§ 16 Abs. 2 ein Mitglied des Umweltbeirates mit beratender Stimme im Ausschuss für Planung,
Umwelt und Bau vertreten ist. Da der bisherige Vertreter nebst Stellvertretung nicht mehr in Jülich
wohnhaft sind, erfüllen sie nicht mehr die Voraussetzungen einem Ausschuss des Rate der Stadt
Jülich als sachkundige Einwohner anzugehören. Herr Prömpers und Herr Mohl wurden vom Umweltbeirat in seiner Sitzung vom 18.11.2015 für den Ausschuss für Planung, Umwelt und Bau vorgeschlagen.
In analoger Anwendung des § 50 Abs. 3 Satz 7 GO NRW wählen die Ratsmitglieder beim vorzeitigen Ausscheiden eines Ausschussmitglieds einen Nachfolger. Hierzu ist ein Mehrheitsbeschluss der
Ratsmitglieder nach § 50 Abs. 2 GO NRW erforderlich. Der Bürgermeister besitzt demnach kein
Stimmrecht.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die sachkundigen Einwohner mit ihrer Wahl Mitglieder
des betreffenden Ausschusses werden. Als Ausschussmitglieder haben sie das Recht, an allen Beratungen des Ausschusses, sei es in öffentlicher, sei es in nichtöffentlicher Sitzung, teilzunehmen.
Lediglich die Ausübung des Stimmrechts ist ihnen verwehrt. Die sachkundigen Einwohner werden
bei der Zusammensetzung und bei der Berechnung der Beschlussfähigkeit des Ausschusses nicht
mitgezählt.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
entfällt
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
x
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
x
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 497/2015
x
nein
nein
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