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Beschlussvorlage (Anage 5)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
161 kB
Datum
09.03.2017
Erstellt
22.02.17, 15:01
Aktualisiert
22.02.17, 15:01

Inhalt der Datei

Biblliothe eken n als s stark ke Ve ermitttler für Bildu B ung und u Kultu K ur in Städte S en un nd Gemeinden Leitlin nien un nd Hinw weise zzur We eiterenttwicklu ung öffenttlicher Bibliottheken n -2- Inhaltsverzeichnis Vorwort ....................................................................................................................... 3 I. Stellenwert der Bibliotheken in den Kommunen ...................................................... 4 II. Leistungen der Bibliotheken für die Kommunen ..................................................... 4 III. Zukunftsperspektiven der Bibliotheksarbeit angesichts der Entwicklung digitaler Kommunikationstechniken .......................................................................................... 6 1. Unterstützung bei der Überwindung der digitalen Spaltung ................................ 6 2. Bibliotheken und Digitalisierung von Schriftwerken ............................................. 7 IV. Entwicklungsperspektiven für die Bibliotheksarbeit ............................................... 8 1. Rahmenbedingungen .......................................................................................... 8 2. Entwicklungsperspektiven ................................................................................... 9 -3- Vorwo ort u Gemein nden werde en durch En ntwicklungen n wie den demografisc d chen Wande el, die Städte und Digitalissierung und Migration vor v große Herausforde H rungen gesstellt. Komm munale Bildungspolitik musss sich auf eine e zukunfftsfähige Wissensgese ellschaft einsstellen und einhaltet Ans strengunge en für Bildun ngsangebote auf komm munaler Ebe ene und ausrichtten. Das be deren la andes- und bundesweite Vernetzu ung. Hier ka ann auch de en kommunalen Bibliotheken eine Schlüsselstellung zukommen. heken in ihre er Funktion grundlegen nd veränderrt. Sie sind heute Die Digitalisierung hat Biblioth ns als vielm mehr modern ne Bildungss- und Medienzentren mit m wenigerr Bewahrer des Wissen einem umfassende u en Vermittlu ungsauftrag. Die Zusam mmensetzun ng des Med dienbestand des verschie ebt sich zun nehmend vo on physisch hen zu digita alen Angeboten. uch neue Kompetenze en, die den Kernkompe K etenzen Lessen und Die Digitalisierung erfordert au ben zur Seite e gestellt werden w müsssen. Technik allein löstt das Proble em der digittalen Schreib Spaltung nicht. Enttscheidend ist die Verm mittlung derr nötigen Ko ompetenzen n im Umgan ng mit breite Spekttrum an Med dien und Infformationen n, das Biblio otheken verrfügbar den Medien. Das b n und desse en Nutzung Bibliothekssfachleute professionel p l vermitteln und begleiten, machen bietet da afür wichtig ges Potenzia al. In Zeiten digitaler Kommunika K ation und Ve ernetzung sind s zunehm mend städtissche Orte der ommunikation von Men nsch zu Mensch gefrag gt. Die Stad dt- und unmittellbaren perssönlichen Ko Gemein ndebibliothe ek erfüllt hie er als offene er innerstädttischer Lern nort eine we eitere wichtiige Funktion: Sie biete et Arbeitsplä ätze, aber auch ansprechende Räume für Erh holung und gestaltung. Die so gesstaltete multtimediale Bibliothek verrfügt über beste b Bedingungen Freizeitg für das lebensbegle eitende und d selbstgestteuerte Lern nen. In Koo operationen mit einer Vielzahl V nern bieten die Biblioth heken ein umfangreiches Veransta altungs- und Kulturprogramm an Partn für unte erschiedliche e Zielgruppen an und w wirken damit in die kom mmunalen Gemeinscha G aften hinein. Bibliotheken B n, die auf diese Weise ihr Angebo ots- und Die enstleistungsprofil im Dialog D mit Bevölkerung un nd Kommun nalpolitik en ntwickeln, le eisten damitt einen positiven Beitra ag zur ntwicklung. Stadten utsche Städ dtetag, der Deutsche D S Städte- und Gemeindeb