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Sitzungsvorlage (Kennzahlenkatalog 2014)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
680 kB
Datum
03.12.2015
Erstellt
03.12.15, 09:35
Aktualisiert
03.12.15, 09:35

Inhalt der Datei

Kennzahlenübersicht zum Jahresabschluss 2014 I. Analysebereich: „Haushaltswirtschaftliche Gesamtsituation" 1. Aufwandsdeckungsgrad: 1.1 Erläuterung der Kennzahl: Diese Kennzahl zeigt an, zu welchem Anteil die ordentlichen Aufwendungen durch die ordentlichen Erträge gedeckt werden können. Die Kennzahl trifft eine Aussage darüber, inwieweit im operativen Kernbereich der Gemeinde die Erträge ausreichen. Sie lässt damit auch eine Aussage über die Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns zu. Das finanzielle Gleichgewicht wird durch eine vollständige Deckung erreicht. Die Kennzahl zeigt an, ob der Haushaltsausgleich bereits aus eigener Kraft mit dem ordentlichen Ergebnis erzielt werden kann. Berechnung: Ordentliche Erträge x 100 / Ordentliche Aufwendungen Ermittlung der Kennzahl:  Ordentliche Erträge: Erträge nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 S. 3 GemHVO (Ergebnis-rechnung)  Ordentliche Aufwendungen: Aufwendungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 bis 15 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 S. 3 GemHVO (Ergebnisrechnung) 1.2 Ermittlung der Kennzahl für die Stadt Jülich: Aufwandsdeckungsgrad = 77.776.182,85 € x 100 / 87.769.386,54 € = 88,61 % 1.3 Vergleich der Kennzahl vom Jahresabschluss 2009 bis 2014: 2009 92,96% 2010 88,67% 2011 86,33% 2012 88,87% 2013 89,98% 2014 88,61% 2. Eigenkapitalquote 1: 2.1 Erläuterung der Kennzahl: Die Eigenkapitalquote 1 misst den Anteil des Eigenkapitals am gesamten bilanzierten Kapital (Gesamtkapital) auf der Passivseite der kommunalen Bilanz. Berechnung = Eigenkapital x 100 / Bilanzsumme Ermittlung der Kennzahl:  Eigenkapital: Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nr. 1 GemHVO  Bilanzsumme: Summe der Passiva nach § 41 Abs. 4 GemHVO 2.2 Ermittlung der Kennzahl für die Stadt Jülich: Eigenkapitalquote 1 = 38.795.675,47 € x 100 / 343.032.912,02 € = 11,31 % 2.3 Vergleich der Kennzahl vom Jahresabschluss 2009 bis 2014: 2009 31,62% 2010 29,05% 2011 21,39% 2012 17,16% 2013 14,26% 2014 11,31% 3. Eigenkapitalquote 2: 3.1 Erläuterung der Kennzahl: Die Eigenkapitalquote 2 misst den Anteil des „wirtschaftlichen" Eigenkapitals am gesamten bilanzierten Kapital (Gesamtkapital) auf der Passivseite der kommunalen Bilanz. Weil bei den Gemeinden die Sonderposten mit Eigenkapitalcharakter oft einen wesentlichen Ansatz in der Bilanz darstellen, wird die Wertgröße „Eigenkapital" um diese „langfristigen" Sonderposten erweitert. Berechnung = (Eigenkapital + Sopo Zuwendungen/Beiträge) x 100 / Bilanzsumme Ermittlung der Kennzahl:  Eigenkapital: Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nr. 1 GemHVO  Sopo Zuwendungen/Beiträge: Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nrn. 2.1 und 2.2 GemHVO  Bilanzsumme: Summe der Passiva nach § 41 Abs. 4 GemHVO 3.2 Ermittlung der Kennzahl für die Stadt Jülich: Eigenkapitalquote 2 = (38.795.675,47 € + 71.279.622,47 € + 35.518.869,74 €) x100 / 343.032.912,02 € = 42,44 % 3.3 Vergleich der Kennzahl vom Jahresabschluss 2009 bis 2014: 2009 60,89% 2010 57,80% 2011 49,90% 2012 45,64% 2013 42,04% 2014 42,44% 4. Fehlbetragsquote: 4.1 Erläuterung der Kennzahl: Diese Kennzahl gibt Auskunft über den durch einen Fehlbetrag in Anspruch genommenen Eigenkapitalanteil. Da mögliche Sonderrücklagen hier jedoch unberücksichtigt bleiben müssen, bezieht die Kennzahl ausschließlich die