Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
161 kB
Datum
09.03.2017
Erstellt
22.02.17, 15:01
Aktualisiert
22.02.17, 15:01
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Inhaltsverzeichnis
Vorwort ....................................................................................................................... 3
I. Stellenwert der Bibliotheken in den Kommunen ...................................................... 4
II. Leistungen der Bibliotheken für die Kommunen ..................................................... 4
III. Zukunftsperspektiven der Bibliotheksarbeit angesichts der Entwicklung digitaler
Kommunikationstechniken .......................................................................................... 6
1. Unterstützung bei der Überwindung der digitalen Spaltung ................................ 6
2. Bibliotheken und Digitalisierung von Schriftwerken ............................................. 7
IV. Entwicklungsperspektiven für die Bibliotheksarbeit ............................................... 8
1. Rahmenbedingungen .......................................................................................... 8
2. Entwicklungsperspektiven ................................................................................... 9
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-4-
Bibliotheken als starke Vermittler für
Bildung und Kultur in Städten und Gemeinden
Leitlinien und Hinweise zur Weiterentwicklung
öffentlicher Bibliotheken
I. Stellenwert der Bibliotheken in den Kommunen
Die wesentliche Dienstleistung von Bibliotheken besteht darin, dass sie für alle Bürger –
unabhängig von Einkommen, Status, Alter, Geschlecht oder Herkunft – freien Zugang zu
Information, Bildung und Kultur gewährleistet und Angebote der kulturellen Bildung vermittelt.
Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, stellen Bibliotheken Medien in allen Formen vor Ort
und online bereit und unterstützen mit ihren Aktivitäten und Programmen die Herausbildung
von Lese-, Medien- und Informationskompetenz. Zusätzlich erbringt die Bibliothek als
öffentlicher, nicht-kommerzieller, geschützter und inspirierender Ort der Begegnung und als
Wissensspeicher große Leistungen von gesellschaftlicher Bedeutung. Ihre Transformation
von einer reinen Kultureinrichtung zu einer Kultur- und Bildungseinrichtung hat vor langer
Zeit begonnen. Die Bedeutung der öffentlichen Bibliothek als sog. „Dritter Ort“ wird weiter
zunehmen.
Entgegen einer häufig anzutreffenden Annahme wachsen die Besucherzahlen der
öffentlichen Bibliotheken weiterhin (Steigerung der Besucherzahlen von 5,94 % und
Steigerung der Entleihungen um 20,36% im Zeitraum von 2000 bis 2014 gemäß Deutscher
Bibliotheksstatistik). Dazu kommt eine Verzehnfachung der Entleihungen von virtuellen
Beständen im Jahr 2014 im Vergleich zum Jahr 2010. Gerade junge Menschen möchten
ihren kommunikativen Austausch in virtuellen Welten mit realen Begegnungen ergänzen und
wählen die Bibliothek dafür häufig als Begegnungsort. Die Zusammensetzung des
Medienbestandes verschiebt sich zunehmend von den physischen zu diversen digitalen
Angeboten. Damit tragen die Bibliotheken der zunehmenden Digitalisierung vieler Bereiche
unseres Alltags und der gesellschaftlichen Entwicklung Rechnung.
II. Leistungen der Bibliotheken für die Kommunen
Bibliotheken erbringen grundlegende Dienstleistungen öffentlicher Einrichtungen im Bereich
der kommunalen Daseinsvorsorge. Sie sind die meistgenutzten Kultur- und
Bildungseinrichtungen und somit ein unentbehrlicher Bestandteil der kommunalen Kulturund Bildungsinfrastruktur. Bibliotheken, die ihr Angebots- und Dienstleistungsprofil im Dialog
mit Bevölkerung und Kommunalpolitik entwickeln, leisten auch einen positiven Beitrag zur
Stadtentwicklung. Künftig wird vor dem Hintergrund des digitalen Wandels der Bedarf an
neutraler, qualitätsgesicherter Information und kompetenter Beratung noch weiter steigen.
Daher ist eine flächendeckende Bibliotheksinfrastruktur gerade auch im ländlichen Raum
notwendig. In den Städten sichern Bibliothekssysteme, bestehend aus Zentralbibliothek mit
Zweigstellen, bzw. Bezirksbibliotheken, eine wohnraumnahe Versorgung der Bevölkerung.