bund und de er Deutsche e Der Deu Bibliothe eksverband d bekräftigen mit nachffolgender Po ositionsbesstimmung ihren Willen zur z Zusamm menarbeit u und zeigen Entwicklung E gsperspektiv ven der Bib bliotheksarb beit in den Kommu unen auf. H Helmut Ded dy Sttellvertreten nder Haup ptgeschäftssführer des Deu utschen Stä ädtetages Dr. Ge erd Landsb berg Hauptg geschäftsführer des Deutsschen Städte- und Gem meindebunde es Barbara a Schleihag gen Gesch häftsführerin des Deutschen des Bibliotheksverband -4- Bibliotheken als starke Vermittler für Bildung und Kultur in Städten und Gemeinden Leitlinien und Hinweise zur Weiterentwicklung öffentlicher Bibliotheken I. Stellenwert der Bibliotheken in den Kommunen Die wesentliche Dienstleistung von Bibliotheken besteht darin, dass sie für alle Bürger – unabhängig von Einkommen, Status, Alter, Geschlecht oder Herkunft – freien Zugang zu Information, Bildung und Kultur gewährleistet und Angebote der kulturellen Bildung vermittelt. Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, stellen Bibliotheken Medien in allen Formen vor Ort und online bereit und unterstützen mit ihren Aktivitäten und Programmen die Herausbildung von Lese-, Medien- und Informationskompetenz. Zusätzlich erbringt die Bibliothek als öffentlicher, nicht-kommerzieller, geschützter und inspirierender Ort der Begegnung und als Wissensspeicher große Leistungen von gesellschaftlicher Bedeutung. Ihre Transformation von einer reinen Kultureinrichtung zu einer Kultur- und Bildungseinrichtung hat vor langer Zeit begonnen. Die Bedeutung der öffentlichen Bibliothek als sog. „Dritter Ort“ wird weiter zunehmen. Entgegen einer häufig anzutreffenden Annahme wachsen die Besucherzahlen der öffentlichen Bibliotheken weiterhin (Steigerung der Besucherzahlen von 5,94 % und Steigerung der Entleihungen um 20,36% im Zeitraum von 2000 bis 2014 gemäß Deutscher Bibliotheksstatistik). Dazu kommt eine Verzehnfachung der Entleihungen von virtuellen Beständen im Jahr 2014 im Vergleich zum Jahr 2010. Gerade junge Menschen möchten ihren kommunikativen Austausch in virtuellen Welten mit realen Begegnungen ergänzen und wählen die Bibliothek dafür häufig als Begegnungsort. Die Zusammensetzung des Medienbestandes verschiebt sich zunehmend von den physischen zu diversen digitalen Angeboten. Damit tragen die Bibliotheken der zunehmenden Digitalisierung vieler Bereiche unseres Alltags und der gesellschaftlichen Entwicklung Rechnung. II. Leistungen der Bibliotheken für die Kommunen Bibliotheken erbringen grundlegende Dienstleistungen öffentlicher Einrichtungen im Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge. Sie sind die meistgenutzten Kultur- und Bildungseinrichtungen und somit ein unentbehrlicher Bestandteil der kommunalen Kulturund Bildungsinfrastruktur. Bibliotheken, die ihr Angebots- und Dienstleistungsprofil im Dialog mit Bevölkerung und Kommunalpolitik entwickeln, leisten auch einen positiven Beitrag zur Stadtentwicklung. Künftig wird vor dem Hintergrund des digitalen Wandels der Bedarf an neutraler, qualitätsgesicherter Information und kompetenter Beratung noch weiter steigen. Daher ist eine flächendeckende Bibliotheksinfrastruktur gerade auch im ländlichen Raum notwendig. In den Städten sichern Bibliothekssysteme, bestehend aus Zentralbibliothek mit Zweigstellen, bzw. Bezirksbibliotheken, eine wohnraumnahe Versorgung der Bevölkerung. Städte und Gemeinden als Träger der öffentlichen Bibliotheken benötigen eine solide Finanzausstattung, um diese Aufgabe in angemessener Weise zu erfüllen. Nur so kann der Auftrag des Grundgesetzes, die Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet zu wahren, erfüllt werden. -5- Stadt- und Gemeindebibliotheken erfüllen wichtige Bildungsaufgaben in den kommunalen Gebietskörperschaften: 1. Mit rund 118 Millionen Besucherinnen und Besuchern sind öffentliche Bibliotheken die meistgenutzten Kultur- und Bildungseinrichtungen in Deutschland. Mit 348.000 Veranstaltungen pro Jahr sind die Bibliotheken