Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
8,4 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Hauptamt - Herr Stolz
BE: Herr Stolz
Kreuzau, 23. April 2008
Vorlagen-Nr.:
92/2002
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Hauptausschuss
Rat
24.09.2002
30.09.2002
TOP: Auflösung des Werkausschusses Wasserwerk Concordia und des Freizeitbadausschusses
I. Sach- und Rechtslage:
Am 16.07.2002 hat der Rat bekanntlich beschlossen, die Freizeitbad Kreuzau GmbH an eine
Beteiligungsgesellschaft
des
Kreises
zu
verkaufen.
Damit
entfallen
sämtliche
Einflussmöglichkeiten der Gemeinde auf das Bad mit der Konsequenz, dass der bestehende
Freizeitbad-Ausschuss aufgelöst werden kann.
Ebenfalls am 16.07.2002 ist Beschluss gefasst worden, den Eigenbetrieb Wasserwerk Concordia
in eine GmbH umzuwandeln. Der nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung gebildete
Werkausschuss ist somit aufzulösen. Die Weiterführung eines Wasserwerksausschusses als
freiwilliger Ausschuss wird aus meiner Sicht nicht als sinnvoll angesehen. Die Beratungen und
Entscheidungen werden zukünftig weitgehend in den Gremien Aufsichtsrat und
Gesellschafterversammlung getroffen; sofern eine Entscheidung des Rates erforderlich ist, kann
diese im Hauptausschuss vorbereitet werden. Die Einschaltung eines zusätzlichen Ausschusses
würde das Verfahren nur unnötig verzögern.
Insofern sollte Beschluss gefasst werden, sowohl den Freizeitbad-Ausschuss als auch den
Werkausschuss Concordia ersatzlos aufzulösen. Dies kann durch einfachen Mehrheitsbeschluss
erfolgen.
Nach § 58 Abs. 6 GO NRW ist das Verfahren hinsichtlich der Verteilung der Ausschussvorsitze
sowie
die
Bestimmung
der
Ausschussvorsitzenden
sowie
der
stellvertretenden
Ausschussvorsitzenden zu wiederholen, wenn Ausschüsse während der Wahlzeit aufgelöst
werden.
Da durch den Wegfall der beiden Ausschüsse je ein Ausschussvorsitz der CDU-Fraktion als auch
der SPD-Fraktion verloren geht, bleibt das „Stärkeverhältnis“ der beiden Fraktionen wie bisher
erhalten. Die Verwaltung schlägt deshalb, nach vorheriger Abstimmung mit den
Fraktionsvorsitzenden, vor, Einvernehmen zwischen allen Fraktionen darüber zu erzielen, die
verbleibenden Ausschüsse wie bisher neu zu besetzen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Durch die Auflösung des Freizeitbadausschusses und des Werkausschusses Concordia ergeben
sich geringfügige Einsparungen bei den Sitzungsgeldern.
-2III. Beschlussvorschlag:
„1. Infolge des Verkaufs der Freizeitbad Kreuzau GmbH und der Umwandlung des
Eigenbetriebes Wasserwerk Concordia in eine GmbH werden der FreizeitbadAusschuss sowie der Werkausschuss Concordia ersatzlos aufgelöst.
2. Gemäß § 58 Abs. 6 GO NRW wird das Verfahren zur Verteilung der
Ausschussvorsitze wiederholt. Es besteht Einvernehmen darüber, die bisherige
Verteilung beizubehalten.
3. Als Ausschussvorsitzende werden die bisherigen Ausschussvorsitzenden bestimmt.
4. Als stellvertretende Ausschussvorsitzende werden die bisherigen stellvertretenden
Ausschussvorsitzenden bestimmt.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
________
________
________
________