Daten
Kommune
Jülich
Größe
181 kB
Datum
01.10.2015
Erstellt
30.09.15, 15:29
Aktualisiert
30.09.15, 15:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 20/22 Az.: Kn.
Jülich, 30.09.2015
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 397/2015
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Stadtrat
Termin
01.10.2015
TOP
Ergebnisse
außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln für die Herstellung eines „Notgehweges“ entlang
der L 241
Anlg.:
20/22
32
SD.Net
Beschlussentwurf:
Im Haushalt 2015 werden bei der Investitionsnummer I 541001013 außerplanmäßige Mittel in Höhe
von 30.000 € für die Errichtung eines Notgehweges entlang der L 241 bereitgestellt. Die Deckung
erfolgt aus nicht in Anspruch genommenen Mittel bei der Investitionsnummer I541001007 „Endausbau Geschwister-Scholl-Straße“.
Begründung:
In die beiden Einfamilienhäuser auf der Merscher Höhe (ehemalige Sendeanlage) sind die ersten
Asylbewerber eingezogen.
Damit die dort untergebrachten Personen fußläufig die Innenstadt erreichen können, war vorgesehen, dass sie die L241 überqueren sollten, um dann über den gegenüberliegenden Feldweg und den
Radweg entlang der ehemaligen K 20 zur Haubourdinstraße zu gelangen.
An der L241 wurde dazu in Absprache mit der Polizei und Straßen NRW die zulässige Höchstgeschwindigkeit reduziert und entsprechende Warnhinweise aufgestellt.
Diese Möglichkeit wird jedoch von den Asylbewerbern und deren Besucher nicht angenommen.
Tatsächlich gehen diese unmittelbar auf der Landstraße bis zum Kreisverkehr.
Da hier keine Absicherungen jedweder Art vorhanden sind, wurde in Abstimmung mit dem zuständigen Straßenbaulastträger Straßen NRW vereinbart, eine gesicherte Fußgängerführung durch
einen befestigten Notgehweg im Bereich des Banketts herzurichten. Der Weg wird entsprechend
den geltenden Straßenbaurichtlinien mit mindestens 1 Meter Sicherheitsabstand zur Straße und einer Breite von ca. 1,5 Metern angelegt.
Das hohe Verkehrsaufkommen, das derzeit durch die Rübenkampagne noch deutlich gesteigert ist,
lässt keine andere Lösung zu, um die gefährliche Situation zu entschärfen.
Die Baukosten für einen solchen Schotterweg belaufen sich auf ca. 30.000 €, die außerplanmäßig
zur Verfügung gestellt werden müssten. Die Deckung kann durch nicht in Anspruch genommene
Mittel der Maßnahme „Endausbau Geschwister-Scholl-Straße“ erfolgen. Diese Maßnahme wird
aufgrund der voraussichtlich erst im Dezember vorliegenden Haushaltsgenehmigung in diesem Jahr
nicht mehr begonnen werden.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
1.Finanzielle Auswirkungen:
X
Gesamtkosten:
ja
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
X
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
X
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 397/2015
X
nein
nein
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