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Dringlichkeitsentscheidung (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung für die Umbaumaßnahme Kunstrasenplatz Gymnich)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
123 kB
Datum
20.03.2017
Erstellt
14.03.17, 15:03
Aktualisiert
15.03.17, 10:00
Dringlichkeitsentscheidung (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung für die Umbaumaßnahme Kunstrasenplatz Gymnich)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister D 125/2017 Amt: 65 Az.: 6713-07/12 Datum: 22.02.2017 gez. Erner, Bürgermeister Amtsleiter RPA BM / Dezernent Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Betrifft: Termin Bemerkungen 14.03.2017 beschließend Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung für die Umbaumaßnahme Kunstrasenplatz Gymnich Ich bitte, folgenden Beschluss zu fassen: Die Vorlage V 121/ 2017 wird gem. § 60 Abs. 2 S. 1 Gemeindeordnung NW beschlossen. Begründung der Dringlichkeit: Um Verzögerungen hinsichtlich des Bauablaufs zu vermeiden, ist die zeitnahe Fällung der Bäume (vorbehaltlich der Zustimmung in der gemeinsamen Sitzung vom BA Straßen und dem Sportausschuss am 07.03.2017, V 75/ 2017) im Bereich des angedachten Kleinspielfeldes zwingend erforderlich. Eine Verschiebung der Erweiterungsmaßnahme hätte zur Folge, dass der ausführenden Firma Polytan ein erheblicher Mehraufwand entsteht. Es würden zusätzliche, vom SV Erfa 09 Gymnich e.V. zu übernehmende, Baukosten in Höhe von mind. 5.000 € anfallen. DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG Der Vorlage D 125/2017 wird zugestimmt. Erftstadt, den 22.02.2017 (Erner) Bürgermeister (Bohlen) Ausschussvorsitzender