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Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung auf dem Grundstück der ehemaligen Hauptschule im Schulzentrum Liblar)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
103 kB
Datum
02.05.2017
Erstellt
20.04.17, 12:06
Aktualisiert
20.04.17, 12:06
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 159/2017 Az.: 82.23 Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82.1 Datum: 15.03.2017 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Betrifft: Termin 02.05.2017 Bemerkungen beschließend Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung auf dem Grundstück der ehemaligen Hauptschule im Schulzentrum Liblar Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: 900,00 Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Eigenbetrieb Immobilienwirt310002122 schaft Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: 2017 X Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja X Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Den Fällungen einer Europäischen Eibe (Taxus baccatal) und einer Gemeinen Esche (Fraxinus excelsior) auf dem Grundstück der ehemaligen Hauptschule in Erftstadt-Liblar wird laut § 6 Abs. 1 b) der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt zugestimmt. Begründung: Die zum Schulzentrum gehörende ehemalige Hauptschule wird aufgrund des baulichen Zustandes derzeit saniert. Es stehen ab 2017 die Sanierung der Fensteranlage und des Daches, die Anlegung eines neuen Zuganges sowie Kanalbauarbeiten im Bereich des ehemaligen Verwaltungstraktes an der Bahnhofstraße an. Vor diesem Gebäudeteil ist derzeit eine Grünfläche bestehend aus einzelnen Bäumen, Sträuchern und einer Grasfläche. Es ist erforderlich, dass Gebäude einzurüsten, eine Anfahrbarkeit herzustellen und einen Arbeitsbereich für den Ausbau der Fensteranlagen freizustellen. Die Fällung von zwei Bäumen zur Umsetzung der Sanierung ist nicht vermeidbar, da sich diese nah an der Fassade und somit im Gerüstaufstell-, Arbeits- und Zufahrtsbereich befinden. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Bäume: Im südwestlichen Bereich des Gebäudes stehen in geringem Abstand zum Gebäude eine Euopäische Eibe (Taxus baccatal), fünfstämmig mit einem jeweiligen Stammumfang von 50 cm, und um eine Gemeine Esche (Fraxinus excelsior) mit einem Stammumfang von 142 cm. Für den Ausbau und den Wiedereinbau der Fensteranlagen und die Sanierung des Daches ist die Aufstellung eines Gerüstes erforderlich und eine Zufahrtsmöglichkeit herzustellen. Beide Bäume stehen in geringem Abstand zur Fassade und diesem Gebäudeteil, so dass lediglich eine Fällung der Bäume den Platz schafft um diese Arbeiten zu ermöglichen. Zudem ragen die Äste an die Fassade und zum Teil auch über das Dach und müssten im Zuge der Bauarbeiten sehr stark zurückgeschnitten werden. Aus fachlicher Sicht ist jedoch ein derartiger Rückschnitt nicht erstrebenswert, da lediglich ein stark einseitiger Kronenaufbau verbleiben würde. Für die anstehenden Kanalbauarbeiten wird zusätzlich in die Wurzelbereiche der Bäume eingegriffen. Eine ausreichende Versorgung der Bäume mit den Nährstoffen ist durch die Wurzelbeschädigungen nicht mehr gewährleistet. Die Folge sind Vitalitätsverlust und eine Anfälligkeit zu Krankheiten. Dies führt zu Faulstellen, starker Totholzbildung und in der Folge zur fehlender Standsicherheit, die letztendlich zu einer Gefährdung der Verkehrssicherheit führt. Die Gemeinde Esche weist bereits jetzt starken Totholzbestand und eine Kronenverlichtung aus, die darauf hindeuten, dass dieser Baum vom Eschentriebsterben, ausgelöst durch den Pilz „Eschenstengelbecherchen“ (Hymenoscyphus fraxineus), bedroht ist. Dies führt zu einem Absterben des Baumes somit einer Gefährdung der Verkehrssicherheit und diese ist lediglich mit einer Baumfällung wiederherzustellen. Aufgrund der unterschiedlichen Vorgaben gibt es keine Alternativlösung, welche einen Erhalt der Eibe und der Esche ermöglichen würde. Die Standorte der betroffenen Bäume sind auf dem beigefügten Flurkartenausschnitt sowie den Fotos erkennbar. In Vertretung (Hallstein) -2-