Städte und Gemeinden als Träger der öffentlichen Bibliotheken benötigen eine solide
Finanzausstattung, um diese Aufgabe in angemessener Weise zu erfüllen. Nur so kann der
Auftrag des Grundgesetzes, die Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet zu
wahren, erfüllt werden.
-5-
Stadt- und Gemeindebibliotheken erfüllen wichtige Bildungsaufgaben in den kommunalen
Gebietskörperschaften:
1. Mit rund 118 Millionen Besucherinnen und Besuchern sind öffentliche Bibliotheken die
meistgenutzten Kultur- und Bildungseinrichtungen in Deutschland. Mit 348.000
Veranstaltungen pro Jahr sind die Bibliotheken Spitzenreiter bei Literatur- und
Leseförderaktionen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Mit der Ausleihe von
jährlich ca. 355 Millionen Büchern und Medien (Deutsche Bibliotheksstatistik 2014)
bieten Bibliotheken nicht nur die Grundlage für Leseförderung, sondern auch für Ausund Weiterbildung und für das Lebensbegleitende Lernen. Neben ihrer Aufgabe der
breiten, niederschwelligen Buch-, Medien- und Informationsversorgung tragen sie
entscheidend zur Sprach- und Leseförderung von Kindern und Jugendlichen bei und
befördern die Integration vieler Menschen mit Migrationshintergrund und von
Flüchtlingen. Sie arbeiten dazu auch eng mit Schulen, Kindergärten und den
Einrichtungen der Erwachsenenbildung zusammen.
2. Im Zuge der Schulentwicklung, gerade bei der Einrichtung von Ganztagsschulen,
kommt Bibliotheken immer mehr die Rolle eines Dienstleisters für Schulen zu. Die
Schulbibliothek ist dabei ein wesentlicher Baustein im Betrieb einer Ganztagsschule.
Ein systematisch erschlossenes, aktuelles Medienangebot, angepasst an die
schulischen Fachcurricula, ist die ideale Voraussetzung dafür, Fachwissen und
Kompetenzvermittlung zu vereinen. Auch viele außerunterrichtliche Projektgruppen,
Pflicht- und Wahl-AGs finden hier optimale Arbeitsbedingungen. Die Bibliothek dient
Schülerinnen und Schülern zur Vorbereitung auf Unterricht und Prüfungen sowie zum
selbstständigen Lernen. In der Mittagszeit entstehen Freizeiten, die die Schülerinnen
und Schüler in der Bibliothek anregend oder entspannend nutzen können. Die
Neugründung und der Ausbau von Schulbibliotheken in Zusammenarbeit mit
hauptamtlich geleiteten öffentlichen Bibliotheken stellen zudem vielerorts einen
wichtigen Teil der Bildungsarbeit dar.
3. In vielen Kommunen, insbesondere im ländliche Raum, sind die Bibliotheken oft die
einzige noch verbliebene nicht-kommerzielle Kultur- und Bildungseinrichtung, ein
geschützter öffentlicher Raum, in dem Kultur und Bildung erlebt wird, in dem man allein
oder in der Gruppe arbeiten kann, der zur Kommunikation einlädt und als Treffpunkt
sowie zur sinnvollen Freizeitgestaltung genutzt wird.
4. Durch eine regelmäßige Nutzung der Bibliotheken durch Kindertageseinrichtungen und
Schulklassenführungen wird die öffentliche Bibliothek zum externen Lernort der
Frühförderung. Die öffentlichen Bibliotheken bieten hierfür einen offenen Zugang,
professionelles Know-how und aktuelle Medienbestände, z. B. in Form von
Medienkisten, die den Kindertageseinrichtungen und Schulen vermittelt werden.
Kindertageseinrichtungen, Schulen und Bibliotheken, sollten weitere
Kooperationsvereinbarungen auf lokaler Ebene eingehen. Diese sollten insbesondere
Aussagen zu Projekttagen, kulturellen Veranstaltungen und Absprachen zum
Bestandsaufbau enthalten. Die Kommunen sind aufgerufen, diese
Kooperationsbeziehungen nach ihren Möglichkeiten zu fördern.