Ausgleichsrücklage und die allgemeine Rücklage ein. Zur Ermittlung der Quote wird das negative Jahresergebnis ins Verhältnis zu diesen beiden Bilanzposten gesetzt. Sofern die Kommune ein positives Jahresergebnis erzielt hat, sollte die Kennzahl trotzdem berechnet werden. Im Ergebnis führt dies zu einer „negativen Fehlbetragsquote", die als „Überschussquote" interpretiert werden kann. Berechnung = negatives Jahresergebnis x 100 / (Allgemeine Rücklage + Ausgleichsrücklage) Ermittlung der Kennzahl:  Negatives/positives Jahresergebnis: Summe aus ordentlichem und außerordentlichem Ergebnis nach § 38 Abs. 1 S. 3 GemHVO (Ergebnisrechnung) bzw. nach § 2 Abs. 2 Nr. 5 GemHVO (Ergebnisplan), sofern noch keine Ergebnisrechnung vorliegt.  Ausgleichsrücklage: Ansatz des Bilanzpostens nach § 41 Abs. 4 Nr. 1.3 GemHVO  Allgemeine Rücklage: Ansatz des Bilanzpostens nach § 41 Abs.4 GemHVO 4.2 Ermittlung der Kennzahl für die Stadt Jülich: Fehlbetragsquote = 12.278.881,91 € x 100 / (51.074.557,38 € + 0,00 €) = 24,04 % 4.3 Vergleich der Kennzahl vom Jahresabschluss 2009 bis 2014: 2009 9,06% 2010 11,34% 2011 16,11% 2012 16,53% 2013 17,92% 2014 24,04% II. Analysebereich: „Kennzahlen zur Vermögenslage" 5. Infrastrukturquote: 5.1 Erläuterung der Kennzahl: Die Kennzahl stellt ein Verhältnis zwischen dem Infrastrukturvermögen und dem Gesamtvermögen auf der Aktivseite der Bilanz her. Berechnung = Infrastrukturvermögen x 100 / Bilanzsumme Ermittlung der Kennzahl:  Infrastrukturvermögen: Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 3 Nr. 1.2.3 GemHVO  Bilanzsumme: Summe der Aktivseite der Bilanz nach § 41 Abs. 3 GemHVO 5.2 Ermittlung der Kennzahl für die Stadt Jülich: Infrastrukturquote = 137.140.014,79 € x 100 / 343.032.912,02 € = 39,98 % 5.3 Vergleich der Kennzahl vom Jahresabschluss 2009 bis 2014: 2009 44,86% 2010 43,69% 2011 42,57% 2012 39,84% 2013 39,25% 2014 39,98% 6. Abschreibungsintensität: 6.1 Erläuterung der Kennzahl: Diese Kennzahl gibt das Verhältnis der Abschreibungen auf das Anlagevermögen zu den ordentlichen Aufwendungen an. Sie zeigt damit, in welchem Umfang der gemeindliche Haushalt durch den Wertverlust des Anlagevermögens belastet wird. In diese Kennzahl fließen sowohl die bilanziellen Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen als auch die Abschreibungen auf Finanzanlagen ein. Berechnung = Bilanzielle Abschreibungen auf Anlagevermögen x 100 / Ordentliche Aufwendungen Ermittlung der Kennzahl:  Bilanzielle Abschreibungen auf Anlagevermögen: Aufwendungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 13 GemHVO (Ergebnisplan), die mit unmittelbarem Bezug zum Anlagevermögen der Bilanzposten nach § 41 Abs. 3 Nr. 1 GemHVO stehen  Ordentliche Aufwendungen: Aufwendungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 bis 15 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. nach § 38 Abs. 1 S. 3 (Ergebnisrechnung) 6.2 Ermittlung der Kennzahl für die Stadt Jülich: Abschreibungsintensität = 9.594.773,64 € x 100 / 87.769.386,54 € = 10,93 % 6.3 Vergleich der Kennzahl vom Jahresabschluss 2009 bis 2014: 2009 13,63% 2010 12,64% 2011 12,24% 2012 12,01% 2013 11,82% 2014 10,93% 7. Drittfinanzierungsquote: 7.1 Erläuterung der Kennzahl: Die Kennzahl zeigt das Verhältnis zwischen den bilanziellen Abschreibungen auf Anlagevermögen zu den Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten im Haushaltsjahr. Sie gibt einen Hinweis, inwieweit Erträge aus der Sonderpostenauflösung die Belastung des jährlichen Haushaltes durch Abschreibungen mindern. Damit wird auch deutlich, in welchem Ausmaß Dritte an der Finanzierung des abnutzbaren Vermögens