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Beschlussvorlage (Aufhebung der beiden Fußgängerüberwege im Kreuzungsbereich Köttinger Straße/ Carl-Schurz-Straße)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
97 kB
Datum
26.04.2017
Erstellt
13.04.17, 13:39
Aktualisiert
13.04.17, 13:39
Beschlussvorlage (Aufhebung der beiden Fußgängerüberwege im Kreuzungsbereich Köttinger Straße/ Carl-Schurz-Straße) Beschlussvorlage (Aufhebung der beiden Fußgängerüberwege im Kreuzungsbereich Köttinger Straße/ Carl-Schurz-Straße)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 556/2016 1. Ergänzung Az.: 66 19-3042 Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 65 - Datum: 30.03.2017 Kämmerer Dezernat 4 gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Böcking Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: Termin 26.04.2017 Bemerkungen beschließend Aufhebung der beiden Fußgängerüberwege im Kreuzungsbereich Köttinger Straße/ Carl-Schurz-Straße Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Über den Erhalt oder die Entfernung der beiden Fußgängerüberwege im Kreuzungsbereich Köttinger Straße/ Carl-Schurz-Straße soll während eines Ortstermins mit dem Verkehrsdezernat der Bezirksregierung Köln eine Entscheidung herbeigeführt werden. Bei der Umsetzung ist eine gültige Rechtslage herzustellen. Begründung: In seiner Sitzung am 08.11.2016 hat der Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr beschlossen, dass die beiden Fußgängerüberwege im Kreuzungsbereich Köttinger Straße/ Carl-SchurzStraße erhalten bleiben. Der Rhein-Erft-Kreis hatte mich zuvor aufgefordert diese zu entfernen. In der Begründung meiner Vorlage V 556/2016 hatte ich entsprechend erläutert, warum der Kreis angeordnet hat, die beiden Fußgängerüberwege zu entfernen. Mit seinem Schreiben vom 14.03.2017 ersucht mich nun der Rhein-Erft-Kreis erneut eine rechtsgültige Lage herzustellen (siehe Anlage). Um eventuell doch noch die beiden Fußgängerüberwege oder zumindest den Fußgängerüberweg auf der Köttinger Straße zu erhalten, beabsichtige ich, zusammen mit der Bezirksregierung Köln vor Ort eine für beide Seiten verträgliche Lösung zu finden. Die dann auf diesem Verwaltungstermin getroffene Entscheidung ist von der Verwaltung der Stadt Erftstadt jedoch unverzüglich umzusetzen. In Vertretung (Hallstein) -2-