-65. Immer mehr kommunale Bibliotheken kooperieren auf verschiedenen Ebenen mit
Volkshochschulen. Das Spektrum reicht von der Auslage von Informationen, der
Zusammenarbeit bei Veranstaltungen (z. B. Ausstellungen, Sprachkurse für Migranten
und Flüchtlinge, Angebote für leseschwache Erwachsene, Lesepaten, Kurse zu
elektronischen Medien durch Bibliotheksmitarbeiter) über die gegenseitige Nutzung von
Räumlichkeiten (Lernstudio, Computerarbeitsplätze, EDV-Schulungsraum) bis zur
räumlichen und administrativen Zusammenlegung beider Institutionen in sog. Kulturund Bildungszentren oder auf einem Bildungscampus unter einer gemeinsamen
Leitung. Empfehlenswert ist es daher, durch regelmäßigen Austausch und Teilnahme
an Dienstberatungen aktiv nach einer verbesserten Kooperation zu streben.
Begrüßenswert wäre es, die Zusammenarbeit durch den Abschluss von
Kooperationsvereinbarungen zwischen den Landesverbänden der Bibliotheken und der
Volkshochschulen zu fördern, wie dies in Rheinland-Pfalz, Brandenburg, Bayern,
Baden-Württemberg und Thüringen bereits erfolgreich praktiziert wird.
III. Zukunftsperspektiven der Bibliotheksarbeit angesichts der
Entwicklung digitaler Kommunikationstechniken
Bibliotheken sind niederschwellige öffentliche Einrichtungen ohne Konsum- und
Legitimationszwang. Die Antworten und Strategien der öffentlichen Bibliotheken auf
bestehende gesellschaftliche Herausforderungen liegen in der spezifischen Ausrichtung ihrer
Dienstleistungen, insbesondere im weiteren Ausbau ihrer Funktion als innerstädtische
Lernorte und als Einrichtungen des kommunalen Bürgerservices. Der niederschwellige,
nichtkommerzielle Zugang zu verlässlichen Informationen und zur Kreativität wird die Arbeit
der öffentlichen Bibliotheken auch in Zukunft prägen.
1. Unterstützung bei der Überwindung der digitalen Spaltung
Mit ihren nichtkommerziellen digitalen Angeboten stellen Bibliotheken eine Alternative zu den
im Internet agierenden Wirtschaftsunternehmen dar. Die Ausübung des im Grundgesetz
verbrieften Grundrechts, „sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu
unterrichten“, wäre ohne Bibliotheken in der digitalen Welt nicht gewährleistet. Der
Medienbestand der Bibliotheken ist nach professionellen Kriterien unabhängig und objektiv
ausgewählt und bildet das Spektrum der Meinungsvielfalt in unserer Gesellschaft ab.
Bibliotheken sind als öffentliche Einrichtungen den staatlichen Datenschutzgesetzen
verpflichtet. Sie speichern keine unzulässigen Daten, geben keine Personendaten weiter und
gehen sensibel mit diesen Daten um.
Neben der Unübersichtlichkeit und Schnelllebigkeit des Medienwandels gibt es eine weitere
Begleiterscheinung der digitalen Entwicklung mit einer erheblichen politischen und
gesellschaftlichen Brisanz: Informationen sind über das Internet zwar in großer Fülle frei
zugänglich, zunehmend wird jedoch der Zugang zu fundierten und qualitativ hochwertigen
Informationen nur noch kostenpflichtig ermöglicht. Die Diskussion über den „Open Access“
ist an den Hochschulen und in den wissenschaftlichen Bibliotheken in vollem Gange. Die
Auswirkungen der Verschiebung auf die Funktionstüchtigkeit der öffentlichen Bibliotheken
sind ebenfalls gravierend. Denn Archive zu Personen, Ländern, Sport, Tagesereignissen
oder Popmusik, Bibliografien, Lexika, Handbücher, Gesetzestexte, Rechtskommentare,
Informationen zu Wirtschaftsunternehmen u.v.a.m., die früher physisch in den Bibliotheken
präsent waren und im Lesesaal genutzt werden konnten, sind heute nur noch als
Datenbanken zugänglich. Das ermöglicht zwar eine schnellere Aktualisierung, verursacht
aber wesentlich höhere Kosten – sowohl beim Erwerb der Lizenzen als bei der technischen
Ausstattung. Auf diese Weise wird die digitale Spaltung noch vertieft, denn diese Spaltung
-7innerhalb der deutschen Gesellschaft entsteht nicht allein durch das Fehlen eines
Internetzugangs oder durch die Unkenntnis, das Internet richtig zu nutzen. Bibliotheken sind
daher eine wichtige Institution im Hinblick auf digitale Teilhabe bzw. zur Verhinderung einer
digitalen Spaltung.
