Daten
Kommune
Bedburg
Größe
205 kB
Datum
09.06.2009
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Dipl. - Ing. F. - J. Kals
Beratender Ingenieur - Sachverständiger für den Schallimmissionsschutz
Dipl.-Ing. F.-J. Kals
Brucknerstraße 39
52134 Herzogenrath
Dipl. – Ing. F. - J. Kals Brucknerstraße 39 52134 Herzogenrath
Telefon 02407-1443
Telefax 02407-916088
kals@ibk-schallimmissionsschutz.de
Stadt Bedburg
z. H. Herrn Schmitz
Am Rathaus 1
50181 Bedburg
Bankverbindung:
ING DiBa
BLZ 500 105 17
Konto 5401543996
Steuer Nr.: 20251920047
–
12.05.2009
Schalltechnische Beratung im Rahmen der Lärmaktionsplanung gemäß § 47d des Bundesimmissionsschutzgesetzes
Hier : Feststellen der Verkehrsbelastung auf der L 279 und der Veränderung der Immissionssituation gegenüber den Untersuchungen BE/01/99/BP/28 in 2000
Sachstandsmitteilung nach der Auswertung der Verkehrszählungen vom 20.-27.03.2009
Sehr geehrter Herr Schmitz,
wie in der vergangenen Wochen besprochen, möchte ich Ihnen nachfolgend kurz die Ergebnisse der in Ihrem Auftrag durchgeführten Querschnitt-Verkehrszählungen der L 279 in Höhe des
Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 20 und die festgestellten Veränderungen gegenüber den im schallimmissionstechnischen Fachbeitrag BE/01/99/BP/28 in 2000 für 2010 prognostizierten Verkehrsbelastungen sowie die u. U. hieraus resultierenden tendenziellen Veränderungen der Immissionen aus den Verkehrsgeräuschen für die angrenzende vorhandene Wohnbebauung aufzeigen.
Die Verkehrszählungen im Querschnitt der L 279 wurden in der Zeit vom 20.03.2009 bis zum
27.03.2009 an genau 7 Wochentagen (Freitag bis Freitag) durchgeführt. Es wurde mit zwei automatischen Zählgeräten (Seitenradar), ein Zählgerät der Stadt Bedburg und ein eigenes Zählgerät im gleichen Streckenabschnitt, die Verkehrszählung zeitgleich durchgeführt. Erfasst wurden Pkw und Lkw jeweils richtungsbezogen durch Längenauswertung. Jedes Zählgerät zählte
unabhängig voneinander die Fahrzeuge beider Fahrtrichtungen. Die Zählabweichung zwischen
beiden Geräten betrug in 7 Tagen 1.215 Kfz und damit weniger als 1,8%. Zur Fehlerreduzierung
wurden die Zähldaten in den Fahrzeugklassen beider Zählungen gemittelt.
- 30 Jahre im Dienste einer verträglichen Umwelt -
Dipl.-Ing. F.-J. Kals
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Die gemittelten Zählergebnisse wurden auf 24 Stunden sowie auf die Tag- und die Nachtzeit
umgerechnet. Aus diesen Werten wurden die schalltechnischen Kennwerte als Eingangdaten
für schalltechnische Berechnungen Mt, Mn, pt, pn abgeleitet. Die Zähldaten sind in der nachstehenden Tabelle den Zahldaten aus 2000 und den für den schallimmissionstechnischen Fachbeitrag hieraus hochgerechneten Verkehrsmengen für das Prognosejahr 2010 gegenübergestellt.
