Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
103 kB
Datum
02.05.2017
Erstellt
20.04.17, 12:06
Aktualisiert
20.04.17, 12:06
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 159/2017
Az.: 82.23
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82.1 Datum: 15.03.2017
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Betrifft:
Termin
02.05.2017
Bemerkungen
beschließend
Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung auf dem Grundstück der
ehemaligen Hauptschule im Schulzentrum Liblar
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
900,00
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Eigenbetrieb Immobilienwirt310002122
schaft
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
2017
X Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
X Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Den Fällungen einer Europäischen Eibe (Taxus baccatal) und einer Gemeinen Esche (Fraxinus
excelsior) auf dem Grundstück der ehemaligen Hauptschule in Erftstadt-Liblar wird laut § 6 Abs. 1
b) der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt zugestimmt.
Begründung:
Die zum Schulzentrum gehörende ehemalige Hauptschule wird aufgrund des baulichen Zustandes
derzeit saniert. Es stehen ab 2017 die Sanierung der Fensteranlage und des Daches, die Anlegung eines neuen Zuganges sowie Kanalbauarbeiten im Bereich des ehemaligen Verwaltungstraktes an der Bahnhofstraße an. Vor diesem Gebäudeteil ist derzeit eine Grünfläche bestehend aus
einzelnen Bäumen, Sträuchern und einer Grasfläche. Es ist erforderlich, dass Gebäude einzurüsten, eine Anfahrbarkeit herzustellen und einen Arbeitsbereich für den Ausbau der Fensteranlagen
freizustellen. Die Fällung von zwei Bäumen zur Umsetzung der Sanierung ist nicht vermeidbar, da
sich diese nah an der Fassade und somit im Gerüstaufstell-, Arbeits- und Zufahrtsbereich befinden.
Im Einzelnen handelt es sich um folgende Bäume:
Im südwestlichen Bereich des Gebäudes stehen in geringem Abstand zum Gebäude eine Euopäische Eibe (Taxus baccatal), fünfstämmig mit einem jeweiligen Stammumfang von 50 cm, und um
eine Gemeine Esche (Fraxinus excelsior) mit einem Stammumfang von 142 cm.
Für den Ausbau und den Wiedereinbau der Fensteranlagen und die Sanierung des Daches ist die
Aufstellung eines Gerüstes erforderlich und eine Zufahrtsmöglichkeit herzustellen. Beide Bäume
stehen in geringem Abstand zur Fassade und diesem Gebäudeteil, so dass lediglich eine Fällung
der Bäume den Platz schafft um diese Arbeiten zu ermöglichen. Zudem ragen die Äste an die Fassade und zum Teil auch über das Dach und müssten im Zuge der Bauarbeiten sehr stark zurückgeschnitten werden. Aus fachlicher Sicht ist jedoch ein derartiger Rückschnitt nicht erstrebenswert,
da lediglich ein stark einseitiger Kronenaufbau verbleiben würde.
Für die anstehenden Kanalbauarbeiten wird zusätzlich in die Wurzelbereiche der Bäume eingegriffen. Eine ausreichende Versorgung der Bäume mit den Nährstoffen ist durch die Wurzelbeschädigungen nicht mehr gewährleistet. Die Folge sind Vitalitätsverlust und eine Anfälligkeit zu Krankheiten. Dies führt zu Faulstellen, starker Totholzbildung und in der Folge zur fehlender Standsicherheit, die letztendlich zu einer Gefährdung der Verkehrssicherheit führt.
Die Gemeinde Esche weist bereits jetzt starken Totholzbestand und eine Kronenverlichtung aus,
die darauf hindeuten, dass dieser Baum vom Eschentriebsterben, ausgelöst durch den Pilz
„Eschenstengelbecherchen“ (Hymenoscyphus fraxineus), bedroht ist. Dies führt zu einem Absterben des Baumes somit einer Gefährdung der Verkehrssicherheit und diese ist lediglich mit einer
Baumfällung wiederherzustellen.
Aufgrund der unterschiedlichen Vorgaben gibt es keine Alternativlösung, welche einen Erhalt der
Eibe und der Esche ermöglichen würde.
Die Standorte der betroffenen Bäume sind auf dem beigefügten Flurkartenausschnitt sowie den
Fotos erkennbar.
In Vertretung
(Hallstein)
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