2. Bibliotheken und Digitalisierung von Schriftwerken
Literatur, Kunst- und Museumsgegenstände, Archivgut und Denkmäler sind als Digitalisate
leichter verfügbar und können besser genutzt werden. Dokumente, die nicht in digitaler Form
zugänglich sind, werden zukünftig weniger Aufmerksamkeit erfahren und perspektivisch für
die alltägliche Nutzung durch Bürgerinnen und Bürger sowie für Forschung und
Wissenschaft aus dem Blick geraten. Aus diesem Grund muss ein möglichst großer Teil des
kulturellen und wissenschaftlichen Erbes über die Medienschwelle zum digitalen Format
gehoben werden. Dieser Schritt ist für die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands in der
Wissens- und Informationsgesellschaft unerlässlich. Die zusätzliche analoge Überlieferung
von Archivgut bleibt unverzichtbar.
Die digitale Erschließung der kulturellen und wissenschaftlichen Überlieferung ist ein
wichtiges gesamtgesellschaftliches Zukunftsprojekt. Notwendig ist daher der weitere rasche
Ausbau der „Deutschen Digitalen Bibliothek“ (DDB) als „Kulturportal“ mit Materialien aus
Archiven, Bibliotheken, Museen und Sammlungen in Deutschland zur Nutzung durch alle
Bürgerinnen und Bürger. Die DDB schafft mit begrenztem zentralem Aufwand für die
dezentralen digitalen Sammlungen in den kulturellen Einrichtungen der Länder und
Kommunen eine gemeinsame Oberfläche. Die dezentrale Digitalisierung und Datenhaltung
in den jeweiligen Einrichtungen selbst sind nicht Bestandteil der DDB. Die Infrastruktur der
DDB kann jedoch nur dann ihre volle Wirkung entfalten, wenn den über 30.000 Sachwaltern
des Kulturguts (also Bibliotheken, Museen, Denkmalämtern, Archiven und Filminstituten) von
ihren Unterhaltsträgern und von Förderinstitutionen genügend Mittel zur Durchführung von
Digitalisierungsprojekten bereitgestellt werden. Die DDB kann dann zugleich ein
einzigartiges Forschungsinstrument für Wissenschaftler werden.
Die Bibliotheken gehen davon aus, dass pro Jahr zusätzlich zu der bewährten
Projektförderung durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) ein Betrag von etwa
10 Mio. Euro benötigt wird, um damit jährlich weitere 200.000 Titel digitalisieren zu können.
Dieser Betrag sollte vom Bund aufgebracht werden. Daneben sollten regionale
Förderprogramme und Koordinierungsaktivitäten der Länder weiter bestehen.
Der Schwerpunkt der Digitalisierungsaktivitäten der Bibliotheken sollte bei älteren (15. bis 18.
Jahrhundert) und wertvolleren Werken (z. B. Künstlerbücher, Pressendrucke) liegen. Hier ist
weiterhin die Förderung kleinerer Projekte, auch in öffentlichen Bibliotheken, denkbar und
wünschenswert. Bei der insbesondere für das Schrifttum des 19. Jahrhunderts erforderlichen
Massendigitalisierung ist eine Kooperation mit kommerziellen Partnern möglich, wenn keine
Rechte an den Werken aufgegeben werden.
Der Aspekt der Langzeitarchivierung ist auf der Kostenseite von Anfang an mit zu bedenken.
