Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
97 kB
Datum
26.04.2017
Erstellt
13.04.17, 13:39
Aktualisiert
13.04.17, 13:39
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 556/2016 1. Ergänzung
Az.: 66 19-3042
Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 65 - Datum: 30.03.2017
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
Termin
26.04.2017
Bemerkungen
beschließend
Aufhebung der beiden Fußgängerüberwege im Kreuzungsbereich Köttinger Straße/
Carl-Schurz-Straße
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Über den Erhalt oder die Entfernung der beiden Fußgängerüberwege im Kreuzungsbereich Köttinger Straße/ Carl-Schurz-Straße soll während eines Ortstermins mit dem Verkehrsdezernat der
Bezirksregierung Köln eine Entscheidung herbeigeführt werden. Bei der Umsetzung ist eine gültige
Rechtslage herzustellen.
Begründung:
In seiner Sitzung am 08.11.2016 hat der Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr beschlossen, dass die beiden Fußgängerüberwege im Kreuzungsbereich Köttinger Straße/ Carl-SchurzStraße erhalten bleiben.
Der Rhein-Erft-Kreis hatte mich zuvor aufgefordert diese zu entfernen.
In der Begründung meiner Vorlage V 556/2016 hatte ich entsprechend erläutert, warum der Kreis
angeordnet hat, die beiden Fußgängerüberwege zu entfernen. Mit seinem Schreiben vom
14.03.2017 ersucht mich nun der Rhein-Erft-Kreis erneut eine rechtsgültige Lage herzustellen
(siehe Anlage). Um eventuell doch noch die beiden Fußgängerüberwege oder zumindest den
Fußgängerüberweg auf der Köttinger Straße zu erhalten, beabsichtige ich, zusammen mit der Bezirksregierung Köln vor Ort eine für beide Seiten verträgliche Lösung zu finden. Die dann auf diesem Verwaltungstermin getroffene Entscheidung ist von der Verwaltung der Stadt Erftstadt jedoch
unverzüglich umzusetzen.
In Vertretung
(Hallstein)
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