beteiligt waren und inwieweit die Gemeinde von der Drittfinanzierung abhängig ist. In die Kennzahl fließen die Erträge aus der Auflösung der Sonderposten für Zuwendungen, für Beiträge, für den Gebührenausgleich und sonstiger Sonderposten ein. Mit den bilanziellen Abschreibungen werden sowohl die Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen als auch auf die Finanzanlagen erfasst. Berechnung = Erträge aus der Auflösung von Sonderposten x 100 / Bilanzielle Abschreibungen auf Anlagevermögen Ermittlung der Kennzahl:  Erträge aus der Auflösung von Sonderposten: Erträge, die in einem unmittelbaren Bezug zu den Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nr. 2 GemHVO stehen. Dies sind die Erträge gem. Anlage 17 (Kommunaler Kontierungsplan) - Kontengruppe 41 und 43 - der Muster zur GO und GemHVO.  Bilanzielle Abschreibungen auf Anlagevermögen: Aufwendungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 13 GemHVO (Ergebnisplan) mit unmittelbarem Bezug zum Anlagevermögen der Bilanzposten nach § 41 Abs. 3 Nr. 1 GemHVO. Die Werte sind dem Anlagenspiegel nach § 45 GemHVO zu entnehmen. Liegt ein aktueller Anlagenspiegel nicht vor, kann hilfsweise auf die Aufwendungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 13 GemHVO (Ergebnisplan) zurückgegriffen werden. 7.2 Ermittlung der Kennzahl für die Stadt Jülich: Drittfinanzierungsquote = (2.547.374,78 € + 1.248.407,69 € + 241.007,42 €) x 100 / 9.594.773,64 € = 42,07 % 7.3 Vergleich der Kennzahl vom Jahresabschluss 2009 bis 2014: 2009 36,26% 2010 36,67% 2011 37,41% 2012 40,23% 2013 42,45% 2014 42,07% 8. Investitionsquote: 8.1 Erläuterung der Kennzahl: Die Kennzahl gibt Auskunft darüber, in welchem Umfang die Kommune neu investiert, um dem Substanzverlust durch Vermögensabgänge und Abschreibungen entgegen zu wirken. Berechnung = Bruttoinvestitionen x 100 / (Abgänge Anlagevermögen + bilanzielle Abschreibungen auf Anlagevermögen) Ermittlung der Kennzahl:  Bruttoinvestitionen: Summe der Zugänge und Zuschreibungen des Anlagevermögens, die dem Anlagenspiegel nach § 45 GemHVO. Diesem sind ebenfalls die Werte für die Abgänge und Abschreibungen auf Anlagevermögen zu entnehmen. 8.2 Ermittlung der Kennzahl für die Stadt Jülich: Investitionsquote = (7.112.211,35 € + 0,00) x 100 / (1.529.173,10 € + 9.594.773,64 €) = 63,94 % 8.3 Vergleich der Kennzahl vom Jahresabschluss 2009 bis 2014: 2009 90,57% 2010 53,68% 2011 121,17% 2012 103,30% 2013 98,51% 2014 63,94% III. Analysebereich: „Kennzahlen zur Finanzlage" 9. Anlagendeckungsgrad 2: 9.1 Erläuterung der Kennzahl: Die Kennzahl „Anlagendeckungsgrad 2" gibt an, wie viel Prozent des Anlagevermögens langfristig finanziert sind. Berechnung = (Eigenkapital + Sopo Zuwendungen/Beiträge + langfristiges Fremdkapital) x 100 / Anlagevermögen Ermittlung der Kennzahl:  Eigenkapital: Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nr. 1 GemHVO  Sonderposten Zuwendungen/Beiträge: Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nrn. 2.1 und 2.2 GemHVO  Langfristiges Fremdkapital: Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nrn. 3.1, 3.2 und 4 GemHVO. Langfristige Verbindlichkeiten nach § 41 Abs. 4 Nr. 4 GemHVO müssen eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren haben (Verbindlichkeitenspiegel).  