Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
85 kB
Datum
26.04.2017
Erstellt
13.04.17, 13:39
Aktualisiert
13.04.17, 13:39
Stichworte
Inhalt der Datei
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Straßenverkehrsamt
36/1 Verkehrssicherung
Rhein-Eift-Kreis • Der Landrat • 50124 Berghe
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50374 Erftstadt
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Entfernung von Fußgängerüberwegen (FGÜ) in Erftstadt-Liblar an der
Unfallhäufungsstelle 05/15 (Köttinger Straße/ Carl-Schurz-Straße)
Beschluss des Ausschusses für öffentliche Ordnung und Verkehr am 08.11.16
Datum
14.03.2017
Mein Zeichen
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Auskunft erteilt
Frau Haase
Zimmer Nr.
Ebene U Flur C 2i.63
Fax
Telefon
02271 83-13624 -23610
E-Mail
Nicole.Haase@rhein-erft-kreis.de
Hinweis:
Versenden Sie keine vertraulichen, schützenswerten Daten per E-Mail
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poststelle@rhein-erft-kreis.epost.de
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Erner,
nach den mir zwischenzeitlich vorliegenden Unterlagen hat der Ausschuss
für öffentliche Ordnung und Verkehr am 08.11.16 einstimmig beschlossen,
die beiden FGÜ an der Köttinger Straße und Carl-Schurz-Straße zu belassen.
Wie in Ihrem Beschlussentwurf deutlich gemacht wurde, ist auf der Köttinger
Straße die Anlage des FGÜ regelwidrig. Zum FGÜ in der Carl-Schurz-Straße sei
noch ergänzend angemerkt, dass allein die Kombination des FGÜ mit der
Tempo 20-Zone ebenfalls nicht den Vorgaben der StV0 entspricht.
Der Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr hat somit einen rechtswidrigen Beschluss gefasst, der nunmehr Ihrerseits zu beanstanden ist.
Ich ersuche Sie, eine gültige Rechtslage herzustellen, da ich ansonsten gehalten bin, meine Kommunalaufsicht in den Vorgang einzubeziehen.
Als Wiedervorlage für Ihre Rückantwort habe ich mir den 07.04.2017 notiert.
Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung
Michael Vogel
Kreisdirektor
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