Hier sind zunächst die Träger der jeweiligen Einrichtungen (Kommunen, Länder, Bund)
gefragt, damit die Einrichtungen in die Lage versetzt werden, die eigenen Digitalisate
dauerhaft vorzuhalten. Auch die Kosten für die Sicherung der langfristigen Verfügbarkeit sind
einzuplanen.
-8-
IV. Entwicklungsperspektiven für die Bibliotheksarbeit
Trotz der seit Jahren kontinuierlich wachsenden Nutzungszahlen und der nachweislich
erkennbaren Steigerung bei der aktiven Vermittlung von Lese-, Medien- und
Informationskompetenz in öffentlichen Bibliotheken, und trotz ihres hohen gesellschaftlichen
Nutzens sind diese aufgrund der seit Jahren schwierigen Finanzlage in ihrer Funktion
gefährdet. Der Finanzbedarf kann besonders in finanzschwachen Städten oftmals nicht
gedeckt werden.
Bibliotheken bilden eine Basis zur Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger an innovativen
Bildungschancen. Im Interesse einer effizienten Bildungslandschaft sollten alle öffentlichen
Bibliotheken befähigt werden, Zugänge zu elektronisch verfügbaren Medien,
Wissensressourcen und E-Learning-Angeboten zu schaffen. Die fehlende rechtliche
Gleichbehandlung von elektronischen und gedruckten Informationen führen zu erheblicher
Rechtsunsicherheit. Durch restriktive Geschäftsmodelle entsteht Kontrollverlust über
Bestandsaufbau und Bestandsmanagement, der dazu führt, dass Bibliotheken derzeit
bestimmte auf dem Markt erhältliche E-Books gar nicht anbieten können.
Die Ziele, die Länder und Kommunen in der frühkindlichen, der kulturellen und der
beruflichen Bildung, der Integration sowie beim Lebensbegleitenden Lernen verfolgen,
können bei konsequenter Einbeziehung öffentlicher Bibliotheken strukturierter sowie
ergebnis- und ressourcenorientierter erreicht werden. Die öffentlichen Bibliotheken wollen
kommunale Entscheidungsträger dabei unterstützen, ihren Bildungsauftrag in
ausreichendem Maße sicherzustellen. Dafür werden folgende Maßnahmen als
wünschenswert bzw. notwendig erachtet:
1. Rahmenbedingungen
1.1 Strategie zur flächendeckenden Versorgung im ländlichen Raum
Gerade in wirtschaftlich schwachen Regionen sind Bibliotheken oft die einzigen kulturellen
Einrichtungen vor Ort mit Aufenthaltsqualität, die von allen Einwohnerinnen und Einwohnern
genutzt werden können. Sie haben sich daher auch zu Zentren des kulturellen Lebens mit
umfangreichen Veranstaltungsangeboten entwickelt, die wie ihre Medienangebote alle
Schichten der Bevölkerung erreichten. Öffentliche Bibliotheken in verschiedener
Trägerschaft bilden ein relativ dichtes und das ganze Land überspannendes Netz, das es
weiter zu entwickeln gilt.
Öffentliche Bibliotheken im ländlichen Raum sollten die eingeschränkten
Mobilitätsmöglichkeiten der Bewohner zum Anlass nehmen, zeitgemäße elektronische und
mobile Angebote bereitzustellen. Das von Wohnort und Öffnungszeiten weitgehend
unabhängig nutzbare Angebot an elektronischen Medien sollte möglichst in einer
Verbundlösung vorhanden sein. Die stationären Bibliotheken werden durch mobile
Bibliotheksdienste (z. B. Fahrbibliotheken) ergänzt und zielgruppenspezifisch z. B. für
Schulen, Kindergärten, Kinder, junge Familien und Senioren profiliert. Öffentliche
Bibliotheken im ländlichen Raum sollten miteinander und mit anderen Bildungs- und
Kultureinrichtungen kooperieren. Sie sollten sich trägerübergreifend in regionalen Verbünden
mit abgestimmten Angeboten und Dienstleistungen zusammenschließen. Ein regionaler
Leihverkehr dient der Ergänzung begrenzter Angebote vor Ort.