Anlagevermögen: Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 3 Nr. 1 GemHVO 9.2 Ermittlung der Kennzahl für die Stadt Jülich: Anlagendeckungsgrad 2 = (38.795.675,47 € + 71.279.622,47 € + 35.518.869,74 € + [14.392.974,63 € + 25.972.886,00 € + 177.859,64 €]) x 100 / 338.114.638,47 € = 55,05 % 9.3 Vergleich der Kennzahl vom Jahresabschluss 2009 bis 2014: 2009 89,34% 2010 86,26% 2011 79,41% 2012 75,55% 2013 54,96% 2014 55,05% 10. Dynamischer Verschuldungsgrad: 10.1 Erläuterung der Kennzahl: Mit Hilfe der Kennzahl „Dynamischer Verschuldungsgrad" lässt sich die Schuldentilgungsfähigkeit der Gemeinde beurteilen. Sie hat dynamischen Charakter, weil sie mit dem Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit aus der Finanzrechnung eine zeitraumbezogene Größe enthält. Dieser Saldo zeigt bei jeder Gemeinde an, in welcher Größenordnung freie Finanzmittel aus ihrer laufenden Geschäftstätigkeit im abgelaufenen Haushaltsjahr zur Verfügung stehen und damit zur möglichen Schuldentilgung genutzt werden können. Der Dynamische Verschuldungsgrad gibt an in wie vielen Jahren es unter theoretisch gleichen Bedingungen möglich wäre, die Effektivverschuldung aus den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln vollständig zu tilgen (Entschuldungsdauer). Berechnung = Effektivverschuldung / Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Finanzrechnung) Die Effektivverschuldung berechnet sich dabei wie folgt: Gesamtes Fremdkapital ./. Liquide Mittel ./. kurzfristige Forderungen = Effektive Verschuldung     10.2 Gesamtes Fremdkapital: Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nrn. 2.3., 3 und 4 GemHVO Liquide Mittel: Ansatz des Bilanzpostens nach § 41 Abs. 3 Nr. 2.4 GemHVO Kurzfristige Forderungen: Teilansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 3 Nr. 2.2 GemHVO, die eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr haben. Letztgenannte Teilansätze sind dem Forderungsspiegel nach § 46 GemHVO zu entnehmen. Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit (Finanzrechnung): nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 GemHVO im Finanzplan bzw. gem. § 39 S. 3 GemHVO in der Finanzrechnung auszuweisende Saldo Ermittlung der Kennzahl für die Stadt Jülich: Dynamischer Verschuldungsgrad = (164.321.096,52 € – 3.142,01 € - 4.381.257,63 €) / 6.034.851,08 € 10.3 Vergleich der Kennzahl vom Jahresabschluss 2009 bis 2014: 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Negativer Finanzrechnungssaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit Aufgrund der Tatsache, dass der Finanzrechnungssaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit in den Jahren 2009 bis 2014 negativ war, ist eine Berechnung der Werte für diese Jahre nicht zielführend, da sich eine theoretische negative „Entschuldungsdauer“ errechnet. 11. Liquidität 2. Grades: 11.1 Erläuterung der Kennzahl: Die Kennzahl gibt stichtagsbezogen Auskunft über die „kurzfristige Liquidität" der Kommune. Sie zeigt auf, in welchem Umfang die kurzfristigen Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag durch die vorhandenen liquiden Mittel und die kurzfristigen Forderungen gedeckt werden können. Berechnung = (Liquide Mittel + kurzfristige Forderungen) x 100 / kurzfristige Verbindlichkeiten Ermittlung der Kennzahl:  Liquide Mittel: Ansatz der Bilanzposition nach § 41 Abs. 3 Nr. 2.4 GemHVO  Kurzfristige Forderungen: Ansatz der Bilanzposition nach § 41 Abs. 3 Nr. 2.2.1 und 2.2.2 GemHVO unter Einbeziehung der Spalte „Restlaufzeit bis zu einem Jahr" des Forderungsspiegels gemäß § 46 GemHVO  Kurzfristige Verbindlichkeiten: Ansatz der Bilanzposition nach § 41 Abs. 4 Nr. 4 GemHVO unter Einbeziehung der Spalte „Restlaufzeit bis zu einem Jahr" 11.2 Ermittlung der Kennzahl für die Stadt Jülich: Liquidität 2. Grades = (3.142,01 € + 4.381.257,63 €) x 100 / 91.089.179,12 € = 4,81 % 11.3 Vergleich der Kennzahl vom Jahresabschluss 2009 bis 2014: 2009 14,55% 2010 15,98% 2011 11,93% 2012 25,79% 2013 12,80% 2014 4,81% 12. Kurzfristige Verbindlichkeitsquote: 12.1 Erläuterung der Kennzahl: Diese Kennzahl zeigt an, wie hoch die Bilanz durch kurzfristiges Fremdkapital belastet wird. Berechnung = kurzfristige Verbindlichkeiten x 100 / Bilanzsumme Ermittlung der Kennzahl:  Kurzfristige Verbindlichkeiten: Teilansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nr. 4 GemHVO, die eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr gemäß Verbindlichkeitenspiegel nach § 47 GemHVO haben.  