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Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung auf dem Grundstück der Hauptschule in Lechenich)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
97 kB
Datum
20.03.2017
Erstellt
02.03.17, 15:02
Aktualisiert
15.03.17, 10:00
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 31/2017 Az.: 82.1 Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82.23 Datum: 19.01.2017 Kämmerer Dezernat 4 gez. Hallstein, technische Beigeordnete gez. Erner, Bürgermeister Dezernat 6 BM Die Beratungsfolge wurde aufgrund eines Vertagungsbeschlusses durch das Ratsbüro ergänzt. gez. Schwellnuss Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Betrifft: Termin 14.03.2017 Bemerkungen beschließend Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung auf dem Grundstück der Hauptschule in Lechenich Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 200,00 Folgekosten in €: Kostenträger: Sachkonto: EB Immobilien 310002122 Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: X Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja X Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Fällung von einem Spitzahorn (Acer platanoides L.) auf dem Grundstück der Hauptschule in Lechenich wird laut § 6 Abs.1 c) und h) der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt zugestimmt. Begründung: Bei den turnusmäßigen Baumkontrollen im November 2016 wurde festgestellt, dass der dreistämmige Spitzahorn (Stammumfang 80 cm, 90 cm und 87 cm) nicht mehr verkehrssicher ist, da er an allen drei Stämmlingen Risse und Schäden aufweist und somit die Standsicherheit gefährdet ist. Hinzukommt Totholz in der Baumkrone. Die Stämmlinge weisen einen Stammumfang von insgesamt 257 cm aus, so dass dieser Baum der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt unterliegt. Der Standort und der Zustand des betroffenen Baumes sind auf den beigefügten Anlagen ersichtlich. Eine Fällung des Baumes zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit ist unumgänglich. In Vertretung (Hallstein) -2-