1.2 Rechtliche Rahmenbedingungen für digitale Medien
Die Bereitstellung und elektronische „Ausleihe“ von E-Books in den öffentlichen Bibliotheken,
die derzeit bereits von ca. 1.300 Bibliotheken angeboten wird, ist momentan nur begrenzt
möglich. Öffentliche Bibliotheken können elektronische Medien nicht wie gedruckte Werke
-9frei nach eigenen professionellen Kriterien auswählen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen
für die Ausleihe digitaler Medien sind daher so zu sichern bzw. anzupassen, dass öffentliche
Bibliotheken der Bevölkerung auch in Zukunft freien Zugang zu Information und Kultur in
gleicher Weise wie bei physischen Medien gewährleisten können. Rechteinhabern steht es
zurzeit unter den gegebenen gesetzlichen Bedingungen völlig frei, zu entscheiden, ob sie
den Zugang zu einem bestimmten elektronischen Werk gewähren möchten und zu welchen
Bedingungen. Die mangelnde Bereitschaft einiger Verlage, ihre Inhalte für Bibliotheken zu
lizensieren, wirkt sich auf die Aufgabe öffentlicher Bibliotheken, umfassende Kultur- und
Informationsdienstleistungen und qualitätsvolle Auswahl für alle Bürger anzubieten,
empfindlich aus.
Längerfristig können die öffentlichen Bibliotheken ihrer gesellschaftlichen Aufgabe aber nur
nachkommen, wenn jedes E-Book, das an Endkunden verkauft wird, auch von Bibliotheken
erworben und ausgeliehen werden kann. Die Städte und Gemeinden ermöglichen über die
von ihnen finanzierten öffentlichen Bibliotheken einkommensunabhängig allen Bürgerinnen
und Bürgern den Zugang zu allen Arten von Büchern. Dies sollte nach gemeinsamer
Auffassung der kommunalen Spitzenverbände und des dbv auch bei E-Books so bleiben.
Die kommunalen Spitzenverbände haben daher gemeinsam mit dem dbv die
Bundesregierung aufgefordert, eindeutige Regelungen für faire Lizenzvergabemodelle und
eine entsprechende Aktualisierung des Urheberrechts wie z. B. eine Ausweitung der
Bibliothekstantieme vorzunehmen.
2. Entwicklungsperspektiven
2.1 Entwicklung einer nationalen Rahmenstrategie
Drei bestimmende Rahmenbedingungen deuten auf die Notwendigkeit einer nationalen
Rahmenstrategie:
Die fehlende strategische Verankerung der Bibliotheken als Teil der
Bildungsinfrastruktur: durchgängige bildungspolitische Zielsetzungen sind für das
Bibliothekswesen heute weder auf Länderebene noch in der Politik des Bundes in
ausreichendem Maße vorhanden. In nur vier Bundesländern gibt es Ansätze der
Verankerung durch Bibliotheksgesetze.
Das Fehlen einer koordinierten Innovations- und Entwicklungspolitik für das
Bibliothekswesen in Deutschland: es mangelt an zentraler Koordinations- und
Steuerungsleistung, welche die föderalen Strukturen und lokale
Eigenverantwortlichkeit sinnvoll ergänzt.
Eine zunehmende Konkurrenz zwischen verschiedenen Politikfeldern um finanzielle
Ressourcen erschwert die Weiterentwicklung der Bibliotheken.
Andere Staaten setzen erfolgreich auf eine gesamtstaatliche Koordinierung zur
Qualitätsoptimierung der Angebote von Bibliotheken. Nationale Agenturen tragen dort zur
landesweiten Steuerung und Weiterentwicklung der Bibliotheken bei.
Eine Reform des Bibliothekswesens muss jedoch immer die Hoheit der Länder in Bildungsund Kulturfragen und die Trägerschaft der Kommunen für die öffentlichen Bibliotheken
berücksichtigen. Sie kann nur in enger Kooperation mit den Ländern und Kommunen
realisiert werden. Die Bundesländer sind dem Gebot der Gleichbehandlung der Bürger
verpflichtet. Einige haben die Förderung öffentlicher Bibliotheken in ihrer Landesverfassung
festgeschrieben. Sie nehmen die Aufgaben unterstützender zentraler Dienstleistungen, einer
Anreizförderung und der Beförderung von Innovationen wahr.
