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Beschlussvorlage (Anlage Schreiben Rhein-Erft Kreis)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
85 kB
Datum
26.04.2017
Erstellt
13.04.17, 13:39
Aktualisiert
13.04.17, 13:39
Beschlussvorlage (Anlage Schreiben Rhein-Erft Kreis)

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Inhalt der Datei

s 2ö,z( 51-1 C,UX ,7•1° Rhir-a-E1 Der Landrat Straßenverkehrsamt 36/1 Verkehrssicherung Rhein-Eift-Kreis • Der Landrat • 50124 Berghe Herrn Bürgermeister Volker Einer Holzdamm 10 50374 Erftstadt STADT - Oer 13firc, 01.4 O ADT er - (,(9 22. MRZ. 2017 01.6 10ü 10 14 1051370 82 Entfernung von Fußgängerüberwegen (FGÜ) in Erftstadt-Liblar an der Unfallhäufungsstelle 05/15 (Köttinger Straße/ Carl-Schurz-Straße) Beschluss des Ausschusses für öffentliche Ordnung und Verkehr am 08.11.16 Datum 14.03.2017 Mein Zeichen 36.13.3 Auskunft erteilt Frau Haase Zimmer Nr. Ebene U Flur C 2i.63 Fax Telefon 02271 83-13624 -23610 E-Mail Nicole.Haase@rhein-erft-kreis.de Hinweis: Versenden Sie keine vertraulichen, schützenswerten Daten per E-Mail E-Post poststelle@rhein-erft-kreis.epost.de Sehr geehrter Herr Bürgermeister Erner, nach den mir zwischenzeitlich vorliegenden Unterlagen hat der Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr am 08.11.16 einstimmig beschlossen, die beiden FGÜ an der Köttinger Straße und Carl-Schurz-Straße zu belassen. Wie in Ihrem Beschlussentwurf deutlich gemacht wurde, ist auf der Köttinger Straße die Anlage des FGÜ regelwidrig. Zum FGÜ in der Carl-Schurz-Straße sei noch ergänzend angemerkt, dass allein die Kombination des FGÜ mit der Tempo 20-Zone ebenfalls nicht den Vorgaben der StV0 entspricht. Der Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr hat somit einen rechtswidrigen Beschluss gefasst, der nunmehr Ihrerseits zu beanstanden ist. Ich ersuche Sie, eine gültige Rechtslage herzustellen, da ich ansonsten gehalten bin, meine Kommunalaufsicht in den Vorgang einzubeziehen. Als Wiedervorlage für Ihre Rückantwort habe ich mir den 07.04.2017 notiert. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung Michael Vogel Kreisdirektor Hausadresse Willy-Brandt-Platz 1 50126 Bergheim Telefon 02271 83-0 Fax 02271 83-2300 Internet www.rhein-erft-Icreis.de info@rhein-erft-kreis.de Postadresse 50124 Bergheim Öffnungszeiten Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Samstag 08:00 Uhr bis 11:00 Uhr (nur Service- und Zulassungsstelle im Kreishaus Bergheim) Bankverbindungen Postbank Köln (BLZ 370 100 50) Konto: 10 850 505 BIC: PBNKDEFF 1BAN: DE45 3701 0050 0010 8505 05 Kreissparkasse Köln (BLZ 370 502 99) Konto: 142 001 200 BIC: COKSDE33 IBAN: DE72 3705 0299 0142 0012 00 Öffentl. Verkehrsmittel zum Kreishaus Bahn: Bergheim und Zieverich Bushaltestellen: Am Knüchelsdamm und Kreishaus - Weitere Infos: www.revg.de oder 02234 1806-0 Der Rhein-Erft-Kreis ist jetzt per E-post erreichbar: poststelle@rhein-erft-kreis.epost.de