Spitzenreiter bei Literatur- und Leseförderaktionen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Mit der Ausleihe von jährlich ca. 355 Millionen Büchern und Medien (Deutsche Bibliotheksstatistik 2014) bieten Bibliotheken nicht nur die Grundlage für Leseförderung, sondern auch für Ausund Weiterbildung und für das Lebensbegleitende Lernen. Neben ihrer Aufgabe der breiten, niederschwelligen Buch-, Medien- und Informationsversorgung tragen sie entscheidend zur Sprach- und Leseförderung von Kindern und Jugendlichen bei und befördern die Integration vieler Menschen mit Migrationshintergrund und von Flüchtlingen. Sie arbeiten dazu auch eng mit Schulen, Kindergärten und den Einrichtungen der Erwachsenenbildung zusammen. 2. Im Zuge der Schulentwicklung, gerade bei der Einrichtung von Ganztagsschulen, kommt Bibliotheken immer mehr die Rolle eines Dienstleisters für Schulen zu. Die Schulbibliothek ist dabei ein wesentlicher Baustein im Betrieb einer Ganztagsschule. Ein systematisch erschlossenes, aktuelles Medienangebot, angepasst an die schulischen Fachcurricula, ist die ideale Voraussetzung dafür, Fachwissen und Kompetenzvermittlung zu vereinen. Auch viele außerunterrichtliche Projektgruppen, Pflicht- und Wahl-AGs finden hier optimale Arbeitsbedingungen. Die Bibliothek dient Schülerinnen und Schülern zur Vorbereitung auf Unterricht und Prüfungen sowie zum selbstständigen Lernen. In der Mittagszeit entstehen Freizeiten, die die Schülerinnen und Schüler in der Bibliothek anregend oder entspannend nutzen können. Die Neugründung und der Ausbau von Schulbibliotheken in Zusammenarbeit mit hauptamtlich geleiteten öffentlichen Bibliotheken stellen zudem vielerorts einen wichtigen Teil der Bildungsarbeit dar. 3. In vielen Kommunen, insbesondere im ländliche Raum, sind die Bibliotheken oft die einzige noch verbliebene nicht-kommerzielle Kultur- und Bildungseinrichtung, ein geschützter öffentlicher Raum, in dem Kultur und Bildung erlebt wird, in dem man allein oder in der Gruppe arbeiten kann, der zur Kommunikation einlädt und als Treffpunkt sowie zur sinnvollen Freizeitgestaltung genutzt wird. 4. Durch eine regelmäßige Nutzung der Bibliotheken durch Kindertageseinrichtungen und Schulklassenführungen wird die öffentliche Bibliothek zum externen Lernort der Frühförderung. Die öffentlichen Bibliotheken bieten hierfür einen offenen Zugang, professionelles Know-how und aktuelle Medienbestände, z. B. in Form von Medienkisten, die den Kindertageseinrichtungen und Schulen vermittelt werden. Kindertageseinrichtungen, Schulen und Bibliotheken, sollten weitere Kooperationsvereinbarungen auf lokaler Ebene eingehen. Diese sollten insbesondere Aussagen zu Projekttagen, kulturellen Veranstaltungen und Absprachen zum Bestandsaufbau enthalten. Die Kommunen sind aufgerufen, diese Kooperationsbeziehungen nach ihren Möglichkeiten zu fördern. -65. Immer mehr kommunale Bibliotheken kooperieren auf verschiedenen Ebenen mit Volkshochschulen. Das Spektrum reicht von der Auslage von Informationen, der Zusammenarbeit bei Veranstaltungen (z. B. Ausstellungen, Sprachkurse für Migranten und Flüchtlinge, Angebote für leseschwache Erwachsene, Lesepaten, Kurse zu elektronischen Medien durch Bibliotheksmitarbeiter) über die gegenseitige Nutzung von Räumlichkeiten (Lernstudio, Computerarbeitsplätze, EDV-Schulungsraum) bis zur räumlichen und administrativen Zusammenlegung beider Institutionen in sog. Kulturund Bildungszentren oder auf einem Bildungscampus unter einer gemeinsamen Leitung. Empfehlenswert ist es daher, durch regelmäßigen Austausch und Teilnahme an Dienstberatungen aktiv nach einer verbesserten Kooperation zu streben. Begrüßenswert wäre es, die Zusammenarbeit durch den Abschluss von Kooperationsvereinbarungen zwischen den Landesverbänden der Bibliotheken und der Volkshochschulen zu fördern, wie dies in Rheinland-Pfalz, Brandenburg, Bayern, Baden-Württemberg und Thüringen bereits erfolgreich praktiziert wird. III. Zukunftsperspektiven der Bibliotheksarbeit