Zählung
2000
Prognose
2010
Zählung
2009
Tendenz 2009
zu Zählung
2000
Tendenz Zählung 2009 zu
Prognose 2010
DTV(Kfz/24h)
9.238
10.624
9.526
+288 (+3,1%)
-1.098 (-10,3%)
DTV(Pkw/24h)
8.268
9.508
7.899
-369 (-4,5%)
-1.609 (-16,9%)
DTV(Lkw/24h)
970 (10,5%)
1.116 (10,3%)
1.627 (17,1%)
+657 (+67,7%)
+511 (+45%)
7.435
8.550
7.110
-325 (-4,4%)
-1.440 (-16,8%)
Pkw/8h Nacht
833
958
789
-44 (-5,3%)
-169 (-17,6%)
Lkw/16h Tag
917
1055
1.489
+572 (+62,4%)
+434 (+41%)
Lkw/8h Nacht
53
61
138
+85 (+160%)
+77 (+126%)
Mt (Pkw/h)
465
535
445
-20 (-4,3%)
-90 (-16,8%)
Mn (Pkw/h)
104
121
99
-5 (-4,8%)
-22 (-18,2%)
pt (Lkw/h)
58 (11,1%)
67 (11,1%)
93 (17,3%)
+35 (60,4%)
+26 (+38%)
pn (Lkw/h)
7 (6,3%)
9 (6,3%)
18 (15,4%)
+11 (+157%)
+9 (+100%)
Pkw/16h Tag
Wie der Tabelle zu entnehmen ist, wurden die Verkehrsmengen im schallimmissionstechnischen Fachbeitrag für den Prognosehorizont 2010 hinsichtlich der Gesamtverkehrsmenge leicht
um ca. 10% überschätzt. Die Verkehrszunahme auf der L 279 entspricht damit in den vergangenen Jahren nicht dem allgemeinen Trend. Die Pkw-Verkehrsmenge ist sogar gegenüber der
Verkehrszählung in 2009 leicht rückläufig. Dies kann allerdings daran liegen, dass die Zählung
in 2000 ausschließlich an Werktagen durchgeführt wurde und damit der verminderte Verkehr am
Wochenende für die Berechnung der Immissionen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Nr. 20 zugunsten der Anwohner nicht mit berücksichtigt wurde.
Der Lkw-Anteil auf der L 279 ist gegenüber der Zählung 2000 und gegenüber der Prognoseschätzung für 2010 deutlich stärker gestiegen als erwartet. Während im Jahr 2000 noch 10,5%
der täglich im Querschnitt der L 279 fahrenden Kraftfahrzeuge Lkw waren, ist der Anteil in 2009
auf über 17% angestiegen. Zur Tagzeit ist die Zahl der Lkw gegenüber den Schätzungen in der
Prognose um 41% und zur Nachtzeit um 126% gestiegen.
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Die Auswirkungen auf die Immissionen in den angrenzenden Baugebieten im Geltungsbereich
des Bebauungsplanes Nr. 20 lassen sich wie folgt anhand der berechneten Emissionspegel
ableiten.
Basis
Prognose
2010
Basis
Zählung
2009
Tendenz Zählung 2009 zu
Prognose
2010
LmE,t (25m)
67,4 dB(A)
67,9 dB(A)
+ 0,5 dB(A)
LmE,n (25m)
60,3 dB(A)
61,0 dB(A)
+ 0,7 dB(A)
Der geringere Gesamtverkehr gegenüber der Prognose und die aufgrund des gestiegenen LkwAnteils geänderte Verkehrszusammensetzung haben geringfügige Auswirkungen auf die Immissionen im Plangebiet. Aus den berechneten Emissionspegeln (der abgestrahlten Schalleistung
der L 279) die sich aus der Verkehrsmenge, der Zusammensetzung und der Geschwindigkeit
sowie weiteren Korrekturen berechnen, lassen sich die Auswirkungen für die angrenzende
Wohnbebauung abschätzen. Demnach sind bereits heute die für das Jahr 2010 im schallimmissionstechnischen Fachbeitrag BE/01/99/BP/28 prognostizierten Immissionspegel erreicht bzw.
geringfügig um < 1 dB(A) zur Tag- und zur Nachtzeit überschritten. Die Darstellungen der
Isophonenlinien im schallimmissionstechnischen Fachbeitrag BE/01/99/BP/28 verschieben sich
damit geringfügig um die in der Tabelle angegeben Differenzen zu ungunsten der Anwohner in
den angrenzenden Baugebieten. Die Abweichungen liegen allerdings für in einer für das
menschliche Ohr nicht als Differenz wahrnehmbaren Größenordnung. Allerdings wird nicht ausgeschlossen, dass u. U. der höhere Lkw-Anteil schon aufgrund der höheren Einzelpegel und
aufgrund des Frequenzspektrums als störender empfunden wird. Die grundsätzliche Beurteilung
im schallimmissionstechnischen Fachbeitrag Nr. BE/01/99/BP/28 bleibt allerdings von dieser
Beurteilung unberührt. Ein rechtmäßiger Anspruch auf Lärmschutz lässt sich auch aus der leicht
ungünstigeren Immissionsbelastung nicht ableiten. Im Übrigen verweise ich auf die Aussagen
zum Lärmschutz in der Schallimmissionsprognose Nr. BE/01/99/BP/28.
In der Hoffnung Ihnen gedient zu haben verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Dipl.-Ing. F.-J. Kals