Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
97 kB
Datum
20.03.2017
Erstellt
02.03.17, 15:02
Aktualisiert
15.03.17, 10:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 31/2017
Az.: 82.1
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82.23 Datum: 19.01.2017
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
gez. Erner, Bürgermeister
Dezernat 6
BM
Die Beratungsfolge wurde
aufgrund eines Vertagungsbeschlusses durch das Ratsbüro ergänzt.
gez. Schwellnuss
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Betrifft:
Termin
14.03.2017
Bemerkungen
beschließend
Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung auf dem Grundstück der
Hauptschule in Lechenich
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
200,00
Folgekosten in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
EB Immobilien
310002122
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
X Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
X Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Fällung von einem Spitzahorn (Acer platanoides L.) auf dem Grundstück der Hauptschule in
Lechenich wird laut § 6 Abs.1 c) und h) der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt zugestimmt.
Begründung:
Bei den turnusmäßigen Baumkontrollen im November 2016 wurde festgestellt, dass der dreistämmige Spitzahorn (Stammumfang 80 cm, 90 cm und 87 cm) nicht mehr verkehrssicher ist, da er an
allen drei Stämmlingen Risse und Schäden aufweist und somit die Standsicherheit gefährdet ist.
Hinzukommt Totholz in der Baumkrone.
Die Stämmlinge weisen einen Stammumfang von insgesamt 257 cm aus, so dass dieser Baum
der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt unterliegt. Der Standort und der Zustand des betroffenen Baumes sind auf den beigefügten Anlagen ersichtlich.
Eine Fällung des Baumes zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit ist unumgänglich.
In Vertretung
(Hallstein)
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