angesichts der Entwicklung digitaler Kommunikationstechniken Bibliotheken sind niederschwellige öffentliche Einrichtungen ohne Konsum- und Legitimationszwang. Die Antworten und Strategien der öffentlichen Bibliotheken auf bestehende gesellschaftliche Herausforderungen liegen in der spezifischen Ausrichtung ihrer Dienstleistungen, insbesondere im weiteren Ausbau ihrer Funktion als innerstädtische Lernorte und als Einrichtungen des kommunalen Bürgerservices. Der niederschwellige, nichtkommerzielle Zugang zu verlässlichen Informationen und zur Kreativität wird die Arbeit der öffentlichen Bibliotheken auch in Zukunft prägen. 1. Unterstützung bei der Überwindung der digitalen Spaltung Mit ihren nichtkommerziellen digitalen Angeboten stellen Bibliotheken eine Alternative zu den im Internet agierenden Wirtschaftsunternehmen dar. Die Ausübung des im Grundgesetz verbrieften Grundrechts, „sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten“, wäre ohne Bibliotheken in der digitalen Welt nicht gewährleistet. Der Medienbestand der Bibliotheken ist nach professionellen Kriterien unabhängig und objektiv ausgewählt und bildet das Spektrum der Meinungsvielfalt in unserer Gesellschaft ab. Bibliotheken sind als öffentliche Einrichtungen den staatlichen Datenschutzgesetzen verpflichtet. Sie speichern keine unzulässigen Daten, geben keine Personendaten weiter und gehen sensibel mit diesen Daten um. Neben der Unübersichtlichkeit und Schnelllebigkeit des Medienwandels gibt es eine weitere Begleiterscheinung der digitalen Entwicklung mit einer erheblichen politischen und gesellschaftlichen Brisanz: Informationen sind über das Internet zwar in großer Fülle frei zugänglich, zunehmend wird jedoch der Zugang zu fundierten und qualitativ hochwertigen Informationen nur noch kostenpflichtig ermöglicht. Die Diskussion über den „Open Access“ ist an den Hochschulen und in den wissenschaftlichen Bibliotheken in vollem Gange. Die Auswirkungen der Verschiebung auf die Funktionstüchtigkeit der öffentlichen Bibliotheken sind ebenfalls gravierend. Denn Archive zu Personen, Ländern, Sport, Tagesereignissen oder Popmusik, Bibliografien, Lexika, Handbücher, Gesetzestexte, Rechtskommentare, Informationen zu Wirtschaftsunternehmen u.v.a.m., die früher physisch in den Bibliotheken präsent waren und im Lesesaal genutzt werden konnten, sind heute nur noch als Datenbanken zugänglich. Das ermöglicht zwar eine schnellere Aktualisierung, verursacht aber wesentlich höhere Kosten – sowohl beim Erwerb der Lizenzen als bei der technischen Ausstattung. Auf diese Weise wird die digitale Spaltung noch vertieft, denn diese Spaltung -7innerhalb der deutschen Gesellschaft entsteht nicht allein durch das Fehlen eines Internetzugangs oder durch die Unkenntnis, das Internet richtig zu nutzen. Bibliotheken sind daher eine wichtige Institution im Hinblick auf digitale Teilhabe bzw. zur Verhinderung einer digitalen Spaltung. 2. Bibliotheken und Digitalisierung von Schriftwerken Literatur, Kunst- und Museumsgegenstände, Archivgut und Denkmäler sind als Digitalisate leichter verfügbar und können besser genutzt werden. Dokumente, die nicht in digitaler Form zugänglich sind, werden zukünftig weniger Aufmerksamkeit erfahren und perspektivisch für die alltägliche Nutzung durch Bürgerinnen und Bürger sowie für Forschung und Wissenschaft aus dem Blick geraten. Aus diesem Grund muss ein möglichst großer Teil des kulturellen und wissenschaftlichen Erbes über die Medienschwelle zum digitalen Format gehoben werden. Dieser Schritt ist für die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands in der Wissens- und Informationsgesellschaft unerlässlich. Die zusätzliche analoge Überlieferung von Archivgut bleibt unverzichtbar. Die digitale Erschließung der kulturellen und wissenschaftlichen Überlieferung ist ein wichtiges gesamtgesellschaftliches Zukunftsprojekt. Notwendig ist daher der weitere rasche Ausbau der „Deutschen Digitalen Bibliothek“ (DDB) als „Kulturportal“ mit Materialien