- 10 2.2 Entwicklung lokaler bzw. regionaler Strategien
Eine aus der nationalen Rahmenstrategie abgeleitete lokale bzw. regionale
Bibliotheksstrategie sollte sich in die Leitziele des jeweiligen kommunalen Trägers einfügen
und sich an dessen Schwerpunkten orientieren. Eine zukunftsorientierte Bibliotheksstrategie
kann zur Qualitätssicherung und zur bürgerorientierten Nutzung von Ressourcen beitragen.
Die dann klar kommunizierte Ausrichtung der Bibliotheksarbeit unterstützt nicht zuletzt die
Profilierung der Bibliothek nach außen.
Das Modell zur strategischen Steuerung von Kommunen der Kommunalen
Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) stellt dar, wie eine
wirkungsorientierte Planung implementiert werden kann und wurde bereits erfolgreich auf
Stadtbibliotheken angewandt. Die Kooperation mit Ausbildungsstätten in Form von
studentischen Projekten im Rahmen des Schwerpunkts „Bibliotheksmanagement“ hat sich
ebenfalls bewährt.
2.3 Potentiale und Strategien der Verzahnung kommunaler Bibliotheken mit
Ganztagsschulen
Die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Bibliotheken und Schulen sollte in den
Lehrplänen auf eine verbindliche Basis gestellt werden. Als Bildungspartner für Schulen
können Bibliotheken dazu beitragen, eine lebendige Lesekultur zu entwickeln, die Kinder und
junge Erwachsene in die Lage versetzt, Medien kritisch und kreativ für ihre persönlichen,
beruflichen, gesellschaftlichen und politischen Interessen zu nutzen. Kooperationsmodelle
schulbibliothekarischer Versorgung gibt es in unterschiedlichen Gestaltungsformen: in der
Grundversorgung gibt es schulspezifische Dienstleistungen der öffentlichen Bibliotheken für
Schulen ohne eigene Schulbibliothek sowie kooperative Vertragspartnerschaften zwischen
Schulen und öffentlichen Bibliotheken zum Aufbau schulinterner Bibliotheksangebote. In den
Aufbaustufen finden sich kombinierte Schul- und Stadtteilbibliotheken, Fachstellen als
regionale Kooperationspartner von Schulbibliotheken, Schulbibliothekarische Arbeitsstellen
öffentlicher Bibliotheken sowie hauptamtlich geleitete, selbstständige Schulbibliotheken.
Um den Anforderungen der schulischen Medienbildung gerecht werden zu können, sollten
Schulen mit der dafür nötigen medialen Infrastruktur ausgestattet werden. Im Interesse der
Bildungsgerechtigkeit und der Vorbeugung einer weitergehenden digitalen Spaltung sollten
alle Schüler und Schülerinnen der allgemeinbildenden Schulen Zugang zu einer
Schulbibliothek haben. Eine Schulbibliothek liegt in der Schule oder in angemessener Nähe
zu ihr, um für Schüler und Lehrer im Rahmen des Unterrichts schnell und unkompliziert
erreicht werden zu können. Sie dient dem eigenständigen und aktiven Wissenserwerb.
Die Schulbibliothek sollte ein in einer Räumlichkeit zusammengefasster und systematisch
erschlossener Medienpool mit angemessener Informationstechnik sein. Auch eine öffentliche
Bibliothek kann die Funktion der Schulbibliothek wahrnehmen. Ein auf das pädagogische
Profil der Schule ausgerichteter Medienbestand unterstützt den schulischen Unterricht. Die
Schulbibliothek fördert darüber hinaus die Sprachentwicklung, Lesekompetenz und das
Interesse an Literatur, insbesondere bei Schulen mit großen Anteilen bildungsbenachteiligter
Kinder.
Schulbibliotheken sollten von speziell für diese Aufgaben geschultem Personal betreut
werden. Dafür sollten entsprechende Aus- und Fortbildungsangebote sowohl für Lehrer als
auch für Bibliothekare entwickelt werden. Die staatlichen Fachstellen unterstützen diese
Schulbibliotheken mit zentralen Diensten, an die sich Schulen und öffentliche Bibliotheken
wenden können.
