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Beschlussvorlage (Anlage Vorbericht)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
205 kB
Datum
09.06.2009
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Anlage Vorbericht) Beschlussvorlage (Anlage Vorbericht) Beschlussvorlage (Anlage Vorbericht)

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Inhalt der Datei

Dipl. - Ing. F. - J. Kals Beratender Ingenieur - Sachverständiger für den Schallimmissionsschutz Dipl.-Ing. F.-J. Kals Brucknerstraße 39 52134 Herzogenrath Dipl. – Ing. F. - J. Kals Brucknerstraße 39 52134 Herzogenrath Telefon 02407-1443 Telefax 02407-916088 kals@ibk-schallimmissionsschutz.de Stadt Bedburg z. H. Herrn Schmitz Am Rathaus 1 50181 Bedburg Bankverbindung: ING DiBa BLZ 500 105 17 Konto 5401543996 Steuer Nr.: 20251920047 – 12.05.2009 Schalltechnische Beratung im Rahmen der Lärmaktionsplanung gemäß § 47d des Bundesimmissionsschutzgesetzes Hier : Feststellen der Verkehrsbelastung auf der L 279 und der Veränderung der Immissionssituation gegenüber den Untersuchungen BE/01/99/BP/28 in 2000 Sachstandsmitteilung nach der Auswertung der Verkehrszählungen vom 20.-27.03.2009 Sehr geehrter Herr Schmitz, wie in der vergangenen Wochen besprochen, möchte ich Ihnen nachfolgend kurz die Ergebnisse der in Ihrem Auftrag durchgeführten Querschnitt-Verkehrszählungen der L 279 in Höhe des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 20 und die festgestellten Veränderungen gegenüber den im schallimmissionstechnischen Fachbeitrag BE/01/99/BP/28 in 2000 für 2010 prognostizierten Verkehrsbelastungen sowie die u. U. hieraus resultierenden tendenziellen Veränderungen der Immissionen aus den Verkehrsgeräuschen für die angrenzende vorhandene Wohnbebauung aufzeigen. Die Verkehrszählungen im Querschnitt der L 279 wurden in der Zeit vom 20.03.2009 bis zum 27.03.2009 an genau 7 Wochentagen (Freitag bis Freitag) durchgeführt. Es wurde mit zwei automatischen Zählgeräten (Seitenradar), ein Zählgerät der Stadt Bedburg und ein eigenes Zählgerät im gleichen Streckenabschnitt, die Verkehrszählung zeitgleich durchgeführt. Erfasst wurden Pkw und Lkw jeweils richtungsbezogen durch Längenauswertung. Jedes Zählgerät zählte unabhängig voneinander die Fahrzeuge beider Fahrtrichtungen. Die Zählabweichung zwischen beiden Geräten betrug in 7 Tagen 1.215 Kfz und damit weniger als 1,8%. Zur Fehlerreduzierung wurden die Zähldaten in den Fahrzeugklassen beider Zählungen gemittelt. - 30 Jahre im Dienste einer verträglichen Umwelt - Dipl.-Ing. F.-J. Kals Seite 2 Die gemittelten Zählergebnisse wurden auf 24 Stunden sowie auf die Tag- und die Nachtzeit umgerechnet. Aus diesen Werten wurden die schalltechnischen Kennwerte als Eingangdaten für schalltechnische Berechnungen Mt, Mn, pt, pn abgeleitet. Die Zähldaten sind in der nachstehenden Tabelle den Zahldaten aus 2000 und den für den schallimmissionstechnischen Fachbeitrag hieraus hochgerechneten Verkehrsmengen für das Prognosejahr 2010 gegenübergestellt. Zählung 2000 Prognose 2010 Zählung 2009 Tendenz 2009 zu Zählung 2000 Tendenz Zählung 2009 zu Prognose 2010 DTV(Kfz/24h) 9.238 10.624 9.526 +288 (+3,1%) -1.098 (-10,3%) DTV(Pkw/24h) 8.268 9.508 7.899 -369 (-4,5%) -1.609 (-16,9%) DTV(Lkw/24h) 970 (10,5%) 1.116 (10,3%) 1.627 (17,1%) +657 (+67,7%) +511 (+45%) 7.435 8.550 7.110 -325 (-4,4%) -1.440 (-16,8%) Pkw/8h Nacht 833 958 789 -44 (-5,3%) -169 (-17,6%) Lkw/16h Tag 917 1055 1.489 +572 (+62,4%) +434 (+41%) Lkw/8h Nacht 