aus Archiven, Bibliotheken, Museen und Sammlungen in Deutschland zur Nutzung durch alle Bürgerinnen und Bürger. Die DDB schafft mit begrenztem zentralem Aufwand für die dezentralen digitalen Sammlungen in den kulturellen Einrichtungen der Länder und Kommunen eine gemeinsame Oberfläche. Die dezentrale Digitalisierung und Datenhaltung in den jeweiligen Einrichtungen selbst sind nicht Bestandteil der DDB. Die Infrastruktur der DDB kann jedoch nur dann ihre volle Wirkung entfalten, wenn den über 30.000 Sachwaltern des Kulturguts (also Bibliotheken, Museen, Denkmalämtern, Archiven und Filminstituten) von ihren Unterhaltsträgern und von Förderinstitutionen genügend Mittel zur Durchführung von Digitalisierungsprojekten bereitgestellt werden. Die DDB kann dann zugleich ein einzigartiges Forschungsinstrument für Wissenschaftler werden. Die Bibliotheken gehen davon aus, dass pro Jahr zusätzlich zu der bewährten Projektförderung durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) ein Betrag von etwa 10 Mio. Euro benötigt wird, um damit jährlich weitere 200.000 Titel digitalisieren zu können. Dieser Betrag sollte vom Bund aufgebracht werden. Daneben sollten regionale Förderprogramme und Koordinierungsaktivitäten der Länder weiter bestehen. Der Schwerpunkt der Digitalisierungsaktivitäten der Bibliotheken sollte bei älteren (15. bis 18. Jahrhundert) und wertvolleren Werken (z. B. Künstlerbücher, Pressendrucke) liegen. Hier ist weiterhin die Förderung kleinerer Projekte, auch in öffentlichen Bibliotheken, denkbar und wünschenswert. Bei der insbesondere für das Schrifttum des 19. Jahrhunderts erforderlichen Massendigitalisierung ist eine Kooperation mit kommerziellen Partnern möglich, wenn keine Rechte an den Werken aufgegeben werden. Der Aspekt der Langzeitarchivierung ist auf der Kostenseite von Anfang an mit zu bedenken. Hier sind zunächst die Träger der jeweiligen Einrichtungen (Kommunen, Länder, Bund) gefragt, damit die Einrichtungen in die Lage versetzt werden, die eigenen Digitalisate dauerhaft vorzuhalten. Auch die Kosten für die Sicherung der langfristigen Verfügbarkeit sind einzuplanen. -8- IV. Entwicklungsperspektiven für die Bibliotheksarbeit Trotz der seit Jahren kontinuierlich wachsenden Nutzungszahlen und der nachweislich erkennbaren Steigerung bei der aktiven Vermittlung von Lese-, Medien- und Informationskompetenz in öffentlichen Bibliotheken, und trotz ihres hohen gesellschaftlichen Nutzens sind diese aufgrund der seit Jahren schwierigen Finanzlage in ihrer Funktion gefährdet. Der Finanzbedarf kann besonders in finanzschwachen Städten oftmals nicht gedeckt werden. Bibliotheken bilden eine Basis zur Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger an innovativen Bildungschancen. Im Interesse einer effizienten Bildungslandschaft sollten alle öffentlichen Bibliotheken befähigt werden, Zugänge zu elektronisch verfügbaren Medien, Wissensressourcen und E-Learning-Angeboten zu schaffen. Die fehlende rechtliche Gleichbehandlung von elektronischen und gedruckten Informationen führen zu erheblicher Rechtsunsicherheit. Durch restriktive Geschäftsmodelle entsteht Kontrollverlust über Bestandsaufbau und Bestandsmanagement, der dazu führt, dass Bibliotheken derzeit bestimmte auf dem Markt erhältliche E-Books gar nicht anbieten können. Die Ziele, die Länder und Kommunen in der frühkindlichen, der kulturellen und der beruflichen Bildung, der Integration sowie beim Lebensbegleitenden Lernen verfolgen, können bei konsequenter Einbeziehung öffentlicher Bibliotheken strukturierter sowie ergebnis- und ressourcenorientierter erreicht werden. Die öffentlichen Bibliotheken wollen kommunale Entscheidungsträger dabei unterstützen, ihren Bildungsauftrag in ausreichendem Maße sicherzustellen. Dafür werden folgende Maßnahmen als wünschenswert bzw. notwendig erachtet: 1. Rahmenbedingungen 1.1 Strategie zur flächendeckenden Versorgung im ländlichen Raum Gerade in wirtschaftlich schwachen Regionen sind Bibliotheken oft die einzigen