- 11 2.4 Potenziale und Strategien der Verknüpfung kommunaler Bibliotheken mit anderen
kommunalen Einrichtungen
Die Stärke öffentlicher Bibliotheken ist auch die Stärke ihrer Netzwerke. Wichtigste Partner
sind Kindertagesstätten, Schulen, Volkshochschulen und Seniorenheime, aber auch Archive
und Stadtmuseen. Bibliotheken begleiten ihre Nutzer als einzige Institution dauerhaft durch
ihre gesamte Bildungsbiografie. Um die Angebote optimal aufeinander abzustimmen, bedarf
es für Kooperationen verbindliche Regelungen und langfristige Förderung. Für ein optimal
vernetztes lokales bzw. regionales Bildungsangebot sollten Städte und Gemeinden die
Kooperationen von öffentlichen Bibliotheken mit anderen lokalen bzw. regionalen Bildungsund Kultureinrichtungen unterstützen. Staatliche und private Förderprogramme sind wichtig,
um Projektarbeit zu ermöglichen und die Qualität der Kooperation zu verbessern.
Insbesondere öffentliche Bibliotheken und Volkshochschulen sind bedeutende
außerschulische Lernorte und bieten ein breites Spektrum an Informations- und
Bildungsangeboten. Sie dienen damit der lebensbegleitenden individuellen und
gesamtgesellschaftlichen Bildung. Diesen Bestandteil kommunaler Daseinsvorsorge zu
sichern, ist eine wichtige sozial-und bildungspolitische Aufgabe. Zum beiderseitigen Vorteil
und zur besseren Effizienz, aber vor allem zum Vorteil der jeweiligen Nutzergruppen wird
empfohlen, dass beide Einrichtungen eng zusammenarbeiten und ihre Bildungsangebote
aufeinander abstimmen und miteinander verschränken. Gerade im Bereich
„Sprachenvermittlung“ für die Zielgruppe Migranten, Flüchtlinge, Menschen mit
Leseschwäche und Analphabeten existieren bereits zahlreiche Kooperationen. Ziele der
engeren Kooperation können die Verbesserung der räumlichen Situation, die Schaffung von
Synergieeffekten, höhere Sichtbarkeit durch gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit oder die
Schaffung größerer Kultur- und Bildungseinrichtungen sein. Dabei ist darauf zu achten, dass
bei der Zusammenlegung dieser Bereiche beide Einrichtungen als gleichberechtigte Partner
zusammenarbeiten.
Damit Bibliotheken auch in Zukunft ihren Beitrag für alle Bürgerinnen und Bürger leisten
können, sollten sie nicht nur stärker in die bildungspolitischen Konzeptionen der
Bundesländer und der Kommunen integriert, sondern auch ihre Förderung neu ausgerichtet
werden. Bund und Länder sollten insbesondere durch eine ausreichende Finanzausstattung
der Kommunen für eine adäquate öffentliche Bildungsinfrastruktur sorgen.
- 12 -
Herausgeber
Deutscher Städtetag
Deutscher Städte- und Gemeindebund
Deutscher Bibliotheksverband
Ansprechpartner/innen
Beigeordneter Klaus Hebborn, Deutscher Städtetag,
E-Mail: klaus.hebborn@staedtetag.de
Beigeordneter Uwe Lübking, Deutscher Städte- und Gemeindebund,
E-Mail: uwe.luebking@dstgb.de
Geschäftsführerin Barbara Schleihagen, Deutscher Bibliotheksverband,
E-Mail: schleihagen@bibliotheksverband.de
ISBN 978-3-88082-289-4
Berlin und Köln, Mai 2016
Deutscher Städtetag
Geschäftsstellen Berlin und Köln
Tel. 0221 3771-0
E-Mail: post@staedtetag.de
www.staedtetag.de
Deutscher Städte- und Gemeindebund
Marienstraße 6
12207 Berlin (Lichterfelde)
Tel. 030 77307-0
www.dstgb.de
Deutscher Bibliotheksverband
Fritschestraße 27-28
10585 Berlin
Tel. 030 6449899-10
www.bibliotheksverband.de