Bilanzsumme: Summe der Passiva nach § 41 Abs. 4 GemHVO 12.2 Ermittlung der Kennzahl für die Stadt Jülich: kurzfristige Verbindlichkeitsquote = 91.089.179,12 € x 100 / 343.032.912,02 € = 26,55 % 12.3 Vergleich der Kennzahl vom Jahresabschluss 2009 bis 2014: 2009 11,27% 2010 15,23% 2011 19,35% 2012 19,68% 2013 32,66% 2014 26,55% 13. Zinslastquote: 13.1 Erläuterung der Kennzahl: Diese Kennzahl zeigt auf, welche Belastung aus Finanzaufwendungen zusätzlich zu den (ordentlichen) Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit besteht. Berechnung = Finanzaufwendungen x 100 / ordentliche Aufwendungen Ermittlung der Kennzahl:  Finanzaufwendungen: Aufwendungen für Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 17 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 S. 3 GemHVO (Ergebnisrechnung)  Ordentliche Aufwendungen: Aufwendungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 bis 15 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 S. 3 GemHVO (Ergebnisrechnung) 13.2 Ermittlung der Kennzahl für die Stadt Jülich: Zinslastquote = 2.353.848,39 € x 100 / 87.769.386,54 € = 2,68 % 13.3 Vergleich der Kennzahl vom Jahresabschluss 2009 bis 2014: 2009 7,25% 2010 3,24% 2011 4,38% 2012 3,75% 2013 3,45% 2014 2,68% IV. Analysebereich: „Kennzahlen zur Ergebnisrechnung" 14. Netto-Steuerquote: 14.1 Erläuterung der Kennzahl: Die Netto-Steuerquote gibt an, wie groß der Anteil der gemeindlichen Steuererträge an den gesamten ordentlichen Erträgen des betrachteten Jahres ist. Berechnung = (Steuererträge – Gewerbesteuerumlage – Finanzbet. Fond Dt. Einheit) x 100 / (ordentliche Erträge – Gewerbesteuerumlage – Finanzbet. Fond Dt. Einheit) Ermittlung der Kennzahl:  Steuererträge: Erträge aus Steuern und ähnlichen Abgaben nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 S. 3 GemHVO (Ergebnisrechnung)  Dann werden noch jeweils die Gewerbesteuerumlage und die Finanzierungsbeteiligung am Fonds Deutsche Einheit in Abzug gebracht.  Ordentliche Erträge: Erträge nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 Satz 3 GemHVO (Ergebnisrechnung) 14.2 Ermittlung der Kennzahl für die Stadt Jülich: Netto-Steuerquote = (40.291.017,40 € - 1.329.973,37 € - 1.291.973,24 €) x 100 / (77.776.182,85 € - 1.329.973,37 € - 1.291.973,24 €) = 50,12 % 14.3 Vergleich der Kennzahl vom Jahresabschluss 2009 bis 2014: 2009 44,55% 2010 48,38% 2011 47,22% 2012 47,26% 2013 46,59% 2014 50,12% 15. Zuwendungsquote: 15.1 Erläuterung der Kennzahl: Die Zuwendungsquote gibt einen Hinweis darauf, inwieweit die Gemeinde von Zuwendungen und damit von Leistungen Dritter abhängig ist. Berechnung = Erträge aus Zuwendungen x 100 / ordentliche Erträge Ermittlung der Kennzahl:  Erträge aus Zuwendungen: zutreffende Teilerträge nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 GemHVO. Dies sind Erträge aus den Schlüsselzuweisungen vom Land, den Bedarfszuweisungen vom Land und von Gemeinden (GV), den allgemeinen Zuweisungen vom Bund, vom Land und von Gemeinden (GV), den Zuweisungen und Zuschüssen für laufende Zwecke sowie den Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten.  