kulturellen Einrichtungen vor Ort mit Aufenthaltsqualität, die von allen Einwohnerinnen und Einwohnern genutzt werden können. Sie haben sich daher auch zu Zentren des kulturellen Lebens mit umfangreichen Veranstaltungsangeboten entwickelt, die wie ihre Medienangebote alle Schichten der Bevölkerung erreichten. Öffentliche Bibliotheken in verschiedener Trägerschaft bilden ein relativ dichtes und das ganze Land überspannendes Netz, das es weiter zu entwickeln gilt. Öffentliche Bibliotheken im ländlichen Raum sollten die eingeschränkten Mobilitätsmöglichkeiten der Bewohner zum Anlass nehmen, zeitgemäße elektronische und mobile Angebote bereitzustellen. Das von Wohnort und Öffnungszeiten weitgehend unabhängig nutzbare Angebot an elektronischen Medien sollte möglichst in einer Verbundlösung vorhanden sein. Die stationären Bibliotheken werden durch mobile Bibliotheksdienste (z. B. Fahrbibliotheken) ergänzt und zielgruppenspezifisch z. B. für Schulen, Kindergärten, Kinder, junge Familien und Senioren profiliert. Öffentliche Bibliotheken im ländlichen Raum sollten miteinander und mit anderen Bildungs- und Kultureinrichtungen kooperieren. Sie sollten sich trägerübergreifend in regionalen Verbünden mit abgestimmten Angeboten und Dienstleistungen zusammenschließen. Ein regionaler Leihverkehr dient der Ergänzung begrenzter Angebote vor Ort. 1.2 Rechtliche Rahmenbedingungen für digitale Medien Die Bereitstellung und elektronische „Ausleihe“ von E-Books in den öffentlichen Bibliotheken, die derzeit bereits von ca. 1.300 Bibliotheken angeboten wird, ist momentan nur begrenzt möglich. Öffentliche Bibliotheken können elektronische Medien nicht wie gedruckte Werke -9frei nach eigenen professionellen Kriterien auswählen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Ausleihe digitaler Medien sind daher so zu sichern bzw. anzupassen, dass öffentliche Bibliotheken der Bevölkerung auch in Zukunft freien Zugang zu Information und Kultur in gleicher Weise wie bei physischen Medien gewährleisten können. Rechteinhabern steht es zurzeit unter den gegebenen gesetzlichen Bedingungen völlig frei, zu entscheiden, ob sie den Zugang zu einem bestimmten elektronischen Werk gewähren möchten und zu welchen Bedingungen. Die mangelnde Bereitschaft einiger Verlage, ihre Inhalte für Bibliotheken zu lizensieren, wirkt sich auf die Aufgabe öffentlicher Bibliotheken, umfassende Kultur- und Informationsdienstleistungen und qualitätsvolle Auswahl für alle Bürger anzubieten, empfindlich aus. Längerfristig können die öffentlichen Bibliotheken ihrer gesellschaftlichen Aufgabe aber nur nachkommen, wenn jedes E-Book, das an Endkunden verkauft wird, auch von Bibliotheken erworben und ausgeliehen werden kann. Die Städte und Gemeinden ermöglichen über die von ihnen finanzierten öffentlichen Bibliotheken einkommensunabhängig allen Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu allen Arten von Büchern. Dies sollte nach gemeinsamer Auffassung der kommunalen Spitzenverbände und des dbv auch bei E-Books so bleiben. Die kommunalen Spitzenverbände haben daher gemeinsam mit dem dbv die Bundesregierung aufgefordert, eindeutige Regelungen für faire Lizenzvergabemodelle und eine entsprechende Aktualisierung des Urheberrechts wie z. B. eine Ausweitung der Bibliothekstantieme vorzunehmen. 2. Entwicklungsperspektiven 2.1 Entwicklung einer nationalen Rahmenstrategie Drei bestimmende Rahmenbedingungen deuten auf die Notwendigkeit einer nationalen Rahmenstrategie:  Die fehlende strategische Verankerung der Bibliotheken als Teil der Bildungsinfrastruktur: durchgängige bildungspolitische Zielsetzungen sind für das Bibliothekswesen heute weder auf Länderebene noch in der Politik des Bundes in ausreichendem Maße vorhanden. In nur vier Bundesländern gibt es Ansätze der Verankerung durch Bibliotheksgesetze.  Das Fehlen einer koordinierten Innovations- und Entwicklungspolitik für das Bibliothekswesen in Deutschland: es mangelt an zentraler Koordinations- und Steuerungsleistung, welche die föderalen Strukturen und lokale Eigenverantwortlichkeit sinnvoll ergänzt.  