53 61 138 +85 (+160%) +77 (+126%) Mt (Pkw/h) 465 535 445 -20 (-4,3%) -90 (-16,8%) Mn (Pkw/h) 104 121 99 -5 (-4,8%) -22 (-18,2%) pt (Lkw/h) 58 (11,1%) 67 (11,1%) 93 (17,3%) +35 (60,4%) +26 (+38%) pn (Lkw/h) 7 (6,3%) 9 (6,3%) 18 (15,4%) +11 (+157%) +9 (+100%) Pkw/16h Tag Wie der Tabelle zu entnehmen ist, wurden die Verkehrsmengen im schallimmissionstechnischen Fachbeitrag für den Prognosehorizont 2010 hinsichtlich der Gesamtverkehrsmenge leicht um ca. 10% überschätzt. Die Verkehrszunahme auf der L 279 entspricht damit in den vergangenen Jahren nicht dem allgemeinen Trend. Die Pkw-Verkehrsmenge ist sogar gegenüber der Verkehrszählung in 2009 leicht rückläufig. Dies kann allerdings daran liegen, dass die Zählung in 2000 ausschließlich an Werktagen durchgeführt wurde und damit der verminderte Verkehr am Wochenende für die Berechnung der Immissionen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 20 zugunsten der Anwohner nicht mit berücksichtigt wurde. Der Lkw-Anteil auf der L 279 ist gegenüber der Zählung 2000 und gegenüber der Prognoseschätzung für 2010 deutlich stärker gestiegen als erwartet. Während im Jahr 2000 noch 10,5% der täglich im Querschnitt der L 279 fahrenden Kraftfahrzeuge Lkw waren, ist der Anteil in 2009 auf über 17% angestiegen. Zur Tagzeit ist die Zahl der Lkw gegenüber den Schätzungen in der Prognose um 41% und zur Nachtzeit um 126% gestiegen. Dipl.-Ing. F.-J. Kals Seite 3 Die Auswirkungen auf die Immissionen in den angrenzenden Baugebieten im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 20 lassen sich wie folgt anhand der berechneten Emissionspegel ableiten. Basis Prognose 2010 Basis Zählung 2009 Tendenz Zählung 2009 zu Prognose 2010 LmE,t (25m) 67,4 dB(A) 67,9 dB(A) + 0,5 dB(A) LmE,n (25m) 60,3 dB(A) 61,0 dB(A) + 0,7 dB(A) Der geringere Gesamtverkehr gegenüber der Prognose und die aufgrund des gestiegenen LkwAnteils geänderte Verkehrszusammensetzung haben geringfügige Auswirkungen auf die Immissionen im Plangebiet. Aus den berechneten Emissionspegeln (der abgestrahlten Schalleistung der L 279) die sich aus der Verkehrsmenge, der Zusammensetzung und der Geschwindigkeit sowie weiteren Korrekturen berechnen, lassen sich die Auswirkungen für die angrenzende Wohnbebauung abschätzen. Demnach sind bereits heute die für das Jahr 2010 im schallimmissionstechnischen Fachbeitrag BE/01/99/BP/28 prognostizierten Immissionspegel erreicht bzw. geringfügig um < 1 dB(A) zur Tag- und zur Nachtzeit überschritten. Die Darstellungen der Isophonenlinien im schallimmissionstechnischen Fachbeitrag BE/01/99/BP/28 verschieben sich damit geringfügig um die in der Tabelle angegeben Differenzen zu ungunsten der Anwohner in den angrenzenden Baugebieten. Die Abweichungen liegen allerdings für in einer für das menschliche Ohr nicht als Differenz wahrnehmbaren Größenordnung. Allerdings wird nicht ausgeschlossen, dass u. U. der höhere Lkw-Anteil schon aufgrund der höheren Einzelpegel und aufgrund des Frequenzspektrums als störender empfunden wird. Die grundsätzliche Beurteilung im schallimmissionstechnischen Fachbeitrag Nr. BE/01/99/BP/28 bleibt allerdings von dieser Beurteilung unberührt. Ein rechtmäßiger Anspruch auf Lärmschutz lässt sich auch aus der leicht ungünstigeren Immissionsbelastung nicht ableiten. Im Übrigen verweise ich auf die Aussagen zum Lärmschutz in der Schallimmissionsprognose Nr. BE/01/99/BP/28. In der Hoffnung Ihnen gedient zu haben verbleibe ich mit freundlichen Grüßen Dipl.-Ing. F.-J. Kals