Daten
Kommune
Jülich
Größe
133 kB
Datum
03.12.2015
Erstellt
23.10.15, 11:09
Aktualisiert
30.11.15, 14:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 40 Az.:
Jülich, 20.10.2015
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 425/2015
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Ausschuss für Jugend, Familie,
Integration, Soziales, Schule und
Sport
Termin
05.11.2015
Haupt- und Finanzausschuss
23.11.2015
Stadtrat
03.12.2015
TOP
Ergebnisse
Bei 1 Ja-Stimme und 1 Enthaltung mehrheitlich dagegen
Bei 1 Ja-Stimme und 1 Enthaltung mehrheitlich dagegen
Antrag der Sekundarschule auf Umwandlung der Sekundarschule in eine Gesamtschule
Anlg.: 2
V
40
SD.Net
Beschlussentwurf:
1. Der Antrag der Sekundarschule auf Umwandlung der Sekundarschule in eine Gesamtschule wird
zur weiteren Beratung in die Fraktionen verwiesen.
2. Über den Antrag wird in einer Sondersitzung des Ausschusses für Jugend, Familie, Integration,
Soziales, Schule und Sport am 26.11.2015 weiter beraten.
Begründung:
Gründung der Sekundarschule im Schuljahr 2012/13
Im Juni 2011 hat die Projektgruppe Bildung und Region den kreisweiten Schulentwicklungsplan
vorgestellt. Für den Schulträger Stadt Jülich zeigte der Planer folgende Ergebnisse auf:
- aufgrund der demographischen Entwicklung wird die Zahl der Grundschüler von rd. 1.500 in 2011
bis zum Schuljahr 2015/16 auf rd. 1.000 Schüler/innen sinken
- dies wirkt sich entsprechend auch auf die Schülerzahlen der weiterführenden Schulen aus
- die Zahl der Hauptschüler war 2011 bereits von 650 Schülern/innen im Schuljahr 2003/04 auf 333
Schüler/innen gesunken
- die Realschule hatte 2005/06 750 Schüler/innen und würde nach den Prognosen im Jahr 2015/16
nur noch 450 Schüler/innen haben
Aufgrund dieser Entwicklung empfahl der Planer für die Stadt Jülich die Zusammenführung von
Haupt- und Realschulen in die damals neue Schulform Sekundarschule.
Das Planungsgutachten schlug nicht nur für Jülich, sondern flächendeckend im Kreis die Einrichtung von Sekundarschulen vor.
Es hob hervor, dass die Gründung einer Gesamtschule Auswirkungen auf Schulen mit der Sekundarstufe II haben werde. U.a. hätte die Schaffung einer weiteren Oberstufe im Nordkreis zur Folge,
dass die Anzahl der Oberstufenschüler/innen an den seit Jahrzehnten bestehenden Gymnasien, Gesamtschulen und dem Berufskolleg – nicht nur demografisch bedingt – weiter abnehmen würde. Bei
rückläufigen Schülerzahlen werde es für die Schulen ohnehin schwierig, ihre Differenzierungsangebote in der gymnasialen Oberstufe aufrechtzuerhalten. Eine Minderung von Differenzierungsoptionen würde das Profil der Schulen und zwangsläufig die Qualität der schulischen Ausbildung beeinträchtigen.
Entsprechend haben die Stadt Jülich und weitere Schulträger 2012 gegen die Einrichtung einer Gesamtschule am Standort Aldenhoven/Linnich geklagt.
Am 20.11.2011 hat der Rat die Einrichtung einer Sekundarschule in Jülich beschlossen, die nach
Genehmigung durch die Schulaufsichtsbehörde im Schuljahr 2012/13 an den Start ging.
In dem der Schulaufsichtsbehörde bei der Antragstellung vorzulegenden Pädagogischen Konzept
der Sekundarschule heißt es:
„ Als grundsätzlich neuen Aspekt der Sekundarschule macht das Konzept der Stadt Jülich sich insbesondere die verbindlichere und weitergehende Regelung des Überganges von der Sekundarschule
auf eine weitergehende Schule zur Pflicht. Über die gesetzlich geregelte Kooperation mit einem
Gymnasium hinaus ist es erklärtes Ziel für alle Schülerinnen und Schüler eine verbindlich geregelte
Möglichkeit des Überganges in die Sekundarstufe II zu garantieren. Dazu kooperiert die Sekundarschule mit dem Gymnasium Zitadelle Jülich und dem Berufskolleg Jülich.“
Mit diesen beiden Schulen bestehen entsprechende schriftliche Kooperationsvereinbarungen.
Antrag der Sekundarschule auf Umwandlung in eine Gesamtschule
Auf Initiative aus der Elternschaft ist an der Sekundarschule der Vorschlag entstanden, die Sekundarschule in eine Gesamtschule umzuwandeln.
Nach Beratungen in den Schulmitwirkungsorganen hat die Schulkonferenz der Sekundarschule in
ihrer Sitzung am 16.09.2015 folgenden Beschluss gefasst:
„ Die Schulkonferenz der Sekundarschule begrüßt das Vorhaben, die Sekundarschule Jülich unter
Beibehaltung des bewährten pädagogischen Konzepts (QA) in eine Gesamtschule umzuwandeln.“
Der Beschluss sowie die Begründung sind als Anlage 1 beigefügt.
Gemäß § 81 Ziff. 2 des Schulgesetzes entscheidet der Schulträger über die Errichtung, die Änderung
und Auflösung einer Schule nach Maßgabe der Schulentwicklungsplanung. Ziff. 3 des § 81 besagt,
dass der Beschluss des Schulträgers der Genehmigung durch die Schulaufsichtsbehörde bedarf.
Als Anlage 2 ist ein Beschluss der Schulkonferenz des Gymnasiums Zitadelle vom 30.09.2015 zur
möglichen Umwandlung der Sekundarschule in eine Gesamtschule beigefügt.
Sitzungsvorlage 425/2015
Seite 2
Wie in der Vorlage 422/2015 dargestellt, ist eine Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes in
Arbeit. Der Planer Herr Krämer-Mandeau wird in der Sitzung vortragen.
Für die weitere Beratung des Antrages der Sekundarschule sind die Aussagen des Schulentwicklungsplanes von maßgeblicher Bedeutung. Daher sollte der Antrag so wie auch der Schulentwicklungsplan zur weiteren Beratung in die Fraktionen verwiesen werden.
Wenn das Vorhaben der Sekundarschule wie von der Schule gewünscht zeitnah und noch vor dem
Anmeldetermin im Februar 2016 umgesetzt werden soll, müsste noch vor den Weihnachtsferien ein
entsprechender Antrag bei der Schulaufsicht gestellt werden. In Abstimmung mit dem Vorsitzenden
wird vorgeschlagen, den Antrag zunächst in den Fraktionen und dann in einer Sondersitzung des
JuFISSS am 26.11.2015 sowie abschließend im Rat am 03.12.2015 zu beraten.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
x
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
x
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 425/2015
x
nein
nein
Seite 3