Eine zunehmende Konkurrenz zwischen verschiedenen Politikfeldern um finanzielle Ressourcen erschwert die Weiterentwicklung der Bibliotheken. Andere Staaten setzen erfolgreich auf eine gesamtstaatliche Koordinierung zur Qualitätsoptimierung der Angebote von Bibliotheken. Nationale Agenturen tragen dort zur landesweiten Steuerung und Weiterentwicklung der Bibliotheken bei. Eine Reform des Bibliothekswesens muss jedoch immer die Hoheit der Länder in Bildungsund Kulturfragen und die Trägerschaft der Kommunen für die öffentlichen Bibliotheken berücksichtigen. Sie kann nur in enger Kooperation mit den Ländern und Kommunen realisiert werden. Die Bundesländer sind dem Gebot der Gleichbehandlung der Bürger verpflichtet. Einige haben die Förderung öffentlicher Bibliotheken in ihrer Landesverfassung festgeschrieben. Sie nehmen die Aufgaben unterstützender zentraler Dienstleistungen, einer Anreizförderung und der Beförderung von Innovationen wahr. - 10 2.2 Entwicklung lokaler bzw. regionaler Strategien Eine aus der nationalen Rahmenstrategie abgeleitete lokale bzw. regionale Bibliotheksstrategie sollte sich in die Leitziele des jeweiligen kommunalen Trägers einfügen und sich an dessen Schwerpunkten orientieren. Eine zukunftsorientierte Bibliotheksstrategie kann zur Qualitätssicherung und zur bürgerorientierten Nutzung von Ressourcen beitragen. Die dann klar kommunizierte Ausrichtung der Bibliotheksarbeit unterstützt nicht zuletzt die Profilierung der Bibliothek nach außen. Das Modell zur strategischen Steuerung von Kommunen der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) stellt dar, wie eine wirkungsorientierte Planung implementiert werden kann und wurde bereits erfolgreich auf Stadtbibliotheken angewandt. Die Kooperation mit Ausbildungsstätten in Form von studentischen Projekten im Rahmen des Schwerpunkts „Bibliotheksmanagement“ hat sich ebenfalls bewährt. 2.3 Potentiale und Strategien der Verzahnung kommunaler Bibliotheken mit Ganztagsschulen Die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Bibliotheken und Schulen sollte in den Lehrplänen auf eine verbindliche Basis gestellt werden. Als Bildungspartner für Schulen können Bibliotheken dazu beitragen, eine lebendige Lesekultur zu entwickeln, die Kinder und junge Erwachsene in die Lage versetzt, Medien kritisch und kreativ für ihre persönlichen, beruflichen, gesellschaftlichen und politischen Interessen zu nutzen. Kooperationsmodelle schulbibliothekarischer Versorgung gibt es in unterschiedlichen Gestaltungsformen: in der Grundversorgung gibt es schulspezifische Dienstleistungen der öffentlichen Bibliotheken für Schulen ohne eigene Schulbibliothek sowie kooperative Vertragspartnerschaften zwischen Schulen und öffentlichen Bibliotheken zum Aufbau schulinterner Bibliotheksangebote. In den Aufbaustufen finden sich kombinierte Schul- und Stadtteilbibliotheken, Fachstellen als regionale Kooperationspartner von Schulbibliotheken, Schulbibliothekarische Arbeitsstellen öffentlicher Bibliotheken sowie hauptamtlich geleitete, selbstständige Schulbibliotheken. Um den Anforderungen der schulischen Medienbildung gerecht werden zu können, sollten Schulen mit der dafür nötigen medialen Infrastruktur ausgestattet werden. Im Interesse der Bildungsgerechtigkeit und der Vorbeugung einer weitergehenden digitalen Spaltung sollten alle Schüler und Schülerinnen der allgemeinbildenden Schulen Zugang zu einer Schulbibliothek haben. Eine Schulbibliothek liegt in der Schule oder in angemessener Nähe zu ihr, um für Schüler und Lehrer im Rahmen des Unterrichts schnell und unkompliziert erreicht werden zu können. Sie dient dem eigenständigen und aktiven Wissenserwerb. Die Schulbibliothek sollte ein in einer Räumlichkeit zusammengefasster und systematisch erschlossener Medienpool mit angemessener Informationstechnik sein. Auch eine öffentliche Bibliothek kann die Funktion der Schulbibliothek wahrnehmen. Ein