Ordentliche Erträge: Erträge nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 S. 3 GemHVO (Ergebnisrechnung) 15.2 Ermittlung der Kennzahl für die Stadt Jülich: Zuwendungsquote = 10.908.409,75 € x 100 / 77.776.182,85 € = 14,03 % 15.3 Vergleich der Kennzahl vom Jahresabschluss 2009 bis 2014: 2009 17,86% 2010 13,54% 2011 12,92% 2012 14,60% 2013 14,13% 2014 14,03% 16. Personalintensität: 16.1 Erläuterung der Kennzahl: Diese Kennzahl zeigt an, welchen Anteil die Personalaufwendungen an den ordentlichen Aufwendungen ausmachen. Im Hinblick auf den interkommunalen Vergleich dient diese Kennzahl dazu, die Frage zu beantworten, welcher Teil der Aufwendungen üblicherweise für Personal aufgewendet wird. Die Kennzahl trifft eine Aussage darüber, inwieweit im operativen Kernbereich der Gemeinde die gesamten ordentlichen Aufwendungen durch die Personalaufwendungen gebunden werden. Sie lässt damit bedingt auch eine Aussage über die Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns zu. Berechnung = Personalaufwendungen x 100 / ordentliche Aufwendungen Ermittlung der Kennzahl:  Personalaufwendungen: Aufwendungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 S. 3 GemHVO (Ergebnisrechnung)  Ordentliche Aufwendungen: Aufwendungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 bis 15 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 S. 3 GemHVO (Ergebnisrechnung) 16.2 Ermittlung der Kennzahl für die Stadt Jülich: Personalintensität = 19.037.798,82 € x 100 / 87.769.386,54 € = 21,69 % 16.3 Vergleich der Kennzahl vom Jahresabschluss 2009 bis 2014: 2009 21,78% 2010 20,21% 2011 19,47% 2012 20,43% 2013 20,56% 2014 21,69% 17. Sach- und Dienstleistungsintensität: 17.1 Erläuterung der Kennzahl: Diese Kennzahl zeigt an, welchen Anteil die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen an den ordentlichen Aufwendungen haben. Sie lässt erkennen, in welchem Ausmaß sich eine Gemeinde für die Inanspruchnahme von Leistungen Dritter entschieden hat. Berechnung = Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen x 100 / ordentliche Aufwendungen Ermittlung der Kennzahl:  Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen: Aufwendungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 12 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 S. 3 GemHVO (Ergebnisrechnung)  Ordentliche Aufwendungen: Aufwendungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 bis 15 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 S. 3 GemHVO (Ergebnisrechnung) 17.2 Ermittlung der Kennzahl für die Stadt Jülich: Sach- und Dienstleistungsintensität = 11.722.191,96 € x 100 / 87.769.386,54 € = 13,36 % 17.3 Vergleich der Kennzahl vom Jahresabschluss 2009 bis 2014: 2009 14,78% 2010 12,58% 2011 15,67% 2012 16,90% 2013 15,32% 2014 13,36% 18. Transferaufwandsquote 18.1 Erläuterung der Kennzahl: Die Kennzahl „Transferaufwandsquote" stellt einen Bezug zwischen den Transferaufwendungen und den ordentlichen Aufwendungen her. Berechnung = Transferaufwendungen x 100 / ordentliche Aufwendungen Ermittlung der Kennzahl:  Transferaufwendungen: Aufwendungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 S. 3 GemHVO (Ergebnisrechnung)  Ordentliche Aufwendungen: Aufwendungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 bis 15 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 S. 3 GemHVO (Ergebnisrechnung) 18.2 Ermittlung der Kennzahl für die Stadt Jülich: Transferaufwandsquote = 39.906.191,49 € x 100 / 87.769.386,54 € = 45,47 % 18.3 Vergleich der Kennzahl vom Jahresabschluss 2009 bis 2014: 2009 33,63% 2010 38,74% 2011 43,86% 2012 42,88% 2013 43,58% 2014 45,47%