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Allgemeine Vorlage (Auflösung des Werkausschusses Wasserwerk Concordia und des Freizeitbadausschusses)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
8,4 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Auflösung des Werkausschusses Wasserwerk Concordia und des Freizeitbadausschusses) Allgemeine Vorlage (Auflösung des Werkausschusses Wasserwerk Concordia und des Freizeitbadausschusses)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Hauptamt - Herr Stolz BE: Herr Stolz Kreuzau, 23. April 2008 Vorlagen-Nr.: 92/2002 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss Rat 24.09.2002 30.09.2002 TOP: Auflösung des Werkausschusses Wasserwerk Concordia und des Freizeitbadausschusses I. Sach- und Rechtslage: Am 16.07.2002 hat der Rat bekanntlich beschlossen, die Freizeitbad Kreuzau GmbH an eine Beteiligungsgesellschaft des Kreises zu verkaufen. Damit entfallen sämtliche Einflussmöglichkeiten der Gemeinde auf das Bad mit der Konsequenz, dass der bestehende Freizeitbad-Ausschuss aufgelöst werden kann. Ebenfalls am 16.07.2002 ist Beschluss gefasst worden, den Eigenbetrieb Wasserwerk Concordia in eine GmbH umzuwandeln. Der nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung gebildete Werkausschuss ist somit aufzulösen. Die Weiterführung eines Wasserwerksausschusses als freiwilliger Ausschuss wird aus meiner Sicht nicht als sinnvoll angesehen. Die Beratungen und Entscheidungen werden zukünftig weitgehend in den Gremien Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung getroffen; sofern eine Entscheidung des Rates erforderlich ist, kann diese im Hauptausschuss vorbereitet werden. Die Einschaltung eines zusätzlichen Ausschusses würde das Verfahren nur unnötig verzögern. Insofern sollte Beschluss gefasst werden, sowohl den Freizeitbad-Ausschuss als auch den Werkausschuss Concordia ersatzlos aufzulösen. Dies kann durch einfachen Mehrheitsbeschluss erfolgen. Nach § 58 Abs. 6 GO NRW ist das Verfahren hinsichtlich der Verteilung der Ausschussvorsitze sowie die Bestimmung der Ausschussvorsitzenden sowie der stellvertretenden Ausschussvorsitzenden zu wiederholen, wenn Ausschüsse während der Wahlzeit aufgelöst werden. Da durch den Wegfall der beiden Ausschüsse je ein Ausschussvorsitz der CDU-Fraktion als auch der SPD-Fraktion verloren geht, bleibt das „Stärkeverhältnis“ der beiden Fraktionen wie bisher erhalten. Die Verwaltung schlägt deshalb, nach vorheriger Abstimmung mit den Fraktionsvorsitzenden, vor, Einvernehmen zwischen allen Fraktionen darüber zu erzielen, die verbleibenden Ausschüsse wie bisher neu zu besetzen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Durch die Auflösung des Freizeitbadausschusses und des Werkausschusses Concordia ergeben sich geringfügige Einsparungen bei den Sitzungsgeldern. -2III. Beschlussvorschlag: „1. Infolge des Verkaufs der Freizeitbad Kreuzau GmbH und der Umwandlung des Eigenbetriebes Wasserwerk Concordia in eine GmbH werden der FreizeitbadAusschuss sowie der Werkausschuss Concordia ersatzlos aufgelöst. 2. Gemäß § 58 Abs. 6 GO NRW wird das Verfahren zur Verteilung der Ausschussvorsitze wiederholt. Es besteht Einvernehmen darüber, die bisherige Verteilung beizubehalten. 3. Als Ausschussvorsitzende werden die bisherigen Ausschussvorsitzenden bestimmt. 4. Als stellvertretende Ausschussvorsitzende werden die bisherigen stellvertretenden Ausschussvorsitzenden bestimmt.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________