auf das pädagogische Profil der Schule ausgerichteter Medienbestand unterstützt den schulischen Unterricht. Die Schulbibliothek fördert darüber hinaus die Sprachentwicklung, Lesekompetenz und das Interesse an Literatur, insbesondere bei Schulen mit großen Anteilen bildungsbenachteiligter Kinder. Schulbibliotheken sollten von speziell für diese Aufgaben geschultem Personal betreut werden. Dafür sollten entsprechende Aus- und Fortbildungsangebote sowohl für Lehrer als auch für Bibliothekare entwickelt werden. Die staatlichen Fachstellen unterstützen diese Schulbibliotheken mit zentralen Diensten, an die sich Schulen und öffentliche Bibliotheken wenden können. - 11 2.4 Potenziale und Strategien der Verknüpfung kommunaler Bibliotheken mit anderen kommunalen Einrichtungen Die Stärke öffentlicher Bibliotheken ist auch die Stärke ihrer Netzwerke. Wichtigste Partner sind Kindertagesstätten, Schulen, Volkshochschulen und Seniorenheime, aber auch Archive und Stadtmuseen. Bibliotheken begleiten ihre Nutzer als einzige Institution dauerhaft durch ihre gesamte Bildungsbiografie. Um die Angebote optimal aufeinander abzustimmen, bedarf es für Kooperationen verbindliche Regelungen und langfristige Förderung. Für ein optimal vernetztes lokales bzw. regionales Bildungsangebot sollten Städte und Gemeinden die Kooperationen von öffentlichen Bibliotheken mit anderen lokalen bzw. regionalen Bildungsund Kultureinrichtungen unterstützen. Staatliche und private Förderprogramme sind wichtig, um Projektarbeit zu ermöglichen und die Qualität der Kooperation zu verbessern. Insbesondere öffentliche Bibliotheken und Volkshochschulen sind bedeutende außerschulische Lernorte und bieten ein breites Spektrum an Informations- und Bildungsangeboten. Sie dienen damit der lebensbegleitenden individuellen und gesamtgesellschaftlichen Bildung. Diesen Bestandteil kommunaler Daseinsvorsorge zu sichern, ist eine wichtige sozial-und bildungspolitische Aufgabe. Zum beiderseitigen Vorteil und zur besseren Effizienz, aber vor allem zum Vorteil der jeweiligen Nutzergruppen wird empfohlen, dass beide Einrichtungen eng zusammenarbeiten und ihre Bildungsangebote aufeinander abstimmen und miteinander verschränken. Gerade im Bereich „Sprachenvermittlung“ für die Zielgruppe Migranten, Flüchtlinge, Menschen mit Leseschwäche und Analphabeten existieren bereits zahlreiche Kooperationen. Ziele der engeren Kooperation können die Verbesserung der räumlichen Situation, die Schaffung von Synergieeffekten, höhere Sichtbarkeit durch gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit oder die Schaffung größerer Kultur- und Bildungseinrichtungen sein. Dabei ist darauf zu achten, dass bei der Zusammenlegung dieser Bereiche beide Einrichtungen als gleichberechtigte Partner zusammenarbeiten. Damit Bibliotheken auch in Zukunft ihren Beitrag für alle Bürgerinnen und Bürger leisten können, sollten sie nicht nur stärker in die bildungspolitischen Konzeptionen der Bundesländer und der Kommunen integriert, sondern auch ihre Förderung neu ausgerichtet werden. Bund und Länder sollten insbesondere durch eine ausreichende Finanzausstattung der Kommunen für eine adäquate öffentliche Bildungsinfrastruktur sorgen. - 12 - Herausgeber Deutscher Städtetag Deutscher Städte- und Gemeindebund Deutscher Bibliotheksverband Ansprechpartner/innen Beigeordneter Klaus Hebborn, Deutscher Städtetag, E-Mail: klaus.hebborn@staedtetag.de Beigeordneter Uwe Lübking, Deutscher Städte- und Gemeindebund, E-Mail: uwe.luebking@dstgb.de Geschäftsführerin Barbara Schleihagen, Deutscher Bibliotheksverband, E-Mail: schleihagen@bibliotheksverband.de ISBN 978-3-88082-289-4 Berlin und Köln, Mai 2016 Deutscher Städtetag Geschäftsstellen Berlin und Köln Tel. 0221 3771-0 E-Mail: post@staedtetag.de www.staedtetag.de Deutscher Städte- und Gemeindebund Marienstraße 6 12207 Berlin (Lichterfelde) Tel. 030 77307-0 www.dstgb.de Deutscher Bibliotheksverband Fritschestraße 27-28 10585 Berlin Tel. 030 6449899-10 www.bibliotheksverband.de